Protocol of the Session on June 2, 2005

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Das haben wir jetzt gerade erlebt! Sehr interessant!)

Im Grunde bietet sich nach jeder Landtagswahl, immer dann, wenn ein Parlament sich neu zusammensetzt, wenn eine Regierung gebildet wird, die große Chance, nicht nur die Regierung umzugestalten, sondern auch entsprechend den Inhalten, die man im Wahlkampf verkündet und zu denen man sich bekannt hat, Ressorts zuzuschneiden.

Jetzt stellt sich eine andere Frage: Wie viele Ministerien sollen es denn sein, um der Aufgabe gerecht zu werden? Ich warne davor, zu glauben, dass nach der Verwaltungsreform weniger Ressorts notwendig sind. Ganz im Gegenteil! Wer einigermaßen Kenntnis von den Abläufen hat, der weiß, dass die nun gebotene Fachaufsicht unter Umständen eher noch ein Quäntchen mehr an Zuneigung und Intensität braucht, als das vorher der Fall war. Fachaufsicht heißt, dass ich ganz akribisch Sorge tragen muss, dass das, was Gesetz und Recht ist, dass mein politischer Wille in der dienstrechtlich und organisatorisch eigenständigen Ebene der Kreise umgesetzt wird.

Ich weiß das im Besonderen aus dem Bereich, für den ich vier Jahre lang Verantwortung getragen habe, dem Agrarbereich. Ich glaube, wir tun gut daran, gerade den Agrarbereich ins Auge zu fassen, denn dort wird in der Tat beispielhaft ausgeführt, finanzwirksam ausgeführt, was den qualifizierten Fachbereich und die Fachaufsicht ausmachen muss. Insofern können diese Gesichtspunkte nicht gelten. Gelten kann nur – und das wird nach der nächsten Landtagswahl wieder der Fall sein –, dass ich, an den Themen orientiert, Ressortzuschnitte mache. Das steht denen zu, die nach der Wahl die entsprechende Mehrheit hier im Haus haben werden.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Genau!)

Nun weiß ich, dass immer wieder der Zuschnitt des MLR angesprochen wird. Ich weiß, dass an manchen Stammtischen draußen ein gängiges Diskussionsthema ist: Brauchen die ein eigenes Ministerium? Aber darüber können nur diejenigen reden, die die Inhalte kennen. Im MLR als Infrastrukturministerium für den ländlichen Raum sind nicht nur der Bereich der Landwirtschaft, sondern auch die Lebensmittelsicherheit, der ganze Block des Naturschutzes, die Forstwirtschaft und, was ganz wichtig ist, die Infrastrukturentwicklung für den ländlichen Raum gebündelt. Ich sage in aller Deutlichkeit: Wer dieses Ministerium abschaffen möchte,

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Abschaffen will es nie- mand!)

der meint es nicht gut mit dem ländlichen Raum, sondern der schadet dem ländlichen Raum. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das will niemand abschaffen!)

Nun zu dem Thema „Verkehr und Umwelt“. Wenn ich recht sehe, sind diese Bereiche in Berlin auch sauber getrennt. Da gibt es den Umweltminister Trittin und den Verkehrsminister Stolpe.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Nicht mehr lan- ge!)

Nicht mehr lange, aber es gibt sie noch. Also sind die Dinge getrennt.

Aber jetzt will ich Ihnen sagen, warum es Sinn macht, das auch auf der Landesebene zu trennen.

(Abg. Stickelberger SPD: Und warum gerade jetzt?)

Wir haben mit dem Innenministerium ein klassisches, typisches Infrastrukturministerium. Durch die Verwaltungsreform sind Zuständigkeiten hinzugekommen, die es sinnvoll machen, dann auch die Fachaufsicht im Innenministerium als dem für die Kreisebene zuständigen Ministerium anzugliedern. Das heißt also, gerade das, um was es geht – Kommunen und Land, Bau, Straßenbau, Verkehr und gemeinsame Großprojekte –, kann nun in diesem Infrastrukturministerium sinnvoll und bedarfsgerecht geführt und geleitet werden. Wir denken an die Verbesserung der Sicherheit. Der Verkehrsbereich hat enge Bezüge zur Polizei. Wie gesagt, wir denken, dass Verkehr als ein Schwerpunkt in diesem Innenministerium richtig angesiedelt ist und dass die andere Aufgabe im Umweltministerium möglicherweise gerade deswegen optimiert weitergefahren werden kann.

Ich denke, dass wir den richtigen Zuschnitt gefunden haben, und bitte Sie deswegen auch um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses – Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Dann gebe ich das Ergebnis der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag bekannt:

Es haben sich 111 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 62. Es gab keine Enthaltungen.

Herr Abg. Theurer, Sie erhalten das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung.

Herr Präsident, ich lege Wert auf die Feststellung und bitte dies festzuhalten, dass meine Stimmabgabe mit Nein nicht bedeutet, dass ich gegen die Anwesenheit des Ministerpräsidenten irgendetwas einzuwenden hätte.

(Lachen bei der SPD – Unruhe)

Meine Damen und Herren, Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 10. Mai 2005 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 13/4320, 13/4332

Berichterstatter: Abg. Herrmann

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Herr Abg. Mack, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel Einsicht gab es selten. Der Ständige Ausschuss hat dem vorliegenden Antrag der Regierung einstimmig zugestimmt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Hoi!)

