Heike Dederer
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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwischen den Fraktionen vereinbart, nur einen Satz zu diesem Thema zu sagen.
Mein Satz: Die CDU-Fraktion wird der Novellierung des Ernennungsgesetzes zustimmen.
Erlauben Sie mir, mit einem zweiten Satz Ihnen allen persönlich für die Zukunft alles Gute zu wünschen und „Auf Wiedersehen!“ zu sagen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einmal mehr die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Es geht um das Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen. Positiv hervorzuheben ist dabei aus Sicht der CDU Folgendes:
Erstens wird der Kreis der Informationspflichtigen vergrößert. Nicht mehr nur die Landesbehörden sind auskunftspflichtig, sondern künftig werden auch kommunale Behörden verpflichtet sein, Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über Umweltdaten zu gewähren, ebenso auch Personen des privaten Rechts, sofern sie im Auftrag von öffentlichen Stellen tätig werden.
Zweitens wird die Beantwortungsfrist auf einen Monat festgelegt. Das bedeutet de facto eine Halbierung der bisherigen Frist.
Drittens wird es ein Widerspruchsrecht auch gegen Entscheidungen der obersten Landesbehörden und der Regierungspräsidien geben.
Und viertens – das ist der Hauptpunkt dieses Gesetzentwurfs – soll der Zugang zu Umweltinformationen erleichtert werden, insbesondere durch die Verbreitung der Daten auf elektronischem Wege, also über das Internet. Dabei – das war ein besonderes Anliegen der Bauernverbände – wird der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.
Meine Damen und Herren, meine persönliche Einschätzung: In Baden-Württemberg wird sich, vor allem was den Zugang zu Umweltinformationen anbelangt, nicht sehr viel ändern. Denn – das darf man an dieser Stelle sagen – unsere Ministerien verhalten sich schon heute vorbildlich, was den Umgang mit Umweltdaten anbelangt. Ich möchte hier zwei positive Beispiele nennen: Das Innenministerium hat in letzter Zeit den so genannten Mautausweichverkehr gezählt, und die Ergebnisse der Zählstellen sind im Internet für jeden abrufbar. Das Umweltministerium, hier insbesondere die UMEG oder jetzt die LUBW, hat sämtliche Messergebnisse der Feinstaubmessungen, der so genannten Spotmessungen, tagesaktuell im Internet stehen.
Das möchte ich hier lobend erwähnen.
Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dr. Döring hatte ja bei der ersten Lesung vorgeschlagen, man solle das Thema besser vertagen und erst in der nächsten Legislaturperiode behandeln. Das fände ich aber doch ein bisschen bedauerlich,
nachdem wir ja beide dann nicht mehr das Vergnügen hätten. Deswegen ist es schon richtig, dass wir hierüber heute noch diskutieren. Die Argumente sind in der kommenden Legislaturperiode sicherlich auch keine anderen als heute.
Ich fasse mich in Anbetracht der vorweihnachtlichen Stimmung kurz: Die Transparenz, die die Fraktion der Grünen mit diesem Gesetz erreichen will, haben wir schon heute.
Schon heute hat jeder Betroffene das Recht auf Akteneinsicht – Stichwort Persönlichkeitsrecht.
Der zweite Punkt ist der Verwaltungsaufwand. Für uns ist dies der Hauptgrund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Kommunen beklagen sich dort über den großen Verwaltungsaufwand und haben das auch in einer schriftlichen Stellungnahme dokumentiert. Die Kommunen sind bei einem solchen Gesetz die Hauptleidtragenden.
Dritter Punkt: Die Grünen hätten dieses Gesetz gerne kostenfrei, also ohne Gebühren, gestaltet. Das ist jedoch nicht einmal in Nordrhein-Westfalen der Fall. Der Verwaltungsaufwand ist, wie ich gerade gesagt habe, sehr groß. Wenn es jedoch zu einer solchen Regelung kommen sollte, müsste sie selbstverständlich auch gebührenpflichtig sein.
