Protocol of the Session on June 30, 2005

Ferner regelt das Gesetz die Zuständigkeit für den Vollzug des Lotteriestaatsvertrags und dieses Gesetzes. Die Zuständigkeit insbesondere für ein Einschreiten gegen unerlaubtes Glücksspiel, die bisher bei den Ortspolizeibehörden liegt, wird grundsätzlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen. Die bisherige dezentrale Zuständigkeit der Orts

(Staatssekretär Köberle)

polizeibehörden hat sich vor allem bei illegalen Glücksspielen ohne örtlichen Bezug als nicht ausreichend effizient erwiesen. Mit der Begründung einer landesweiten Vor-OrtZuständigkeit wird sichergestellt, dass auf dem schwierigen und komplexen Gebiet des Glücksspielrechts möglichst viel Sachverstand und Erfahrung bei einer zentralen Stelle gebündelt werden und ein landesweit einheitlicher, wirkungsvoller Gesetzesvollzug auf hohem Niveau erfolgt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist schon nach bisherigem Recht für Lotterien und Ausspielungen, Rennwetten und die Spielbankenaufsicht landesweit zuständig. Mit der Übertragung der Vor-Ort-Zuständigkeit für die Durchführung des Lotteriestaatsvertrags und dieses Gesetzes kann das bereits erworbene Fach- und Erfahrungswissen dieser Behörde auch künftig genutzt und die bisherige Vor-OrtZuständigkeit durch die im Lotteriestaatsvertrag vorgesehenen weiteren Aufgaben und Befugnisse sinnvoll ergänzt werden. Damit wird zugleich ein wirkungsvoller Beitrag zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung geleistet.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Lotteriestaatsvertrags und dieses Gesetzes mit Geldbußen geahndet werden können.

Wie dem hohen Haus sicherlich bekannt ist, ist das Glücksspielrecht derzeit von erheblichen Turbulenzen gekennzeichnet. Jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs lassen es unsicher erscheinen, dass das staatliche Glücksspielmonopol auch künftig in der jetzigen Form weiterbestehen kann.

Wünschenswert wäre, dass eine noch für dieses Jahr angekündigte grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endlich die insoweit dringend notwendige umfassende Klarheit bringen wird. Aus jetziger Sicht wird jedoch die künftige Rechtsprechung das vorliegende Ausführungsgesetz zum Lotteriestaatsvertrag voraussichtlich nicht unmittelbar tangieren.

Im Interesse eines möglichst baldigen Inkrafttretens des Gesetzes hoffe ich auf eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Dederer.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Glücksspiel macht nicht vor Ländergrenzen Halt. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr den Staatsvertrag beschlossen, auf den der Herr Staatssekretär schon hingewiesen hat,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

der das Lotteriewesen in Deutschland vereinheitlicht. Darin wurde noch einmal festgehalten, dass wir nicht nur die Spielerinnen und Spieler in hohem Maße schützen, sondern

darin ist auch enthalten, dass die Erträge aus dem Glücksspiel öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, wie wir es ja schon immer tun. Ich möchte hier stellvertretend für alle Destinatäre den Sport erwähnen, der von diesen Erträgen sehr stark profitiert.

(Abg. Schmid SPD: Aber die Landesregierung nimmt das Geld gleich wieder weg!)

Noch haben wir die Lotteriehoheit, für deren Beibehaltung der Finanzminister sich kürzlich öffentlich wieder ganz massiv eingesetzt hat. Doch es bleibt abzuwarten – Herr Staatssekretär, Sie haben bereits darauf hingewiesen; es stehen noch Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus, die noch nicht abzusehen sind –, inwieweit der Glücksspielmarkt auch für private Anbieter geöffnet werden muss.

Das nun vorliegende Ausführungsgesetz gibt zum einen den Rahmen für so genannte kleine Lotterien vor. Für sie gilt das Lotterierecht zum Schutz der Spielteilnehmer; ich darf hier nur die Stichworte „angemessener Reinertrag“ und „gemeinnütziger Zweck“ erwähnen. Zweitens werden die Ordnungsmaßnahmen festgelegt.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe gebündelt wird, da es dort ja bereits den Sachverstand gibt, der somit weiterhin genutzt wird, und dass – bei Gesetzen kommt das ja eher selten vor – dieses Ausführungsgesetz durch die Delegation der Zuständigkeit auf das Regierungspräsidium Karlsruhe und durch die künftige alleinige Zuständigkeit des Finanzministeriums für die Glücksspirale zu einem Bürokratieabbau und einer Verwaltungsvereinfachung führt. Bisher war es so, dass sich das Finanzministerium und das Innenministerium die Zuständigkeit hierfür geteilt haben. Mit dieser Verwaltungsvereinfachung sind wir sehr zufrieden.

Es ist aufgrund der zu erwartenden Gebühreneinnahmen auch zu hoffen, dass diese Regelungen nicht teurer werden.

