(Abg. Walter GRÜNE: Nutze die zweite Chance! – Abg. Fischer SPD: Er hat nichts mehr zu sagen, der Herr Kollege Kübler!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kretschmann, selbstverständlich ist bei einem Landkreis die Fläche maßgebend dafür, ob eine Entscheidung durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt werden kann. Die eine Ecke des Landkreises interessiert sich für eine bestimmte Straßenbaumaßnahme und die andere nicht.
Insofern können Sie die Fläche nicht einfach ignorieren. Sie können auch, Herr Kollege Kretschmann, nicht ignorieren, dass für Bürgerbefragungen, Bürgerentscheide und dergleichen Kosten entstehen.
(Abg. Birzele SPD: Für Bürgermeisterwahlen auch! Da entstehen auch Kosten! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Ihre Wahl war auch nicht umsonst!)
Zweitens haben wir nach wie vor eine repräsentative und keine direkte Demokratie. Deshalb werden wir uns im nächsten Jahr über diese einzelnen Themen unterhalten, und wir werden Änderungen vornehmen, Herr Kretschmann, meine Damen und Herren. Das ist gar keine Frage. Aber lassen Sie uns dazu einen Gesetzentwurf einbringen. Wir werden darüber reden, und Sie werden staunen, wie weit wir doch manchen Vorstellungen auch der Opposition entgegengekommen sind.
(Lachen des Abg. Birzele SPD – Abg. Gall SPD: Da sind wir wirklich gespannt! – Abg. Birzele SPD: Kein Beifall bei der CDU bei dieser Ankün- digung!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Verbescheidung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2577.
Wer dem Antrag Drucksache 13/2577 zustimmt, antwortet mit Ja, wer dagegen ist, mit Nein. Wer sich der Stimme enthält, antwortet mit „Enthaltung“.
Ich darf Frau Schriftführerin Weckenmann bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, ruhig zu sein, da wir sonst die Antworten hier nicht verstehen können.
Mit Ja haben 47 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 62 Abgeordnete; ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten.
Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Heike Dederer, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Kretschmann, Brigitte Lösch, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Seltenreich, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Walter, Ruth Weckenmann, Weiß, Alfred Winkler, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Heiderose Berroth, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Drautz, Beate Fauser, Renate Götting, Friedlinde Gurr-Hirsch, Hauk, Herrmann, Hillebrand, Hitzler, Hofer, Hoffmann, Jägel, Kiefl, Klenk, Dr. Klunzinger, Köberle, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Dr. Noll, Pauli, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Zweites Hochschulrechtsänderungs- gesetz – 2. HRÄG) – Drucksache 13/3640
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 13/3790
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Landeshochschulgesetz steht vor der Tür. Kurz vor Weihnachten 2004 sind wir mit der heutigen zweiten Lesung am Ziel angelangt. Darüber freue ich mich.
Heute geht es noch einmal um den hochschulpolitischen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Herr Wissenschaftsminister Dr. Peter Frankenberg, dem ich herzlich für sein herausragendes Engagement danke,
hat das Landeshochschulgesetz zu Recht als weiteren Meilenstein einer zukunftweisenden Gestaltung der Hochschullandschaft bezeichnet. Mein Dank geht aber auch noch einmal an die Mitarbeiter des Ministeriums für ihre herausragende große Arbeitsleistung bei diesem sehr umfangreichen Gesetzentwurf.
Mit dem neuen Landeshochschulgesetz wollen wir die Rahmenbedingungen für effizient arbeitende, eigenständige, handlungsfähige Hochschulen weiterentwickeln. Wir wol
len sie sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Wettbewerb fit machen. Es geht um mehr Eigenverantwortung, flexiblere Personal- und Organisationsverwaltungen und um eine noch bessere Internationalisierung der Studiengänge. Es geht aber auch darum, aus mehr als 554 Paragrafen nur noch 97 Paragrafen zu machen, und es geht darum, aus vier Hochschulgesetzen des Landes unter Integration des Berufsakademiegesetzes ein einziges neues Landeshochschulgesetz zu schaffen, das damit zweifellos zu den modernsten Hochschulgesetzen in Europa gehört.
Meine Damen und Herren, ich bin schon oft gefragt worden: „Im Hochschulbereich seid ihr doch ständig am Machen. Die baden-württembergischen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien sind doch schon auf einem hohen, ausgezeichneten Niveau. Warum muss denn noch weiter etwas geändert werden?“ In der Tat ist es aber so: Wir freuen uns darüber, dass wir gut sind, aber wir müssen noch besser werden. Denn Stillstand bedeutet eindeutig Rückschritt.