Herr Kollege Zeller, ich habe immer gedacht, dass Sie als bildungspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion das Prinzip der Sachkostenberechnung schon kennen. Aber ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal.
Es werden die tatsächlichen Ausgaben der Schulträger für die jeweilige Schulart zugrunde gelegt und mit einer gewissen zeitlichen Verlagerung in einer Erhöhung oder Absenkung der Sachkostenbeiträge nachvollzogen. Das ist keine Entscheidung, die wir etwa aus bildungspolitischen Gründen treffen. Wir haben in den letzten Jahren aus bildungspolitischen Gründen einen Zuschlag gemacht, nämlich den Medienzuschlag. Das war dann aber eine Vorwegentnahme aus der kommunalen Finanzmasse und damit wieder kommunales Geld, das hier gezielt eingesetzt worden ist.
Herr Rau, ist Ihnen bewusst, dass vor allem jene Gemeinden im ländlichen Raum, die über kein Gymnasium verfügen, sehr stark von diesen Reduzierungen, von diesen Kürzungen nach dieser neuen Regelung betroffen sind?
Ich habe gedacht, Sie hätten jetzt verstanden, wie das Prinzip des Sachkostenbeitrags für die Schulen funktioniert.
dass die tatsächlichen Ausgaben der Schulträger für ihre Schulen im Sachkostenbeitrag nachvollzogen werden. Wenn die Gemeinden als Schulträger weniger für diese Schularten ausgegeben haben, wird das im Sachkostenbeitrag nachvollzogen.
Wenn sie mehr ausgeben, wird das auch im Sachkostenbeitrag nachvollzogen. Es kann deshalb immer von Jahr zu Jahr zu Schwankungen kommen, weil sich die Beträge, die jahresendlich aufgerechnet werden, aus den tatsächlichen Kosten ableiten. Das ist weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung einer Schulart, sondern das Nachvollziehen tatsächlicher Ausgaben.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. B o r i s P a l m e r G R Ü N E – F i n a n z i e r u n g d e r V e r l ä n g e r u n g d e r S 1 n a c h K i r c h h e i m / T e c k
a) Trifft es zu, dass das Land für die Finanzierung der Verlängerung der S 1 nach Kirchheim/Teck über das GVFG erst ab 2008 Mittel zur Verfügung stellt, die erst 2018 vollständig ausgeschüttet sein werden?
b) Steht die späte Finanzierung dieser Maßnahme im Zusammenhang damit, dass im fraglichen Zeitraum ein großer Teil der GVFG-Mittel zur Finanzierung von Stuttgart 21 gebunden ist?
Herr Staatssekretär Hillebrand, namens der Landesregierung erhalten Sie das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Boris Palmer wie folgt:
Zu Buchstabe a: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat den Verband Region Stuttgart davon unterrichtet, dass das Land frühestens im Jahr 2008 die Förderung der Verlängerung der S-Bahn von Plochingen nach Kirchheim unter Teck aufnehmen kann. Im Hinblick auf die äußerst angespannte Finanzsituation im ÖPNV-Bereich wird die Auszahlung der Fördermittel zwangsläufig nur in Raten und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen können. Die allgemeine Mittelknappheit führt generell zu deutlichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Finanzhilfen des Landes.
Zu Buchstabe b: Der avisierte Förderbeginn für das fragliche Förderprojekt wie auch der längere Zeitraum, über den sich die GVFG-Förderung erstrecken wird, stehen nicht im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass Sie die Frage, ob sich die Finanzierung über einen längeren Zeitraum bis ins Jahr 2018 hinziehen kann, nicht mit Nein beantwortet haben?
Lieber Herr Kollege Palmer, ich denke, dass ich mich sehr deutlich ausgedrückt habe. Ich kann das Jahr 2018 weder bestätigen noch dementieren. In diesen Kategorien können Sie nämlich verbindliche Aussagen selbst über eine mittelfristige Finanzplanung nicht machen.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass derart lange Finanzierungszeiträume nach dem GVFG bisher nicht aufgetreten sind?
