Protocol of the Session on March 17, 2005

(Zurufe von der CDU: Was?)

weil mir ein schwäbischer Kollege die Weisheit vermittelt hat, dass nicht kritisiert schon genug gelobt sei.

(Zurufe von der CDU, u. a. des Abg. Herrmann)

Ich möchte auf zwei Punkte eingehen.

Frau Dederer hat zur Umsetzung der EU-Richtlinien das gesagt, was zu sagen war. Wir müssen die EU-Richtlinie umsetzen. Das ist sachgerecht und bedarf, glaube ich, keiner weiteren Erörterung.

Interessanter ist natürlich das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch, und zwar mit einer erneuten befristeten Gebrauchmachung von der Ermächtigung des Baugesetzbuchs. Damit wird, glaube ich, ein guter Beitrag geleistet, den Flächenverbrauch im ländlichen Raum einzudämmen. Es besteht die Möglichkeit, auch über die Siebenjahresfrist hinaus landwirtschaftliche Gebäude umzunutzen. Das ist sinnvoll. Die Einwände, die dagegen erhoben werden, scheinen ebenfalls nicht durchzugreifen, weil diese Umnutzungsmöglichkeit nicht schrankenlos besteht, sondern nach den baurechtlichen Vorschriften an weitere einschränkende Voraussetzungen gebunden ist.

Vor diesem Hintergrund halten wir diese gesetzliche Regelung gerade im Hinblick auf den Strukturwandel im ländli

chen Raum für sinnvoll. Sie erleichtert bäuerlichen Familien, Wohnraum zu schaffen, zum Beispiel in alten Scheunengebäuden oder anderen landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die ansonsten verfallen würden und keiner sinnvollen Nutzung zugeführt würden.

Dass sich natürlich die Erschließungssituation, die Zufahrt, der Verkehr bei solchen Umnutzungen ändern kann, ist klar. Gleichwohl glaube ich wegen der anderen Einschränkungen, die die Baugesetze noch vorsehen, dass das verträglich und im Interesse einer guten Entwicklung des ländlichen Raumes ist.

Für die SPD-Fraktion signalisieren wir deshalb zu diesem Vorhaben Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Abg. Heike Dederer CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hofer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes anbelangt, so ist nach diesen wirklich glasklaren Worten des Herrn Innenministers und auch meiner Vorredner nichts hinzuzufügen, selbst wenn dieses Rednerpult an sich zum Reden einlädt.

(Heiterkeit der Abg. Heike Dederer CDU)

Aber es ist wirklich alles gesagt worden.

Auch zum zweiten Punkt ist wirklich alles gesagt. Ich habe überlegt, ob ich noch etwas Neues hinzufügen kann. Alles ist leider schon gesagt worden. Ich muss mich dem vollinhaltlich anschließen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich kann nur noch eines sagen, was noch nicht erwähnt worden ist, nämlich dass dies aus meiner doch immerhin 25jährigen Erfahrung als Oberbürgermeister einer Stadt mit großen Außenbereichen auch durch die Praxis wirklich belegt werden kann.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Witzel.

(Abg. Rückert CDU: Jetzt!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Zustimmen!)

Das Gesetz besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dient der Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes. Hierzu ist wirklich alles gesagt. Dem kann man nur zustimmen. So viel zu Punkt 1.

Punkt 2: Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch. Es ist dargestellt worden, dass es hier um die Fristen bei der Umwandlung landwirtschaftlicher Gebäude geht. Wenn also im Außenbereich ein Gebäude nicht mehr landwirtschaftlich

genutzt wird, dann muss nach dem Baugesetzbuch innerhalb von sieben Jahren ein neues Nutzungskonzept vorliegen; sonst ist ein aufwendigeres Genehmigungsverfahren für die Umnutzung notwendig.

(Abg. Kiefl CDU: Nicht alles wiederholen! Haben wir schon gehört!)

Wir Grüne sehen das nicht so einfach wie der Minister und andere Kollegen.

(Abg. Scheuermann CDU: Windräder würden Sie schneller genehmigen! – Heiterkeit)

Herr Scheuermann, darf ich erst einmal etwas dazu sagen, bevor Sie anfangen zu schreien.

Auf der einen Seite sehen wir natürlich die Interessen der Landwirtschaft, die nicht mehr benötigte Liegenschaften verwerten will. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes. Wie sieht es nämlich aus, wenn ein Aussiedlerhof stillgelegt wird oder eine alte Scheune neu genutzt wird? Was kommt da rein? Da kommt zum Beispiel ein Gewerbebetrieb rein, da kommt eine Gastwirtschaft rein oder Ähnliches.

(Abg. Kiefl CDU: Alles umweltverträglich!)

Das wären mögliche Nutzungen. Das hat aber leicht zur Folge, dass zum Beispiel zusätzliche Parkplätze gebaut werden. Es müssten, weil der Verkehr zunimmt, möglicherweise Straßen verbreitert werden.

(Zuruf von der CDU: Arbeitsplätze! – Abg. Scheu- ermann CDU: Das Naheliegendste sind doch Woh- nungen!)

Es kann auch sein, Herr Scheuermann, dass aus einer Scheune acht Wohnungen gemacht werden. Dann fahren auch mehr Autos als zuvor. Dann beschweren sich die Leute, die da wohnen. Die Fahrwege sind zu klein und müssen verbreitert werden, es müssen Flächen versiegelt werden usw.

(Abg. Kiefl CDU: Entwicklungsverhinderer!)

Meine Damen und Herren, diesen anderen Aspekt muss man auch betrachten, Herr Kiefl. So ist es einfach.

Deshalb ist aus unserer Sicht richtig, was der Bundesgesetzgeber sagt: Innerhalb von sieben Jahren muss ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden. Es muss ja nach sieben Jahren noch nicht die fertige Nutzung verwirklicht sein, sondern die neue Nutzung muss dargelegt werden und kann dann nach dem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. In der Praxis wird diese Übergangsfrist also länger sein als sieben Jahre. Wir meinen, diese Übergangsfrist ist ein guter Kompromiss.

(Zuruf der Abg. Heike Dederer CDU)

Man sollte dabei bleiben. Deshalb treten wir dafür ein, dass diese Fristen nicht gelockert werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von der CDU: Gesicht gewahrt!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung.

Sie stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zu. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE – Zustimmung zum Gentechnikgesetz II – Drucksache 13/4122

dringlich gemäß § 57 Abs. 3 GeschO

Dieser Antrag ist vom Antragsteller zurückgezogen.

(Abg. Kiefl CDU: Dann gehen wir heim!)