Protocol of the Session on November 9, 2006

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das hängt von der Frage ab!)

Es heißt in dem Gutachten, das Sie bei den Herren Wax und Würtenberger in Auftrag gegeben haben – jetzt muss ich zitieren –:

Es wurde durch das Gesetz vom April 1930 ein Vertrag sanktioniert, der einen großen Teil der Kunstwerke des großherzoglichen Hauses in der Badischen Kunsthalle Karlsruhe dem badischen Staat übereignete. Es ist davon auszugehen, dass die in diesem Vertrag ausgenommenen Gemälde

die Liste kennen Sie ja –

sich nach wie vor im Eigentum des Hauses Baden befinden.

Stimmen Sie mir im Umkehrschluss zu, dass alle Gemälde, die dort nicht aufgeführt sind, dann mittlerweile im Besitz des Landes Baden-Württemberg sind?

Herr Staatssekretär, auch diese Frage wird durch Tagesordnungspunkt 12 abgedeckt. Sie kann dort umfangreich behandelt werden. Ich muss da noch einmal eingreifen.

Wenn Sie noch eine Zusatzfrage haben, dann bitte zu der Mündlichen Anfrage, die Sie gestellt haben.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Dann schwätzen wir halt unter Punkt 12 darüber! – Heiterkeit – Verein- zelt Beifall)

Keine weiteren Fragen. – Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – K o s t e n d e r A n t i t e r r o r d a t e i

Bitte, Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Mit welchem einmaligen finanziellen Mehraufwand ist das Land bei der Einrichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Antiterrordatei beteiligt?

b) Welche sachlichen und personellen Mehrkosten ergeben sich durch den laufenden Betrieb der Antiterrordatei jährlich für den Landeshaushalt?

Zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage durch die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Kluck, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu a: Bei der Antiterrordatei handelt es sich um eine BundLänder-Verbunddatei. Die Kosten für die Bereitstellung der Datei trägt der Bund. Von den Ländern sind die Kosten für die jeweiligen Anschlüsse und die Leitungsverbindungen zu tragen.

Das Landespolizeipräsidium beabsichtigt, die Möglichkeit des Zugriffs auf die Antiterrordateien in einem ersten Schritt im Landeskriminalamt einzurichten. Die hierfür entstehenden Kosten betragen etwa 200 000 €. Unter Berücksichtigung der damit gemachten Erfahrungen soll für eine zweite Ausbaustufe die Zugriffsmöglichkeit für weitere Staatsschutzdienststellen der Polizei im Land geprüft werden. Für diese Stufe werden schätzungsweise weitere 500 000 € benötigt.

Die Anbindung der Verfassungsschutzbehörden an die Antiterrordatei erfolgt über das Bundesamt für Verfas

(Staatssekretär Rudolf Köberle)

sungsschutz. Das Landesamt für Verfassungsschutz wird die Zugriffsmöglichkeit im Rahmen der bereits vorhandenen Technik realisieren. Dabei dürften an einmaligen Investitionskosten ca. 30 000 € anfallen.

Zu b: Beim jetzigen Stand des Projekts können noch keine konkreten Aussagen über anfallende Personalkosten bzw. zusätzlichen Personalbedarf gemacht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Antiterrordatei neben Eingabe-, Veränderungs- und Pflegeaufwand auch zu gewissen Synergien bei der Informationsverarbeitung führt. Beim Landesamt für Verfassungsschutz werden für zusätzliche laufende Leitungskosten voraussichtlich ca. 40 000 € pro Jahr benötigt.

Auf polizeilicher Seite wird derzeit davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Leitungskosten anfallen, da das bereits bestehende, abgesicherte Leitungsnetz genutzt werden kann. Die vorhandenen Netzkapazitäten sind nach bisherigem Stand ausreichend.

Herr Abg. Junginger, Sie haben eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es bislang nicht so ist, dass die Meldungen vom Landesamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegen, und dass mit einer Beauftragung des Bundesamts keine neue Qualität von Informationen verbunden ist, wenn jetzt diese Dinge in die Antiterrordatei eingegeben werden?

Zweite Zusatzfrage: Ist denn nicht auch schon in der Meldung von den Landeskriminalämtern, auch von unserem Landeskriminalamt, an das Bundeskriminalamt alles das, was wir unter „Terrorismus“ und „Terrorismusabwehr“ verstehen, laufend enthalten, sodass man ja schon von dort die Daten, die wir dahin abliefern, zentral in diese neue Einrichtung überspielen könnte?

(Abg. Thomas Blenke CDU: Kurze Frage!)

