Gegen die Regelung im Schulgesetz. – Das hat etwas damit zu tun, dass Sie sich gegen eine bessere Bildung und Bildungssicherheit ausgesprochen haben.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Nein! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Bildung geht nicht nur so voran!)
Herr Rau hat klargemacht, dass wir nicht den gläsernen Schüler wollen, sondern die gläserne Schule. Genau das ist der Punkt. Dies muss natürlich datenschutzmäßig verankert werden. Daran werden wir selbstverständlich auch die Vereinbarung und die Regelung der Kultusministerkonferenz messen. Die Anonymität muss garantiert sein. Klar ist aber auch, dass wir natürlich langfristige Datenerhebungen brauchen, die diesem Anspruch genügen.
Es war ja interessant: Bei der PISA-Studie hat man ja auch sehr viel mit Daten zu tun. Die PISA-Studie wurde gemein
sam mit Bildungsforschern, mit Schulpolitikern, mit den Lehrerverbänden und den Datenschützern intensiv vorbereitet. So etwas muss natürlich auch in diesem Fall geschehen, damit die Ängste, die hier kursieren, tatsächlich beseitigt werden können. Die Effektivität der Datenerhebung – unter Wahrung des Datenschutzes – muss bewiesen werden. Das ist das Entscheidende.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wenn es nicht bewiesen wird, was machen Sie dann? – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Dann lohnt sich doch die Debatte, oder?)
Das Kriterium dabei muss sein, ob die Daten auch helfen, die Defizite und sozialen Probleme sowie Lernprobleme unter den Jugendlichen besser zu erkennen und ihnen abzuhelfen. Wir erheben ja nicht Daten, Herr Kollege Noll, nur um diese Daten zu haben,
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Diese Angst ha- ben wir, dass ihr sagt: „Jetzt haben wir die Daten“ und nichts passiert!)
sondern wir wollen ja etwas erreichen. Wir wollen eine bessere Bildungspolitik erreichen. Wir wissen natürlich schon heute – ich denke, darin stimmen wir auch überein –, dass die Tendenz der Verarmung von Zuwandererfamilien zunimmt.
Deswegen taugt es letztendlich nicht, wenn man Datenerhebung und Bildungsplanung gegeneinander ausspielt. Wir müssen beides zusammenbringen und dabei den Datenschutz sichern und auf den Datenschutz und die Anonymität achten. Dann profitieren wir alle davon.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich muss die Kritik seitens der Datenschützer und der Landesdatenschutzbeauftragten sehr ernst genommen werden. Herr Kollege Kluck, es ist natürlich klar, dass hier besonders scharfe Kritik aus den neuen Bundesländern kommt.
Das ist natürlich auch verständlich, denn wer in einem Überwachungsstaat gelebt hat, in dem der Einzelne bis ins intime Familienleben hinein beschnüffelt und ausspioniert wurde,
der hat natürlich Ängste, die in diesem System entstanden sind. Aber wir müssen schließlich auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem demokratischen Staat leben, in dem Beschlüsse transparent umgesetzt werden und hierfür entsprechende Kontrollmechanismen vorhanden sind, von deren Wirksamkeit wir als Demokraten auch überzeugt sein müssen
und mithilfe derer wir dann, wenn ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass etwas möglicherweise nicht funktioniert, auch rechtzeitig einschreiten und intervenieren können.
Sie müssen aber auch berücksichtigen, dass es sehr wohl Datenschutzbeauftragte gibt, die mittlerweile ganz konkrete Vorschläge machen, wie dieses Projekt auch datenschutzrechtlich unbedenklich umgesetzt werden kann. Ich möchte an dieser Stelle kurz die Vorschläge des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für den Datenschutz benennen. Der Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert hat folgende Schritte empfohlen:
Erstens sollen eine Verständigung über die Ziele und eine Festlegung der Ziele erfolgen, die mit diesen statistischen Individualdaten verfolgt werden sollen. Ganz klar müssen also die Ziele festgelegt werden.
Drittens müssen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen zur Wahrung des Datenschutzes festgelegt werden.
Schließlich muss die Beschaffung der zur Umsetzung notwendigen Informationstechnik ebenfalls bundeseinheitlich erfolgen.
Nächste Woche werden die Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer zusammenkommen und ihre Eckpunkte klar definieren. Gleichzeitig wird in der kommenden Woche die KMK tagen. In der KMK werden ebenfalls noch einmal wichtige Weichenstellungen hinsichtlich der Ziele erfolgen. Dann ist es möglich, Datenerhebung und Datenschutz zusammenzubringen.
Nur wenn das Einverständnis der Datenschutzbeauftragten vorliegt und Einvernehmen mit ihnen erzielt wird – das ist die Voraussetzung –, kann dieses Projekt umgesetzt werden. Dies ist natürlich auch Voraussetzung dafür, dass wir
Grünen in das Projekt einwilligen. Aber ich sehe sehr wohl, dass es gemeinsam mit dem Datenschutz möglich sein wird, dieses Projekt umzusetzen.
Frau Kollegin, gibt es denn irgendwelche Register oder Datenerhebungen, für die die Grünen einmal nicht sind? Früher waren Sie doch auch eine Bürgerrechtspartei oder so etwas Ähnliches.
Vielen Dank für diese Frage. Darauf antworte ich gern. Wir Grünen waren früher gegen die Volkszählung; das wissen Sie. Wir haben auch dafür gesorgt, dass die Volkszählung nicht in der Weise durchgeführt werden konnte, wie sie ursprünglich beabsichtigt war.
Wir Grünen sind aber entschiedene Anhänger einer empirischen Bildungsforschung. Diese wurde in Deutschland viel zu lange vernachlässigt, weil hier die Meinung vorherrschte, dass wir sowieso ein super Bildungswesen haben und so etwas gar nicht brauchen. Inzwischen wissen wir, dass wir zuverlässige Daten über unser Bildungswesen brauchen, die wiederum Voraussetzung dafür sind, dass wir das Bildungswesen im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler gezielt und systematisch verbessern können.
Abschließend ein Wort an Sie, meine Damen und Herren von der FDP/DVP: Sie haben von diesem Vorhaben bereits seit dem Jahr 2000 gewusst.