Zum vierten Punkt: Der Kollege Jürgen Walter hat im Ständigen Ausschuss dargelegt, dass es ein großes Bedürfnis nach einem solchen Gesetz gebe. Auch da widerlegt Sie das Beispiel Nordrhein-Westfalen: Die Leute interessieren sich überhaupt nicht dafür. Nur 0,005 % der Bevölkerung haben überhaupt einen Antrag gestellt.
Meine Damen und Herren, das zeigt, dass wir mit diesem Gesetz nichts erreichen würden außer Bürokratie. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Transparenz, lieber Kollege Oelmayer, das klingt gut, und wer würde das nicht unterschreiben?
Was aber machen Sie? Sie schießen mit diesem Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus.
Erstens: Die Transparenz, die Sie einfordern, haben wir doch schon heute. Bei uns hat heute der Einzelne als Betroffener ein Recht auf Einsicht in die Akten,
Stichwort Persönlichkeitsrecht. Sie aber wollen ja eine Öffnung dieses individuellen Rechts für die Allgemeinheit, und damit öffnen Sie Tür und Tor für Missbrauch. Sie haben vorhin Nordrhein-Westfalen angesprochen. Das ist ein gutes Beispiel. Dort stellt Scientology flächendeckend Informationsanträge. Das kann doch nicht wirklich gewollt sein.
Zweitens: Sie behaupten, durch das Gesetz entstünde kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Warum stellt dann der Bund für sein Informationsfreiheitsgesetz zusätzliche Sach- und Personalkosten ein? Weil das Gesetz eben zu zusätzlichen Kosten führt.
Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen – da hat man mittlerweile Erfahrung – lese ich Ihnen die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor, denn 70 % aller Anfragen betreffen die Kommunen. Die kommunalen Landesver
bände in Nordrhein-Westfalen schreiben in ihrer Stellungnahme – ich zitiere –:
Es ist nicht zu vernachlässigen, dass es zumindest teilweise zu einer durchaus erheblichen Mehrbelastung gekommen ist. Entweder sind bei einzelnen Kommunen zu bestimmten Themen von herausragender örtlicher Bedeutung eine überproportional große Zahl von Anträgen eingereicht worden, oder die Bearbeitung einzelner Anträge erforderte einen besonders hohen Verwaltungsaufwand. In einigen (wenigen) Fällen trat verschärfend hinzu, dass Anträge mit vorwiegend missbräuchlicher Intention gestellt wurden.
Im Evaluationsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen wird ein weiterer Punkt aufgeführt: Vereinzelt wurde von den Kommunen beklagt, dass einzelne Personen durch mehrfache Antragstellung einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht haben.
Das spricht für sich.
In den §§ 5 und 6 Ihres Gesetzentwurfs – liebe Kollegin Lösch, Sie haben ihn sicher auch gelesen – steht:
Die Behörde stellt zur Verfügung, die Behörde weist hin, die Behörde hat eine Beratungspflicht, die Behörde muss anhören.
Sie erzeugen mit diesem Gesetz einen unnötigen Verwaltungsaufwand und ein Bürokratiemonster.
Drittens: Das ist natürlich alles kostenfrei.
In Nordrhein-Westfalen ist es übrigens gebührenpflichtig.
Das, was ich vorhin aufgezählt habe, gehört nicht zu den allgemeinen Verwaltungsaufgaben einer Behörde. Es ist nicht mit einer einfachen mündlichen oder einer schnellen Auskunft getan. Diese Anfragen bedürfen einer formellen und auch einer materiellen Prüfung, die mit einer Auslegung des Antragsbegehrens einhergeht. Man muss Betroffene anhören und eine inhaltliche Beantwortung vornehmen. Das ist wie bei einem regulären Verwaltungsakt. Wenn es so wäre, dann müsste man dafür selbstverständlich bezahlen.
Viertens: Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? Wir meinen, nein.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Die Gemeinde muss laut Gemeindeordnung Haushaltsentwürfe öffentlich auslegen.
