Karl-Wolfgang Jägel

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Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mei ne beiden Vorredner ernst nehme, dann kann ich eines kons tatieren: Das Thema Hochwasserschutz ist sowohl in der Ge genwart als auch in der Zukunft eine Herausforderung für uns. Es kann aber nicht durch Träumereien verwirklicht werden. Wir müssen es in die Realität hineinbringen. Nur so lässt es sich realisieren. Auch in Zeiten knapper Kassen darf Hoch wasserschutz kein Stiefkind sein. Der Hochwasserschutz ist für uns auch kein Stiefkind.
Wir von der CDU-Fraktion wollen, dass Schäden an öffentli chem und privatem Eigentum durch Hochwasser möglichst erst gar nicht entstehen bzw. dass sie möglichst gering blei ben. Als Abgeordneter des Wahlkreises Rastatt, wo eine di rekte Betroffenheit durch die Flüsse Rhein und Murg besteht, kenne ich die Sorgen der Menschen, weiß aber auch, dass die se von der CDU-Landtagsfraktion und auch von der Landes regierung sehr ernst genommen werden.
Investitionen in den Hochwasserschutz sind Investitionen in die Zukunft. Mit der Umsetzung des Integrierten Rheinpro gramms soll der Hochwasserschutz vor allem unterhalb der Staustufe Iffezheim wiederhergestellt werden.
Hierbei hatte das Land einiges getan. Mit der Inbetriebnahme des Polders Greffern stehen bereits 40 % des zu schaffenden Rückhalteraums zur Verfügung. Der Rückhalteraum Rhein schanzinsel ist im Bau. Ebenso ist erst vor Kurzem der erste Spatenstich zum Hochwasserrückhalteraum Weil-Breisach er folgt. Für die restlichen Retentionsräume sind die Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren im Gang. Hierbei ist das Land im Plan.
Sehr geehrte Frau Dr. Splett, lieber Kollege Kaufmann, es sind dicke Krokodilstränen geweint worden – ich habe schon ganz feuchte Füße –,
als über Verzögerungen geklagt wurde, vor allem dann, wenn Verzögerungen durch teilweise übertriebene umweltpolitische Maßnahmen herbeigeführt wurden.
Einsprüche verhindern die weitere Umsetzung der Planungs verfahren und damit auch die Umsetzung der Rückhalteräu me.
Unabhängig von neu zu schaffenden Rückhalteräumen sind weitere technische Maßnahmen zum Erhalt der technischen Anlagen, die dem Hochwasserschutz dienen, erforderlich, weil diese instand zu halten und instand zu setzen sind. Auch dies erzeugt hohe Kosten.
Beides – Integriertes Rheinprogramm und Sanierungen – wer den mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bun des sowie des Landesinvestitionsprogramms 2010/2011 zu sätzlich gefördert, sodass notwendige Vorhaben beschleunigt bzw. vorgezogen werden können.
An dieser Stelle muss man ausdrücklich erwähnen, dass die von den Verantwortlichen oft geforderten Dammverteidi gungswege – ich weiß das aus meinem Wahlkreis – keine Spielwünsche der Zuständigen sind und auch keine politische Ideologie darstellen. Wer einmal erlebt hat, wie Freiwillige bei den Feuerwehren, beim Technischen Hilfswerk oder wie andere Helfer unter widrigen Umständen bei Hochwasser be schädigte oder überbeanspruchte Dämme sichern müssen, der
weiß, wie wichtig deren Zugänglichkeit ist. Dazu sind die Dammverteidigungswege notwendig.
Sie werden mit diesen zusätzlichen Mitteln gefördert. Zur rechtzeitigen Umsetzung ist ein ständiger, guter Kontakt zwi schen den betroffenen Gemeinden und dem Regierungspräsi dium notwendig. Dies gilt für alle Gewässer I. Ordnung.
Die trockenen Sommer der jüngeren Vergangenheit dürfen uns als Verantwortliche keinesfalls in Sicherheit wiegen. Die Hochwassergefahr lauert ständig. Darüber sind wir uns einig. Deshalb ist es zu loben, dass im Haushalt des Umweltminis teriums des Landes Hochwasserschutz und Hochwasservor sorge ihren Stellenwert haben, und dies auch – ich erwähne es extra noch einmal – in finanziell schwierigen Zeiten. Dies verdeutlicht, dass die Landesregierung die Sorgen und die Ängste der Menschen kennt und entsprechend handelt.
