Protocol of the Session on November 9, 2006

Herr Staatssekretär, würden Sie bitte erläutern, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Treffers zu verstehen ist und wie sehr die Trefferbandbreite von der Qualität oder von der Gewichtigkeit eines Treffers abhängt.

Ich kann Ihnen jetzt konkret anhand des Beispiels der 30 Personen, bei denen während dieser Fahndungswoche relevante Erkenntnisse gewonnen wurden, sagen, was da die Erkenntnisse waren, und dann sehen Sie auch, was wir unter „Treffer“ verstehen: Treffer in staatsschutzrelevanten Dateien mit Bezug zu islamistischem Terrorismus, also die Erkenntnis, dass es sich um eine Person handelt, die in Dateien vorhanden ist – also man hat jemanden angetroffen und damit einen Bezug hergestellt –, Personenverbindungen zu aktuellen Ermittlungsverfahren und das Auffinden von islamistischem Propagandamaterial bei entsprechenden Personen.

Keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – P r i o r i t ä t e n s e t z u n g d e s L a n d e s i m R a h m e n p r o g r a m m d e r G e n e h m i g u n g d e s I n v e s t i t i o n s r a h m e n p l a n s

Bitte, Herr Abg. Pix.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Nach welchen Gesichtspunkten werden Zustimmungen oder Ablehnungen bei der Abstimmung zum Investitionsrahmenplan seitens des Landes erteilt?

b) Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, den Stadttunnel Freiburg, der im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans verzeichnet ist und wichtige regionale und überregionale Bedeutung hat, in den Investitionsrahmenplan aufzunehmen?

Zur Beantwortung namens der Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Pix, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Bisher war das Land Baden-Württemberg – ich vermute, das gilt auch für die anderen deutschen Bundesländer – nicht an der Aufstellung des Investitionsrahmenplans beteiligt.

(Zuruf von der CDU: Man höre!)

Vielmehr war das eine ausschließliche Entscheidung des Bundes. Sie ist allerdings seit einer Woche öffentlich und bei uns im Land bekannt. Die Länder sind vom Bund zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Diese Stellungnahme soll bis Ende dieses Monats abgegeben werden.

Wir haben auch vor, Stellung zu nehmen. Wir haben eine ganze Reihe von Hinweisen und Anfragen bekommen – aus der Bevölkerung, von der kommunalen Seite, aber auch von Abgeordneten, die fragen, warum das eine oder andere Projekt nicht in diesen Fünfjahresplan aufgenommen wurde. Das wollen wir in aller Sachlichkeit mit dem Bund besprechen, wollen hören, wie der Bund argumentiert, dass er auf der einen Seite sehr großzügig ein sehr umfangreiches Programm vorgelegt hat, auf der anderen Seite aber – zumindest örtlich, teilweise auch aus Sicht des Landes – bestimmte Maßnahmen nicht aufgegriffen hat.

Zu Ihrer Frage nach dem Stadttunnel in Freiburg: Sie wissen, dass nach europäischen Sicherheitsvorgaben ein Tunnelbauwerk von dieser Länge und mit dieser Verkehrsbelastung nur zweiröhrig gebaut werden kann und nicht einröhrig gebaut werden und anschließend in den Betrieb gehen darf. Im Bundesverkehrswegeplan ist aber nur eine Röhre ausgewiesen. Momentan gibt es nur eine Vorplanungsphase für diese Röhre.

Wenn wir von einem entsprechenden Planungszeitraum ausgehen, der Voraussetzung für die Planfeststellung eines solch großen Bauwerks ist, können wir heute ganz sicher sagen, dass dieser Freiburger Stadttunnel in den kommenden fünf Jahren für den Bund nicht haushaltsrelevant werden kann. Der Bund nimmt wirklich nur die Maßnahmen in seinen Fünfjahresplan auf, die auch finanzrelevant werden können, entweder Maßnahmen, die schon begonnen sind und zu Ende geführt werden, Maßnahmen, die planfestgestellt sind und mit deren Bau man, sobald das Geld kommt, morgen beginnen kann, oder Maßnahmen, bei denen das Planfeststellungsverfahren im Gange ist oder zumindest schon sehr intensive Vorarbeiten dafür geleistet worden sind. Ein Stück weit muss ein Fünfjahresfinanzierungsrahmen ja auch realistisch bleiben. Man kann nicht den kompletten Fünfzehnjahresplan, den Bundesverkehrswegeplan, in einem Fünfjahresplan aufrufen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Pix.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie, wann Ihrer Meinung nach der Stadttunnel in Freiburg finanzrelevant sein dürfte. Können Sie da einen Zeithorizont nennen? Das ist meine erste Frage.

Sie gestatten, Herr Präsident, dass ich gleich eine zweite Frage anfüge: Es geht hier um ein Teilstück der gesamten Bundesfernstraße B 31 Ost. In diesem Zusammenhang stellt sich ein Problem in Falkensteig dar. Da geht es auch um ein Tunnelprojekt. Vielleicht können Sie in diesem Rahmen auch beantworten, wann daran gedacht ist, an die erste Planungsmaßnahme, mit der zum Teil sehr viel Aufwand verbunden ist – z. B. möchte ich da die Erstellung eines geologischen Gutachtens nennen –, zu gehen.

Zwischen den beiden Tunneln gibt es schon eine Parallele, was die Realisierungschance betrifft, wobei zunächst einmal der Freiburger Stadttunnel dadurch, dass er mit einer Röhre im Vordringlichen Bedarf ist, auf den ersten Blick als vorrangig erscheint. Beim Falkensteigtunnel ist es so, dass für eine Röhre nur Planungsrecht besteht; das ist also eine sogenannte Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht.

Der jetzt geltende Bundesverkehrswegeplan ist im Jahr 2003 beschlossen worden. Seither gibt es wirklich eine andere Rechtslage, was Sicherheitsbedingungen für Tunnel betrifft; ich habe das vorhin kurz ausgeführt. Daher ist es nicht möglich, dass eine Tunnelröhre allein gebaut wird. Vielmehr müssen beide Röhren zusammen gebaut werden, weil man ein entsprechendes Fluchtsystem braucht. Deshalb ist es erst dann möglich, an eine Planung zu gehen – sei es der Freiburger Stadttunnel, sei es der Falkensteigtunnel –, wenn beide Röhren im Vordringlichen Bedarf sind. Das sind beide Projekte nicht; das eine, das Freiburger, ist dies zum Teil, und das andere ist nur mit Planungsrecht ausgestattet.

Deshalb ist es nicht sinnvoll, jetzt, wo viele Planungen für Erhaltungsmaßnahmen und für Neubaumaßnahmen sowie viele weitere Planungen für den Fünfjahresplan notwendig sind, mit Landesgeld – und Planungen werden ausschließlich mit Landesgeld finanziert – an Projekte heranzugehen, die in den nächsten Jahren keine Chance auf Verwirklichung haben, und zwar schon allein deshalb, weil sie im Bundesverkehrswegeplan nicht die erforderliche Klassifizierung haben.

Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage nicht beantwortet! Ich habe Sie gefragt, wann realistischerweise mit einer finanzrelevanten Planung zu rechnen ist. Könnten Sie bitte einmal eine Jahreszahl nennen. Sonst muss ich davon ausgehen, dass das auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben ist.

(Zuruf: Sind wir hier bei der Bundeswehr?)

Das, was ich sagen kann, habe ich gesagt. Ich weiß nicht, ob Sie genau zugehört haben. Ich habe ausgeführt, warum wir jetzt nicht in eine Planung gehen können, nämlich weil aufgrund der nachrangigen Einordnung dieser Projekte eine Realisierungsmöglich

keit nach erfolgreichem Abschluss der Planung nicht besteht.

Der nächste Bundesverkehrswegeplan steht ab dem Jahr 2016 an. Der Bund wird große Anstrengungen unternehmen müssen, um all das, was jetzt im Bundesverkehrswegeplan als Vordringlicher Bedarf und als machbar ausgewiesen ist, auch durchfinanzieren zu können.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Palmer.

Herr Staatssekretär, in welchem Verhältnis stehen die Ausführungen, die Sie soeben über die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Land Baden-Württemberg, also der Mitteilung durch die Presse über den Inhalt dieses Fünfjahresplans, gemacht haben, zu den Aussagen des früheren Ministers für Umwelt und Verkehr Ulrich Müller, der sich bei der Aufstellung des Zukunftsinvestitionsprogramms hier im Haus ausführlich, laut und stark darüber beschwert hat, dass er vom damaligen Bundesverkehrsminister nur aus der Presse und über das Internet über ein ähnliches Programm informiert worden sei?

