Protocol of the Session on October 5, 2005

Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Artikel 3

Übergangsvorschriften

und dazu die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung,

(Stellv. Präsident Birzele)

Artikel 4

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

und

Artikel 5

Inkrafttreten

Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung, Artikel 2, Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung sowie den Artikeln 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Vor der Verkündung dieses Gesetzes – darauf will ich noch aufmerksam machen – ist in Artikel 1 im Einleitungssatz in die dort vorhandene Leerstelle noch der Hinweis auf die letzte Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes aufzunehmen, die wir heute unter Tagesordnungspunkt 4 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes von Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze vorgenommen haben. Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechende Fundstellenergänzung bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 13/4524

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/4677

Berichterstatter: Abg. Stickelberger

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Zimmermann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Terrorismusbekämpfung und Gefahrenabwehr sind die oberste Staatspflicht. Die Sicherheit der Bürger ist für uns, sicher für alle, oberstes Gut. Das Grundrecht auf Unversehrtheit hat nicht zuletzt durch die schrecklichen Anschläge vom 11. September 2001 sowie die Attentate von Madrid und London an Bedeutung gewonnen. Der Schutz der Bürger muss in unseren Abwägungen gegenüber den Grundrechten von Tätern und Tatverdächtigen deshalb konsequenterweise dort, wo nötig, auch Vorrang genießen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes setzen wir diesen Gedanken folgerichtig um. Dem Landesamt für Verfassungsschutz werden die nötigen gesetzlichen Befugnisse gegeben, um den Aufgaben in der Terrorismusbekämpfung noch besser gerecht zu werden.

Ich freue mich, dass über diesen Gesetzentwurf nach der Beratung im Innenausschuss weitgehende, fraktionsübergreifende Einigkeit besteht – Herr Oelmayer, weitgehende. Der Ausschuss empfahl dem Plenum bei nur einer Gegenstimme,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das war meine, Kolle- ge!)

dem Gesetzentwurf in der gemäß Änderungsantrag Nr. 2 geänderten Fassung zuzustimmen. – Herr Oelmayer, wenn Sie das so sagen: Es war auch vorher für mich schon relativ klar, dass Sie nicht zustimmen.

Einzelne Diskussionspunkte will ich nicht verschweigen. So unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Ermächtigung zur Rechtsverordnung, was die Definition der Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen betrifft, die im Sinne von § 1 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes sicherheitsrelevant sind.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Massive Grundrechts- eingriffe fordert nicht die Exekutive!)

Herr Oelmayer, Sie werden uns nachher bestimmt noch die Stellen benennen, die Sie vielleicht nicht haben wollen. Aber vielleicht benennen Sie uns auch die, die wir heute noch gar nicht kennen. Deshalb unterstützen wir diese Definition.

Ebenso unstrittig ist für uns, dass die Altersgrenze für die Speicherung von Erkenntnissen über Jugendliche auf 14 Jahre gesenkt wird, da dieser Altersbereich einen zunehmenden Anteil unter den Tatverdächtigen gerade auch im rechtsextremen Bereich, Herr Braun, ausmacht.

Was die Auskunftsmöglichkeiten über Daten aus dem Kraftfahrtbundesamt angeht, sollten wir die Dinge nicht unnötig verkomplizieren. Es muss dem Landesamt für Verfassungsschutz doch möglich sein, sich auf dem Onlineweg über die Polizei eine Information zu beschaffen, die es innerhalb der regulären Dienstzeiten des Kraftfahrtbundesamts bereits heute ohnehin bekommt. Ich verstehe da die

gegenteilige Auffassung nicht, aber Sie werden uns das nachher bestimmt erklären.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das erläutere ich nach- her noch einmal! § 36 Straßenverkehrsgesetz!)

Sicherheitsrelevante Erkenntnisse können sich nach meiner Überzeugung nicht auf einer Einbahnstraße bewegen. Deshalb ist es auch wichtig, diese Erkenntnisse unter bestimmten Umständen zum Beispiel an Universitäten oder Stadtwerke weiterzugeben. Denn von einem Täter, der zum Beispiel Zugang zu einem Universitätslabor oder zur Trinkwasserversorgung hat, kann durchaus eine große Gefahr ausgehen. Hier muss die Gefahrenabwehr eindeutig einen höheren Stellenwert genießen.

Für eine solche Weitergabe ist eine Ministerentscheidung erforderlich. Die Weitergabe von Daten wird also nicht die Regel sein, sondern gut begründete Ausnahme in wichtigen Fällen.

Zuletzt möchte ich noch die Laufzeit des Gesetzes ansprechen. Wir sind der Auffassung, dass Terrorismusbekämpfung und Gefahrenabwehr leider – leider! – eine Daueraufgabe sind. Auch im Bund zeichnet sich ab, dass das Terrorismusbekämpfungsgesetz „entfristet“ werden wird. Die damit verbundene Auffassung vertreten wir auch in Bezug auf Baden-Württemberg und bitten deshalb um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden unbefristeten Gesetzesänderung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Oel- mayer GRÜNE: Wir haben schon gedacht, ihr hät- tet euch bewegt!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Braun.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, wäre vor Jahren so nicht denkbar gewesen. Heute ist er notwendig – leider.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Er ist heute auch noch nicht denkbar!)

Wir wissen, die globale Sicherheitslage hat sich gewandelt. Extremistische, terroristische Bedrohungen haben ein neues Gesicht bekommen, und das nicht erst seit dem 11. September 2001. Doch seit diesem Datum gilt mehr als zuvor der Satz von Thomas Jefferson: „Der Preis der Freiheit ist die ewige Wachsamkeit.“ Wir nehmen das sehr ernst. Es gilt, Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Instrumentarien auszustatten. Die amtierende Bundesregierung hat dies getan – ich denke, in vorbildlicher Art und Weise. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz war die schnelle und zielführende Reaktion auf die neue Dimension des internationalen Terrorismus.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Minister, Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf den Willen zur Umsetzung dieser Vorgaben gezeigt. Das erkennen wir an, und wir tragen diesen Entwurf mit.

Sie haben auch zu Recht darauf hingewiesen, dass Strukturen und Strategien des internationalen Terrorismus nicht statisch sind. Aber genau deshalb war eine schnelle Umsetzung des G-10-Gesetzes und des Terrorismusbekämpfungsgesetzes notwendig. Sie haben dafür dreieinhalb Jahre gebraucht. Andere Bundesländer waren da schneller. Die Umsetzung hier in Baden-Württemberg kommt spät, sehr spät.