Protocol of the Session on July 28, 2005

Nein, das ist keine vage Hoffnung. Die Stadt Stuttgart hat Restmittel aus folgenden Sanierungsmaßnahmen ins Auge gefasst: Maßnahme Stuttgart 6, Wilhelmsplatz, Maßnahme Weilimdorf 2, Ortsmitte, Maßnahme Wangen 2. Das sind also bewilligte Maßnahmen, die nicht in vollem Umfang durchgeführt werden konnten – übrigens nach Entscheidungen der Stadt Stuttgart. Deshalb bleiben davon unter dem Strich Mittel frei, die zwingend an das Land zurückgezahlt werden müssen. Das Land sagt aber, dass für die angesprochene Maßnahme diese Mittel in der Größenordnung von 2 bis 2,5 Millionen € zur Verfügung stehen.

Herr Minister, es ist noch der zweite Frageteil offen, ob von anderen Gemeinden Mittel zur Verfügung stünden.

Entschuldigung. – Nein, mit anderen Gemeinden hat dies überhaupt nichts zu tun. Es geht ausschließlich um Rückflussmittel aus den drei Maßnahmen, die ich Ihnen vorgetragen habe.

(Abg. Gaßmann SPD: Danke schön!)

Frau Abg. Utzt.

Herr Minister, ist der Stadt Stuttgart bekannt, dass es sich dabei nicht um „fresh money“ handelt,

sondern um Geld, das der Stadt Stuttgart eigentlich zugesagt worden ist?

Der Stadt Stuttgart ist bekannt, dass Mittel, die nicht abgerufen werden, also so genannte Rückflussmittel, an das Land zwingend zurückgezahlt werden müssen und das Land die freie Entscheidung darüber hätte, was mit diesen Rückflussmitteln zu geschehen hat. Das Land hat sich aber bereit erklärt – das habe ich schon vorgetragen –, die Rückflussmittel aus diesen drei genannten Maßnahmen in dem Umfang von 2 bis 2,5 Millionen € für die geplante Maßnahme der Überdeckelung zur Verfügung zu stellen.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – Ü b e r b e l e g u n g d e r J u s t i z v o l l z u g s a n s t a l t F r e i b u r g

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:

Was hat die Landesregierung mit dem Ziel der Verringerung der Gefangenenanzahl in der Justizvollzugsanstalt Freiburg aufgrund des Hinweises des Beirats der Justizvollzugsanstalt Freiburg vom 18. Juni 2005 zur Entlastung der Justizvollzugsanstalt Freiburg, gemeint ist hier die Überbelegung, zwischenzeitlich veranlasst?

(Abg. Zeller SPD: Da bin ich jetzt gespannt, ob es eine Entlastung gibt!)

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Justizminister Dr. Goll.

(Abg. Blenke CDU: Können Sie auch so schön „Freiburg“ sagen?)

Herr Präsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zunächst zur Frage: Was hat die Landesregierung mit dem Ziel der Verringerung der Gefangenenanzahl in der Justizvollzugsanstalt Freiburg aufgrund des Hinweises des Beirats der JVA Freiburg vom 18. Juni 2005 zur Entlastung der JVA Freiburg, gemeint ist hier die Überbelegung, zwischenzeitlich veranlasst?

(Abg. Zeller SPD: Das ist die Frage, ja!)

Ich sehe gerade, es gibt nur eine Frage. Da hätte ich es mir in der Tat sparen können, sie vorzutragen.

(Abg. Zeller SPD: Die war aber geschickt gestellt!)

Am 5. Juli 2005 habe ich dem Beirat der JVA Freiburg auf dessen Schreiben vom 18. Juni 2005 betreffend die hohe Belegung in der Justizvollzugsanstalt Freiburg geantwortet und zu den dort unterbreiteten Vorschlägen zur Entspannung der Belegungssituation Stellung genommen.

(Minister Dr. Goll)

Die im Vergleich zu den Vorjahren höhere Belegung der JVA Freiburg ist auf Folgendes zurückzuführen: Seit dem vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Wegfall der Einweisungskommission bei der Justizvollzugsanstalt Stuttgart zum 31. Dezember 2004 erfolgt die Einweisung von Gefangenen in die jeweiligen Justizvollzugsanstalten ausschließlich über den so genannten Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg. Dieser Vollstreckungsplan sieht die Einweisung nach abstrakt-generellen Kriterien, insbesondere nach dem letzten Wohnort des Gefangenen, vor.

Trotz aufwendiger Auswertung der Zuweisung von Gefangenen an die jeweiligen Anstalten anhand der Vorjahreszahlen hat der neue Vollstreckungsplan in der Justizvollzugsanstalt Freiburg, in der übrigens die tatsächliche Belegung seit mehr als zwei Jahren konstant unter der jeweiligen Belegungsfähigkeit gelegen hatte, überraschend zu einem Anstieg der Gefangenenzahlen und seit April 2005 zu einer Überbelegung der Anstalt geführt, und zwar in den folgenden Dimensionen: Am 26. Juli 2005 befanden sich in der Justizvollzugsanstalt Freiburg 806 Gefangene bei einer aktuellen Belegungsfähigkeit von insgesamt 763 Gefangenen. Bei einer Belegungsfähigkeit von knapp 800 Gefangenen waren das also 40 Gefangene zu viel.

Die Justizvollzugsanstalten werden zum 31. Juli 2005 berichten, wie sich der neue Vollstreckungsplan auf die jeweilige Belegungssituation in den Anstalten ausgewirkt hat, und unter Zugrundelegung der dann vorliegenden Zahlen wird der Vollstreckungsplan umgehend mit dem Ziel einer noch ausgewogeneren Verteilung der Gefangenen auf die Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs überarbeitet werden.

