Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie über einen dünnen Zusammenhang eine schmissige Rede halten sollen, dies noch zur adventlichen Zeit, dann ist dies sehr, sehr schwierig.
(Heiterkeit des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Fischer SPD: Man merkt doch, dass er einmal Pfar- rer gelernt hat!)
Deshalb werde ich sehr kurz sprechen. Aber, lieber Herr Kollege Fischer, wir sind immer gut für einen Zwischenruf und eine entsprechende Antwort. Nachher werde ich noch etwas über Brieftauben erzählen, und daraus kann die SPD vielleicht die Hoffnung schöpfen, dass irgendwann einmal eine gnädige Brieftaube den adventlichen Segen über die demoskopischen Ergebnisse der Opposition bringt.
(Unruhe – Abg. Fischer SPD: Lassen Sie es lieber! – Zurufe der Abg. Stickelberger SPD und Theresia Bauer GRÜNE)
Das hat aber mit dem Thema nichts zu tun. Das Thema lautet nämlich: Zweite Beratung des Gesetzes über staatliche Lotterien, Wetten und Ausspielungen. Der vorliegende Gesetzentwurf, im Finanzausschuss einstimmig gebilligt, fasst sieben unterschiedliche Gesetze in einem einzigen Regelwerk zusammen. Damit haben wir sowohl das Thema Vorschriftenabbau als auch das Thema „Vereinheitlichung landesrechtlicher Rahmenbedingungen“ positiv angepackt und gelöst. Wir sind dem so genannten Gambelli-Urteil, der Gambelli-Entscheidung des EuGH,
gerecht geworden, wonach der ordnungsrechtliche Ansatz die einzige Grundlage zur Legitimierung eines staatlichen Glücksspielwesens ist.
Es geht in der Tat darum, kontrolliert – mit entsprechender gesellschaftlicher Kontrolle – Glücksspiel im Rahmen der Spielfreude oder des Spielwillens von Menschen zu ermöglichen und, wenn Sie so wollen, gesetzlich zu kanalisieren.
Wir haben als Ergebnis des ökonomischen Reingewinns dieser Glücksspiele natürlich sehr viele Fördermöglichkeiten für Bereiche wie Kultur, Sport, Denkmalschutz und Soziales. Allerdings waren in den letzten Jahren in allen Bundesländern rückläufige Einnahmen zu verzeichnen.
Es besteht die Absicht, die neue Spielform Keno einzuführen. Der Finanzminister hat angekündigt, er wolle dem Landtag im Frühjahr 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen.
Keno ist eine neue Spielform. Wir erwarten aus dieser Spielform einen Erlös von 5 bis 10 Millionen € pro Jahr für das Land Baden-Württemberg. Keno ist ein Spiel, das aus China stammt. Keno heißt auf Deutsch Brieftaube.
Die Urform des Keno war eine Spielform, bei der die Gewinner per Brieftaube informiert wurden. Der Kollege Repnik hat mir zugesichert, in seiner neuen Funktion dafür zu sorgen, dass die Gewinner über eine sehr schnelle Kommunikationsform
und demnach in aller Regel nicht per Brieftaube informiert werden. Das wird der SPD bei der Mitteilung der demoskopischen Ergebnisse zu künftigen Landtagswahlen vorbehalten bleiben: Brieftauben bringen Verbesserungen, schneller geht es nicht.
Ansonsten sehen wir alle Dinge, die wir heute beraten, Herr Kollege Fischer, in friedfertigem Konsens.
Ich darf Sie auffordern: Spielen Sie maßvoll und mit Freude. Setzen Sie Ihr Glück auf’s Pferd oder auf Toto und Lotto,
und verschließen Sie sich Keno nicht ganz. Schließen Sie sich der Beschlussempfehlung an, die der Finanzausschuss einstimmig beschlossen hat.
Wir empfehlen auch, dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, der ja redaktionelle Änderungen begehrt, zuzustimmen, sodass auch die Grünen bei diesem Gesetz ihren Teil zum Konsens beitragen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte das Beispiel mit den Brieftauben aufgreifen: Ich denke, dass die Regierungsfraktionen der CDU und der FDP/DVP mit dafür verantwortlich sind, dass die Brieftaube ein ganzes Jahr im Käfig bleiben musste.
(Abg. Reichardt CDU: Die darf erst losfliegen, wenn sie gescheit gefüttert ist! – Zuruf der Abg. Heike Dederer GRÜNE)
Sie erinnern sich, dass wir bereits im Dezember 2003 schon einmal über die Einführung des Glücksspiels Keno diskutiert haben. Der Finanzminister hatte eine Vorlage erarbeitet. Allerdings überwogen die moralischen Bedenken des
noch amtierenden Ministerpräsidenten. Daraufhin wurde dieser Gesetzentwurf zurückgezogen, obwohl alle anderen Bundesländer – Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern – dieses Glücksspiel bereits eingeführt haben.
Wir stellen natürlich sehr überrascht fest, dass die moralischen Bedenken, die im Jahr 2003 noch sehr, sehr gewichtig waren, jetzt im Jahr 2004 bei den Haushaltsberatungen auf einmal gar nicht mehr so ernst genommen werden. Auf einmal gibt es grünes Licht dafür, dieses Glücksspiel im Februar 2005 einzuführen.
Wir halten die Einführung dieses Glücksspiels für richtig. Denn in einem Punkt gebe ich Ihnen Recht, Herr Reichardt: Wir müssen im Grunde genommen attraktive Glücksspiele anbieten
kontrolliert anbieten –, damit die illegalen Anbieter nicht weiter Spieler abziehen. Denn illegales Glücksspiel fördert die Spielsucht sehr viel mehr und führt dadurch zu viel größerem Schaden, als wenn wir das Glücksspiel in geordneten Bahnen laufen lassen.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass es höchste Zeit ist, ein Gesetz zur Einführung des Glücksspiels Keno vorzulegen; das ist ganz klar.
Ich hoffe, dass es im Frühjahr kommt. Aber wir hätten es, wie gesagt, ja schon gerne letztes Jahr gehabt. Wenn ich mir den Haushalt anschaue und mir überlege, dass der Finanzminister aus diesem Glücksspiel mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 5 bis 10 Millionen € rechnet, kann ich mir schon vorstellen, dass wir mit diesen Einnahmen einiges hätten machen können. Daher muss ich sagen: Ihre Brieftauben wären besser schon letztes Jahr geflogen.
(Abg. Fischer SPD: Dann war das eine Schnecke! – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Eine Taube hat sie gefressen!)
Ganz wichtig bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns, dass im Grunde genommen jedes neue Glücksspiel erst mit Zustimmung des Landtags eingeführt werden kann. Es gibt also keinen Freibrief für das Finanzministerium, je nach Lust und Laune irgendwelche Glücksspiele einzuführen,
sondern über die Einführung von Glücksspielen wird hier im Landtag bestimmt. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz auch zu.