Protocol of the Session on November 11, 2004

Weitere Fälle, in denen es durch die Verwaltungsreform zu einer Mehrwertsteuernachentrichtung seitens des Landes kommen wird, sind dem Finanzministerium bis heute nicht bekannt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass es eine Diskussion zum Beispiel zwischen dem Finanzministerium und dem Ministerium für Umwelt und Verkehr gibt und dass man sich in den Regierungspräsidien hinsichtlich der Übertragung des Landesbetriebs Straßenbau ernsthafte Sorgen macht und man nicht weiß, aus welchem Etat und in welcher Höhe die Mehrwertsteuernachentrichtung zu erfolgen hat.

Sehr geehrter Herr Kollege Haas, ich habe Ihnen ja gerade die Situation geschildert, die wir in unserem Haus nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage ermittelt haben, und Ihnen auch eine Antwort gegeben.

Die Sorgen des Ministeriums für Umwelt und Verkehr sind uns bislang nicht bekannt. Wir werden aber – davon können Sie ausgehen – jeder Sorge einer Landesbehörde, sobald sie an uns herangetragen wird, nachgehen.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Herr Staatssekretär, wann wurde denn das sonst allwissende Finanzministerium auf die gesetzliche Mehrwertsteuerregelung aufmerksam gemacht?

Herr Kollege Haas, dass Sie dem Finanzministerium Allwissen unterstellen, ehrt uns zunächst.

(Lachen des Abg. Gustav-Adolf Haas SPD)

Manchmal wird Allwissen nur höheren Mächten zugetraut.

Aber was die Frage der gesetzlichen Anwendung angeht, kann ich Ihnen eines versichern: Das Steuerrecht – hierzu gehört auch das Umsatzsteuerrecht – ist Bundesrecht und ist bindend anzuwenden,

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: So ist es!)

(Staatssekretär Dr. Reinhart)

und zwar nach Recht und Gesetz. Da gibt es in der Regel auch gar keine Ermessensspielräume. Deshalb kann ich Ihnen zusagen: Wir werden auch das Umsatzsteuerrecht, sobald es zu subsumieren ist, nach Recht und Gesetz anwenden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmid.

Herr Staatssekretär, ich erinnere mich noch genau daran, dass ich bei der Beratung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes im Finanzausschuss – da waren Sie leider noch nicht dabei – eine Nachfrage zur Übertragung des beweglichen Anlagevermögens gestellt habe, weil dies in dem Reformgesetz geregelt wurde. Warum hat das Finanzministerium uns nicht auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht?

Ich denke, es gibt immer wieder Sachverhalte, die anhand der geltenden Sach- und Rechtslage subsumiert werden müssen. Wenn wir alle denkbaren Sachverhalte, die in Zukunft einmal entstehen können, schon in weiser Voraussicht darstellen müssten, dann würden Ausschussberatungen, glaube ich, nicht nur Stunden, sondern Tage in Anspruch nehmen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Warum in dieser Sitzung nicht auf den angesprochenen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich war nicht dabei.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Schmid.

Herr Staatssekretär, Sie haben bestätigt, dass 1 Million € anfallen. Wie wird das jetzt verrechnet? Wer muss dafür aufkommen? Wie wird das haushaltsmäßig abgewickelt?

Herr Kollege Schmid, nachdem Sie ja nicht nur mit Fragen des Finanzausschusses, sondern ständig auch mit Steuerschätzungen, Steuereingängen und letztlich mit konkreten Steuerberechnungen befasst sind, ist Ihnen sicherlich genauso wie mir bekannt, dass wir stets vierteljährlich Eingänge aus den verschiedenen Steuerarten haben und damit auch leben. Das bedeutet, dass wir genauso die Umsatzsteuereingänge nach Recht und Gesetz haben werden und sie danach zwischen Bund, Land und Kommunen aufteilen werden, wie es rechtlich vorgesehen ist. Wir werden hier keine anderen Willkürakte vornehmen können, wie es bei den eingehenden Steuern immer der Fall ist.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: „Keine ande- ren Willkürakte“! Das ist ja interessant! Wie viele habt ihr denn?)

