Worum geht es? Beispielsweise gibt es in der Region Stuttgart 176 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem Pass der Europäischen Union. 176 000! Das entspricht in etwa einem kleineren Landkreis in Baden-Württemberg. Für diese Menschen haben Sie ein vermindertes Mitwirkungsrecht bei kommunalen Entscheidungen vorgesehen. Das ist der Kern.
Der Nahverkehr in der Region Stuttgart wird über die Region finanziert. Die Region finanziert sich durch eine Umlage in den Kreistagen.
Ein Mitbürger der EU kann zwar eine Kreisumlage festlegen, aber er hat keinerlei Einfluss – und zwar prinzipiell nicht – auf das, was dann verkehrspolitisch mit seinem Geld geschieht.
Sie haben erwartet, dass die Region sich mit 50 Millionen € an der Messe beteiligt. Wir machen das, aber Sie schließen EU-Mitbürger aus. Die dürfen zwar hinterher innerhalb der Gemeinderäte die Umlage mit beschließen und bezahlen, aber an der Entscheidung dürfen sie nicht mitwirken. Alle juristische Haarspalterei, die Sie hier bringen, zeigt nur eines: Sie sind nur unter Zwang bereit, EU-Mitbürgern volle Mitwirkungsrechte auf der kommunalen Ebene zu gewähren. Das ist der Punkt.
Sie haben mehrfach betont: „Es ist EU-rechtlich nicht geboten, wir werden ja nicht gezwungen, und das Staatsvolk sind nun mal die Deutschen. Also weg mit der Mitwirkung!“ Nur unter Zwang – das ist das eine Ergebnis.
Ich möchte Sie, um die Tragweite einer Grundgesetzänderung abschätzen zu können, fragen, ob Ihnen bekannt ist, wie viele EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Landkreis Ludwigsburg, der Ihnen ja vertraut ist, Kreisräte sind. Im Rems-Murr-Kreis gibt es keinen einzigen. Dort haben alle Kreisräte die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur um die Tragweite und die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung abschätzen zu können, wäre ich für Ihre Antwort dankbar.
Ich will Ihnen eine Antwort geben, Herr Hofer. Ich weiß nicht, wie stark Sie persönlich im Kommunalwahlkampf beteiligt waren. Im Kommunalwahlkampf – unser System ist sehr kompliziert und komplex – ist sehr viel Aufklärung nötig, insbesondere in ausländischen Bevölkerungsgruppen. Ich weiß nicht, ob Sie das einmal erlebt haben,
dass Sie mit Griechen oder mit Italienern geredet und ihnen gesagt haben: Das ist unser Kommunalwahlrecht:
kumulieren, panaschieren, und dann kriegen die deutschen Bürger noch einen Stimmzettel für das Regionalparlament. Dann fragen die: Warum kriegen wir eigentlich keinen?
Ich verstehe Ihre Frage schon. Nur, Sie können mir die Frage nicht beantworten, warum Sie EU-Mitbürger in dieser Frage diskriminieren. Das ist der Punkt: Sie diskriminieren.
(Beifall bei der SPD – Abg. Junginger SPD: Das war gut! – Abg. Hauk CDU: Das ist ja an den Haa- ren herbeigezogen! – Abg. Fleischer CDU Also über Diskriminierung sollten Sie nicht mehr reden!)
Für Sie persönlich mag das nicht gelten, aber für den Herrn Zimmermann und seine CDU gilt das. Nur unter Zwang
Ich habe festgestellt, dass Sie zwei Minuten zur Beantwortung der Zwischenfrage gebraucht haben. Die Zeiten für die Beantwortung der Zwischenfragen werden zusätzlich bewilligt.
Zunächst der Kollege Zimmermann, dann der Kollege Hofer – vielleicht gleich nacheinander, damit Herr Schmiedel die Fragen in einem Zug beantworten kann.
(Abg. Capezzuto SPD: Die wollen ihn bloß draus- bringen! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Er war noch nie drin!)
Herr Kollege Schmiedel, können Sie, nachdem Sie jetzt gesagt haben, dass der EU-Bürger nicht wählen darf, sagen, in welchen Bereichen ein EUBürger durch Landes- oder Bundesrecht – ich nenne jetzt einmal Hartz IV – nicht berührt ist? Denn nach Ihrer Logik sind die Landtagswahl und die Bundestagswahl dann für EU-Bürger zu öffnen.
(Abg. Fischer SPD: Das ist doch nicht wahr! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Diese Logik er- schließt sich uns auch nicht!)
Nicht so aufgeregt. – Man kann unterschiedlicher Meinung sein. Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht: Wenn es um die Wahl zu den Parlamenten geht, dann bin ich dafür, dass man eine EU-einheitliche Regelung schafft. Aber wir befinden uns hier auf der Ebene der Kommune. Wir reden über eine Messebeteiligung, über den ÖPNV, über die Olympiabewerbung, über Verkehrsplanung, über den Landschaftspark; wir reden nur über kommunales Geschehen. Seien wir doch ehrlich: Man kann es so oder so regeln. Man muss nur wollen,
Herr Kollege Schmiedel, ich teile Ihre Ansicht voll und ganz, was die Frage der Schwierigkeit der Einbindung von Ausländern in das Wahlgeschehen anbelangt. Nur war das nicht meine Frage. Ich hatte Sie ganz einfach gefragt, ob Ihnen im Landkreis Ludwigsburg ein Kreisrat bekannt ist – das kann man mit Ja oder Nein beantworten –,