Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion darf ich ebenfalls die Zustimmung zu diesem Antrag erklären. Gestatten Sie mir gleichwohl einige wenige Bemerkungen.
Herr Dr. Schüle, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Ausnahmegenehmigungen dieses Mal rechtzeitig eingeholt werden. Wir begrüßen, dass die Landesregierung sorgsam darauf achtet, diese Genehmigung des Parlaments einzuholen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem Parlament, sondern dient auch, glaube ich, der Sache, um hier ein ordnungsgemäßes Verfahren zu praktizieren, das auch in der Öffentlichkeit entsprechend gewürdigt werden kann.
Zweite Bemerkung: Ein korrektes Verfahren zu praktizieren scheint mir in mehrfacher Hinsicht begründet, aber auch ge
boten. Sie wissen, dass die Besetzung von Positionen in landeseigenen Betrieben oder zumindest in Betrieben, in denen das Land wesentlich mitbestimmt, stark im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht und auch entsprechende Kritik erfahren hat. Umso wichtiger scheint es mir hier zu sein, ein transparentes Verfahren durchzuführen und offen zu legen, welche Positionen von wem besetzt werden.
Gegen die Positionen und ihre Besetzung kann ja niemand etwas einwenden. Die sachliche Begründung ergibt sich daraus, dass das Land seinen politischen Einfluss in diesen Betrieben, in diesen Organisationen sicherstellen will. Das tut es auch zu Recht. Umso wichtiger ist es, hier sorgsam darauf zu achten, welche Personen diese Aufgaben wahrnehmen.
Vor diesem Hintergrund leuchtet uns zwar ein, wofür Sie heute die Genehmigung einholen, nämlich um den Wechsel in diesen Positionen zu vollziehen – das ist sicher richtig –, aber uns leuchtet zweierlei nicht ein: Wir verstehen erstens nicht, warum der zurückgetretene Wirtschaftsminister Dr. Döring weiterhin sein Aufsichtsratsmandat bei der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg bekleidet. Wir können zweitens auch nicht nachvollziehen, dass der neue Minister für Umwelt und Verkehr Mappus von seinem Amtsvorgänger Müller nicht die beiden Mandate als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden-Airpark GmbH übernimmt.
Liebe Frau Berroth, wenn ein sachlicher Anknüpfungspunkt für das Wahrnehmen dieser Positionen ist, sozusagen mit dem Mandat der Landesregierung und damit mit dem Mandat des Landes den Landeseinfluss zu gewährleisten, dann leuchtet uns nicht ein, dass Herr Müller – und nicht etwa ein Herr Meier oder sonst jemand – auch in Zukunft die genannten Positionen wahrnehmen soll. Die Legitimation für diese Besetzung resultiert doch aus dem sachlichen Einfluss, den das Land zu Recht in diesen Organisationen ausüben will.
Sie glauben doch wohl nicht, dass wir den Verdacht hegen, man würde dem neuen Wirtschaftsminister oder dem neuen Verkehrsminister diese Position nicht zutrauen. Davon gehen wir nicht aus. Deswegen meinen wir: Es wäre schon sinnvoll, hier darzulegen, warum man den Wechsel nicht vollständig vollzieht und warum man mit Herrn Dr. Döring und Herrn Müller im Grunde genommen Positionen für das Land besetzt, obwohl diese beiden früheren Mitglieder der Landesregierung dieser inzwischen nicht mehr angehören. Das muss man uns erklären.
Im Übrigen sollten wir auch nicht vergessen, dass auch eine Reihe von Positionen besetzt werden, die nicht der Zustimmung des Landtags bedürfen. Das betrifft etwa die Funktionen, die die Staatssekretäre in Landesbetrieben oder dem Land nahe stehenden Betrieben einnehmen. Ich will das gar nicht kritisieren. Sie nehmen sie dort zu Recht ein. Ich meine nur, es würde der Klarheit und der Transparenz dienen, wenn auch dort der Wechsel entsprechend vollzogen würde.
Deshalb sage ich: Wir stimmen der Vorlage in dieser Form zu, möchten aber wissen, wann Sie Klarheit bezüglich der von mir angesprochenen übrigen Positionen schaffen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach unserer Landesverfassung muss die Landesregierung die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen unverzüglich beim Landtag beantragen. Die ist erfolgt. Der Ständige Ausschuss hat über alle Fraktionsgrenzen hinweg dem Plenum die Erteilung empfohlen.
Deshalb, Herr Kollege Stickelberger, verstehe ich nicht, dass Sie hier ein wenig einen Unterton hineingebracht haben, der den Eindruck erweckt, als ob da etwas nicht in Ordnung wäre. Ich denke, man kann feststellen, dass die Vertretung des Landes in diesen Gremien notwendig ist und dass die benannten Mitglieder die Interessen des Landes in diesen Unternehmen wahrnehmen werden. Wir können deshalb auch die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Auf die Details will ich hier gar nicht eingehen. Es handelt sich hier um einen Antrag der Landesregierung, die sich ihre Meinungsbildung sicher gründlich überlegt hat. Falls es gewünscht wird, wird sie mit Sicherheit die Gelegenheit ergreifen, ihre Beweggründe noch einmal darzulegen.
Ich erlaube mir, festzustellen, dass nach dem Ausscheiden des verdienten Verkehrs- und Umweltministers Müller über alle Fraktionsgrenzen hinweg, also auch von Ihrer Fraktion, konzediert wurde, dass Herr Müller ausgesprochen sachkundig ist.