Ich erlaube mir die Anmerkung, Herr Staatssekretär, dass die Frage lautete, wo die Ausgabe gebucht wird.

(Abg. Schmid SPD: Wirtschaftsministerium, Fi- nanzministerium? Wo wird es verwendet?)

Im Moment ist nach meiner Kenntnis ja nur das Wirtschaftsministerium betroffen.

(Zuruf des Abg. Gustav-Adolf Haas SPD)

Ich will noch anmerken: Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob auch – das wäre in diesem Kontext eine Überlegung – der Staatsforstbetrieb, der ja am 1. Januar zur Regelbesteuerung optiert, betroffen ist. Nach unserer Analyse ergibt sich auch dort eine unbedeutende umsatzsteuerliche Mehrbelastung. Wir konnten die Höhe in der Kürze der Zeit nicht ermitteln; sie ist uns auch jetzt nicht konkret bekannt. Aber es wird nicht zu einer Mehrwertsteuernachentrichtung aufgrund einer Übertragung von Anlagevermögen kommen, auch nicht beim Forstbetrieb. Insoweit muss ich mich wirklich auf Ihre Anfrage beschränken. Was uns konkret bekannt ist, wonach Sie selbst, Herr Haas, gefragt haben, das ergibt sich aus meiner vorherigen Antwort.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Fischer.

Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzusagen, dass Ihr Haus jetzt in Anbetracht der nun aufgekommenen Problematik bezüglich der Verwaltungsreform überprüft, welche Bereiche eventuell noch davon betroffen sein könnten, und wären Sie dann bereit, uns darüber zu informieren und auch die Frage des Kollegen Schmid aufzugreifen, wer dann für die Kosten bzw. für die finanzielle Abwicklung herangezogen wird?

Herr Kollege Fischer, diese Bereitschaft kann ich Ihnen schon deshalb zusagen, weil das Parlament einen Anspruch auf diese Auskunft hat.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Gehabt hätte!)

Keine weiteren Zusatzfragen.

Damit ist die Anfrage des Herrn Kollegen Haas erledigt.

Tagesordnungspunkt 6 ist abgeschlossen.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Jetzt verstehe ich, warum er sich drücken wollte! – Heiterkeit)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/3677

Das Präsidium hat als Redezeiten für die Aussprache nach der Begründung durch die Landesregierung fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wer begründet den Gesetzentwurf der Landesregierung? – Herr Staatssekretär Hillebrand.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Zeiten des Abbaus von Vorschriften und von Bürokratie erscheint es auf den ersten Blick widersprüchlich, wenn die Landesregierung ein neues Gesetz in den Landtag einbringt. Doch das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, kurz auch LBodSchAG genannt, erfüllt das Kriterium

(Heiterkeit – Abg. Kiefl CDU: Wie heißt das? – Abg. Rüeck CDU: Ist das ein deutsches Gesetz?)

(Staatssekretär Hillebrand)

LBodSchAG; das ist ein deutsches Gesetz, Herr Kollege – der Rechtsvereinfachung, hält am guten Standard des baden-württembergischen Bodenschutzes fest und setzt einige neue Akzente.

Das Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist erforderlich, da eine Anpassung des Bodenschutzrechts des Landes an das Bundesgesetz zum Schutz des Bodens aus dem Jahr 1998 vorgenommen werden muss.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Hört, hört!)

Die Anpassung führt zu einer Vereinfachung im Verwaltungsvollzug und zu einer Deregulierung.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Weiterführung der Erfassung von schadstoffbelasteten Böden und die gesetzliche Ermächtigung zur Ausweisung von Bodenschutzflächen.

Damit, meine Damen und Herren, erhält Baden-Württemberg künftig die notwendigen Regelungen zum Schutz des Bodens. Dies ist auch im Interesse der Investitionssicherheit.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Aber warum hat das sechs Jahre gedauert?)

Herr Kollege Palmer, wir waren dem Bundesgesetz weit voraus. Wir müssen unser Gesetz jetzt wieder anpassen; aber wir waren Jahre, um nicht zu sagen Lichtjahre voraus.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)