Ich möchte noch eine abschließende Bemerkung machen: Das Gesetz bietet unserer Meinung nach eine Handhabe gegen das illegale Glücksspiel. In Zeiten des Internets,

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

denke ich, brauchen wir uns jedoch nicht vorzumachen, dass wir illegales Glücksspiel jemals endgültig verhindern könnten.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Das sollte uns aber nicht davon abhalten, es auf alle Fälle zu versuchen. Dieses Ausführungsgesetz leistet hierzu einen Beitrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Queitsch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine logische Schlussfolgerung aus dem Staatslotteriegesetz, indem

er dessen Ausführung festlegt. Wir begrüßen insbesondere, dass er eine Verwaltungsvereinfachung bei den kleinen Lotterien mit sich bringt, insbesondere für Kirchengemeinden, Feuerwehren und sonstige Vereine, die dadurch ihren Verwaltungsaufwand etwas zurückfahren können, was denen natürlich sehr gelegen kommt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Kirchen sind keine Vereine! Schon gar keine „sonstigen Vereine“!)

Jetzt habe ich die Kirchengemeinden extra gesondert erwähnt und dachte, ich tue Ihnen damit einen Gefallen, wenn ich die Kirchen etwas heraushebe.

(Abg. Drexler SPD: Man kann es ihm nie recht ma- chen! – Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Da müssten Sie mir doch zustimmen, dass das ganz schön ist. – Okay, man kann es nicht jedem recht machen. Bei der FDP/DVP ist das sowieso immer sehr schwer, weil die FDP/DVP oft auch nicht genau weiß, was sie eigentlich will. Das bloß am Rande.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Jetzt hat er sein Fett weg! – Gegenruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Walter GRÜNE zu Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jetzt beruhige dich einmal!)

Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf, weil er wirklich zu einer Verwaltungsvereinfachung bei den betroffenen Organisationen führt.

Zugleich möchte ich aber auch noch auf etwas eingehen, was Frau Dederer angesprochen hat und was auch in einer Pressemitteilung des Finanzministers Stratthaus aus der vergangenen Woche angesprochen worden ist. Es geht um die staatliche Lotterieeinheit, die erhalten werden soll. Das befürworten wir sehr stark, denn wir sind der Auffassung, dass es einerseits zu keiner unkontrollierten Ausdehnung von illegalen Spielen kommen sollte, dass wir auf der anderen Seite aber auch mit einer Verteufelung des Spielbetriebs nicht weiterkommen. Es wird nun einmal gespielt, und ich denke, es ist ganz wichtig, dass kontrolliert und legal gespielt wird.

Daher begrüßen wir auch die Ankündigung, dass beim Finanzministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll. Das findet unsere Unterstützung. Allerdings bitte ich dann auch darum, dass wir im Finanzausschuss in absehbarer Zeit einen Bericht darüber bekommen, an welche Spiele gedacht wird und wie sich die Situation weiter entwickeln sollte. Denn wir sind ja so verblieben – so steht es auch im Gesetzentwurf –, dass der Finanzausschuss letztlich immer ein Mitspracherecht hat und Regelungen mit genehmigen soll.

Einem allerdings muss ich ausdrücklich widersprechen, Frau Dederer. Wenn man erwähnt, dass der Sport von dem Reinerlös immer das meiste bekommt, ist das einerseits richtig. Bloß wissen wir auf der anderen Seite alle, dass die Landesregierung seit Jahren im Grunde genommen bereits vorher schon eine ganz gewaltige Summe zum Stopfen von Haushaltslöchern abschöpft und dass der Sport infolgedes

sen nicht das bekommt, was ihm eigentlich zustünde – Kultur, Denkmalpflege und Soziales genauso wenig –, weil mit den Erträgen aus dem Glücksspiel auch Haushaltslöcher gestopft werden. Dem Sport und anderen wäre sehr gedient, wenn wir darauf verzichten könnten.

(Abg. Heike Dederer CDU: Aber das Geld wird auch sinnvoll ausgegeben!)

Darüber kann man diskutieren. In den Haushaltsberatungen haben wir andere Ansätze gehabt, und es wäre sicher sinnvoller, wenn man dem Gesetz, wie es damals beschlossen worden ist, Genüge täte, sodass die Mittel den verschiedenen Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Kultur, Denkmalpflege und Sport zugute kämen.

(Abg. Heike Dederer CDU: Die Zeiten ändern sich! Davor können Sie nicht die Augen verschließen!)

„Die Zeiten ändern sich“ – damit kann ich immer alles begründen. Ich kann aber nicht auf der einen Seite sagen: „Der Sport bekommt soundso viel Geld. Wie schön für ihn!“, wenn ich gleichzeitig Mittel, die dem Sport zur Verfügung stehen sollen, einfach abschöpfe. Das halte ich für unredlich.

(Beifall bei der SPD)

Ansonsten werden wir diesem Gesetzentwurf, wie gesagt, zustimmen, weil er im Grunde genommen eine logische Schlussfolgerung ist und auch den kleinen Lotterien Zugeständnisse macht.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

(Abg. Heike Dederer CDU: Jetzt erst mal eine Richtigstellung in Sachen Kirchen, Herr Pfarrer!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Queitsch, ich stimme Ihnen voll zu. Ihre Ausführungen kann ich teilen.