Diese Regelung wird abgeschafft, weil sie nicht in Anspruch genommen wird, lieber Kollege Oelmayer. Die Leute hat der Haushalt der Kommunen nicht interessiert, obwohl er sie direkt betrifft.
In Nordrhein-Westfalen – ich möchte diese Prozentsätze deutlich sagen – stellen 0,005 % der Bevölkerung einen Antrag, und von diesen Anträgen sind 20 % nicht zulässig. Laut letztem Bericht betrafen 60 % eine bestimmte Bausache in Oberhausen.
Mein Rat an Sie: Wenn Sie von einem schlanken Staat reden, dann dürfen Sie nicht solche Gesetzentwürfe vorlegen und schon gar nicht Gesetzentwürfe zulasten der Kommunen.
Die CDU wird Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Verehrte Frau Kollegin Berroth, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das zeigt ein Blick in den Bundesverkehrswegeplan 2003. Damals wurde der Investitionsbedarf bis zum Jahr 2015 mit 173 Milliarden € beziffert. Wir haben einen immensen Finanzbedarf für den Erhalt und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur.
Wenn man gleichzeitig einen Blick auf unsere öffentlichen Haushalte wirft, dann wird einem schnell klar, dass das allein steuerfinanziert nicht geleistet werden kann.
Im Koalitionsvertrag in Berlin sind zum einen PPP-Modelle und zum anderen weitere Betreibermodelle – A- und F-Modelle als Stichworte – konkret genannt. Das bedeutet, dass man schon erkannt hat, dass wir mehr privates Kapital benötigen.
Auch wenn das Thema „Vignette und Maut“ jetzt durch die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom Tisch ist, sind wir der Meinung, dass wir durch die angespannte Finanzlage der öffentlichen Haushalte und durch den Investitionsbedarf vor allem bei den Autobahnen und bei den Bundesstraßen langfristig nicht um eine Maut oder eine Vignette, also um eine Nutzerfinanzierung – egal, wie sie dann aussehen wird – herumkommen werden.
Klar ist aber auch, dass das dann mit einer Senkung der Kfz-Steuer und gegebenenfalls auch mit einer Senkung der Mineralölsteuer einhergehen muss.
Frau Berroth, Sie hatten das Stichwort Tanktourismus angesprochen. Den könnte man dann natürlich entsprechend verhindern.
Kollege Palmer, eine verstärkte Nutzerfinanzierung würde einfach mehr Unabhängigkeit von den öffentlichen Haushalten bringen
und mehr Kontinuität bei der Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur.
Das ist das, was wir brauchen, und nicht das, was in den letzten sieben Jahren in Berlin geschehen ist, wo die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur abhängig von Wahlterminen geflossen sind. So kann es nicht sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! So kann man die Frauenquote natürlich auch erhöhen, nämlich durch Massenexodus der Männer hier im Parlament.
Vielleicht nehmen wir das einfach noch mit ins Gesetz auf.
Die, die da sind, sind wichtig, weil Qualität schließlich zählt, Kollege Fleischer.
Meine Damen und Herren, vor uns liegt das neue Chancengleichheitsgesetz. Gute Gesetze erkennt man daran, dass sie schlank und gleichzeitig wirkungsvoll und effizient sind. Die CDU-Fraktion wird dieses Chancengleichheitsgesetz unterstützen. Es ist nämlich gleich in mehrfacher Hinsicht gut. Ich möchte einfach ein paar wesentliche Punkte aus diesem Gesetz nennen.
Das Gesetz unterstützt und gibt Anreize dafür, dass die Landesverwaltung als große Arbeitgeberin hier in diesem Land einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit in BadenWürttemberg leisten wird.
Den wichtigsten Punkt nenne ich gleich vorweg: In diesem Gesetz sind klare Zielvorgaben enthalten. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen die Hälfte der Neueingestellten Frauen sein, das heißt 50 %. Das Gesetz schreibt auch eine Evaluation vor. Es ist ganz wichtig, dass solche Ziele nicht nur einfach im Raum stehen, sondern tatsächlich auch bewertet werden müssen.
Dann werden klipp und klar die Verantwortlichen benannt. Alle Beschäftigten und vor allem die Vorgesetzten haben eine Verantwortung dafür, dass tatsächlich die Ziele dieses Gesetzes eingehalten werden. Das Gesetz enthält Regelungen für eine gezielte Frauenförderung, Aus- und Weiterbildung, eine spezielle Förderung auch für Frauen in Führungspositionen. Festgehalten wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Beauftragten und ihrer Dienststellen. Es wird eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Das ist sehr wichtig, vor allem für Frauen. Es wird mehr Teilzeitarbeit und mehr Telearbeit geben, und der Wiedereinstieg in den Beruf wird erleichtert. Die Rechte der Beauftragten werden gestärkt. Wir haben ein einfacheres und verbessertes Wahlverfahren.
Wo gibt es das heute noch, dass Gesetze tatsächlich zum Bürokratieabbau beitragen, liebe Kollegen? Das ist wirklich positiv hervorzuheben.
Die Chancengleichheit ist nicht nur Landesaufgabe, sondern sie ist gleichzeitig auch als kommunale Aufgabe im Gesetz definiert, meine Damen und Herren.
Liebe Kollegin Wonnay, ich bitte Sie einfach, die kommunale Selbsthoheit zu beachten. Wir schreiben klipp und klar in diesem Gesetz, dass das Chancengleichheitsgesetz auch eine kommunale Aufgabe ist. Wie die Kommunen diese Aufgabe zu erfüllen haben, überlassen wir ihnen.
Sie stellen dazu einen Antrag. Den werden wir ablehnen. Sie wissen, wir haben das Konnexitätsprinzip. Wenn Sie den Kommunen vorschreiben, dass sie Chancengleichheitspläne aufzustellen haben, dann müssen Sie diesen Kommunen das auch finanzieren. In Ihrem Antrag ist nichts zum finanziellen Ausgleich enthalten.
Meine Damen und Herren, wir sind uns aber auch darüber einig, dass dieses Gesetz notwendig ist. Im letzten Bilanzbericht zur Frauenpolitik – Baden-Württemberg ist übrigens das einzige Land, das einen solchen Bericht erstellt; das möchte ich an dieser Stelle erwähnen – steht, dass wir den Frauenanteil kontinuierlich gesteigert haben. Wir haben aber natürlich noch ein gutes Stück Wegs vor uns. Der Frauenanteil im höheren Dienst hat sich innerhalb von vier Jahren von 30 auf 35 % erhöht. Das ist gut, aber 35 % sind natürlich noch keine 50 %. In vielen Gremien sieht es nicht besser aus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der italienische Philosoph und Politiker Croce hat einmal gesagt: Wichtiger als die Gesetze ist das tatsächliche Handeln der Menschen.
Dieses Gesetz wird zwar einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit leisten, aber letztendlich kommt es natürlich auf die handelnden Personen an. Wir müssen ein Umdenken in den Köpfen erreichen. Nur dann können wir die Chancengleichheit tatsächlich verwirklichen. Da kommt es auf die Männer und auf die Frauen an.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Haller-Haid, ich könnte es ja verstehen, wenn Sie den neuen Kultusminister Rau aus fachlichen Gründen kritisierten.
Dass Sie ihn aber wegen seines Geschlechts kritisieren, ist eine Diskriminierung,
die man so nicht stehen lassen kann.
Das ist auch für mich als Frau inakzeptabel.
Sie fordern zusätzliche Berichte und kürzere Intervalle. Meine Damen und Herren, wir alle beklagen ein Zuviel an Bürokratie. Frau Haller-Haid beklagte in der Ersten Beratung, wir hätten zu viel statistisches Material.
Was denn nun? Wollen Sie jetzt mehr oder weniger?
Meine Damen und Herren, wir brauchen ordentliches Zahlenmaterial. Aber ein Mehr an Berichten bringt nicht automatisch ein Mehr an Frauen in Gremien.
