Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze. Die Erste Beratung hier im Landtag fand am 11. November dieses Jahres statt.
Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist die Einschränkung des Katalogs der Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung und nach § 24 der Landkreisordnung. Wir möchten, dass die Leiter der bisherigen Sonderbehörden, die zum 1. Januar 2005 in die Landratsämter eingegliedert werden, weiterhin ihr Amt als Gemeinderat ausüben können.
Dieser umfassende Anwendungsbereich des § 29 der Gemeindeordnung und des § 24 der Landkreisordnung ist aus unserer Sicht sachlich nicht mehr erforderlich.
Was sehen wir vor? Wir möchten mit der Neuregelung ganz einfach den Anwendungsbereich der Hinderungsgründe auf die eigentliche Rechtsaufsicht als solche begrenzen.
Dies ist notwendig, weil die Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Deshalb ist es notwendig, die Hinderungsgründe auf die Rechtsaufsicht zu begrenzen.
Wir schränken die Hinderungsgründe insgesamt auch auf die tatsächliche Rechtsaufsicht und auf die Personen, die in den Behörden mit der Rechtsaufsicht betraut sind, ein. Damit meinen wir nicht die einfachen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und auch nicht die Sekretärinnen, sondern nur die Personen, die auch mit Entscheidungsbefugnis betraut sind.
Entsprechende weitere Regelungen möchten wir in § 46 der Gemeindeordnung in Bezug auf die ehrenamtlichen Bürgermeister treffen. Diese wären nur dann betroffen, wenn sie neben ihrem kommunalen Ehrenamt auch unmittelbar mit der Rechtsaufsicht befasst sind. Ich verweise auch auf das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart, auf das Landesplanungsgesetz und auf das Sparkassengesetz, in denen wir ähnliche Änderungen vornehmen möchten.
Der Innenausschuss hat sich am 24. November 2004 mit dieser Materie befasst. Der Beratung zugrunde gelegen haben die Ergebnisse der Anhörung der kommunalen Landesverbände und die Stellungnahmen der kommunalen Landes
verbände und der sonstigen Organisationen und Verbände. Da ist unsere Meinung ganz klar und eindeutig bestätigt worden.
Deshalb wollen wir eine Änderung in Bezug auf die Bediensteten, die in der Organisationseinheit tätig sind, der in der jeweiligen Behörde nach dem Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben der Rechtsaufsicht sowie bei den Landratsämtern die Aufgaben der überörtlichen Prüfung als Teil der Rechtsaufsicht übertragen sind.
Ebenso möchten wir die Behördenleiter und Stellvertreter ausnehmen, die diese Rechtsaufsicht nach außen betreuen und die verantwortlich sind. Sie werden weiterhin gehindert sein.
Von den kommunalen Landesverbänden haben wir Zustimmung erfahren. Der Städtetag hat die Anmerkung gemacht – das möchte ich wörtlich zitieren –:
Die Zielrichtung der vorgesehenen Änderungen entspricht weitgehend jenem Änderungsvorschlag zu § 29 GemO, welchen wir
dem Land – aufgrund einer VGH-Entscheidung vom 17. 10. 2000 – bereits unmittelbar nach der Landtagswahl 2001 unterbreitet haben.
Der Gemeindetag stimmt daher zu. Zustimmung gibt es auch von der Gemeindeprüfungsanstalt, dem Sparkassenverband und allen anderen beteiligten Organisationen.
Mein lieber Herr Gall, die vom Gemeindetag aufgeworfenen Fragen hat das Innenministerium geprüft. Wir sehen hier keine Interessenkonflikte, sondern dies kann durch einzelne Befangenheitsregelungen in der Gemeindeordnung oder durch Organisationsentscheidungen des Landrats – diese haben in der Praxis bereits stattgefunden –
oder durch die Regelung der Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in regionaler Hinsicht geregelt werden.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat unter Vorsitz von Herrn Gall mehrheitlich beschlossen,
dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen. Dabei möchten wir auch bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die vorgelegte Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze auch notwendig, weil die Reform am 1. Januar 2005 in Kraft tritt.
Den Änderungsantrag der SPD müssen wir leider ablehnen, meine Damen und Herren, da das Argument Chancengleichheit nur vorgeschoben wird. Wir haben immer auf die Änderung der Gemeindeordnung hingewiesen.
sondern wir haben bereits Anfang des Jahres 2004 darauf hingewiesen, dass diese Änderungen im Rahmen der Verwaltungsreform kommen werden.
(Abg. Stickelberger SPD: Schon drei Jahre! – Abg. Fischer SPD: Hör doch auf! Das glauben Sie doch selber nicht!)
(Abg. Moser SPD: Würden Sie bitte ins Protokoll aufnehmen, dass der Redner ständig lächelt! Weil das für den Wahrheitsgehalt der Aussage wichtig ist!)
Wir sind vielleicht viel besser als Sie. Wir werden Anfang 2005 die Änderungen der Gemeindeordnung bringen, meine Damen und Herren.
Deshalb stimmen wir, die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig zu. Den Antrag der SPD müssen wir leider ablehnen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Tut uns furcht- bar Leid!)
Das Wort erhält Herr Abg. Gall, nicht als Ausschussvorsitzender, sondern als Sprecher für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzter Kollege Kübler! Zum wiederholten Mal sollen die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und andere Gesetze geändert werden, um bestimmten Personengruppen oder gar Einzelpersonen aus parteitaktischen Erwägungen von CDU und FDP/DVP zu Posten oder zu Mandaten zu verhelfen bzw. Mandate zu sichern.
Mit dieser nun vorliegenden konkreten Gesetzesinitiative wollen Sie Auswirkungen Ihrer Verwaltungsreform heilen, die in der Tat seit langem erkennbar waren, was in der Ersten Beratung vom Kollegen Theurer von der FDP/DVP bestätigt wurde. Kollege Heinz von der CDU hingegen sprach von neuen Erkenntnissen zur damaligen Zeit. Schon dies macht deutlich, wie wenig sorgfältig dieser Gesetzentwurf vorbereitet wurde. Ich sage Ihnen: Er ist nichts anderes als eine weitere Flickschusterei der Landkreis- und der Gemeindeordnung.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Drexler SPD zu CDU und FDP/DVP: So manipulieren Sie!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch bei der Diskussion im Innenausschuss war klar und deutlich erkennbar, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen völlig unterschiedlicher Auffassung waren, was die Wirkungen dieser Gesetzesänderungen anlangt.