Meine Damen und Herren, wir halten deshalb die Bemühungen der Landesregierung, wie sie Staatssekretär Rau bei der Ersten Beratung vorgestellt hat, und die Jugendpartizipation, wie sie in vielen Kommunen praktiziert wird, für den besseren Weg. Eine solche Partizipation gibt es auch heute schon, ohne dass man mit Vorschriften weitere Regulierungen, wie Sie sie vorschlagen, einzuführen braucht. Auch die kommunale Selbstverwaltung ist für uns ein hohes Gut, bei dem wir uns gut überlegen müssen, ob wir unnötige, wenn auch unschädliche Regelungen – wie Sie, Herr Kollege Bayer, es eben formuliert haben – unbedingt in ein Gesetz aufnehmen müssen.
Zu der zweiten Aussage, die ich von Ihnen, Herr Kollege Bayer, aufnehmen will: Sie wissen auch ganz genau, dass das, was Sie als „beteiligungsfreie Zonen“ bezeichnen, zum Teil auch darauf zurückgeht, dass die Jugendbeteiligung schlicht und ergreifend am mangelnden Engagement der Jugendlichen scheitert. Ich begrüße dies nicht. Hier hat jeder die Aufgabe, daran weiterzuarbeiten. Aber natürlich ist klar, dass die Formen der Jugendbeteiligung, wenn sie von den Jugendlichen nicht angenommen werden, zunächst einmal einschlafen und dann wieder aufgenommen werden müssen. Aber das liegt zum Teil auch an den Jugendlichen.
Wir wollen nicht, dass man vorschreibt, dass die Jugendlichen an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen beteiligt werden müssen. Wir wollen auch nicht, dass wir im Stuttgarter Landtag festlegen, welche Möglichkeiten eine Jugendvertretung in einem Gemein
derat hat: ob sie Rederecht hat, ob sie Vorschlagsrecht hat, ob sie angehört wird. Das kann sehr viel besser vor Ort geregelt werden. Wenn die Jugendbeteiligung aufgebaut worden ist, werden die Gremien vor Ort entscheiden, wie sie sie einbeziehen.
Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen demgegenüber, dass auf unsere Initiative hin beim Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, der morgen in den Landtag eingebracht wird, § 41 a der Gemeindeordnung verändert wird. Dort ist bisher geregelt, dass Jugendgemeinderäte in den Gemeinden eingerichtet werden können. Dies wird jetzt der Praxis angepasst. Es gibt nicht nur Jugendgemeinderäte, sondern auch viele andere Jugendvertretungsformen. Es ist richtig, dass man den § 41 a der Gemeindeordnung entsprechend anpasst. Dies wird morgen mit der Einbringung des Gesetzentwurfs geschehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre ab, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Das Wahlrecht muss aus unserer Sicht im Einklang mit Rechten und Pflichten stehen, die an die Volljährigkeit geknüpft sind. Kollege Schebesta hat es bereits ausgeführt. Rechte und Pflichten gehören einfach zusammen.
Wer 16-Jährigen das Wahlrecht verleiht, ihnen aber die Volljährigkeit verweigert, entwertet das Wahlrecht.
Auch nicht vom lieben Gott eingegeben, nein. Man sollte den lieben Gott und insbesondere seinen Namen nach dem zweiten Gebot auch nicht übermäßig strapazieren.
Zweitens: Es gibt ein Interesse an einer einheitlichen Wahlaltersbestimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Drittens: Das politische Engagement von Jugendlichen bei uns ist in der Tat – Herr Bayer, da haben Sie Recht – im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich. Interesse, Verständnis und Engagement für Politik werden aber nicht durch einmaligen Wahlakt dauerhaft erzeugt. Offene Anspracheformen, Kollege Schebesta, eine glaubwürdige Interessenvertretung und Chancen für Beteiligung bringen mit Sicherheit mehr.
Nächster Punkt: Angesichts der niedrigen Wahlbeteiligungsquote – Herr Bayer, das wissen Sie auch – ist die Absenkung von 18 auf 16 Jahre ein sehr ineffizientes Mittel. Außerdem gibt es keine entsprechende Empfehlung der Jugendenquetekommission, der ich angehörte. Wir haben uns damals mit diesem Thema beschäftigt. Die Bundesregierung ist ebenfalls grundsätzlich gegen die Absenkung und sagt, es fehle an der fachlich-pädagogisch-psychologischen Plausibilität. Hessen hat die Absenkung sogar wieder rückgängig gemacht. Und außerdem: Aktives und passives Wahlrecht würden begründungslos auseinander fallen, und es wären noch andere Punkte zu nennen.
Der in der Gemeindeordnung bisher verankerte Jugendgemeinderat stellt nur e i n e Form der Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Leben dar. Das ist richtig. Schon bisher sind aber auch andere Formen der Beteiligung Jugendlicher möglich und werden auch praktiziert. Daran anknüpfend soll auch im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, der morgen hier beraten wird, klargestellt werden, dass die Partizipation Jugendlicher am kommunalen Geschehen in vielfältiger Weise erfolgen kann, zum Beispiel durch offene Formen der Partizipation wie Zukunftswerkstätten, Jugendhearings, Jugendforen oder zeitlich begrenzte Projekte. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause alle einig.
