Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Walter, Ruth Weckenmann, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser,
Fleischer, Dr. Glück, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.
Ich lasse nunmehr abstimmen über Artikel 1 Abs. 7 und Artikel 148. Wer diesen Bestimmungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die europäische Wasserrahmenrichtlinie enthält einen höchstinteressanten Denkansatz, den ich mit dem Begriff „flussgebietsbezogenes Denken“ charakterisieren möchte. Worum geht es da? Es geht um die Gesamtbetrachtung eines Flusseinzugsgebiets, und zwar vom Oberlauf bis zur Mündung. Es wird also eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen, bei der man nicht einzelne Stücke ins Visier nimmt, sondern das Ganze im Blick hat.
Was Sie machen wollen, ist genau das Gegenteil. Sie zerstückeln und wollen dann wieder zusammenfügen
Zweiter Punkt: Mit der Vorgabe der Effizienzrendite treffen Sie, meine Damen und Herren, ein Amt, bei dem die Aufgaben weiter zunehmen. Die Effizienzrendite beinhaltet aber nichts anderes, als dass das Personal reduziert werden muss. Das ist gerade bei der wichtigen Aufgabe des Gewässerschutzes kontraproduktiv.
Dritter Punkt: In den Gewässerdirektionen, meine Damen und Herren, wurden zwei Aufgaben sinnvoll gebündelt: zum einen die bisherige Bauherrenfunktion, die Priorisierung bei den Baumaßnahmen, und zum anderen die Beratung der Landkreise bei Gewässermaßnahmen. Das wird nun auf zwei Regierungspräsidien und auf die Landkreise zerstückelt. Das wird ein uneinheitliches Vorgehen in den Landkreisen selbst zur Folge haben. Die Vorgaben werden nicht in gleicher Weise beachtet werden.
Meine Damen und Herren, deswegen beantragen wir die ersatzlose Streichung von Artikel 1 Abs. 5 und Artikel 149. Ich sage Ihnen: Wenn Sie dem Land einen Gefallen tun wollen, streichen Sie mit!
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-17, abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über Artikel 1 Abs. 5 und Artikel 149 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 10. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.