Natürlich gibt es eine Kommunikation zwischen der Bundesebene und der Landesebene. Das ist völlig selbstverständlich. Wir haben ja eine Arbeitsteilung beim Thema „Innere Sicherheit“, und natürlich arbeiten die beiden politischen Ebenen nicht isoliert nebeneinander her. Aber das, was jetzt eingerichtet wird, ist eine neue Qualität von Vernetzung mit der Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten, die es bisher eben nicht gab.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – E r g e b n i s s e d e r l a n d e s w e i t e n F a h n d u n g s w o c h e v o m 2 3. b i s 2 9. O k t o b e r 2 0 0 6

Bitte, Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Bei wie vielen der 9 686 überprüften Personen gab es Hinweise, die gezielt auf Verbindungen zum islamistischen Terrorismus deuten?

b) Bei wie vielen der überprüften Personen konnten Erkenntnisse beispielsweise über Personenverbindungen zum islamistischen Terrorismus gewonnen werden?

Das Wort für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kluck, ich beantworte Ihre Anfrage im Namen der Landesregierung zu den Buchstaben a und b zusammengefasst wie folgt:

Im Zuge der landesweiten Fahndungswoche der Polizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei wurden 125 Kontrollen durchgeführt. Die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der örtlichen Dienststellen waren dabei an der jeweiligen regionalen Kriminalitätslage und den dort erkannten Kriminalitätsbrennpunkten ausgerichtet. Es haben sich deshalb landesweit unterschiedliche Themenschwerpunkte ergeben. Dazu gehört neben Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Eigentums- und Diebstahlskriminalität sowie Rauschgiftkriminalität auch die politisch motivierte Kriminalität, insbesondere der islamistische Terrorismus.

Insgesamt konnten während der Fahndungswoche 120 Treffer in staatsschutzrelevanten Dateien erzielt werden. Bei den durchgeführten zehn Sonderkontrollen zur Terrorismusbekämpfung wurden 364 Personen kontrolliert. Dabei konnten bei 30 Personen relevante Erkenntnisse gewonnen werden.

Der islamistische Terrorismus zeichnet sich durch seine abgeschotteten Netzwerkstrukturen aus. Schnelle Fahndungserfolge der Polizei sind deshalb kaum möglich. Es geht vielmehr um das Erkennen dieser Netzwerke. Dabei können Kontrollen wichtige Hinweise über Treffpunkte relevanter Personen und Kontakte der Personen untereinander sowie andere Strukturerkenntnisse liefern, die zum Teil erst im Zuge weiterer Ermittlungen relevant werden.

Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus haben sich auch aus Erkenntnissen heraus entwickelt, die ursprünglich aufgrund anderer Delikte gewonnen wurden. So können Erkenntnisse aus der Fahndungswoche zu anderen Delikten – unter anderem Dokumentenfälschungen oder illegaler Aufenthalt – in der Folge ebenfalls wichtige Bausteine zur Terrorismusbekämpfung darstellen.

Darüber hinaus wird die islamistische Szene durch permanenten Fahndungsdruck ja auch verunsichert. Kontrollmaßnahmen haben somit eine generalpräventive Wirkung. Angesichts der zuletzt durch die versuchten Kofferbombenanschläge vom 31. Juli dieses Jahres manifestierten Bedrohungslage bleibt ein hoher Fahndungs- und Kontrolldruck ein ganz wichtiger Baustein zur Bekämpfung des Terrorismus.

Zusatzfrage, Herr Abg. Blenke.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bei den gezielten Kontrollen zur Terrorismusbekämpfung bei ungefähr 360 überprüften Personen 30 Treffer erzielt worden. Stimmen Sie mit meiner Einschätzung überein, dass bei einer solchen Kontrolle, die ja nicht auf gezielte Anlässe hin, sondern offensichtlich breit angelegt ist, eine Trefferquote von immerhin 10 % ein großer Erfolg ist und dass das zeigt, dass solche Kontrollen generalpräventiver Art durchaus sinnvoll sind?

Die Landesregierung teilt Ihre Einschätzung. Das Ergebnis belegt aber auch, dass diese Kontrollmaßnahmen nicht willkürlich gegenüber der Durchschnittsbevölkerung durchgeführt werden, sondern dass schon eine intensive Vorarbeit und eine klare Eingrenzung der Maßnahmen erforderlich sind. Eine annähernd zehnprozentige Trefferquote ist schon ein großer Erfolg. Ich habe gerade ausgeführt, dass neben diesen direkten Treffern natürlich auch Erkenntnisse gewonnen werden, die dann im Laufe weiterer Ermittlungsverfahren oder in der Vernetzung von bestimmten Erkenntnissen zu weiteren Erfolgen in der Kriminalitätsbekämpfung führen können.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Danke schön!)

Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, würden Sie bitte erläutern, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Treffers zu verstehen ist und wie sehr die Trefferbandbreite von der Qualität oder von der Gewichtigkeit eines Treffers abhängt.