Die Regierungsmitglieder sollen die Belange unseres Landes in Unternehmen wahrnehmen, bei denen das Land Einfluss hat. Dies, meine Damen und Herren, sind wichtige Unternehmen. Denken Sie an die Landesbank Baden-Württemberg, mittlerweile die viertgrößte Bank in Deutschland. Denken Sie an die Landesstiftung Baden-Württemberg, mittlerweile die zweitgrößte Stiftung, die wir in Deutschland haben. Denken Sie an die wichtige Aufgabe der Neuen Messe oder an das Unternehmen Carl Zeiss. In all diesen Unternehmen sind Regierungsmitglieder und Staatssekretäre dieser Regierung vertreten, die die Interessen des Landes Baden-Württemberg wahrnehmen. Wir betreiben damit auch aktive Standortpolitik.

Ich muss auch dazusagen: Unsere Vertreter in den Aufsichtsräten sind gut. Man schaue sich nur die Ergebnisse beispielsweise von Rothaus an. Rothaus hat bei einem Eigenkapital von 94 Millionen € im Jahr 2003 sage und schreibe ein Ergebnis von 20 Millionen € nach Steuern eingefahren. Oder nehmen Sie SHW, Wasseralfingen: Eigenkapital 62 Millionen €. Ergebnis nach Steuern 9 Millionen €.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das liegt aber nicht an den Mitgliedern der Landesregierung!)

Das sind ausgezeichnete Zahlen. Da sieht man, dass unsere Leute in den Aufsichtsräten gute Arbeit begleiten. Jede „Heuschrecke“ würde sich danach die Fühler und alle sechs Beine abschlecken. Ich bitte den Landtag darum, dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU: Bra- vo! – Gut!)

Das Wort erhält Herr Abg. Stickelberger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben der Vorlage im Ständigen Ausschuss zugestimmt. Die

Besetzung von Aufsichtsräten von Gesellschaften, an denen das Land federführend oder mehrheitlich beteiligt ist, mit Regierungsmitgliedern ist natürlich sachgerecht zur Repräsentation des Landes in diesen Gremien. Hier geht es darum, den Regierungsmitgliedern diese Tätigkeit zu genehmigen. Dieser Genehmigung stimmen wir zu.

Wir konnten auch deshalb zustimmen, weil der Herr Staatsminister im Ständigen Ausschuss in Aussicht gestellt hat, dass wir einen Bericht über die aktuellen Vertretungsverhältnisse im Land insgesamt erhalten. Es gibt ja viele Gesellschaften in Baden-Württemberg – Herr Mack hat wohl aus dem Beteiligungsbericht zitiert –, in denen Vertreter des Landes in den Aufsichtsräten tätig sind. Das hat natürlich jetzt zum Teil gewechselt. Wir haben auch noch ehemalige Minister und Staatssekretäre in diesen Funktionen. Wir wollen gern einen aktuellen Überblick darüber erhalten, warum zum Beispiel – Herr Rückert, nehmen Sie mir es nicht übel – nach dem Ausscheiden eine bestimmte Funktion beibehalten wird – Ähnliches gilt für Herrn Dr. Reinhart –, obwohl das Regierungsamt mittlerweile gewechselt hat oder das Amt aufgegeben wurde. Das werden wir ja dann diesem Bericht entnehmen können.

Das ist natürlich vor allem dann interessant, wenn man als Anknüpfungspunkt die sachliche Repräsentanz des Landes nimmt, wonach die Funktion im Aufsichtsrat dem Amt des Ministers folgt. Das ist ja auch richtig. Wenn es Ausnahmen davon gibt, werden wir das diesem Bericht entnehmen können. Insofern vertrauen wir auf Ihre Zusage und haben die Information erhalten, dass der Bericht wohl auch bald kommen könne.

Vielleicht noch ein Letztes zu diesem Thema: Auf Bundesebene wird ja sehr intensiv über die Transparenz von Managergehältern diskutiert. Der erste Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Bundestag hat dazu vorgeschlagen, auch die Managergehälter von Vertretern des Bundes in bundeseigenen Unternehmen oder in Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, offen zu legen. Die Stadt Stuttgart hat für ihre städtischen Gesellschaften diese Transparenz, also die Offenlegung von Managergehältern, ebenfalls vorgesehen. Wir könnten uns vorstellen, dass dies auch für die Beteiligungen des Landes gilt, sofern das Land zumindest mehrheitlich Anteilseigner ist. Das würde der Transparenz dieser Funktionen und Vertretungen in den Unternehmen des Landes sicher zugute kommen.

Insgesamt meinen wir, dass sich das Land überlegen muss, ob die große Zahl von Beteiligungen, die dem Beteiligungsbericht entnommen werden können, in Zukunft beibehalten werden muss. Natürlich ist die Situation bei Rothaus nicht mit allen anderen Fällen von Beteiligungen vergleichbar. Im Übrigen haben wir dort auch schon Erfolge erzielt, als noch kein Minister in der Geschäftsführung war.

(Unruhe)

Aber wir meinen – der jährlich erscheinende Beteiligungsbericht ist ja ein großes Paket –, dass vor dem Hintergrund der ganzen Privatisierungsdiskussionen, die in diesem Haus geführt werden, auch überlegt werden sollte, ob sich das Land nicht von der einen oder anderen Beteiligung trennen kann.

Mit diesen Anmerkungen möchte ich schließen. Für die SPD-Fraktion kann ich signalisieren, dass wir der Beschlussvorlage zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gute Verfassungstradition, dass für eine Tätigkeit eines Regierungsmitglieds in einem wirtschaftlichen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Bei den Ausnahmegenehmigungen, die heute erteilt werden sollen, handelt es sich um Genehmigungen der Vertretung des Landes in landeseigenen Unternehmen oder in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Dass die Landesregierung als Eigentümer dort selbstverständlich auch die Interessen des Landes durch Personen vertreten muss, ist völlig klar. Deshalb ist hier auch über alle Fraktionen hinweg Zustimmung signalisiert worden. Wir von der FDP/DVP-Fraktion sehen das genauso. Hierüber dürfte es gar keine Diskussion geben.