Weil wir hier sehr viele Abstimmungsnotwendigkeiten haben, hat das etwas länger gedauert. Aber ich sage Ihnen zu: Wir werden zu Beginn des neuen Jahres endlich diesen Gesetzentwurf auf den Tisch bringen.
Wir werden uns dann über Themen wie zum Beispiel die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger unterhalten. Wir werden uns über den Positivkatalog beim Bürgerentscheid unterhalten, und auch über die Höhe des Quorums werden wir uns unterhalten.
Wir werden auch über das Thema der Zusammenlegung von Wahlen, über Organisationsänderungen bei Wahlen
und natürlich auch über den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über das Thema Nah- und Fernwärme sprechen. All diese Überlegungen haben etwas länger gedauert. Wir haben keinen Zwang zur Eile. Lassen Sie sich deshalb ganz einfach überraschen,
Im Übrigen halten wir – das möchte ich schon heute ankündigen – von der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene nichts; denn es gibt genügend Möglichkeiten, die Bürger auf Kreisebene zu beteiligen. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage vom Juli 2003, die ganz einfach lautet:
Angesichts der Großflächigkeit der Kreise bestehen, bezogen auf den Gesamtkreis, Akzeptanzprobleme bei Entscheidungen, die sich nur auf Teile des Kreises und einzelne Kreisgemeinden auswirken, insbesondere wenn es sich um Entscheidungen mit belastendem Charakter handelt. Solche Entscheidungen einer Mitwirkung der Kreiseinwohner zu öffnen, fördert Partikularinteressen.
Deshalb sage ich: Es gibt genügend Möglichkeiten für die Unterrichtung der Kreisbevölkerung: erstens durch den Landrat im Kreistag, zweitens über die Informationspflicht und drittens über Anhörungen und Fragestunden.
Dem ist meines Erachtens nichts hinzuzufügen. Warten Sie einfach ab: Zu Beginn des neuen Jahres wird der Gesetzentwurf von uns eingebracht. Wir werden dann darüber diskutieren. Deshalb können wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Nur Versprechungen! Nichts wird gehalten! Das ist schon das dritte Mal! – Abg. Walter GRÜNE: Kann man eigentlich in einer Rede weniger sagen? – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Aller guten Dinge sind drei! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich in den Saal blicke, stelle ich fest, dass ich hier im Plenarsaal derzeit der dienstälteste Abgeordnete bin.
Im Raum. – Länger im Landtag sind nur Ministerpräsident Teufel, der nicht anwesend ist, und Herr Kollege Gundolf Fleischer; er ist so lange wie ich im Landtag.
Die CDU hat sich bisher immer noch nicht bewegt. Ich will Sie jetzt nicht mit allen früheren Legislaturperioden quälen, sondern mich auf diese Legislaturperiode beschränken.
Der Gemeindetag hat im März 2002 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgerentscheids – Positivkatalog abschaffen, Quorum auf 25 % senken – vorgelegt. Nachdem sich die Koalition nicht bewegt hat, obwohl das auch in der Koalitionsvereinbarung steht, haben wir
einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Vorstellungen des Gemeindetags aufgegriffen haben. Die FDP/DVP hat uns zugestimmt, aber sich nicht durchgesetzt.
Mit der Ablehnung hat die FDP/DVP sofort wieder verkündet, dass natürlich letztendlich ein Gesetzentwurf nötig sei. Es sind entsprechende Ankündigungen gemacht worden, so zum Beispiel bereits wieder kurz nach der Ablehnung im Februar 2003. Dann gab es am 11. Dezember 2003 eine fulminante Pressekonferenz des damaligen Wirtschaftsministers und FDP/DVP-Landesvorsitzenden Dr. Walter Döring,
Damals hat die FDP/DVP mannhaft zehn Thesen und wichtige Initiativen vorgestellt. Sie erklärte, bis auf den so genannten Negativkatalog werde es künftig keine thematischen Einschränkungen für Bürgerentscheide geben. Das war im Dezember 2003. Dann kam der FDP/DVP-Landesparteitag.
Die Forderung war, die Regierung müsse die Hängepartie bei der Reform des Bürgerentscheids beenden. Dann haben wir, um der Koalition behilflich zu sein, wieder einen Gesetzentwurf eingebracht. Die erste Lesung war am 1. April. Staatssekretär Heribert Rech:
Nach der Kommunalwahl dieses Jahr werde ein Gesetzentwurf zur Novellierung der Gemeindeordnung vorgelegt. Man merkt, welche Zeitvorstellungen in der Regierungskoalition vorhanden sind.
Am 5. Mai haben wir hier in der zweiten Lesung über den Gesetzentwurf diskutiert. Herr Kollege Scheuermann hat bemerkenswerte Sätze gesprochen.
(Zurufe von der CDU: Wie immer! – Abg. Herr- mann CDU: Das macht der immer! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Aber ohne Folgen!)
Jetzt ist nur noch die Frage: Wie bringen wir diese Gemeinsamkeiten formal in die Gemeindeordnung, in das entsprechende Gesetz? Da haben wir jetzt auch schon mehrfach erklärt – mit „wir“ meine ich die Koalitionsfraktionen –: noch dieses Jahr.
Herr Kollege Scheuermann, Herr Kollege Gall hat Ihnen ja gestern schon ein gewisses Verständnis entgegengebracht. Aber ich hoffe, dass Sie sich im Januar, im Februar, im März, im April und im Mai des nächsten Jahres nicht immer noch schäbig vorkommen müssen.