Einer der Gründe ist, dass es im Vermessungsbereich nach dem 1. April 2003, also dem Stichtag, noch zu mehreren Versetzungen kam, die im Finanzausgleich nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Landesregierung hat sich sehr frühzeitig dieser Fälle angenommen. Mein Kollege, Herr Wirtschaftsminister Pfister, hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium und meinem Haus dem Landkreistag schon Ende letzten Jahres zugesagt, dass der Finanzausgleich im Vermessungsbereich so angepasst wird, dass alle personellen Veränderungen bis zum Oktober 2004 berücksichtigt werden können. Das Finanzministerium hat dies auch, wie ich vorhin bereits erwähnt habe, für eine FAGÄnderung vorgemerkt.
Meine Damen und Herren, es trifft zu, dass gerade in der Vermessungsverwaltung Problemfälle aufgetreten sind. Ich habe die Gründe dafür genannt. Ein Grund dafür war, dass im Landesbetrieb Vermessung vor der Verwaltungsreform für alle 35 Staatlichen Vermessungsämter der Stellenplan wie ein Stellenpool bewirtschaftet wurde. Auf ein Sollkonzept wurde im Unterschied zu den anderen Verwaltungsbereichen verzichtet, da bereits vor der Verwaltungsreform Einräumigkeit bestand. Nur im Rahmen eines Sollkonzepts hätten die absehbaren personellen Veränderungen berücksichtigt werden können.
(Abg. Blenke CDU: Sogar vom Antragsteller nicht! – Gegenruf des Abg. Oelmayer GRÜNE: Das liegt bloß an der mangelnden Zeit!)
Der Übergang der Lebensmittelüberwachung von der Polizei auf die unteren Verwaltungsbehörden lief, wenn man die Gesamtdimension betrachtet, relativ reibungslos ab. Da gab es lediglich im Bereich der Gaststättennachschau noch Klärungsbedarf. Dazu werden wir schon in Kürze mit den kommunalen Landesverbänden und den betroffenen Ressorts ein klärendes Gespräch führen.
Herr Innenminister, können Sie nach dem sehr bemerkenswerten Auftritt des Herrn Kollegen Gall vorhin
ja, der war sehr gut; er befindet sich jetzt ein bisschen in der Chill-out-Phase –, bei dem er bemängelte, die Zahl der Lebensmittelkontrolle ausübenden WKD-Beamten sei durch ein Gutachten eines Unternehmensberaters ermittelt worden
Mummert + Partner –, sagen, wie der Innenminister hieß, der im Jahr 1995 dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat?
Zunächst einmal hat es mich vorhin auch ein bisschen nachdenklich gestimmt, dass man Gutachten aus dem Jahr 1995 für Fragen zurate zieht, die heute und für die Zukunft gelöst werden müssen. Aber ich habe es nicht erwähnt, weil ich den Kollegen Gall als engagierten Redner ebenso wie als engagierten Fußballkameraden schätze.
Aber jetzt muss ich es doch beantworten: 1995, in Zeiten der großen Koalition, wurde das Gutachten, wie gesagt, an Mummert + Partner vergeben. Wir sollten uns jetzt darüber mit keinem weiteren Satz unterhalten. Wir haben sachgerechte Strukturen. Wir haben Analysen, die uns zu besseren Ergebnissen kommen lassen, als es damals wohl möglich gewesen wäre.
Meine Damen und Herren, ein letzter Punkt: Änderungsbedarf im Rahmen der Flurneuordnung. Aufgrund der Besonderheiten in den Strukturen der Flurneuordnungsverwaltung war die Umsetzung in diesem Bereich nicht einfach. Das gebe ich zu. Es war auch nicht anders zu erwarten. Einerseits war es richtig, auch hier die Aufgaben auf die Landratsämter und die Regierungspräsidien zu verlagern, um den Grundsatz der Einheit der Verwaltung zu verwirklichen. Andererseits war darauf Rücksicht zu nehmen, dass der Bedarf an Flurneuordnungsverfahren regional und zeitlich verschieden ist, variiert. Ich denke, wir haben mit dem Modell, nach dem jeder Landkreis auf Wunsch ein Flurneuordnungsteam erhält und zusätzlich vom Land Poolteams bereitgehalten werden, eine Kompromisslösung gefunden. Jeder Landkreis hat eine Grundausstattung an Personal und sachlichen Mitteln erhalten, die es ihm erlaubt, Flurneuordnungsverfahren selbstständig durchzuführen. Mit sechs Ausnahmen haben alle Landkreise von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht. Mit den Poolteams kann das Land von überregionalen Standorten aus flexibel und bedarfsorientiert reagieren.
