Protocol of the Session on December 6, 2006

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 13. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen.

Dienstlich verhindert ist heute Herr Abg. Mack.

Urlaub für heute habe ich Frau Vizepräsidentin Vossschulte sowie den Herren Abg. Röhm und Locherer erteilt.

Krank gemeldet ist Herr Abg. Blenke.

Aus dienstlichen Gründen ist heute Nachmittag und morgen Herr Minister Rau verhindert.

Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt auf Ihren Tischen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.

Zusätzlich wird von der Fraktion der SPD beantragt, die unter Ziffer 1 aufgeführte Mitteilung der Landesregierung vom 7. November 2006 – Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18 a des Privatschulgesetzes – zur weiteren Beratung an den Schulausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Im Eingang befinden sich:

1. Mitteilung der Landesregierung vom 7. November 2006 – Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18 a des Privatschulgesetzes – Drucksache 14/623

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

2. Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. November 2006 – Information über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung; hier: Umsetzung des Rahmenabkommens zwischen Deutschland und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich vom 22. Juli 2005 – Drucksache 14/555

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

3. Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 24. November 2006 – Entwurf einer Rechtsverordnung über die Schaffung eines neuen gemeinsamen Studentenwerks Tübingen-Hohenheim – Drucksache 14/622

Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

4. Mitteilung der Landesregierung vom 1. Dezember 2006 – 41. Landesjugendplan für die Haushaltsjahre 2007/2008 – Drucksache 14/662

Überweisung an den Sozialausschuss, soweit der Einzelnplan 09 berührt ist, und an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport, soweit der Einzelplan 04 berührt ist, sowie insgesamt federführend an den Finanzausschuss

5. Mitteilung der Landesregierung vom 24. November 2006 – 19. Landessportplan für die Haushaltsjahre 2007/2008 – Drucksache 14/663

Überweisung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport und federführend an den Finanzausschuss

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Tagen jährte sich zum 60. Mal ein historisch bedeutsames Datum. Ich spreche vom Inkrafttreten der Verfassung des Landes Württemberg-Baden am 28. November 1946.

Den Schwierigkeiten der unmittelbaren Nachkriegszeit trotzend, hatten die Mitglieder der Verfassunggebenden Landesversammlung nicht lediglich ein schlankes Organisationsstatut geschaffen. Die württemberg-badische Verfassung manifestierte umfassend die Rückkehr zu Freiheit, zu Demokratie und zu Rechtsstaatlichkeit.

Mit beeindruckender Entschiedenheit wurden universelle Grundrechte formuliert, die Fundamente des Gemeinwesens beschrieben und die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung aufgearbeitet.

Eine Leitlinie war, ein parlamentarisches Regierungssystem zu schaffen, das nicht von zerstörerischen Kräften lahmgelegt werden konnte. Dafür standen exemplarisch zwei damals neue Rechtsinstitute: das konstruktive Misstrauensvotum und die Sperrklausel im Wahlrecht.

Die Verfassung des Landes Württemberg-Baden wollte dabei kein Provisorium sein. Dennoch erwähnte sie als eine Perspektive schon damals die Vereinigung mit „Süd-Württemberg“ und „Süd-Baden“.

Unser bleibender Respekt gilt den Mitgliedern der Verfassunggebenden Landesversammlung. Sie nahmen ihre Verantwortung nach der Nazibarbarei dezidiert und weitblickend wahr. Sie setzten damit auch eine Wegmarke für die spätere Verfassungsentwicklung in Deutschland. Stellvertretend genannt seien Carlo Schmid, Wilhelm Keil, Reinhold Maier, Theodor Heuss sowie Heinrich Köhler und Wilhelm Simpfendörfer.

(Präsident Peter Straub)

Die Rückschau auf das Inkrafttreten der württemberg-badischen Verfassung vor 60 Jahren erinnert daran, dass die Bundesrepublik einst aus den Ländern gefügt worden ist und dass unser Föderalismus starke Länder braucht. Württemberg-Baden gehörte bereits 1951 beim ersten Länderfinanzausgleich zu den Geberländern.

Auf die Gegenwart und die Zukunft projiziert heißt das: Wir benötigen im Bundesstaat unabdingbar eine gesunde finanzielle Grundstruktur mit geordneten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern. Dass der Bundestag und der Bundesrat jetzt die sogenannte Föderalismusreform II angehen, ist deshalb aus Sicht der Länder zu begrüßen.

Es liegt jedoch im vitalen Interesse des Landtags von Baden-Württemberg und aller anderen Landtage, dass in die vorgesehene Kommission aus Mitgliedern des Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats auch Vertreter der Landesparlamente einbezogen werden. Denn die Landtage sind nicht nur als Haushaltsgesetzgeber in besonderem Maß von einer föderalen Finanzreform betroffen.

Deshalb möchte ich die Landesregierung auch bei dieser Gelegenheit nochmals bitten, sich in den weiteren Gesprächen für dieses Anliegen der Landtage einzusetzen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir treten damit in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Staatshaushaltsgesetz 2007/08 – StHG 2007/08) – Drucksache 14/660

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsstrukturgesetz 2007 – Drucksache 14/661

Haushaltsrede des Finanzministers

Das Wort erteile ich dem Herrn Finanzminister zu seiner Haushaltsrede.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung von Baden-Württemberg lege ich Ihnen den Entwurf des Haushaltsplans 2007/2008 vor.

„Es ist der schwierigste Haushalt in der Geschichte des Landes.“ Mit diesen Worten habe ich vor zwei Jahren den Haushalt 2005/2006 eingebracht.

(Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

In der Tat hat sich später herausgestellt, dass dies keine Übertreibung war. Noch nie war der Druck auf die Einnahmen und die Ausgaben des Landes so groß wie in den Jahren 2005 und 2006. Nur ganz wenigen Ländern – zumindest unter den westlichen Flächenländern – ist es gelungen, für diese Jahre einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen.

Dieser ernsten Situation haben wir damals auch beim Vollzug des Haushaltsplans Rechnung getragen. Wir mussten bereits bei der Planaufstellung sehr, sehr viele Kürzungen in den Ressorthaushalten vornehmen. Vor allem haben wir den Haushalt im anschließenden Vollzug auch äußerst restriktiv gefahren.

Nach der Steuerschätzung im Frühjahr 2005 stellte sich heraus, dass wir immer noch 420 Millionen € an Einnahmen zu viel angesetzt hatten. Als diese Steuerschätzung kam, haben wir keineswegs mehr Geld ausgegeben, ganz im Gegenteil. Wir haben diese 420 Millionen € eingespart. Dies war übrigens eine der ersten Entscheidungen unseres neuen Ministerpräsidenten – im Mai 2005.

Als die Steuerschätzung im Spätjahr 2005 besser ausfiel als die im Frühjahr, haben wir auch nicht mehr ausgegeben, im Gegenteil. Wir haben das Geld aufbewahrt, um die Haushalte in Zukunft besser aufstellen zu können.

Dieser Kurs der konsequenten Haushaltskonsolidierung wird beibehalten werden, und er trägt bereits die ersten Früchte. Sie sehen dies daran, dass wir die tatsächliche Neuverschuldung im Jahr 2005 immerhin um mehr als 300 Millionen € unter der geplanten Verschuldung halten konnten. Auch im Jahr 2006 werden wir um fast 400 Millionen € unter der geplanten Verschuldung bleiben. Wir hatten fast 2 Milliarden € eingeplant und müssen tatsächlich nur 1,6 Milliarden € aufnehmen.

Was sind nun, meine Damen und Herren, die politischen Grundlagen unserer Finanzpolitik? Wir wollen den Kurs, den wir seit einigen Jahren konsequent fahren, auch in Zukunft beibehalten. Die nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts bleibt das zentrale Ziel dieser Landesregierung für die gesamte Legislaturperiode. Wir haben uns schon in der Koalitionsvereinbarung auf die haushaltspolitischen Ziele, auf die Maßnahmen und auf die Prioritäten festgelegt. Wir müssen uns den heutigen Herausforderungen stellen. Das sind viele Herausforderungen, aber die größte Herausforderung, langfristig gesehen, ist ohne Frage die demografische. Es ist klar, dass die alternde Gesellschaft auch im Haushalt ihre Spuren hinterlässt. Darauf müssen wir reagieren im Sinne des Haushalts, langfristig vor allem im Sinne der Generationengerechtigkeit.

Das bedeutet, dass wir vor allem das Schicksal der jüngeren Generation, der heutigen Kinder im Auge behalten. Wir müssen die Kinder für die Zukunft fit machen. Das geschieht auf zwei Arten: Zum einen werden wir für Bildung, Forschung und Entwicklung ganz eindeutig mehr ausgeben als vorher, zum anderen werden wir den Haushalt so konsolidieren, dass wir in einigen Jahren keine neuen Schulden mehr machen müssen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere haushaltspolitischen Ziele bereits in der Koalitionsvereinbarung formuliert. Wir streben an, am Ende der Legislaturperiode keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Wir verankern ein grundsätzliches Verschuldungsverbot in der Landeshaus

(Minister Gerhard Stratthaus)

haltsordnung. Wir setzen Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Reduzierung der Neuverschuldung ein. Wir stellen uns einer konsequenten und systematischen Aufgabenkritik.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)