Sehr geehrte Frau Dr. Splett, wenn wir von Dammrückverle gungen reden, dann kommen Sie einmal in meinen Wahlkreis. Erzählen Sie den Menschen in Plittersdorf, in Ottersdorf oder in Wintersdorf, dass Sie den Damm zurückverlegen wollen.
Darum geht es auch. Darum geht es sehr wohl. Ich möchte die Dinge vielleicht einmal wie Sie etwas überpointiert dar stellen. Ich nehme mir dieses Recht auch einmal heraus und sage: Wenn Sie wieder die Verhältnisse herstellen wollen wie vor Tulla, als wir ökologisch die besten Überflutungsmöglich keiten und die Rheinauen hatten, dann stehen die Menschen, die heute dort wohnen, im Wasser.
Genau das ist es, was wir verhindern wollen, was wir nicht haben wollen. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass es auch bei Hochwasser und in schwierigen Zeiten keine Ebbe in un seren Kassen geben wird.
Ich danke Ihnen.
Meine Fragen an Herrn Staatssekretär Fleischer lauten wie folgt:
Hält es die Landesregierung nicht für wichtiger, auf dem Gelände, auf dem sich die Pferderennbahn Iffezheim befindet, mit dem Betrieb der Pferderennbahn dreimal im Jahr, wie es der Herr Staatssekretär schon dargestellt hat, ein sogenanntes Event für die gesamte Region stattfinden zu lassen? Dabei ist mit 250 000 Besuchern zu rechnen, und in der Region würde eine erhebliche Kaufkraft entstehen. Hält die Landesregierung dies nicht für etwas wichtiger, als sich nur dafür einzusetzen, dass dieses Gelände wirtschaftlich verwertet wird, jedoch nur einmal und damit so, dass es für die Region hinterher dann nichts mehr bringt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist für die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg seit Jahren ein ganz wichtiges politisches Ziel,
vor allem dann, wenn es um den Abbau – die Kollegin Sitzmann hat ja eigentlich darauf hingewiesen – unnützer bürokratischer Regelungen und Maßnahmen geht.
Nur: Dies ist oft sehr viel schwieriger, als man sich dies landläufig vorstellt, und vor allem sehr viel schwieriger als das, was man – ich sage es jetzt auf Badisch – „schnell rausschwätzt“. Einerseits ist ein gesundes Maß an Bürokratie die Grundlage für ein funktionierendes Staatssystem. Andererseits haben wir in unserer heutigen Gesellschaft einen Stau von Regulierungen, Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen, die die Menschen misstrauisch machen gegenüber staatlich notwendigen Regelungen oder die die Menschen resignieren lassen vor unnötigem Zeitaufwand und vor dem Umstand, Dinge einhalten zu müssen, die der gesunde Menschenverstand als unnütz empfindet.
Zufällig hat mich am Wochenende ein Arzt angesprochen und mir von einem neuen Problem berichtet. Bei einem Rentenantrag für einen Patienten hat bisher die LVA als zuständige Stelle entschieden, ob der Antrag genehmigt wird. Das kann ich mit meinem gesunden Menschenverstand nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich, dass es neuerdings ein Formblatt gibt, mit dem der Arzt den Antrag befürworten muss. Erst dann kann er den Antrag ausfüllen.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Vorgang, der nicht mehr unter das fällt, was mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar ist. Dies ist auch ein sehr schlimmer Umstand, und zwar deshalb, weil erstens bei den Bürgern das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, das Notwendige zu regeln, schwindet, und weil zweitens der Staat von seinen Bürgern Dinge verlangt, die unnötig viel Zeit und Geld verschlingen – Zeit und Geld, die man besser hätte anlegen können.
Halten wir also fest: Bürokratie ist ein Wirtschafts- und Inves titionshemmnis. Noch provokativer gesagt: Unnötige Büro
kratie ist eine Form der Enteignung von Arbeitszeit und Geld.
Dabei ist sehr realistisch zu trennen: Was können wir hier in Baden-Württemberg direkt bewegen, weil es sich um landespolitische Zuständigkeiten handelt, und wo haben wir nur beschränkten Einfluss, weil der Bund bzw. die europäische Ebene zuständig ist?