Überlegenswert erscheint aber Folgendes: Wenn sich eine Gemeinde entschieden hat, einen Jugendgemeinderat oder eine Jugendvertretung einzurichten, dann sollte sie konsequenterweise auch die Beteiligung in der Geschäftsordnung regeln. Damit würde auch dem Willen der Landesregierung, dass Jugendliche von kommunalen Verwaltungsträgern gehört und beteiligt werden sollten, weit mehr Rechnung getragen als mit der bisher vorgesehenen Kannvorschrift.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben als Grünen-Fraktion bereits bei der ersten Lesung unsere Position deutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf der SPD in allen Punkten unterstützen. Das gilt für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen und bei Wahlen auf kommunaler Ebene, und es gilt für die Stärkung der Jugendgemeinderäte und für die stärkere Beteiligung von Jugendlichen bei kommunalpolitischen Entscheidungen.
Zusätzlich sollten wir die Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen an Schulen verbessern und das Thema Gemeinschaftskundeunterricht auf die Tagesordnung setzen. Wir sollten den Gemeinschaftskundeunterricht stärken, ihn früher beginnen lassen und insbesondere auch Unterrichtsformen wählen, die das bekanntermaßen vorhandene Inte
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum CDU und FDP/DVP das Wahlrecht für 16-Jährige und die anderen Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik ablehnen. Es sind schon Beispiele genannt worden, was Jugendliche im Alter von 16 Jahren alles dürfen. Ich will nur noch einmal zwei Beispiele aufgreifen: Sie sind religionsmündig, und sie dürfen auch Ehen schließen.
Gerade vor dem Hintergrund des Themas „Demografischer Wandel“ ist es umso wichtiger, dass Jugendliche die Möglichkeit haben, die Partei zu wählen, die ihre Interessen, die Interessen der jungen Generation und der Jugendlichen, in einer alternden Gesellschaft vertritt. Ich sehe darin keine Entwertung von Kommunalwahlen. Vielmehr geht es darum, mehr Einflussmöglichkeiten auf örtlicher Ebene zu schaffen.
Hier werden immer wieder Beispiele genannt, wie es sich in anderen Bundesländern mit der Wahlbeteiligung verhält. Der Kollege Kleinmann hat gerade noch einmal Hessen genannt, und auch der Kollege Schebesta hat ein paar Beispiele angeführt.
Es ist tatsächlich so, dass die Wahlbeteiligung von 16- und von 17-Jährigen höher ist als die in der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen.
Aber wenn wir Ihre Logik fortsetzten, müssten wir in jeder Altersgruppe prüfen, wie hoch dort die Wahlbeteiligung ist, und dann entscheiden, ob sie wählen darf oder nicht. Das halte ich für eine völlig abstruse Argumentation.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Schebesta CDU: Es geht darum, ob das ein Mittel ist, mit dem man Jugendbeteiligung wecken kann! Es geht darum, ob Jugendliche das attraktiv finden oder nicht!)
Ob die Jugendlichen das attraktiv finden oder nicht, hängt eben entscheidend davon ab, ob ihre Rechte auch in anderen Bereichen gestärkt werden, ob sie bei kommunalpolitischen Entscheidungen stärker einbezogen werden. Dafür gibt es sehr positive Beispiele. So werden die Jugendgemeinderäte in Rheinfelden komplett an den Haushaltsberatungen beteiligt. Es gibt aber auch Beispiele, bei denen die Beteiligung eher in Richtung Alibifunktion geht. Es ist also richtig und wichtig, mehr Unterstützung und mehr Beteiligung anzustreben.
Sie haben die morgige Debatte zum Thema „Bürgerbeteiligung allgemein“ angesprochen. Ich bin gespannt, was sich da tut. Nachdem Baden-Württemberg in Sachen Bürgerbeteiligung ja eher auf dem Stand eines Entwicklungslandes ist,
Eine Möglichkeit im Sinne der Jugendlichen wäre, den Einwohnerantrag in der Gemeindeordnung zu verankern. Es gibt bereits neun Bundesländer, in denen diese Möglichkeit besteht. Einwohnerantrag heißt, dass sich auch Jugendliche an die Kommune wenden und die Behandlung eines bestimmten Anliegens verlangen können. Das ist ein weiterer Punkt, über den wir Jugendliche stärker beteiligen können. Aber auch an den Schulen und in Bezug auf den Gemeinschaftskundeunterricht muss, wie gesagt, noch einiges passieren. Wir werden dazu weiterhin Initiativen einbringen – auch in der Demografie-Enquete – und hoffen, dass etwas vorangeht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht kann der von der SPD-Fraktion vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen nicht unterstützt werden. Nachdem jetzt schon einiges zum Gesetzentwurf gesagt worden ist, will ich mich hier auf die wesentlichen Aspekte beschränken.
Ziel des Entwurfs ist, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Ich kann dem schon deshalb nicht zustimmen, weil darin ein offensichtlicher Wertungswiderspruch enthalten ist.