Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn M. W., Geislingen, vom 17. Februar 2006 und 24. April 2006, Drucksache 14/454. In diesem Wahlprüfungsverfahren sind die beiden Abgeordneten Hans-Martin Haller und Günther-Martin Pauli Beteiligte im Sinne von § 6 Abs. 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes.
Ich stelle fest, dass die beiden betroffenen Kollegen nicht anwesend sind bzw. sich an der Abstimmung nicht beteiligen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Drucksache 14/454, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn U. L., Heidelberg, vom 16. Mai 2006, Drucksache 14/455. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. B., Heilbronn, und weiterer 25 Einspruchsführer vom 12. Mai 2006, Drucksache 14/456. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Arbeitsmarktzugang von Geduldeten/Evaluationsbericht zum Zuwanderungsgesetz – Drucksache 14/383
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Aufmerksamkeit wurde von heute Morgen bis jetzt schon sehr stark beansprucht. Trotzdem möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf 12 000 Mitbürger unseres Landes zu richten, die voller Spannung die in der nächsten Woche tagende Innenministerkonferenz erwarten, weil sie sich davon versprechen, endlich Klarheit darüber zu erhalten, ob sie in unserem Land weiterhin von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr nur geduldet werden oder endlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.
In der Zwischenzeit gibt es keine Debatte mehr darüber, ob es eine Bleiberechtsregelung geben soll oder nicht. Es wird eine geben; das ist erfreulich. Aber man muss genau hinschauen – und das ist unsere Sorge, die uns auch zu diesem Antrag geführt hat –, ob überhaupt die Mehrheit der Geduldeten die offenbar allgemein für unstrittig gehaltenen Eckpunkte erfüllen. Diese sind: Man muss sechs Jahre bzw. acht Jahre, je nachdem, in diesem Land sein, man muss sozusagen eine bürgerliche Existenz führen können, sich also selber ernähren können, und man darf keine Straftaten begangen haben – eine auch für uns völlig unstrittige Voraussetzung, um in diesem Land leben zu können.
Wir haben die Befürchtung, dass es für viele Beteiligte ein bitteres Erwachen gibt. Ich will Ihnen an drei Beispielen deutlich machen, warum.
Erstes Beispiel: Die Familie Amro lebt seit 15 bzw. 20 Jahren in Deutschland. Der Vater war vier Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität, ist gelernter Maschinenbauingenieur, Vorsitzender des Elternbeirats an einer Stuttgarter Schule. Warum hat er Sorge, dass er nicht unter die Bleiberechtsregelung der Innenminister fällt? Weil man ihm die Arbeitserlaubnis entzogen hat. Er darf nicht mehr arbeiten und fällt seitdem sozusagen der öffentlichen Hand zur Last – aber nicht deshalb, weil er nicht arbeiten wollte oder nicht integriert wäre, sondern deshalb, weil ihm die Arbeitserlaubnis entzogen wurde.
Zweites Beispiel: Die Familie Mofi lebt seit 13 Jahren in Deutschland. Alle Kinder sind hier geboren. Der Vater hat zur Zufriedenheit aller hart gearbeitet. Die Arbeitserlaubnis wurde ihm entzogen. Sogar mithilfe eines Unterstützungsschreibens des Ludwigsburger Oberbürgermeisters Werner Spec war es nicht möglich, ihm eine Arbeitserlaubnis zu vermitteln. Auch er und seine Familie sind auf Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen.
Drittes Beispiel: Eine inzwischen 27-jährige Frau, vor sechs Jahren aus dem Iran geflohen, weil sie zwangsverheiratet wurde, lebt hier in Deutschland, spricht perfekt die deutsche Sprache und hat eine Arbeitsstelle. Alle sind zufrieden. Sie ist sogar deutsche Meisterin und Landesmeisterin der Friseurinnung geworden. Sie wird in der „Stuttgarter Zeitung“ als „unsere Stuttgarterin“ gefeiert. Auch ihr droht das gleiche Schicksal.