Noch ein Punkt zum Thema Beförderungen: Erklären Sie mir, wie das in der Praxis auszusehen hat.
In Betrieben und auf Dienststellen, in denen es mehrheitlich Männer gibt, wollen Sie diese künftig von Beförderungen ausnehmen, nur weil das Thema Frau als einziges Beförderungskriterium gilt. Das geht nicht. Das hat katastrophale Auswirkungen auf die Motivation der Beschäftigten. Ihre Anträge sind unbegründet. Daher werden wir sie ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Glücksspiel macht nicht vor Ländergrenzen Halt. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr den Staatsvertrag beschlossen, auf den der Herr Staatssekretär schon hingewiesen hat,
der das Lotteriewesen in Deutschland vereinheitlicht. Darin wurde noch einmal festgehalten, dass wir nicht nur die Spielerinnen und Spieler in hohem Maße schützen, sondern
darin ist auch enthalten, dass die Erträge aus dem Glücksspiel öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, wie wir es ja schon immer tun. Ich möchte hier stellvertretend für alle Destinatäre den Sport erwähnen, der von diesen Erträgen sehr stark profitiert.
Noch haben wir die Lotteriehoheit, für deren Beibehaltung der Finanzminister sich kürzlich öffentlich wieder ganz massiv eingesetzt hat. Doch es bleibt abzuwarten – Herr Staatssekretär, Sie haben bereits darauf hingewiesen; es stehen noch Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus, die noch nicht abzusehen sind –, inwieweit der Glücksspielmarkt auch für private Anbieter geöffnet werden muss.
Das nun vorliegende Ausführungsgesetz gibt zum einen den Rahmen für so genannte kleine Lotterien vor. Für sie gilt das Lotterierecht zum Schutz der Spielteilnehmer; ich darf hier nur die Stichworte „angemessener Reinertrag“ und „gemeinnütziger Zweck“ erwähnen. Zweitens werden die Ordnungsmaßnahmen festgelegt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe gebündelt wird, da es dort ja bereits den Sachverstand gibt, der somit weiterhin genutzt wird, und dass – bei Gesetzen kommt das ja eher selten vor – dieses Ausführungsgesetz durch die Delegation der Zuständigkeit auf das Regierungspräsidium Karlsruhe und durch die künftige alleinige Zuständigkeit des Finanzministeriums für die Glücksspirale zu einem Bürokratieabbau und einer Verwaltungsvereinfachung führt. Bisher war es so, dass sich das Finanzministerium und das Innenministerium die Zuständigkeit hierfür geteilt haben. Mit dieser Verwaltungsvereinfachung sind wir sehr zufrieden.
Es ist aufgrund der zu erwartenden Gebühreneinnahmen auch zu hoffen, dass diese Regelungen nicht teurer werden.
Ich möchte noch eine abschließende Bemerkung machen: Das Gesetz bietet unserer Meinung nach eine Handhabe gegen das illegale Glücksspiel. In Zeiten des Internets,
denke ich, brauchen wir uns jedoch nicht vorzumachen, dass wir illegales Glücksspiel jemals endgültig verhindern könnten.
Das sollte uns aber nicht davon abhalten, es auf alle Fälle zu versuchen. Dieses Ausführungsgesetz leistet hierzu einen Beitrag.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil, die Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes, ist unstrittig. Letztendlich ist es eine Formalie. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Landesrecht, die die Erleichterung der Niederlassungsfreiheit für Gartenund Landschaftsplaner und für Ingenieure betrifft.
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs geht es um das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch. Meine Damen und Herren, wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch in den kommenden Jahren landwirtschaftlich genutzte Gebäude nach Ablauf einer Siebenjahresfrist umgenutzt werden können,
und zwar aus zweierlei Gründen, verehrter Kollege Witzel.