Natürlich haben wir vor der Verabschiedung der Reform auch denkbare Alternativen geprüft, beispielsweise die Volleingliederung der Ämter und des Personals in die Landratsämter. Das wurde ja vom Landkreistag gefordert. Bei dieser Alternative wäre es aber nach meiner Überzeugung wesentlich schwieriger geworden, sicherzustellen, dass das Personal dort eingesetzt werden kann, wo die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte liegen. Ich will an dieser Stelle aber betonen, dass allen Landratsämtern die Zuständigkeit und die fachliche Verantwortung für die Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörden übertragen wurden, und zwar unabhängig davon, ob sie diese Aufgaben mit den Beschäftigten der Poolteams oder mit den Beschäftigten der Grundteams erledigen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform aufmerksam begleiten und beobachten. Für eine Bilanz ist es ganz sicher noch zu früh. Wir sollten der neu strukturierten Flurneuordnungsverwaltung ausreichend Zeit geben, sich in der Praxis zu beweisen.
Die große Verwaltungsreform wird sich in ihrer Struktur und in ihren Zielen ganz sicher in der Praxis beweisen. Wir
sollten den weiteren Prozess – der Zug fährt, auch wenn Sie nicht mit drin sitzen, und er fährt in der richtigen Richtung – jetzt begleiten, damit wir diese Ziele, wie vereinbart, auch erreichen können. Ich bin sicher, dass dies gelingen wird. Dann werden unsere Bürger die positiven Auswirkungen schon sehr schnell zu spüren bekommen – mit integrierten Entscheidungen, mit schnelleren Entscheidungen, mit Entscheidungen in einer Hand. Die Behörden werden sich wegen ihrer verschiedenen Interessen an einem Tisch zusammenraufen müssen. Genau dies brauchen wir in diesem Land – in Baden-Württemberg, aber auch darüber hinaus.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig rührend, wie Sie sich heute um mich zu kümmern scheinen.
Herr Kollege Blenke, bezüglich Ihrer Nachfrage zum Gutachten von Mummert + Partner aus dem Jahr 1995 will ich nur anmerken, dass dieses Gutachten entgegen der Auffassung des damaligen Innenministers vom Staatsministerium in Auftrag gegeben wurde. Selbst das Staatsministerium hat aber die Feststellungen des Gutachtens abgelehnt, während Sie, Herr Rech, genau diese Zahlen als Grundlage der Verschiebung zu den Kreisen herangezogen haben.
Schwer recherchiert. Es ist gut vorbereitet, aber Sie sind dem Ganzen im Prinzip ja auf den Leim gegangen.
Herr Heinz, in Ihre Richtung will ich sagen: Diese Reform wurde nicht etwa, wie Sie gesagt haben, nach Abwägung unterschiedlicher Auffassungen auf den Weg gebracht. Sie erinnern sich doch ganz genau, dass hier überhaupt keine Abwägung stattgefunden hat. Andere Meinungen haben Sie bei diesem Verwaltungsvorhaben letztlich doch gar nicht interessiert.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Insbesondere der Bürger – für ihn haben Sie die Reform augenscheinlich ja gemacht; zumindest haben Sie dies immer behauptet – hat nichts, aber auch gar nichts von dieser vermeintlichen Reform.
Das Argument der Einräumigkeit der Verwaltung, Herr Innenminister, das Sie eben auch genannt haben, ist doch letztlich nichts anderes als eine Worthülse.
Denn kein Bürger, keine Bürgerin will doch – um Beispiele zu nennen – gleichzeitig zur Gewerbeaufsicht, zum Versorgungsamt oder gar zum Schulamt.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen doch zum Beispiel, dass sie nicht etwa wegen der An- und Abmeldung eines Pkws 50 Kilometer zur nächsten zuständigen Behörde fahren müssen und hierfür auch noch Urlaub nehmen müssen.