Wir, die CDU, nehmen den Bürokratieabbau im Land sehr ernst.
Wir halten es deshalb für richtig, dass die Landesregierung schon vor Jahren einen Beauftragten für Bürokratieabbau als Koordinator für die Verwaltungsinstitutionen und – noch viel wichtiger – als Ansprechpartner für alle, die Vorschläge oder Anliegen haben, installiert hat.
Die Stellungnahme des Staatsministeriums zu dem Antrag der Grünen zeigt, dass dabei schon sehr viel erreicht wurde. Auch die CDU-Landtagsfraktion hat eine Arbeitsgruppe für Entbürokratisierung eingerichtet.
Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Deregulierungswünschen von Verbänden, Institutionen, aber auch von Einzelnen, die an sie herangetragen wurden – allerdings mit dem Schwerpunkt auf Maßnahmen, die eine landespolitische Ursache haben. Ebenso überprüfen wir neue Verordnungen und Gesetze auf unnötige bürokratische Belastungen und arbeiten so natürlich auch etwas im Stillen.
Ziel ist, die Belastungen der Bürger und der öffentlichen Stellen durch Landesvorschriften so gering wie möglich zu halten. Dabei dürfen wir nicht übersehen, dass der Hauptteil bürokratischer Belastungen auf die EU zurückgeht. Es war deshalb richtig, hier im Landtag einen Europaausschuss zu installieren,
weil viele Verordnungen und Gesetze, die auf europäischer Ebene zustande kommen sollen, früher unserer Kontrolle unterliegen müssen. So haben wir über den Bundesrat früher Einfluss auf deren Umsetzung als bisher. Nur: All dies nützt nichts, wenn manche glauben, europäische Regeln noch übertrumpfen zu müssen, wie wir dies in Zeiten der rot-grünen Koalition im Bund erlebt haben.
Ich hatte eingangs auf die ungünstigen Auswirkungen unnötiger Bürokratie auf die Wirtschaft hingewiesen. Bürokratiekosten sind Kosten, die wir für vermeidbar halten. Wenig Bürokratie und schnelle Verwaltungsabläufe sind in der heutigen Zeit auch Standortfaktoren für Wirtschaftsansiedlungen oder für den Fortbestand von wirtschaftlichen Betrieben. Deshalb macht sich die CDU in Baden-Württemberg für den Bürokratieabbau auf allen Ebenen stark, tut dies aber auch in der Verantwortung, dass die Bürger nicht in einer Überbürokratisie
rung den Glauben an die Handlungsfähigkeit ihres Staates verlieren.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns in Baden-Württemberg ist eine erfolgreiche Integrationspolitik seit Langem ein wichtiges Ziel. Nicht nur die Einsetzung des Kabinettsausschusses Integration, sondern vor allem die Vielfältigkeit der Integrationsangebote und -projekte in diesem Bereich dokumentieren, wie sehr wir uns mit den Herausforderungen auseinandersetzen, die sich durch die hohe Zahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund ergeben.
Rund 2,7 Millionen Baden-Württemberger weisen einen Migrationshintergrund auf. Damit liegt unser Land mit einem Anteil von 25 % an der Gesamtbevölkerung unter den Flächenländern an der Spitze. Aufgrund der besonderen Altersstruktur haben sowohl die Gruppe der unter 15-Jährigen als auch die Gruppe der 15- bis 25-Jährigen sogar einen Anteil von fast einem Drittel.
Der Bericht zur Lage von Ausländern in Deutschland macht deutlich, wie sehr Menschen mit Migrationshintergrund in
zwischen unser gesamtes gesellschaftliches Leben prägen. Baden-Württemberg hat dabei aufgrund seiner exzellenten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und seiner gesunden Struktur schon immer eine besondere Anziehungskraft gehabt. Viele Menschen sind aus Erwerbsgründen nach Baden-Württemberg gekommen, viele sind hier heimisch geworden.
Wie wichtig eine solche gesunde Wirtschaftsstruktur ist, belegen die Zahlen zur Erwerbsbeteiligung. So liegt die Erwerbsquote der Migranten mit 73 % in Baden-Württemberg deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 68 %. Die Einbindung in das Erwerbsleben schafft soziale Kontakte, Spracherwerb und zuletzt ein Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft. Daher leistet eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik zugleich auch immer einen wesentlichen und wichtigen Beitrag zur Integration.