(Abg. Schmiedel SPD: Es gibt noch mehr Sachkun- dige! – Abg. Stickelberger SPD: Es gibt noch ande- re Sachkundige!)
Warum sollte er dann nicht auch in Zukunft die Landesregierung in einem entsprechenden Aufsichtsrat vertreten können?
Wir als FDP/DVP-Fraktion werden den beantragten Ausnahmegenehmigungen, wie sie in Drucksache 13/3402 dargestellt sind, zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die breite Zustimmung zu unserem frühzeitig gestellten Antrag hinsichtlich der Ausnahmegenehmigungen für die Mitglieder der Landesregierung.
In der Debatte wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass auch umfangreiche Genehmigungen für die politischen Staatssekretäre erteilt wurden. Diese Genehmigungen erteilt die Landesregierung selbst. Aber selbstverständlich legen wir diese offen. Das haben wir im Ständigen Ausschuss auch getan.
Zu den Fragen bzw. Anmerkungen des Herrn Kollegen Stickelberger möchte ich bemerken, dass ich auf diese Fragen schon im Ständigen Ausschuss eingegangen bin. Dort gab es keine Nachfragen. Ich hatte den Eindruck, dass meine Ausführungen auch die Mitglieder der Opposition befriedigt haben. Jetzt kommen Sie erneut mit diesen Fragen. Ich will das deshalb gerne noch einmal im Zusammenhang erklären.
Herr Stickelberger, bei der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg handelte es sich um ein persönliches Mandat des Wirtschaftsministers Dr. Walter Döring. Aber wir mussten dieses Mandat natürlich anmelden. Es besteht bei diesem Mandat ein Zusammenhang mit dem Staat. Ich habe es schon gesagt: Dr. Döring bleibt Präsident des Tourismusverbandes. Da übt er keine staatliche Funktion aus. Vielmehr ist er in dieses Amt gewählt. Dieses Amt übt er weiterhin aus. Der neue Wirtschaftsminister übernimmt nicht die Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg, in der im Wesentlichen die Tourismusverbände des Landes Baden-Württemberg Gesellschafter sind, sondern der ehemalige Wirtschaftsminister behält diese Funktion bei. Das ist, glaube ich, ziemlich plausibel und kann daher eigentlich auch relativ leicht nachvollzogen werden.
Zu der zweiten Frage, warum der frühere Umwelt- und Verkehrsminister Müller seine Mandate als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden-Airpark GmbH behält, möchte ich gerne noch einmal sagen, dass es im Bund, in allen anderen Ländern und auch in Baden-Württemberg sehr wohl üblich ist, dass ausscheidende Amtsträger, die eine besondere Erfahrung in Mandaten haben, Mandate für eine beschränkte Zeit weiterführen. Beim Flughafen bietet sich das insofern an, als derzeit besonders schwierige Fragen anstehen. Ich erwähne die Koordination mit der Fildermesse, die Fragen des Flugbetriebs und der Flugentwicklung, insbesondere auch die Frage, wie es mit dem Flughafen Söllingen weitergeht, die landseitigen Baumaßnahmen am Flughafen, wohlgemerkt – ich habe das schon im Ausschuss deutlich gemacht – nicht etwa eine zweite Start- und Landebahn, sondern landseitige Baumaßnahmen, die in Vorbereitung und in Durchführung sind. All das ist im Augenblick im Gang, und daher bietet es sich gerade für diese zwei Flughäfen an, dass der bewährte Kollege Ulrich Müller weiterhin den Aufsichtsratsvorsitz in diesen beiden Landesgesellschaften wahrnimmt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Erledigung des Antrags der Landesregierung.
Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, den beantragten Ausnahmegenehmigungen zuzustimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/3402, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Bericht und der Empfehlung des Unterausschusses Neue Steuerungsinstrumente zum Projekt Neue Steuerungsinstrumente (NSI) – Die Einführung neuer Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung und deren Auswirkung auf die Arbeit des Landtags und seine Rechte – Drucksachen 13/3240, 13/3241
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute bei einem späten Tagesordnungspunkt mit einem Thema, das in den kommenden Jahren sämtliche Bereiche des Landeshaushalts und der Landesverwaltung betreffen wird. Ich denke, es ist gut, dass wir die Debatten, die wir zu diesem Projekt Neue Steuerungsinstrumente schon des Öfteren geführt haben, heute wiederum auf der Tagesordnung haben.
Es geht heute schwerpunktmäßig um den Tätigkeitsbericht Neue Steuerungsinstrumente. Sie wissen, es gab einen Unterausschuss des Finanzausschusses, der sich in der Nachfolge des ehemaligen Beirats Neue Steuerungsinstrumente der letzten Legislaturperiode mit dem Projekt in dieser Legislaturperiode auseinander gesetzt hat und sich in 16 Sitzungen mit dem Thema „Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente“ und dabei insbesondere mit den Folgen und Auswirkungen für den Landtag beschäftigt hat.
Lassen Sie mich eingangs sagen, dass sich der Unterausschuss intensiv mit der Systematik der Neuen Steuerungsinstrumente beschäftigt hat. Es geht dabei um die Einführung von Instrumenten der Privatwirtschaft, in diesem Fall unter anderem der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings, in die Verwaltung.
Dieses Projekt, das seinerzeit von der Landesregierung mit einem erheblichen finanziellen und auch organisatorischen Aufwand und mit externer Unterstützung auf den Weg gebracht wurde, ist in unterschiedliche Konzeptionsphasen und Realisierungsphasen eingeteilt. Es ist jetzt zumindest