In unserem Änderungsantrag, den wir heute noch beschließen müssen, geht es uns in Ziffer 1 darum, dass Sie sich,
Herr Minister, für eine großzügige Bleiberechtsregelung einsetzen, damit von den 12 000 Mitbürgern all diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, die ich vorhin beschrieben habe, auch unter dieses Bleiberecht fallen und vor allem nicht diejenigen bestraft werden, die zwar gern gearbeitet und sich selber ernährt hätten, aber dazu aufgrund von § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung nicht die Möglichkeit haben. Die gesetzliche Mitwirkungspflicht ist an sich auch nichts Verwerfliches. Aber jeder, der sich in der Thematik etwas auskennt, weiß, dass der Erhalt eines gültigen Passes, den man nicht mehr hatte, auch automatisch dazu führt, abgeschoben zu werden. Also kümmert man sich als Betroffener logischerweise nicht so sehr darum, dass man den Pass erhält, weil man ja in unserem Land bleiben möchte.
Darum bitten wir Sie im Prinzip: Achten Sie einmal nicht darauf, von wem der vorliegende Antrag kommt, sondern achten Sie auf das, wozu Sie sich selbst verpflichtet fühlen. Ich kenne viele von Ihnen, auch auf der Regierungsbank, die sich anhand von Einzelschicksalen sehr wohl der Thematik, die wir hier ausgeführt haben, bewusst sind, die selber Menschen in unserem Land kennen, die bestens integriert sind, die der deutschen Sprache mächtig sind und sich auch in unserer Gesellschaft engagieren, deren Kinder hier integriert sind und die trotzdem nicht von dieser avisierten Bleiberechtslösung profitieren würden.
Eigentlich bitten wir Sie um nichts anderes, als sich für eine großzügige Bleiberechtsregelung einzusetzen und für diejenigen, die sich hier integrieren wollen, auch die entsprechende Voraussetzung zu schaffen. Ferner bitten wir Sie, den Verbleib von Geduldeten im Arbeitsmarkt zu erleichtern, um somit die selbstständige Lebensunterhaltssicherung überhaupt erst zu ermöglichen. Nichts Weiteres wünschen wir von Ihnen, und dies haben wir heute beantragt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege von den Grünen, Sie werden Verständnis dafür haben, wenn ich meine Ausführungen nicht an Einzelfällen orientiere, weil es um eine Regelung geht, die wie jede andere Regelung vielleicht im einen oder anderen Fall Ungerechtigkeiten in sich birgt. Aber sie muss eben allgemeingültig sein.
Sie haben uns darauf angesprochen: Wer von uns Einzelfälle kennt, weiß sicherlich damit umzugehen. Sie haben mich damit eigentlich direkt getroffen. Als Obermeister einer Maurerinnung kenne ich sehr wohl die Probleme, die viele meiner Handwerkskollegen im Einzelfall haben. Sie kommen aber immer im Einzelfall und bitten um Hilfe, drängen aber auch auf eine Regelung, die insgesamt verlässlich ist.
Ich denke, dass das Ziel jetzt sein muss, zunächst einmal eine Regelung zu finden. Das Zuwanderungsgesetz, wie es im Jahr 2003 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, sieht eben eine Arbeitsaufnahme für Geduldete grundsätzlich nicht vor. Auch bezüglich einer Bleiberechtsregelung für sogenannte Altfälle bestehen – so Minister Rech am 26. Juli vor diesem Hohen Hause – noch unterschiedliche Vorstellungen, unter welchen Bedingungen Geduldete eine befristete Chance bekommen sollen, eine Arbeitsstelle zu finden. Dieses Thema wird – und Sie hatten darauf verwiesen – bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz am 16./17. November sicherlich einen breiten Raum einnehmen. Warten wir doch ab, ob dort eine Einigung erzielt wird oder nicht.
Andererseits steht der Zulassung einer Beschäftigung bei geduldeten Ausländern nach § 5 Nr. 5 der Arbeitsgenehmigungsverordnung nach einem einjährigen Aufenthalt dann nichts im Wege, wenn sie nicht nach Deutschland gekommen sind, um nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zu erlangen, und wenn sie es nicht zu vertreten haben, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihnen nicht vollzogen werden konnten, oder/und wenn die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Vorrangprüfung festgestellt hat, dass die Beschäftigung eines Geduldeten keine nachteiligen Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt ergibt und andere Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen.