Durch eine frühe und gezielte Förderung schaffen wir die Voraussetzungen für eine Teilhabe aller an unserer Gesellschaft.
Allerdings gibt es natürlich auch negative Auswirkungen, die wir benennen und auch stoppen müssen. So schneiden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Schule im Vergleich zu ihren Altersgenossen ohne Migrationshintergrund signifikant schlechter ab. Zudem haben knapp 38 % der 25- bis 35-Jährigen mit Migrationshintergrund keinen Berufsausbildungsabschluss. Bei der entsprechenden Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund – Kollege Kluck hat schon darauf hingewiesen – liegt dieser Anteil bei weniger als der Hälfte, nämlich bei 14 %. Das darf nicht so bleiben.
Das entscheidende Defizit dabei ist aber nach unserer Auffassung die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache. Hier setzen wir an. Die obligatorische Sprachstandserhebung im vierten Lebensjahr zielt genau darauf, Förderbedarf zu erkennen und umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Durch das Programm STÄRKE wird die Familien- und Elternbildung in diesem Jahr mit 1,5 Millionen € und von 2009 zunächst bis 2013 mit jährlich 4 Millionen € zusätzlich ausgestattet.
Mit dem Orientierungsplan wird die Bedeutung des Kindergartens als Kinderschule hervorgehoben und die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher insbesondere im Bereich der Sprachförderung entsprechend ausgebaut. Hierfür stellen das Land und die kommunalen Landesverbände verteilt auf vier Jahre insgesamt 20 Millionen € zur Verfügung. Auch mit dem Modell „Schulreifes Kind“ erhalten förderungsbedürftige Kinder eine entsprechende Förderung.
Vor allem die von uns beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Hauptschule werden in diesem Bereich erhebliche Fortschritte bringen. Denn zusätzliche 300 Lehrerstellen und 40 Millionen € werden ausschließlich zur Verbesserung der Schulbedingungen beitragen.
Aber einer Tatsache dürfen wir uns natürlich nicht verschließen: Eine gelungene Integration setzt gegenseitiges Aufeinanderzugehen voraus. Vor diesem Hintergrund erscheint es bedenklich, wenn Menschen jahrzehntelang in Baden-Würt temberg leben, ohne Deutsch zu verstehen oder gar ohne ein Wort Deutsch zu sprechen. Aber ohne den Wunsch und den Willen, die Sprache zu erlernen, laufen wir mit unseren Integrationsbemühungen ins Leere. Hier muss erwähnt werden, dass gerade Eltern nicht Deutsch sprechender Kinder eine besondere Verantwortung haben – nicht nur der Staat.
Baden-Württemberg als tolerantes und weltoffenes Land fördert auf allen vorschulischen, schulischen und gesellschaftlichen Ebenen das Miteinander aller seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass alle Kinder und Jugendlichen die Chance erhalten, das Rüstzeug für ein erfolgreiches und glückliches Leben zu erlangen. Wir werden aber auch von den Zuwanderern einfordern, dass sie sich aktiv einbringen und ihren Teil zu einer gelungenen Integration beitragen. Fördern heißt auch fordern.
Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt kann ich die Aufregung des Kollegen Kaufmann von der SPD nicht verstehen.
Ich meine die Aufregung zu diesem Thema, hier vom Abschied vom Integrierten Rheinprogramm zu reden, zumal die se Aussage auch sachlich völlig falsch ist.
Experten bestätigen uns, dass nur durch den Einsatz aller geplanten 13 Rückhalteräume – Kollege Kaufmann hatte das sogar selbst erwähnt – das Hochwasserschutzziel erreicht werden kann. Wer wollte dies nicht? Folglich kann auf den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört mit einem Volumen von 14 Millionen m3 auch nicht verzichtet werden, wenn die international geforderte und vereinbarte Hochwasserschutzwirkung erzielt werden soll.
