Wenn ich die heutige Debatte richtig verfolgt habe, werden wir diesen Antrag einstimmig verabschieden können.
Denn sowohl der Herr Ministerpräsident als auch die Herren Heinz und Noll haben genau das, was wir hier als Konzeption erbitten, angekündigt. Sie haben zum Ersten erklärt, dass selbstverständlich Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik eine jetzt wahrzunehmende Aufgabe der Landesregierung seien. Das war zwar vor Verabschiedung des Gesetzes angeblich nicht möglich, aber das ist selbstverständlich eine Daueraufgabe.
Das Zweite betrifft die Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen. Da ist Subsidiarität eingefordert und gesagt worden, dies sei ein Dauerauftrag. Deswegen bin ich außerordentlich glücklich, dass wir nach der mehrheitlichen Verabschiedung des Gesetzes alle miteinander sagen können: Die Regierung bekommt die Hausaufgabe, möglichst zeitnah eine Konzeption zur Verlagerung der Aufgaben auf die Kommunen und eine Konzeption zur zeitnahen Durchführung von Aufgabenkritik und Aufgabenanalyse mit dem Ziel des Aufgabenabbaus zu erarbeiten. Wir haben noch ein halbes Jahr Zeit, bis die Aufgaben von den Landkreisen wahrgenommen werden. Bis dahin könnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden.
Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-20, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Drexler SPD: Lauter Sprüchemacher da drüben! Bürgernähe und Aufga- benabbau!)
Ich lasse über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Wir haben nun noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306, zu befinden. Darin wird vorgeschlagen, die Eingaben für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 im Einvernehmen der Fraktionen abgesetzt werden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg – Drucksache 13/3102
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg ist völlig unstrittig. Alle haben im Ausschuss zugestimmt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion erkläre ich ebenfalls die Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Änderungen sind rechtlich und tatsächlich notwendig. Wir stimmen als FDP/DVP-Fraktion den Änderungen ebenfalls zu.
Auch ich fasse mich kurz und will einfach sagen, dass ich allen drei Vorrednern auch für unsere Fraktion zustimmen kann. Wir stimmen dem Gesetzesvorhaben zu.