Nein, nein. Für eine Mistgabel brauchen Sie keinen Waffenschein, egal, was Sie damit vorhaben. In untypischen Situationen können Sie die Mistgabel als Waffe benutzen. Und in untypischen Situationen kann der Mittelständler, der Handwerker seinen internetfähigen PC auch einmal zum Fernsehen oder was weiß ich benutzen, wenn es technisch möglich ist.
Zu unserem Antrag hat die Landesregierung eine relativ hilflose Stellungnahme abgegeben; das muss man leider sagen. Die Stellungnahme, Herr Minister, lautete im Grunde genommen: „Ihr habt an sich recht. Aber wir können jetzt nichts machen. Das Moratorium, das gesetzlich festgeschrieben ist, läuft am 31. Dezember aus. Wir können eines machen: Wir können – mit viel Fantasie – diese Regelung so auslegen, dass statt der Rundfunkgebühr insgesamt nur die Grundgebühr, also die Hörfunkgebühr, erhoben wird.“ Das ist zwar auch nicht die reine Lehre, aber de facto ist es dann nicht mehr sehr ungerecht, weil der Mittelständler in seiner Werkstatt normalerweise zwar nicht fernsieht, aber dort ein Radio oder ein Autoradio hat. Das reicht ja wegen der Zweitgerätebefreiung bereits aus.
Das wäre eine salomonische Kompromisslösung. Damit könnten die allermeisten Leute leben. Aber das Beste wäre, man würde das Moratorium verlängern und würde dann im Sinne – –
Herr Minister Stächele, bitte erklären Sie Ihrer Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion, warum Sie in Ihrer Stellungnahme schreiben, dass das nicht möglich ist. Sie sagen: „Es ist nicht erforderlich, und es ist auch nicht möglich.“ Ich kann das wörtlich aus der Drucksache 14/296 zitieren; da haben Sie das erklärt. Das muss nicht ich erklären, das hat der Minister erklärt, und ich nehme an, er versteht etwas davon.
Sie haben ja auch erklärt, Herr Minister, die Rundfunkkommission würde am 21. September dieses Jahres die Kuh vom Eis bekommen. Das hat sie leider nicht geschafft. Offenbar haben 15 Länder zugestimmt, aber ein CDU-geführtes Bundesland im Norden hat dies nicht.
Jetzt befindet sich das Ganze nach wie vor in der Schwebe, und diese Korrektur muss zur Chefsache gemacht werden.
Herr Ministerpräsident, es ist fast bedauerlich, dass Sie sich als Chef mit solchen Dingen beschäftigen müssen.
Heute liegt nun ein gemeinsamer Änderungsantrag von drei Fraktionen auf dem Tisch. Ich kann sagen: Wir hätten z. B. Ziffer 2 des ursprünglichen Antrags der Grünen zustimmen können, dieses neue System in Bälde einzuführen. Aber dieser gemeinsame Antrag ist nichts anderes als eine Verschlimmbesserung. Anders kann man es nicht nennen. Plötzlich soll „darauf hingewirkt“ werden – es wird immer komplizierter –, dass in den Verhandlungen mit den Bundesländern „eine Finanzierung etabliert wird, die zeitgemäßer und transparenter als die bisherige Gebührenerhebung ist“.
Bitte schön, das kann man beschließen. Das schadet nichts. Wir sagen auch: Man muss etwas Neues machen. Aber ich bitte Sie, das ist heiße Luft, sonst nichts. Dazu kann man Ja sagen; es ist aber nahezu inhaltslos.
Wenn Sie damit schon zufrieden sind, dass die Landesregierung darauf hinwirken soll, irgendwann etwas Neues zu machen, na gut. Ich kann Ihnen sagen, die Gewerbetreibenden, um die es hier geht – –
In Ziffer 2 des gemeinsamen Antrags – dass man auch auf eine Verlängerung des Moratoriums hinwirken soll – heißt es: „soweit rechtlich und politisch möglich“. Der Minister hat aber schon gesagt: Es ist nicht möglich. Der Mittelständler weiß nicht, woran er ist.
Dann heißt es in Ziffer 3, dass „die im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelte Gebühr für internetfähige PCs zu einem möglichst frühen Zeitpunkt wieder außer Kraft gesetzt“ werden soll. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Was, Herr Kollege Noll, erzählen Sie den Mittelständlern morgen, was wir heute nach diesem Antrag beschlossen haben? Was kommt auf die Leute zu?
Wir versuchen irgendetwas; aber das ist im Wesentlichen heiße Luft. Wir stimmen der zweiten Ziffer im Antrag der Grünen zu. Der ersten Ziffer können wir auch zustimmen. Das schadet nichts.
Aber all die anderen Punkte sind unklar. Wir verlangen, dass die Ministerpräsidenten diese Gebühr wegbekommen. Herr Ministerpräsident, dazu brauchen Sie lediglich einen internetfähigen PC, der sogar nicht einmal Fernsehempfang ermöglichen muss. Da können Sie innerhalb einer Woche mit Ihren Kollegen kommunizieren. Wenn das bis zum 31. Dezember nicht klappt, macht man es im Januar und setzt den Gebühreneinzug aus. Das werden wir doch noch schaffen. Sonst sagen die Leute noch: Was bringen die überhaupt noch hin?
Ich möchte nur eines klarstellen. Ich kenne keinen Mittelständler, der in seiner Werkstatt einen Radiowecker braucht. Dort wird nämlich geschafft und nicht geschlafen.
(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Hei- terkeit bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Der war so schlecht, da kann nur die CDU lachen!)
Ich möchte dem Kollegen Pauli dafür danken – Herr Pauli, hören Sie zu! –, dass er in diesen etwas düsteren, fensterlosen Raum einen Hauch von Jamaika gebracht hat.
Uns liegt hier ein Kompromiss vor. Natürlich ist nicht jeder mit einem Kompromiss hundertprozentig zufrieden. Aber wir können mit diesem Kompromiss leben.
Dieser Kompromiss ist ein guter Auftrag für die Landesregierung, bei der nächsten Besprechung der Ministerpräsi
dentenkonferenz entsprechend zu agieren. Minister Stächele kennt ja den Ausspruch von Theodor Heuss: „Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.“ Deswegen gehe ich davon aus, dass er uns nachher in einer optimistischen Sicht der Dinge schildern wird, dass hier noch Änderungen möglich sind.
Ich will noch einmal klarstellen, dass die FDP/DVP-Landtagsfraktion der Auffassung ist, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren in Zukunft nicht mehr an die technische Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs geknüpft werden sollte, sondern an die tatsächliche Nutzung.