Um diese notwendige Wirkung zu erzielen, muss auch der rheinland-pfälzische Rückhalteraum Daxlander Au, der gegenüber dem geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört liegt, mit seiner gesamten Kapazität einbezogen werden, zumal das Land Rheinland-Pfalz und die Ständige Kommission darauf bestehen, dass die Wirkung dieses Polders nicht beeinträchtigt werden darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist für uns ein wichtiges Kriterium.
Aufgrund der Lage im Bereich der freien Rheinstrecke kommen für den IRP-Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört sowohl Dammrückverlegungen als auch Polder in Betracht.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion bekennt sich nach wie vor zum Integrierten Rheinprogramm. Für die CDUFraktion hat aber der Hochwasserschutz und der Schutz der Menschen, die in diesem Gebiet leben, auch eine ganz besondere Bedeutung.
Aufgrund eines Kriterienkatalogs aus dem Jahr 2005, der sowohl ökologische Auswirkungen als auch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz berücksichtigt, sollte die sinnvollste Variante ausgewählt werden – ich betone: die sinnvollste. Ex
perten haben nachgewiesen, dass nur eine gesteuerte Variante diese Voraussetzung erfüllt.
Nur die Variante II erreicht dieses von allen geforderte Planungsziel. Obwohl dabei sowohl im investiven Bereich als auch später im Betrieb Mehrkosten entstehen, kommen wir an dieser Variante nicht vorbei. Meine Damen und Herren, ich denke, ich brauche nicht extra zu erwähnen, dass wir eigentlich nicht gern und vor allem nicht freiwillig Mehrkosten übernehmen. Aber der Hochwasserschutz erfordert dies gerade in diesem Bereich.
Die Variante II ist meines Erachtens auch nicht unökologisch. Immerhin wird dabei bis zu einem vorhergesagten Abfluss von 4 000 m3 am Pegel Maxau der Polder auf natürliche Weise geflutet.
Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Grund, der für die gewählte Variante II spricht und der heute noch nicht erwähnt wurde. Beispielsweise im Falle eines Ölunfalls können die Einlassbauwerke des Polders geschlossen werden, was der Stadt Karlsruhe zusätzliche Sicherheit für ihr geplantes Wasserwerk Kastenwört bringt. Hiermit wird berechtigten Sorgen der Menschen, der Bevölkerung von Karlsruhe und Umgebung Rechnung getragen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion gibt es deshalb am Vorgehen des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe nichts auszusetzen.
Ich fasse zusammen:
Erstens: Die ungesteuerte Variante I erreicht die vereinbarten Ziele des Hochwasserschutzes nicht und muss deshalb ausscheiden.
Zweitens: Ökologische Belange werden mit der gewählten Variante so weit wie nur möglich berücksichtigt.
Drittens: Wenn dazu noch der Schutz des geplanten Wasserwerks der Stadt Karlsruhe in einer Gefahrensituation gewährleistet werden kann, dann ist dies aus meiner Sicht nur positiv.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Abschied vom Integrierten Rheinprogramm, sondern mit dem Polder wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes geleistet. Das haben die Menschen verdient, meine Damen und Herren.
Wer – wie Kollege Kaufmann, wie die SPD – darüber klagt, dass die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und die Herrichtung der Polder so langsam vor sich geht, der sollte sich mit uns dafür einsetzen, dass Tempo gemacht wird, dass auf die Tube gedrückt wird und nicht auf die Bremse.
Ich danke Ihnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege von den Grünen, Sie werden Verständnis dafür haben, wenn ich meine Ausführungen nicht an Einzelfällen orientiere, weil es um eine Regelung geht, die wie jede andere Regelung vielleicht im einen oder anderen Fall Ungerechtigkeiten in sich birgt. Aber sie muss eben allgemeingültig sein.
Sie haben uns darauf angesprochen: Wer von uns Einzelfälle kennt, weiß sicherlich damit umzugehen. Sie haben mich damit eigentlich direkt getroffen. Als Obermeister einer Maurerinnung kenne ich sehr wohl die Probleme, die viele meiner Handwerkskollegen im Einzelfall haben. Sie kommen aber immer im Einzelfall und bitten um Hilfe, drängen aber auch auf eine Regelung, die insgesamt verlässlich ist.
