Sehr geehrter Herr Präsident! Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Ihnen vorab ganz herzlich zu Ihrer Wahl gratulieren und wünsche ich uns eine gute Zusammenarbeit und auch konstruktiven Streit dort, wo es das Parlament voranbringt.
Als SPD-Fraktion möchten wir für die Position des Vizepräsidenten Herrn Abg. Wolfgang Drexler vorschlagen.
Für die Wahlhandlung gilt dasselbe wie zuvor. Ich darf Herrn Abg. Kluck wiederum bitten, den Namensaufruf vorzunehmen.
Darf ich noch einmal die Frage stellen: Ist jemand im Saal, der noch abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und darf die Wahlkommission bitten, das Ergebnis festzustellen.
Mit Nein haben 28 Abgeordnete gestimmt. 2 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfielen 2 Stimmen. Kein Stimmzettel war ungültig.
(Beifall im ganzen Haus – Abg. Ute Vogt SPD gra- tuliert stellv. Präsident Wolfgang Drexler zur Wahl und überreicht ihm einen Blumenstrauß. – Weitere Abgeordnete gratulieren stellv. Präsident Wolfgang Drexler zur Wahl.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem neuen Wahlgang haben wir den weiteren Vizepräsidenten zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt hier bei der CDU. Ich darf Herrn Abg. Mappus um seinen Vorschlag bitten.
Dann treten wir in den gleichen Wahlvorgang wie vorhin ein. Ich darf Herrn Abg. Kluck bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
(Abg. Ute Vogt SPD: Vielleicht könnten wir ein- mal hinten anfangen! – Namensaufruf und Wahl- handlung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.
Mit Ja haben 108 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 26 Abgeordnete gestimmt. Es gab 4 Enthaltungen. Ein Stimmzettel enthielt einen anderen Namen.
Meine Damen und Herren, nach der Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter haben wir gemäß § 4 Abs. 7 der Geschäftsordnung die weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Präsidiums zu wählen. Sie finden eine Vorschlagsliste der Fraktionen auf Ihren Tischen (An- lage 1).
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Damen und Herren zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Präsidiums wählt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass so beschlossen wurde.
Nach § 4 Abs. 8 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend deren Zahlenverhältnis 18 Schriftführer. Ein entsprechender Vorschlag liegt auf Ihren Tischen (Anlage 2).
Ich stelle fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Damen und Herren zu Schriftführern gewählt hat. – Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentlichen Mitgliedern, je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Auch hierzu liegt Ihnen eine Vorschlagsliste der Fraktionen vor (Anlage 3). Kein Widerspruch? – Dann stelle ich fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern und im Falle des Abgeordneten der Fraktion der FDP/ DVP zum beratenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat.