Protocol of the Session on July 28, 2004

Herr Abg. Pauli, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger?

Ich würde den Gedanken gern noch zu Ende führen. – Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD, mit dem begehrt wird, für alle Wahlgänge eine Zweidrittelmehrheit einzuführen, deswegen nicht zustimmen, weil wir deutlich zum Ausdruck bringen wollen, dass wir eine demokratisch gewählte Mehrheit haben. Wenn wir in allen Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit brauchten, würde das nicht die Konsequenz haben, dass mehr Staatsferne entsteht, sondern die Konsequenz, dass im Grunde genommen eine Minderheit blockieren könnte.

(Zuruf von der SPD: So wie heute Morgen! – Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Ich denke, auch die SPD sollte die demokratisch gewählte Mehrheit hier im Hause zur Kenntnis nehmen und respektieren.

Wir können trotzdem deutlich zum Ausdruck bringen – wie wir es bereits in der Vergangenheit getan haben –: Die Staatsferne der LfK wird von uns nicht nur gewünscht, gewollt und akzeptiert, sie wird auch künftig von der CDUFraktion gewährleistet.

(Unruhe – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das war aber ein langer Gedanke!)

Herr Pauli, Sie wollten noch die Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger zulassen. – Bitte, Herr Stickelberger.

Herr Kollege Pauli, gestatten Sie mir aus aktuellem Anlass die Frage, ob Ihr Bekenntnis dazu, diese Zweidrittelmehrheit im ersten Wahlgang auf jeden Fall zu respektieren, auch der Meinung des Herrn Ministerpräsidenten entspricht.

(Abg. Walter GRÜNE: Kommt drauf an, ob er noch im Amt ist! – Heiterkeit)

Herr Kollege Stickelberger, Sie werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich nicht die Gedanken des Herrn Ministerpräsidenten lesen kann. Ich gehe aber davon aus, dass er diese Ansicht von mir teilt.

(Lachen bei Abgeordneten der Grünen – Heiterkeit des Abg. Theurer FDP/DVP – Abg. Walter GRÜ- NE: Sehr gut! – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst, Frau Kollegin Kipfer, freue ich mich, dass Ihnen nicht entgangen ist, dass es der FDP/DVP darum geht – und dass sie mit der CDU dafür gesorgt hat –, dass das Amt des Vorstands der LfK ausgeschrieben wird. Wir haben in dem Verfahren darauf gedrängt und wollen auch dafür sorgen, dass dies in einem offenen Ausschreibungs- und Auswahlverfahren gemacht wird. Wir haben auch alle Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt sich in der Fraktion vorstellen lassen und erst dann unsere Entscheidung getroffen.

(Abg. Drexler SPD: Sie haben doch am nächsten Tag gleich entschieden, wer es wird!)

Aber der Vorwurf, den Sie, sehr geehrte Kollegen von der SPD, erheben, fällt auf Sie zurück, denn Sie sind diejenigen, die hier im Landtag einen Gesetzentwurf einbringen, weil Sie in einer konkreten Einzelfallentscheidung über die derzeitig anstehende Neubesetzung des Vorstands der LfK eine andere Lösung favorisieren als die beiden Fraktionen der Regierungskoalition.

(Zuruf von der SPD: Nein, Sie wollen es durchdrü- cken! – Abg. Stickelberger SPD: Täter-Opfer-Ver- wechslung! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a. des Abg. Capezzuto)

Wie schon bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs von mir ausgeführt, ist das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs – –

(Unruhe bei der SPD)

Wenn Sie mir noch ein paar Minuten lang Ihr Ohr leihen, werde ich es erläutern können. – Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs ist nicht einschlägig. Das Urteil ist auch nicht neu;

(Abg. Drexler SPD: Das hat auch niemand behaup- tet!)

es stammt aus dem Jahr 1997. Das zeigt doch ganz deutlich, dass Sie es jetzt hervorgekramt haben, um in der aktuellen Situation in eine Entscheidung einzugreifen.

(Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Die Fraktion der FDP/DVP ist nicht der Auffassung, dass Gesetze geändert werden sollten

(Abg. Drexler SPD: Sie halten sich doch nicht an das Gesetz!)

selbstverständlich! –, um in einem Einzelfall zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Das Urteil ist auch nicht einschlägig.

Es kommt hinzu, dass man diese verfassungsrechtliche Argumentation an dieser Stelle nicht durchhalten kann, wenn man genauer auf die Fakten blickt. Die Intention Ihres Gesetzentwurfs, bei der Wahl des Vorsitzenden – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Theurer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kipfer?

Gerne, ja.

Herr Kollege Theurer, können Sie mir sagen, zu welchem Zeitpunkt Sie versucht haben, mit der SPD-Fraktion zusammen eine Zweidrittelmehrheit herzustellen?

(Zuruf des Abg. Pauli CDU – Zuruf von der SPD: Erinnerungslücke!)

Wir haben dieses Thema ja im Ständigen Ausschuss beraten. Wir in der FDP/DVP-Fraktion haben uns die Bewerberinnen und Bewerber angeschaut und haben uns dann auf einen Bewerber festgelegt.

(Abg. Fischer SPD: Vorher schon!)

Auch Sie haben alle drei Bewerber angeschaut. Und das andere ist ja in einem parlamentarischen Verfahren immer noch möglich.

Die Intention Ihres Gesetzentwurfs, Frau Kollegin Kipfer,

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Sie haben die Frage nicht verstanden! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Warum beantworten Sie die Frage nicht?)

bei der Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag zwingend eine Zweitdrittelmehrheit vorzusehen, wäre möglich,

(Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

ist aber gewiss nicht der Weisheit letzter Schluss.

Das Gesetz sieht schon heute eine Zweidrittelmehrheit vor,

(Abg. Junginger SPD: Ja, gut!)

bietet aber für den Fall, dass diese Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, einen Konfliktlösungsmechanismus an.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Warum haben Sie das nicht versucht? – Abg. Drexler SPD: Das haben Sie doch gar nicht versucht!)

Das lässt sich am aktuellen Beispiel zeigen. Am aktuellen Beispiel zeigt sich ja, dass die Zweidrittelmehrheit eben gerade nicht zu einer Lösung führt.

(Zuruf von der SPD: Welche Bemühungen haben Sie denn unternommen?)

Wir halten den Konfliktlösungsmechanismus für richtig, dass eben im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit entscheidet und nicht die Zweidrittelmehrheit.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Was haben Sie denn ge- macht? – Abg. Stickelberger SPD: Sie haben doch gar keine Konfliktlösung gesucht!)

Gerade vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Staatsferne des Rundfunks, Frau Kollegin Kipfer, scheint es mir wenig sinnvoll, für die Wahl des Vorstands der LfK zwingend eine Zweidrittelmehrheit des Landtags vorzusehen.

(Abg. Junginger SPD: Aber eine einfache Mehrheit soll es bringen? – Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Denn die Gewährleistung der Staatsferne dann und nur dann zu unterstellen, wenn der Vorstandsvorsitzende der LfK nicht nur von der Mehrheit des Landtags, sondern auch von der SPD unterstützt wird, ist doch ein eher gewagtes Argument.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das macht aber der Kom- mentar des Gesetzes!)