Das trifft in der Tat zu. Wir haben – ich habe das bereits gesagt – im GVFG-Bereich eine Mittelknappheit zu verzeichnen, die allerdings einen Großteil ihrer Ursachen in Berlin hat. Das kann man an dieser Stelle nur in aller Deutlichkeit sagen.
Lieber Kollege Boris Palmer, wenn ich sehe, dass Bundesverkehrsminister Stolpe darüber nachdenkt, 1 Milliarde € vom Nahverkehr in den Fernverkehr zu verlagern, ist das natürlich für die Finanzierung von ÖPNV-Projekten im Land nicht gerade förderlich.
Liebe Kollegin, ich habe das nicht in dieser Form behauptet, sondern gesagt: Wir haben im Bereich der Regionalisierungsmittel Kürzungen vornehmen müssen.
Die GVFG-Mittel, lieber Kollege Boris Palmer, werden aber in der Tat nicht erhöht. Das ist der Punkt. Wir haben eine ganze Menge von Anfragen in Bezug auf Maßnahmen im Land, die einer Förderung entgegensehen, aber die Fördermittel werden eben leider nicht erhöht. Von daher können wir den Mehrbedarf auch nicht bedienen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze – Drucksache 13/4108
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung gestaffelte Redezeiten mit einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, das wir heute in erster Lesung beraten, beinhaltet als Artikel 1 das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz. Bei einem Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen im Lande könnten Sie fragen: Brauchen wir das? Wird hier nur eine neue Bürokratie aufgebaut, die nicht notwendig ist? Handelt es sich hierbei nicht nur um eine Minderheit von Menschen? Nein! Wir
müssen vielmehr umgekehrt fragen: Wird nicht immer weniger zugunsten der behinderten Menschen in einer immer kälter und egoistischer werdenden Gesellschaft getan? Müsste durch ein Gesetz nicht vieles als Rechtsanspruch festgeschrieben werden, was heute vielleicht noch selbstverständlich geschieht und künftig vielleicht nur noch vereinzelt oder unzureichend? Bereits diese Fragestellungen zeigen auf, in welchem Spannungsfeld wir uns mit unserem Gesetzentwurf bewegen.
Lassen Sie mich zunächst eines deutlich machen. Wir alle – Staat, Kirchen, Verbände und die gesamte Gesellschaft – tragen Verantwortung in Sorge um die behinderten Mitmenschen. Politik für behinderte Menschen bedeutet für mich als Behindertenbeauftragte des Landes eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und Gleichstellung. Wo Teilhabemöglichkeiten wegen einer Behinderung beeinträchtigt werden, müssen diese Nachteile ausgeglichen werden. Ziel muss es sein, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass größtmögliche Chancengleichheit zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen hergestellt wird und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden.
Wenn ich von Behinderten spreche, spreche ich nicht etwa über eine Minderheit. In Baden-Württemberg leben etwa 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Davon sind rund 700 000 schwerbehindert. Dies entspricht 6,4 % der Bevölkerung. Aber nur 2,8 % sind bereits von Geburt an behindert. Die meisten werden es erst im Laufe ihres Lebens, etwa durch Unfälle, Krankheiten oder mit zunehmendem Lebensalter. Rund die Hälfte der behinderten Menschen sind zwischen 18 und 64 Jahre alt. Die andere Hälfte ist älter.
Meine Damen und Herren, bei der Realisierung der Gleichstellung behinderter Menschen gilt es ganz besonders, eine vernünftige Balance zwischen dem Optimalen, dem Wünschenswerten und dem finanziell Machbaren zu finden. Um dies zu erreichen, muss man manchmal auch Umwege gehen; denn nicht alles, was zugunsten behinderter Menschen gut und sinnvoll und finanzierbar ist, muss in ein einziges Gesetz gefasst sein. Die Politik unseres Landes für Menschen mit Behinderungen umfasst weit mehr als das nun vorgelegte Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.