Im Übrigen hat sich die Haftplatzsituation durch die kontinuierliche Schaffung von insgesamt ca. 600 neuen Haftplätzen, darunter die Inbetriebnahme der neuen Untersuchungshafteinrichtung in der JVA Freiburg, in den letzten Jahren landesweit entschärft.

Mit dem in Planung befindlichen Haftplatzerweiterungsprogramm II sollen weitere 250 Haftplätze entstehen. Der Bau der Justizvollzugsanstalt Offenburg mit 440 Haftplätzen und einer sozialtherapeutischen Abteilung mit 60 Plätzen wird zusätzliche Entlastung bringen.

Keine Zusatzfrage? –

(Abg. Blenke CDU: Wir wollen noch einmal „Frei- burg“ hören! Er soll noch einmal „Freiburg“ sa- gen!)

Doch. Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, dass die Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Freiburg und anderer Anstalten des Landes BadenWürttemberg durch einen Verzicht auf den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen und die Verkürzung der Haftzeiten durch einen Bonus bei Doppelbelegung, die Verlängerung der so genannten Weihnachtsamnestie und eine vermehrte Strafaussetzung zum Halbhaftstrafenzeitpunkt auch vermindert werden könnte und in den Griff zu bekommen wäre, zumal die Anstalt in Offenburg ja erst in wenigen Jahren in Betrieb gehen kann?

(Abg. Blenke CDU: Niemand kann so schön „Frei- burg“ sagen wie der Kollege Haas!)

Was ist mit Ihrer Initiative?

Herr Justizminister.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Wie lautet die Frage? – Abg. Zeller SPD: Herr Minister, sagen Sie einfach Ja!)

Lieber Herr Haas, Sie haben eine Reihe von Punkten vorgeschlagen. Darüber müsste man natürlich im Einzelnen diskutieren. Bei ein paar Themen – das sage ich Ihnen von vornherein – würde ich nicht gern einsteigen. Ich bin skeptisch gegenüber einer Verlängerung der Weihnachtsamnestie. Ich bin auch skeptisch gegenüber einem Zeitbonus, beispielsweise bei Doppelbelegung, und ich bin auch skeptisch, zu sagen: „Jetzt vergeben wir einfach mehr Halbstrafen, damit die Anstalten leerer werden.“

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Sehr gut!)

Man muss einmal eines deutlich sagen: Zum ersten Mal in den letzten acht bis neun Jahren hatten wir im Dezember des letzten Jahres und im Januar/Februar 2005 den Zustand, dass weniger Gefangene in den Anstalten waren, als die theoretische Belegungsfähigkeit beträgt.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Auch in Freiburg?)

Nein. Durch die Verteilung durch den Vollstreckungsplan ist dort eine Belastung entstanden, die ausgeglichen werden muss. Aber ich nenne jetzt Landeszahlen. Wir waren das erste Mal für zwei bis drei Monate unter der tatsächlichen Belegungsfähigkeit und bauen trotzdem weitere Plätze. Das zeigt doch, dass wir das mit den Mitteln, die die Landesregierung immer bevorzugt hat – nämlich die notwendigen Haftplätze zur Verfügung zu stellen –, in der Vergangenheit eigentlich halbwegs ordentlich hinbekommen haben. Das werden wir auch in Zukunft tun, und zwar zum Teil ohne die Maßnahmen, die Sie vorgeschlagen haben.

Ich begrüße die Gelegenheit, das hier auch einmal deutlich zu machen, weil das sehr schlecht in die Öffentlichkeit zu bringen ist. Manchmal wird so getan, als ob die Anstalten noch immer so überbelegt wären wie in den schlimmsten Zeiten. Das sind sie nicht. Es gibt bestimmte kritische Situationen in einzelnen Anstalten, aber wir haben eine Menge Plätze gebaut und werden noch eine Menge Plätze bauen, sodass das Problem am Schluss, glaube ich, als gelöst bezeichnet werden kann.

Das gilt übrigens auch bei der Entwicklung der Gefangenenzahlen. Sie sind jetzt etwa auf dem Stand von vor drei Jahren. Zwischendurch waren sie ein bisschen höher. Jetzt sind sie wieder heruntergegangen. Wir haben also auch da nicht von Jahr zu Jahr nur einen Anstieg, sondern wir haben insgesamt, glaube ich, eine lösbare Aufgabe.

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Queitsch.

Herr Minister, können wir davon ausgehen, dass ab dem Monat August dann auch in der Justizvollzugsanstalt Freiburg die Gefangenenüberbele

gung abnehmen wird? Sie haben ja vorhin zugesagt, dass aufgrund der Prüfung dann eine bessere Verteilung in die verschiedenen Vollzugsanstalten im Land stattfinden wird.

Ich habe berichtet, dass wir bis zum 31. Juli die Berichte der Justizvollzugsanstalten darüber haben werden, wie es in den jeweiligen Anstalten aussieht, und dass man dann schaut, dass man zu einer optimalen Verteilung kommt. Ich möchte aber einmal sagen, dass Sie eine Überbelegung in der Relation, dass in einer Anstalt, die 763 Gefangene fasst, dann auch einmal 806 Gefangene sind, nie ganz werden ausschließen können.

(Abg. Margot Queitsch SPD: Es waren aber auch schon 850!)

So ist es. Darauf wurde ja reagiert. Das ist ja der Grund, weshalb wir zum Beispiel ein Haftplatzerweiterungsprogramm II durchführen und weshalb wir die neue Anstalt in Offenburg deutlich größer bauen als die alte. Denn 850 Insassen, die kurzfristig in der JVA Freiburg waren – was uns auch zum Handeln veranlasst hat –, sind natürlich zu viel. Das ist völlig klar.

Keine weiteren Zusatzfragen.