Nein. – Ich habe gefragt: Trifft es zu, dass Sie – die Spatzen pfeifen es so von den Dächern – jetzt die bundeseinheitliche VOB umsetzen wollen, nachdem Sie sich lange dagegen gesträubt haben? Trifft das zu?
Ich habe noch eine weitere Fra ge: Trifft es auch zu, dass die Kommunen dabei eine flexible re Sonderregelung erhalten sollen, und zwar dergestalt, dass die Wertgrenze für die freihändige Vergabe noch ein wenig höher gesetzt wird?
Die zweite Frage hängt mit der Frage zusammen, die Frau Kollegin Sitzmann gerade angesprochen hat. Wir werden die Frage, wie hoch die Sätze sein sollen, im Laufe dieses Jahres noch einmal überprüfen und dann im Frühjahr nächsten Jah res letzten Endes eine Entscheidung treffen.
Ganz klar, Verlängerung ist das eine. Das andere ist die Frage, inwieweit wir bei der ge nerellen Regelung bundeseinheitlich verfahren. Da gab es bei uns einen Widerspruch. Meines Wissens haben alle Bundes länder die neue Regelung akzeptiert.
Bei uns gab es von Handwerksseite und vom Gemeindetag ei nen Widerspruch im Hinblick auf die freihändige Vergabe. Der derzeitige Stand lautet: Im Gespräch mit den kommuna len Landesverbänden hat man sich darauf geeinigt, die bun deseinheitliche Regelung zu akzeptieren, wenn man die Wert grenze für die freihändige Vergabe von 10 000 € auf 20 000 € erhöht. Das ist der aktuelle Stand.
Die anderen Zahlen, z. B. für die beschränkte Ausschreibung, habe ich nicht vor mir. Aber ich weiß sicher, dass die kommu nalen Landesverbände auf dieser Grundlage die bundesein heitliche Regelung akzeptieren werden.
Ich möchte jetzt noch einmal Minister Stächele fragen. Ihre Aussage zum Thema „Fortset zung der erhöhten Wertgrenzen im Rahmen des Konjunktur pakets II“ hat mich eher verwirrt. Der Wirtschaftsminister hat nämlich gesagt, dass geprüft und evaluiert werde, ob die Er höhung etwas gebracht hat. Bei Ihnen klang das so, als wäre die Fortsetzung bereits beschlossene Sache.
Ich kann jetzt nur den aktuellen Stand liefern. Das ist aber ei ne Angelegenheit, die unter 16 Bundesländern abgesprochen wird.
Mein Stand lautet, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Gel tungsdauer der im Rahmen der Konjunkturprogramme ange hobenen Wertgrenzen um ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2011 verlängert wird. Das ist eine klare Aussage. Ich müsste mich wirklich irren. Ich gehe davon aus, dass wir verlängern.
Das Zweite war die allgemeine Regelung für die Zeit danach. Bei dieser allgemeinen Regelung gab es nur noch den Dissens mit dem Gemeindetag und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag. Den Dissens mit der kommunalen Seite schei nen wir beigelegt zu haben, indem wir die Wertgrenze bei der freihändigen Vergabe auf 20 000 € erhöhen. Ich würde Ihnen all dies noch einmal schriftlich zukommen lassen.
Herr Minister, können Sie differenziert mitteilen – unterteilt in Hochbau, Tiefbau und Ausbau –, wie die einzelnen Wert grenzen sind, also für die freihändige Vergabe, die beschränk te Ausschreibung und die öffentliche Ausschreibung?
Ich würde es Ihnen gern sa gen, aber ich habe die Angaben im Moment nicht parat. Ich glaube, bei der beschränkten Ausschreibung liegt die Grenze bei 150 000 €. Allerdings wird dann noch unterschieden zwi schen Tiefbau und Hochbau.
Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist Tagesordnungs punkt 2 – Regierungsbefragung – beendet.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, erkläre ich Ihnen, wie sich die Fraktionen in Bezug auf die weitere Tagesord nung untereinander abgesprochen haben.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Wald und Waldwirtschaft in Baden-Württemberg – Drucksa che 14/4339
Tagesordnungspunkt 6 soll ohne Aussprache an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft überwiesen werden.
Wer dafür ist, diesen Antrag ohne Aussprache an den Aus schuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu überweisen, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Es ist so beschlossen.
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden heute abgesetzt. Es wird in einer der nächsten Präsidiumssitzungen entschieden, wann diese Tagesordnungspunkte erneut im Plenum aufgeru fen werden. – Damit ist das Plenum einverstanden.