Ich denke, dass das Ziel jetzt sein muss, zunächst einmal eine Regelung zu finden. Das Zuwanderungsgesetz, wie es im Jahr 2003 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, sieht eben eine Arbeitsaufnahme für Geduldete grundsätzlich nicht vor. Auch bezüglich einer Bleiberechtsregelung für sogenannte Altfälle bestehen – so Minister Rech am 26. Juli vor diesem Hohen Hause – noch unterschiedliche Vorstellungen, unter welchen Bedingungen Geduldete eine befristete Chance bekommen sollen, eine Arbeitsstelle zu finden. Dieses Thema wird – und Sie hatten darauf verwiesen – bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz am 16./17. November sicherlich einen breiten Raum einnehmen. Warten wir doch ab, ob dort eine Einigung erzielt wird oder nicht.
Andererseits steht der Zulassung einer Beschäftigung bei geduldeten Ausländern nach § 5 Nr. 5 der Arbeitsgenehmigungsverordnung nach einem einjährigen Aufenthalt dann nichts im Wege, wenn sie nicht nach Deutschland gekommen sind, um nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zu erlangen, und wenn sie es nicht zu vertreten haben, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihnen nicht vollzogen werden konnten, oder/und wenn die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Vorrangprüfung festgestellt hat, dass die Beschäftigung eines Geduldeten keine nachteiligen Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt ergibt und andere Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen.
Somit besteht für diese Gruppe eben doch auch die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Wer allerdings diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte auch keine Arbeitserlaubnis erhalten. Im Gegenteil, er sollte unserer Auffassung nach seiner Ausreisepflicht nachkommen. Das ist auch richtig so, da Ausländer, die nur durch Behördentäuschung ihre Ausreise verhindert haben oder die gar in erheblichem Umfang straffällig geworden sind oder gar Beziehungen zu extremistischen Vereinigungen erkennen lassen, keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in unserem Land haben dürfen.
In Anbetracht der schwierigen Arbeitsmarktlage vor allem im Bereich von Anstellungen mit niedriger Qualifikation – darum geht es in erster Linie – muss sich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Geduldete an unseren Bedürfnissen orientieren. Deshalb ist das Vorrangprinzip der Bundesagentur für Arbeit, das im neuen Zuwanderungsgesetz geregelt ist, auch unbedingt anzuwenden. Danach muss bei der Zulassung eines Geduldeten zum Arbeitsmarkt zusätzlich zu den eben erwähnten Voraussetzungen geprüft werden, ob dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Deshalb ist in der Vorrangprüfung festzustellen, ob nicht Deutsche oder auch bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für eine solche Stellung bzw. für eben diese Stellung zur Verfügung stehen.
Eine Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer durch Geduldete darf es nicht geben. Ebenso wenig darf es eine Verdrängung von Arbeitnehmern geben, die eine Aufenthaltserlaubnis haben. Auch sie sollen vom Vorrangprinzip profi
tieren. Das niedersächsische Modell, das Geduldete, deren Abschiebung aus nicht durch sie vertretbaren Gründen nicht möglich ist, mit Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis gleichsetzt, kommt für uns aus Gründen der Sozialverträglichkeit nicht infrage.
In einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ vom 6. November dieses Jahres über die bevorstehende Innenministerkonferenz der Länder wird Bundesarbeitsminister Müntefering, SPD, zitiert. Danach setzt er sich für eine restriktive Regelung ein. Mit ihm sei nur eine einmalige Altfallregelung zu machen, die für den deutschen Arbeitsmarkt verkraftbar ist. Diese Meinung teilen wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir müssen unseren Arbeitsmarkt im Auge behalten. Einen Verdrängungswettbewerb zwischen geduldeten Ausländern, Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis und deutschen Arbeitsplatzsuchenden darf es einfach nicht geben.
Abschließend noch ein Wort zu einer immer wieder geforderten Altfall- oder Bleiberechtsregelung: Eine solche Regelung kann es, wenn man sich zu ihr durchringt, unserer Auffassung nach nur für solche Personen geben, die einen langjährigen Aufenthalt hinter sich haben – insofern sind wir mit Ihnen einig – und – das betone ich ganz deutlich – die durch die Erfüllung weiterer Faktoren die Gewähr dafür bieten, dass ihre Integration in unsere Gesellschaft erfolgt ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie wollen hier eine Lockerung. Wir wollen diese unnötige Lockerung nicht. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen.