Bernd Hitzler

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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes sind die wesentlichen Gründe dargelegt worden. Die inzwischen erfolgte Anhörung der kommunalen Landesverbände und der Naturschutzverbände hat ergeben, dass die kommunalen Landesverbände zu hundert Prozent einverstanden sind. Lediglich der Naturschutzverband hat Einwendungen erhoben, allerdings mit der sehr fragwürdigen Argumentation, dass die Kommunen ihre Bau- und Gewerbegebiete in Retentionsbereiche hinein ausdehnten. Das ist aber nicht richtig, weil im Rahmen des Verfahrens der Bauleitplanung gerade das Bauen in solchen Bereichen von den Genehmigungsbehörden nicht mehr genehmigt wird.
Lassen Sie mich nochmals unsere wesentlichen Gründe erläutern:
Erstens: Nachdem wir bereits beim Straßenbau eine solche Regelung haben, hätten wir nun bei allen Infrastrukturmaßnahmen dieselbe Dauer. Ein Planfeststellungsbeschluss ist Gold wert; denn dann kann gebaut werden. Ein Ablauf des Beschlusses könnte gravierende Auswirkungen haben, da viele Baumaßnahmen nicht im allgemeinen Konsens ablaufen, sondern gerade sehr strittig sind.
Die Forderung des Naturschutzverbands, vor einer Verlängerung nochmals ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, würde die Bürokratie explodieren lassen. Da wir aber Entbürokratisierung betreiben, ist eine Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses von fünf auf acht Jahre geradezu ein ideales Beispiel, wie gehandelt werden muss.
Es geht im Wasserrecht nicht nur um das Thema Hochwasserschutz. Auch zahlreiche andere Maßnahmen, sei es der Bau einer Kläranlage mit Zuleitungen, seien es Maßnahmen der Gewässerökologie, fallen unter dieses Recht.
Aufgrund – wie ich ehrlich zugebe – knapper Haushaltsmittel
das muss man zugeben – muss die Planung exakt sein, und Finanzierung und Bau müssen ideal aufeinander abgestimmt werden.
Die Verlängerungsoption nach fünf Jahren kommt ebenso der kommunalen Seite entgegen.
Lassen Sie mich abschließend aus der Sicht des kommunalen Praktikers, der seit vielen Jahren einen Hochwasserschutzverband führt, sagen: Ich wäre schon einige Male froh gewesen, wenn die achtjährige Frist gegolten hätte, weil sie praktischer und flexibler ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewässerbauvorhaben und Hochwasserschutzmaßnahmen zählen im Regelfall zu den sehr bedeutenden Bauwerken und Baumaßnahmen, die eine sehr lange Bauzeit in Anspruch nehmen. Da die wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse fünf Jahre nach der Unanfechtbarkeit außer Kraft treten, ist diese Frist sehr kurz. Deshalb möchten wir diese Frist verlängern. Es wäre sicher auch förderlich, noch eine weitere Verlängerungsfrist von fünf Jahren zu gewähren, wenn der Träger der Ausbaulast dies wünscht.
Insbesondere im Hochwasserschutz werden aufgrund der Anforderungen und Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen sehr lange Zeiträume erforderlich. Wer schon einmal ein Rückhaltebecken gebaut hat – ich spreche hier als Verbandsvorsitzender eines Wasser- und Bodenverbandes, der neun gebaut hat und auch betreut –, der weiß, wie aufwendig dieses ganze Verfahren ist. Wir brauchen hier aufwendige Umweltverträglichkeitsuntersuchungen. Teilweise gibt es auch erhebliche Widerstände seitens der Bürger und auch der Grundstücksbesitzer. Hier braucht man sehr umfangreiche Planungsvorbereitungen. Der Baubeginn rückt manchmal in weite Ferne. Auch haben wir sehr aufwendige Verwaltungsverfahren, und auch dies nimmt Zeit in Anspruch.
Diese sehr langen Phasen übersteigen bei weitem die Zeiträume der Haushaltsplanung der öffentlichen Hand. Damit sind manchmal nur schwer Aussagen zu treffen, wann die entsprechenden Haushaltsmittel benötigt werden. Die Haushaltsmittel der öffentlichen Hand werden zudem geringer –
das kann man ja ehrlich sagen –, und deshalb muss diese Regelung zwingend erfolgen,
verehrter Herr Kollege. Ein Ziel wird sein, die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel effektiver und auch kostengünstiger einzusetzen. Wir wissen alle: Wie schlecht auch immer es um die Finanzen stehen mag, so will man doch keine Haushaltsreste haben. Das will auch der Finanzminister nicht, und das ist auch nicht gut.
Die CDU-Landtagsfraktion will mit ihrer Fraktionsinitiative auch den berechtigten Wünschen der Bauherren entgegenkommen, die ebenfalls bereits längere Zeiträume gewünscht haben. Diese Wünsche könnten nun verwirklicht werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Berufsakademien sind ein baden-württembergisches Erfolgsmodell.
Sie erfüllen schon heute manche Idealvorstellung über eine zukunftweisende akademische Ausbildung: kurze Ausbildungsdauer, hoch kompetent, mit großem Praxisbezug und hervorragenden Berufsaussichten.
90 % der BA-Absolventen bekommen einen Arbeitsplatz.
Wie man der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen kann, haben sich die Berufsakademien großartig entwickelt. An dem BA-Standort in meinem Wahlkreis hat sich die Zahl der Studierenden seit 1976 verzehnfacht.
Natürlich, eines ist klar: Die Berufsakademien müssen sich auch internationalen und europäischen Entwicklungen im Hochschulbereich stellen. Erfreulicherweise haben sich seit der Einbringung der Großen Anfrage sehr positive Entwicklungen ergeben.
Die Landesregierung hat nach zähen Verhandlungen innerhalb der Kultusministerkonferenz erreicht, dass Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an den Berufsakademien hochschulrechtlich anerkannt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Berufsakademien auch in Zukunft ihre Attraktivität behalten und den Absolventen auch bundesweit der Zugang zu Unis oder Fachhochschulen für die Aufnahme eines Masterstudiums offen steht.
Bei der zurückliegenden Hochschulrechtsnovelle haben die Berufsakademien in einem gemeinsamen Gesetz ihren angemessenen Platz neben den Hochschulen gefunden, auch wenn sie im rechtlichen Sinne keine Hochschule darstellen.
In der CDU-Landtagsfraktion wurde über die Frage, ob man Berufsakademien rechtlich zu Hochschulen machen sollte, intensiv diskutiert. Ich möchte betonen, dass unserer Fraktion bei der Weiterentwicklung der BAs vor allem eines wichtig ist: der Dialog und der Konsens mit der Wirtschaft als tragender Säule und dualem Partner.
Würde man unsere Berufsakademien im rechtlichen Sinne zu Hochschulen machen, hätte dies gravierende negative
Auswirkungen auf die bewährte duale Struktur und die Verzahnung mit der Wirtschaft. Aus unserer Sicht ist daher der eingeschlagene Weg, eine bundesweite hochschulrechtliche Anerkennung des Abschlusses zu erreichen, der erfolgversprechendere Weg gewesen.
Mit dem Regelabschluss Bachelor für Berufsakademien, der im neuen Hochschulgesetz festgelegt ist, wird auch sichergestellt, dass die Berufsakademien im Rahmen des Bologna-Prozesses ihren Platz in einer internationalen Hochschullandschaft finden können. Die Entwicklung dieser Landschaft ist gerade vor dem Hintergrund der Umstellung auf gestufte Studiengänge und im Rahmen des BolognaProzesses noch nicht abgeschlossen.
In Zukunft wird sich weiterhin die Frage stellen, welche Profile unsere Berufsakademien, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Universitäten entwickeln. Diese Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird uns in den kommenden Jahren weiter beschäftigen und eines unserer hochschulpolitischen Schwerpunktthemen sein.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass unser Wissenschaftsminister vor dem Hintergrund dieser sehr schweren Fragen einen Beraterkreis zur Hochschulentwicklung eingerichtet hat. Ich bin mir sicher, dass wir dessen Vorschläge noch in mehreren Plenardebatten ausführlich diskutieren werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Ressource Boden einen hohen Stellenwert in der Lan
despolitik hat, darüber besteht im Landtag sogar interfraktionell Einigkeit. Der sparsame Umgang mit Boden bedeutet, dass bei vorgesehenen Baumaßnahmen möglichst wenig Boden – nach Fläche, Tiefe und Rauminhalt – in Anspruch genommen wird. Ferner muss der Boden auch qualitativ erhalten werden. Staatliche und kommunale Stellen sind verpflichtet, hier eine Vorbildfunktion auszuüben...
... und alle Möglichkeiten zur Reduktion des Flächenverbrauchs zu prüfen. Die Schließung von Baulücken und die Nachverdichtung ist in vielen Fällen möglich.
Das ist sicherlich auch zwingend erforderlich, weil in vielen Kommunen gar keine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Das Land Baden-Württemberg gibt mit dem Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs den Kommunen Instrumente an die Hand, damit sie flexibel reagieren können. In Sanierungsgebieten innerhalb von Ortslagen können beachtliche Zuwendungen gewährt werden, die zur Vermeidung von Baugebietsausweisungen führen können. Erfreulich ist, dass eine erhöhte Investitionssicherheit besteht, da keine aufwendigen Untersuchungen vor der Nutzung einzelner Grundstücke erfolgen müssen.
Aus Sicht der Kommunen – das ist sehr wichtig – besteht ein Anspruch auf Auskünfte über alle Daten. Der Träger der Bauleitplanung muss ja schließlich auch wissen, was im Boden ist.
Die Anhörung von 62 Verbänden und Organisationen ergab nur geringfügige Änderungswünsche. Fast alle davon konnten erfüllt werden. Baden-Württemberg hat seit 1991 ein vorbildliches Gesetz und bleibt auch jetzt am Ball.
Die CDU-Fraktion wird dem Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutzgesetz und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Landesrechts hat die Landesregierung nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Um es vorweg zu sagen: Das Land Baden-Württemberg hat schon zuvor bewährte Regelungen in diesem Bereich geschaffen, die den Boden umfassend schützen.
Es ist ein Ziel der Landespolitik, mit dem Boden sparsam umzugehen und ihn in seiner Qualität zu erhalten.
Dass das Land dies nicht nur mit Worten betreibt, sondern auch etwas tut, verdeutlicht das Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs, kurz auch MELAP genannt, das es den Kommunen mittels eines Landeszuschusses ermöglicht, flächenschonende Konzepte zur Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden durch Nachverdichtung, Schließung von Baulücken und Nutzung von Flächen im innerörtlichen Bereich aufzustellen. Ich habe dies
selbst schon im Rahmen meines Berufs in der Gemeinde praktiziert und dabei erstaunliche Potenziale feststellen können.
Dass die öffentliche Hand dabei eine Vorbildfunktion hat, dürfte ebenso klar sein. Der Landesentwicklungsplan und der Umweltplan des Landes machen dazu klare Aussagen. Wir müssen einer zu massiven Bodenversiegelung entgegenwirken.
Die Auswertung der Anhörung von 62 Verbänden und Körperschaften kam zu dem äußerst seltenen und erfreulichen Ergebnis, dass in allen wesentlichen Punkten Einvernehmen erzielt wurde.
Es ist sicherlich eine Gratwanderung, zwischen den durchaus unterschiedlichen Auffassungen der Naturschutzverbände und der Grundstückseigentümer abzuwägen, weil die einen wesentlich strengere Auflagen gewünscht haben und die anderen die Mitwirkungspflichten als nicht glücklich empfinden. Ich glaube aber, dass die jetzigen Regelungen ausgewogen sind.
Wichtig ist auch, dass die Gemeinden gegenüber der Bodenschutz- und Altlastenbehörde einen Anspruch auf Auskünfte über alle Daten haben, weil die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung wissen müssen, was im Boden ist.
Ein überaus erfreulicher Aspekt ist auch, dass die Investitionssicherheit verbessert wird, da keine aufwendigen Untersuchungen vor der Nutzung einzelner Grundstücke erfolgen müssen.
Die amtliche Bestellung von Sachverständigen wird durch eine Rechtsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung erleichtert Harmonisierungen im gesamten Umweltrecht sowie im Bereich der Sachverständigen und Untersuchungsstellen und beseitigt auch Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, da er sinnvolle und klare Aussagen macht und tatsächlich einen umfassenden Schutz des Bodens ermöglicht.
Wie eben schon ausgeführt, wurde 1999 unter Minister Dr. Vetter ein exzellentes Bodenschutzgesetz entworfen.
1991.
Eijeijei! Ist das schlimm?
1991 wurde das Gesetz entworfen und vom Landtag verabschiedet. Die führende Stellung unseres Landes wird durch den neuen Gesetzentwurf weiterhin untermauert und dient einer effektiven Schonung der Ressourcen.
Danke schön.