Zum einen trägt das dem fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung, der auch weiter fortschreiten wird, und zum anderen hat die Praxis gezeigt, dass sieben Jahre für die einschneidenden persönlichen und auch wirtschaftlichen Veränderungen, die bei Landwirten mit einer Hofaufgabe verbunden sind, häufig nicht ausreichen, um eine vernünftige Nachfolgenutzung für Gebäude zu finden. Davor, meine Damen und Herren, kann niemand die Augen verschließen, und dem trägt dieser Gesetzentwurf nun Rechnung.
Die Grünen – Kollege Witzel wird sicher noch darauf eingehen – haben in der ersten Lesung und auch im Ausschuss angeführt, dass die Nichtanwendung dieser Siebenjahresfrist zu zusätzlichem Flächenverbrauch führen würde. Meine Damen und Herren, das genaue Gegenteil ist doch der Fall.
Denn erstens wird doch durch die Umnutzung bestehender Gebäude verhindert, dass es zusätzliche Neubauten auf der grünen Wiese gibt,
und zweitens wird Ihren Bedenken, verehrter Kollege Witzel,
durch das Baugesetzbuch Rechnung getragen. Ich bitte Sie, einmal einen Blick in das Baugesetzbuch zu werfen.
Die Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich muss außenbereichsverträglich sein. Meine Damen und Herren, auch verehrter Kollege Kretschmann, ich darf hier nur auf einige Punkte hinweisen, die bei solchen Umnutzungen berücksichtigt werden müssen: der Flächennutzungsplan, der Landschaftsplan, das Wasser-, Abfall- und Immissions
schutzrecht. Es darf keine schädlichen Umwelteinwirkungen geben, es müssen die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Bodenschutzes berücksichtigt werden, und es dürfen keine Splittersiedlungen entstehen.
Meine Damen und Herren, ich denke, damit sind Ihre Bedenken widerlegt,
und es ist doch nahezu absurd, als Kriterium für die Zulassung einer Umnutzung das Datum der Hofaufgabe zu wählen.
Meine Damen und Herren, die Alternative wäre, dass solche Gebäude, wenn sie nicht umgenutzt werden könnten, schlichtweg verfallen. Viele von denen sind denkmalgeschützt. Das kann nicht Ihr Ernst sein. Deswegen fordere ich Sie auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich haben wir es bei diesem Gesetzentwurf mit einer Formalie zu tun. Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht und in diesem Fall, da wir für die Architekten- und Ingenieurgesetze zuständig sind, in Landesrecht, ist eine Pflichtübung, die wir hier zu erfüllen haben.
In diesem Fall geht es um die Niederlassungsfreiheit, die für Garten- und Landschaftsplaner, für Stadtplaner und Ingenieure erleichtert werden soll. So will es die EU. Wir werden dieser Änderung zustimmen, zumal ja auch die betroffenen Kammern – die Architektenkammer und die Ingenieurkammer – uneingeschränkt zugestimmt haben.
Darüber hinaus begrüßen wir, dass durch das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch – Artikel 3 des Gesetzentwurfs – auch in den kommenden Jahren landwirtschaftlich genutzte Gebäude nach Ablauf der Siebenjahresfrist umgenutzt werden können.
Die Bedenken des Landesnaturschutzverbands, meine Damen und Herren, sind für uns nicht nachvollziehbar. Herr Innenminister Rech hat bereits darauf hingewiesen: Unseres Erachtens macht es Sinn, dass Gebäude im landwirtschaftlichen Bereich umgenutzt werden können. Denn damit wird eine weitere Zersiedelung und damit auch ein weiterer Flächenverbrauch verhindert. Zudem trägt die Umnutzung auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft, der letztendlich unaufhaltsam fortschreitet, Rechnung, meine Damen und Herren. Im Übrigen – auch darauf hat der Minister schon hingewiesen – gelten bei diesen Umnutzungen die bundesrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel die Beachtung der Außenbereichsverträglichkeit.
Die CDU, meine Damen und Herren, wird dem Gesetz zustimmen. Ich darf Sie ebenfalls um Ihre Unterstützung bitten.
Vielen Dank.