Die Landebahn, Herr Drexler, ist immer noch gleich lang, sie ist immer noch mit dem gleichen Beton betoniert. Es ist alles immer noch gleich, aber Ihr Abgeordneter behauptet das Gegenteil von dem, was er vor sechs Jahren gesagt hat.
Dritter Punkt: Die Aussage, die Veranstaltung würde das Land Baden-Württemberg nichts mehr kosten, ist nicht ganz korrekt. Wenn dem Flughafen Lahr die beantragte Lizenz erteilt würde, müsste das Land aufgrund gesetzlicher Regelungen rund 800 000 € Gebühren im Jahr zahlen, Tendenz steigend. Insofern: Wenn man das will – es gibt sicherlich Gründe, die dafür sprechen –, sollte man die Karten bitte komplett auf den Tisch legen. Umsonst ist das für das Land nicht zu haben. Ob auf Dauer keine Zuschüsse gewollt werden, warten wir dann getrost einmal ab.
Vierter Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben im Landesentwicklungsplan festgelegt, dass wir in einem Radius von 40 Kilometern Luftlinie nicht mehr wollen als einen Flughafen in Stuttgart, einen Flughafen in Söllingen, einen Flughafen in Straßburg, einen Flughafen in Basel/Mulhouse, einen Flughafen in Zürich und einen Flughafen in Friedrichshafen, also sechs Flugplätze in einem Radius von 40 Kilometern.
weil wir alle wissen, dass wir in diesem Areal mehr als genügend Flugplätze haben und dass deshalb ein weiterer Passagierflughafen ordnungspolitisch nicht notwendig ist. Aus diesen Gründen halte ich das von der Landesregierung gewählte Verfahren für absolut gerechtfertigt und Ihren Antrag für überflüssig. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu den Anwürfen des Herrn Mappus. Wenn Vertreter der FDP/DVP – ich spreche zur Geschäftsordnung – und der CDU bei diesem Thema in den letzten Wochen die Meinung wie die Hemden gewechselt haben, sollte man mit Anwürfen dieser Art vorsichtig sein.
Denn unter gänzlich geänderten Rahmenbedingungen hat die SPD vor zehn Jahren, Herr Mappus, ihre Meinung zu diesem Thema geändert und seitdem durchgehalten.
Das sage ich hier ausdrücklich. Es ist noch nirgendwo verboten gewesen, noch ist es abwegig, zu neuen und besseren Erkenntnissen vorzudringen. Dazu bekenne ich mich ausdrücklich. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema: Der VGH in Mannheim hat die Revision nicht zugelassen. Er hat nur zugelassen, dass Sie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das heißt im Klartext: Wenn Sie von dieser Beschwerde absehen würden, ergäbe sich für die weitere wirtschaftliche Entwicklung am Standort Lahr zeitnah Planungssicherheit, und damit würde dem privaten Betreiber sofort – ich sage ausdrücklich „sofort“, denn jeder Tag, der verstreicht, kostet immens Geld – die Möglichkeit eingeräumt, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen und für den Arbeitsmarkt in Lahr Impulse zu setzen.
Meine Damen und Herren, Lahr hat über 12 % Arbeitslose. Lahr ist die Stadt in Baden-Württemberg, die die größten Konversionslasten zu tragen hat, und es besteht die Gefahr, dass sie jetzt Opfer der Planung eines Konzerns wird. Ich spreche von der Firma Grohe, wo 1 500 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen
und wo bis Ende der Woche möglicherweise eine fatale Entscheidung im Raum steht. Vor diesem Hintergrund zu
sagen: „Wir verschieben und verzögern, wir ermöglichen diese wirtschaftlichen Impulse nicht“, ist ein starkes Stück.
Meine Damen und Herren, die ganze Region würde davon profitieren. Die Plane Station Group ist bereit, nach den 14 Millionen € weitere 10 Millionen € zu investieren.
In Lahr gibt es ein Aktionsbündnis zur Rettung der eben genannten 1 500 Arbeitsplätze; Koordinator ist neben dem Oberbürgermeister der baden-württembergische Wirtschaftsminister.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie deshalb auf, ökonomische Verantwortung zu ergreifen, sich um die Arbeitsplätze vor Ort zu kümmern und diese Beschwerde zurückzuziehen.
All das, was ich jetzt hier erwähnt habe, zeigt die Dringlichkeit. Sie können überhaupt nicht begründen, warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wo es in Lahr diese gravierenden Veränderungen gibt, die Befassung mit diesem Thema nicht dringlich sein soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob der Antrag im Sinne der Geschäftsordnung dringlich ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Allerdings wird mittlerweile ohnehin eine inhaltliche Debatte geführt. Ob die Dringlichkeit bejaht wird oder nicht, entscheidet die Mehrheit in diesem Haus. Daher wissen wir, wie die Sache ausgehen wird.
Ich finde allerdings, dass die beiden Fraktionen meiner Vorredner jeweils einem Irrtum unterliegen, denn keine der beiden Positionen ist nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich wundere mich, dass Sie mittlerweile offensichtlich denselben Kurs wie Ministerpräsident Beck in Rheinland-Pfalz fahren, der sagt, er mache keinen Mopsfledermaus-Wahlkampf. Der Unterschied zwischen ihm und einer Mopsfledermaus ist eigentlich nur, dass die Fledermaus Flügel hat.
Meine Damen und Herren, wenn er sagt, einen solchen Wahlkampf mache er nicht, macht er nichts anderes, als Ökologie gegen Ökonomie auszuspielen.
Sie machen dasselbe. Sie verabschieden sich von der Ökologie und wollen auf einer Strecke von 50 Kilometern drei Flughäfen eröffnen.
Sie wollen die Planungshoheit des Landes aufgeben und sich von Gerichten vorschreiben lassen, wo Flughäfen zu eröffnen sind und wo nicht. Da machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, es ist doch völlig unökologisch, jetzt noch einen Konkurrenzkampf der Billigflughäfen zu eröffnen. Das führt doch nur dazu, dass niemand mehr vernünftige Lande- und Startgebühren erheben kann, weil sich die Wettbewerber gegenseitig runterkonkurrieren.
Dieses Überangebot wollen Sie noch befördern, und Sie bringen dabei noch die Firma Grohe ins Spiel. Das finde ich absurd. Das ist antiökologisch.