Wir haben gegenüber der damaligen Feststellung von Ulrich Müller schon einen bedeutenden Fortschritt gemacht: Wir haben – immerhin drei Tage nachdem die Bundestagsabgeordneten informiert worden sind – per Post die gleiche Mitteilung bekommen.

(Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Wir konnten uns also sparen, drei Tage lang die Presse zu lesen. Wir haben den Brief des Bundesverkehrsministers direkt ins Haus bekommen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Staatssekretär, in welchem Verhältnis steht Ihre Aussage, aus planungsrechtlichen Gründen sei der Stadttunnel Freiburg derzeit nicht realisierbar, zu der Tatsache, dass im Kinzigtal in einem Abschnitt der B 33 ein Projekt des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht – das also den gleichen Status genießt wie der Stadttunnel Freiburg – in den Fünfjahresplan aufgenommen werden konnte?

(Zuruf des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Ich habe vorhin gesagt: Wir haben Bedarf für ein Gespräch mit dem Bund. Es sind ganz wenige Ausnahmen. Wenn Sie den ganzen Bundesverkehrswegeplan durchschauen – nicht nur den Teil für Baden-Württemberg –, sehen Sie, dass auch WB*-Maßnahmen aufgenommen worden sind, auf der anderen Seite aber auch Maßnahmen, die im Vordringlichen Bedarf liegen und sich in einem weit fortgeschrittenem Planungsstadium befinden, hingegen nicht. Es gibt die eine oder andere Frage, die wir mit dem Bund besprechen werden. Ich habe jetzt genauso wie Sie zur Information die Liste, ich habe auch viele Zusatzinformationen und viele Fragen aus dem Land bekommen, und nun steht im Laufe des Monats das Gespräch mit dem Bund an. Da werden wir diese und viele, viele andere Fragen besprechen.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen jetzt zur letzten Mündlichen Anfrage der heutigen Fragestunde, der Frage unter Ziffer 8:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. T h e r e s i a B a u e r G R Ü N E – M ö g l i c h e r E n t f a l l d e r Z w e c k e n t f r e m d u n g s v e r o r d n u n g s o w i e P l a n u n g e n z u r F e h l b e l e g u n g s a b g a b e

Bitte, Frau Abg. Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist es zutreffend, dass die Landesregierung die Zweckentfremdungsverordnung inklusive der zehnjährigen Kündigungssperrfrist nicht verlängern will, und, wenn ja, welche der betroffenen Kommunen Freiburg i. Br., Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen hat um eine Verlängerung der Verordnung nachgesucht bzw. Zustimmung oder Ablehnung geäußert?

b) Wie weit sind die Planungen der Landesregierung zur Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe fortgeschritten?

Für die Antwort der Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Drautz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Theresia Bauer gern.

Ich möchte zur ersten Frage sagen: Die Verordnung mit dem Zweckentfremdungsverbot und die Verordnung zur Kündigungssperrfrist laufen zum 31. Dezember 2006 ohnehin aus. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Geltungsdauer dieser Verordnungen zu verlängern.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Die betroffenen Kommunen Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen haben sich für eine Verlängerung der Verordnungen ausgesprochen. Maßgebend für die ablehnende Haltung der Landesregierung ist vor allem, dass die Eignung der Verordnungen, einen bestehenden oder drohenden Nachfrageüberhang langfristig wirksam zu verhindern oder auszugleichen, nicht nachweisbar ist. Damit aber ist der Eingriff in die Eigentumsrechte nicht mehr länger zu rechtfertigen.

Zur zweiten Frage stelle ich fest: Die gesetzlichen Grundlagen zur landesweiten Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe sollen im Jahr 2007 geschaffen werden. Dabei soll die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe in einem sogenannten Artikelgesetz erfolgen, in dem auch die neuen gesetzlichen Grundlagen für die Wohnraumförderung im Land geschaffen werden sollen.

Zusatzfrage, bitte, Frau Abg. Queitsch.