Eine Zielvorgabe von 50 %, wie Sie sie wünschen, ist bei den Beförderungen und bei der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht durchsetzbar. Das hat ganz einfache dienstrechtliche Gründe.
(Abg. Heike Dederer CDU zur SPD: Wie soll denn das in der Realität gehen? – Gegenruf der Abg. Rita Haller-Haid SPD: Bei euch nicht!)
Hören Sie doch zu! Nachdem Sie das kritisieren, wäre es vielleicht gut, wenn Sie die Begründung dafür auch anhörten. Denn das ist nicht schlechter Wille unsererseits, sondern bei den Beurteilungskriterien müssen Eignung, Leistung und Befähigung kraft Natur der Sache im Mittelpunkt stehen. Wenn weniger da sind, kann man diese Kriterien nicht automatisch außer Acht lassen.
Deswegen stehen im Chancengleichheitsplan die Zielvorgaben, dass Frauen auch in Positionen eingestellt und befördert werden müssen, in denen sie langfristig oder mittelfristig auch eine Führungsposition erreichen können. Aber von vorneweg können wir nicht sagen, dass das 50 % sein müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch die Stärkung der Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit. Meine Damen und Herren von der Opposition: Da wird in der Novellierung Entscheidendes festgelegt.
Für die Beauftragten für Chancengleichheit gibt es nämlich grundlegende Verbesserungen. Das war mir ein besonderes Anliegen. Schließlich waren jedes Jahr die Frauenbeauftragten – künftig die Beauftragten für Chancengleichheit – bei mir.
Ich sage es Ihnen gleich. – Da ich selbst mit der Aufgabe der Frauenbeauftragten betraut bin, ist mir das auch ein Anliegen.
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist die Teilnahme der Beauftragten für Chancengleichheit an Personaleinstellungsgesprächen nicht mehr vom Antrag der Bewerberin abhängig. Die bisherige Regelung war schon negativ – das gebe ich zu –, denn dadurch ist manche Bewerberin irgendwie stigmatisiert worden. Die Chancengleichheitsbeauftragte kann künftig selbst nach ihrem Ermessen entscheiden, wo sie dabei sein wird. Sie kann an allen Gesprächen und allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen.
Auch die Möglichkeit der Beauftragten für Chancengleichheit zur Teilnahme an den Dienststellenbesprechungen wird geregelt. Sie können fortan auch selbst bestimmen, ob die Dienststellenbesprechungen für sie relevant sind und sie daran teilnehmen möchten.
Lassen Sie mich deshalb zum Schluss zusammenfassen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie nur Negatives finden.
Diese Novellierung ist ein echter Fortschritt. Ich fasse ganz kurz in Stichpunkten zusammen, wo entscheidende Verbesserungen sind.
Erstens werden die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessert.
Drittens ist den strukturellen Veränderungen der Landesverwaltung durch die Verwaltungsreform Rechnung getragen worden, indem in einem Paragrafen festgeschrieben wurde, dass dieses Gesetz auch für die Kommunen in den Bereichen der Landesverwaltung Gültigkeit hat.
Punkt 4 ist, dass überflüssiger Verwaltungsaufwand reduziert wird und dass damit auch zu einer Kostensenkung beigetragen wird. Dieses Gesetz ist nach seiner Novellierung weitaus weniger mit Bürokratie behaftet. Ich denke beispielsweise allein an das aufwendige bisherige Wahlverfahren. Dieses Gesetz senkt tatsächlich Verwaltungskosten.
Deshalb wäre es natürlich sehr schön, wenn alle diesem Chancengleichheitsgesetz auch eine Chance geben würden. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Haller-Haid, ich könnte es ja verstehen, wenn Sie den neuen Kultusminister Rau aus fachlichen Gründen kritisierten.
(Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei Abge- ordneten der FDP/DVP – Widerspruch bei Abge- ordneten der SPD)
Sie fordern zusätzliche Berichte und kürzere Intervalle. Meine Damen und Herren, wir alle beklagen ein Zuviel an Bürokratie. Frau Haller-Haid beklagte in der Ersten Beratung, wir hätten zu viel statistisches Material.
Meine Damen und Herren, wir brauchen ordentliches Zahlenmaterial. Aber ein Mehr an Berichten bringt nicht automatisch ein Mehr an Frauen in Gremien.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Stickelberger SPD: Vor einem Jahr haben Sie das noch anders gesehen!)
In Betrieben und auf Dienststellen, in denen es mehrheitlich Männer gibt, wollen Sie diese künftig von Beförderungen ausnehmen, nur weil das Thema Frau als einziges Beförderungskriterium gilt. Das geht nicht. Das hat katastrophale Auswirkungen auf die Motivation der Beschäftigten. Ihre Anträge sind unbegründet. Daher werden wir sie ablehnen.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4483.
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleich- heitsgesetz – ChancenG)
Hierzu liegen neben den Ziffern 1 und 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/4668, auch noch Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE vor, die ich im Zusammenhang mit den jeweiligen Paragrafen zur Abstimmung stellen werde.