Somit besteht für diese Gruppe eben doch auch die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Wer allerdings diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte auch keine Arbeitserlaubnis erhalten. Im Gegenteil, er sollte unserer Auffassung nach seiner Ausreisepflicht nachkommen. Das ist auch richtig so, da Ausländer, die nur durch Behördentäuschung ihre Ausreise verhindert haben oder die gar in erheblichem Umfang straffällig geworden sind oder gar Beziehungen zu extremistischen Vereinigungen erkennen lassen, keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in unserem Land haben dürfen.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Stephan Braun SPD: Darum geht es doch gar nicht!)
In Anbetracht der schwierigen Arbeitsmarktlage vor allem im Bereich von Anstellungen mit niedriger Qualifikation – darum geht es in erster Linie – muss sich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Geduldete an unseren Bedürfnissen orientieren. Deshalb ist das Vorrangprinzip der Bundesagentur für Arbeit, das im neuen Zuwanderungsgesetz geregelt ist, auch unbedingt anzuwenden. Danach muss bei der Zulassung eines Geduldeten zum Arbeitsmarkt zusätzlich zu den eben erwähnten Voraussetzungen geprüft werden, ob dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Deshalb ist in der Vorrangprüfung festzustellen, ob nicht Deutsche oder auch bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für eine solche Stellung bzw. für eben diese Stellung zur Verfügung stehen.
Eine Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer durch Geduldete darf es nicht geben. Ebenso wenig darf es eine Verdrängung von Arbeitnehmern geben, die eine Aufenthaltserlaubnis haben. Auch sie sollen vom Vorrangprinzip profi
tieren. Das niedersächsische Modell, das Geduldete, deren Abschiebung aus nicht durch sie vertretbaren Gründen nicht möglich ist, mit Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis gleichsetzt, kommt für uns aus Gründen der Sozialverträglichkeit nicht infrage.
In einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ vom 6. November dieses Jahres über die bevorstehende Innenministerkonferenz der Länder wird Bundesarbeitsminister Müntefering, SPD, zitiert. Danach setzt er sich für eine restriktive Regelung ein. Mit ihm sei nur eine einmalige Altfallregelung zu machen, die für den deutschen Arbeitsmarkt verkraftbar ist. Diese Meinung teilen wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir müssen unseren Arbeitsmarkt im Auge behalten. Einen Verdrängungswettbewerb zwischen geduldeten Ausländern, Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis und deutschen Arbeitsplatzsuchenden darf es einfach nicht geben.
Abschließend noch ein Wort zu einer immer wieder geforderten Altfall- oder Bleiberechtsregelung: Eine solche Regelung kann es, wenn man sich zu ihr durchringt, unserer Auffassung nach nur für solche Personen geben, die einen langjährigen Aufenthalt hinter sich haben – insofern sind wir mit Ihnen einig – und – das betone ich ganz deutlich – die durch die Erfüllung weiterer Faktoren die Gewähr dafür bieten, dass ihre Integration in unsere Gesellschaft erfolgt ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie wollen hier eine Lockerung. Wir wollen diese unnötige Lockerung nicht. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zuwanderungsgesetz ist evaluiert. Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, müssen sich die Augen reiben: Das Gesetz, gegen das Sie sich so lange gestemmt haben, hält der Praxis stand. Was haben Sie nicht alles gegen dieses Gesetz vorgebracht! Es schaffe einen unkontrollierten Zugang von Ausländern, es gefährde die innere Sicherheit, es sei nicht sozial verträglich. Inzwischen wissen wir es schwarz auf weiß: Unsere Wirtschaft ist auf Zuwanderung angewiesen, unser Land ist auf Zuwanderung angewiesen. Sie haben das bloß viel zu lange ignoriert. Frei nach Rüttgers sind Sie einer Lebenslüge aufgesessen.
Dieses Gesetz hat sich bewährt. Aber es gibt nichts Gutes, was man nicht noch besser machen könnte. Deshalb will ich über den punktuellen Verbesserungs- und Änderungsbedarf sprechen. Dieser besteht zweifelsohne beim Zugang von geduldeten Migrantinnen und Migranten zum Arbeitsmarkt.
Der Evaluierungsbericht mahnt an, dass § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung einer inhaltlichen Klarstellung bedarf. Das ist richtig, widerspricht aber der Linie der Landesregierung. Die Gründe für die Versagung einer Arbeitsgenehmigung sind klarer zu definieren. Es muss klar sein, wann ein geduldeter Zuwanderer diese Versagensgründe selbst zu vertreten hat und wann nicht. In der Praxis kommt es viel zu häufig immer wieder zu zweifelhaften Situationen, beispielsweise dann, wenn Geduldeten durch eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung der Ausländerbehörden eine Arbeitserlaubnis verweigert wird – Kollege Wölfle hat dies eben dargelegt –, und dies, obwohl diese Menschen zuvor eine gültige Arbeitserlaubnis und einen Job hatten. Ich denke, so macht man Menschen unnötig zu Empfängern von Transferleistungen. Das schadet diesen Menschen, das schadet den Beitragszahlerinnen und -zahlern in die Sozialsysteme, das schadet im Übrigen auch dem Handwerk und dem Mittelstand.
Das muss korrigiert werden. Ich hätte mir da eigentlich eine deutliche Initiative des Landes gewünscht. Wenn Sie, Herr Minister, in Interviews Integration und ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis als Voraussetzung für ein Bleiberecht fordern, müssen Sie auch politisch die entsprechende Voraussetzung schaffen. Da haben wir bis jetzt leider wenig gesehen.
Zweitens: Das One-Stop-Government, welches das Gesetz für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen vorsieht, kann man unserer Ansicht nach zu Recht kritisieren. Gedacht war an eine Verfahrenserleichterung, an eine Entbürokratisierung. Die Ausländerbehörden sollten mit einem einzigen Verwaltungsakt über die Arbeitsgenehmigung entscheiden. Doch die Praxis, wonach bei jedem Jobwechsel ein Zustimmungsverfahren der Ausländerbehörde notwendig ist, widerspricht den heutigen Realitäten auf dem Arbeitsmarkt, besonders im Niedriglohnsektor. Die Ausländerbehörden können bei dem Tempo häufig nicht mithalten, das die kurzfristig und häufig wechselnden Zeitverträge erfordern, die in diesem Sektor gang und gäbe sind. Gerade dort arbeiten eben viele der geduldeten Migrantinnen und Migranten, nehmen Jobs an, für die sich keine einheimischen Kräfte finden. Diese One-Stop-Regelung sollte zum Ermöglicher werden. Sie ist in der Praxis zum Hemmschuh und zum Verhinderer geworden. Dies muss geändert werden.
Drittens eine Anmerkung zum Arbeitsmarktzugang von geduldeten Migrantinnen und Migranten. Ich weise darauf hin, dass die Ausländerbehörden freiwillig so gut wie keinen Gebrauch von § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes machen. Danach soll einem ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung ohne Verschulden des Abzuschiebenden rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist und die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte damit die unsägliche Praxis von Kettenduldungen verhindert werden. Doch diese Kettenduldungen nehmen kein Ende. Nicht nur dies, sie erweisen sich als ein Verhinderungsinstrument im wahrsten Sinne des Wortes. Sie verhindern einen eindeutigen Rechtsstatus. Sie verhindern für viele Familien die Chance, ein normales, ein würdiges Leben zu führen. Sie verhindern Integration.
Das können wir alle nicht wollen. Das widerspricht auch dem eigentlichen Willen des Gesetzgebers. Deshalb fordere ich Sie, Herr Minister, auf: Wirken Sie auf die Behörden ein, den eigentlichen Willen des Gesetzgebers stärker zu achten, den Zugang von Geduldeten zum Arbeitsmarkt tatsächlich zu erleichtern und den Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.