Protocol of the Session on July 28, 2005

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Rau, darf ich daraus entnehmen, dass die Förderung von Ganztagsschulen künftig deutlich höher liegt als die der traditionellen Halbtagsschulen?

Sie dürfen aus dieser Antwort noch kein Ergebnis entnehmen. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden noch andauern.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmid.

Herr Staatssekretär, können wir davon ausgehen, dass im Zuge der Nachtragshaushaltsberatungen Ende dieses Jahres auch die Frage von Landeszuschüssen für Ganztagsschulen gelöst wird?

Sie können auch da bisher noch von keinem Verhandlungsergebnis ausgehen. Ich habe das gerade schon deutlich gemacht. Deswegen muss es noch den weiteren Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden vorbehalten bleiben, in welcher Form und in welcher Höhe eine solche Förderung vorgesehen wird. Dass sie angestrebt ist, haben Sie den Medien entnehmen können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmiedel.

Herr Staatssekretär, angesichts dessen, dass bis heute überhaupt nichts klar ist, frage ich Sie: Vor welchem Hintergrund hat dann der Herr Ministerpräsident in Wolfegg eine solche Zusage gemacht?

(Abg. Kiefl CDU: Hat er doch nicht gemacht! – Abg. Fleischer CDU: Waren Sie dabei?)

Er hat eine Absichtserklärung abgegeben. Ich habe Ihnen ja geschildert, dass wir mittendrin sind, die Förderung in einem geordneten Verfahren mit den dafür als Partnern zuständigen Landesverbänden zu regeln. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Schmiedel.

Herr Staatssekretär, ich bin gar nicht aufgeregt. Ich habe nur gehört, dass Sie zum ersten Teil der Anfrage des Kollegen Zeller überhaupt keine Aussage gemacht haben.

Herr Schmiedel, das war keine Frage.

(Zuruf von der SPD: Eine Feststellung!)

Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Caroli.

Herr Staatssekretär, Sie haben in öffentlichen Verlautbarungen die Zahl 40 Millionen € ins Spiel gebracht. Inwieweit haben sich bei der Landesregierung die Überlegungen verdichtet, dass man in dieser Größenordnung möglicherweise ein Programm auflegen wolle, und trifft es überhaupt zu, dass Sie im Augenblick in dieser Richtung diskutieren?

Es trifft zu, dass wir darüber diskutieren, die Mittel, die für die Schulbauförderung bereitstehen, zu erhöhen und die Schulbauförderrichtlinien zu ändern, um die Finanzierung von Ganztagsbaumaßnahmen zu realisieren. Alles andere muss den Verhandlungen, die noch andauern, vorbehalten sein. Ich will mich hier nicht der politischen Weissagung schuldig machen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Kipfer.

Hat die Landesregierung eine zeitliche Zielvorstellung, bis wann sie die Verhandlungen mit den Kommunen abschließen wird?

Ich habe Ihnen – nicht Ihnen selber, sondern als Antwort auf die erste Frage – gerade gesagt: im Herbst dieses Jahres.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Staatssekretär, bedeutet die von Ihnen jetzt genannte oder anvisierte Änderung der Schulbauförderrichtlinien, dass der Betrag aufgestockt wird, und heißt das gleichzeitig, dass gar kein eigenes Programm für die Ganztagsschulförderung des Landes BadenWürttemberg aufgelegt wird?

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Das hat eigent- lich mit der Grundfrage nichts zu tun!)

Sie müssen schon mir überlassen, welche Frage ich für sinnvoll halte und welche nicht.

(Abg. Fleischer CDU: Und Sie uns, wie wir das be- werten!)

Ich glaube, ich habe Ihnen vorhin eindeutig geantwortet, und an dieser Antwort gibt es nichts zu deuteln. Ich habe Ihnen klar gesagt: Das soll im Rahmen der Weiterentwicklung der Schulbauförderrichtlinien und im Rahmen der Schulbauförderung des Landes geschehen. Hierzu ist keine weitere Information zu geben. Das ist eindeutig.

(Abg. Zeller SPD: Das heißt, Sie wollen keine wei- tere geben!)

Nein, das ist so eindeutig. Ich weiß nicht, was Ihnen noch Probleme bereitet.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Eine ganze Menge!)

Keine weiteren Zusatzfragen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung – Fragestunde – beendet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 13/4489

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Gesetzentwurfs fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erhält Herr Abg. Hitzler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewässerbauvorhaben und Hochwasserschutzmaßnahmen zählen im Regelfall zu den sehr bedeutenden Bauwerken und Baumaßnahmen, die eine sehr lange Bauzeit in Anspruch nehmen. Da die wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse fünf Jahre nach der Unanfechtbarkeit außer Kraft treten, ist diese Frist sehr kurz. Deshalb möchten wir diese Frist verlängern. Es wäre sicher auch förderlich, noch eine weitere Verlängerungsfrist von fünf Jahren zu gewähren, wenn der Träger der Ausbaulast dies wünscht.

Insbesondere im Hochwasserschutz werden aufgrund der Anforderungen und Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen sehr lange Zeiträume erforderlich. Wer schon einmal ein Rückhaltebecken gebaut hat – ich spreche hier als Verbandsvorsitzender eines Wasser- und Bodenverbandes, der neun gebaut hat und auch betreut –, der weiß, wie aufwendig dieses ganze Verfahren ist. Wir brauchen hier aufwendige Umweltverträglichkeitsuntersuchungen. Teilweise gibt es auch erhebliche Widerstände seitens der Bürger und auch der Grundstücksbesitzer. Hier braucht man sehr umfangreiche Planungsvorbereitungen. Der Baubeginn rückt manchmal in weite Ferne. Auch haben wir sehr aufwendige Verwaltungsverfahren, und auch dies nimmt Zeit in Anspruch.

Diese sehr langen Phasen übersteigen bei weitem die Zeiträume der Haushaltsplanung der öffentlichen Hand. Damit sind manchmal nur schwer Aussagen zu treffen, wann die entsprechenden Haushaltsmittel benötigt werden. Die Haushaltsmittel der öffentlichen Hand werden zudem geringer –

das kann man ja ehrlich sagen –, und deshalb muss diese Regelung zwingend erfolgen,

(Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)

verehrter Herr Kollege. Ein Ziel wird sein, die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel effektiver und auch kostengünstiger einzusetzen. Wir wissen alle: Wie schlecht auch immer es um die Finanzen stehen mag, so will man doch keine Haushaltsreste haben. Das will auch der Finanzminister nicht, und das ist auch nicht gut.

Die CDU-Landtagsfraktion will mit ihrer Fraktionsinitiative auch den berechtigten Wünschen der Bauherren entgegenkommen, die ebenfalls bereits längere Zeiträume gewünscht haben. Diese Wünsche könnten nun verwirklicht werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: Sehr gute Rede! Das sind halt die Praktiker!)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir halten die Verlängerung der Frist von fünf auf acht Jahre sowie die Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung um bis zu fünf Jahre ebenfalls für sinnvoll. In der Tat liegen Planbeschluss und Baubeginn oft weit auseinander. Natürlich würden auch wir grundsätzlich gerne so schnell wie möglich bauen, sobald eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Aber es gibt verschiedene Gründe, warum das manchmal eben doch nicht so schnell geht. Der Hochwasserschutz ist zwar wichtig, aber zeitliche Streckungen werden manchmal unumgänglich sein.

Das gilt besonders dort, wo zusätzliche Abwägungen stattfinden müssen, zum Beispiel dann, wenn sich durch bereits eingeleitete weitere Baumaßnahmen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben, wie es beispielsweise bei den Rheinpoldern der Fall ist. Sobald einzelne Maßnahmen abgeschlossen sind, müsste man eigentlich noch einmal genau prüfen, wie sich diese auf die weiteren Maßnahmen auswirken.

Es sind Bürgerbeteiligungen und Klagen zu berücksichtigen, und im schlimmsten Fall könnte es vorkommen, dass mit dem Bau bestimmter Projekte trotz bestehender Bedenken über deren Sinnhaftigkeit nur deshalb begonnen wird, weil andernfalls die Planfeststellung verfallen würde. Das soll so nicht sein.

Insgesamt sind natürlich auch finanzielle Gesichtspunkte entscheidend, weil der Haushalt – das wissen Sie – zurzeit starken Schwankungen

(Abg. Braun SPD: Wie die FDP! Die schwankt auch ständig!)

hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel unterliegt. Wir müssen hier einfach das Gesamtbild im Auge haben.