Ich lasse über den Änderungsantrag Drucksache 13/3316-13 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über Artikel 1 Abs. 4 und Artikel 119. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Änderung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg
und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-14, und den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-24.
Herr Palmer, seien Sie nicht so ungeduldig. Ich denke, das Parlament ist der Ort, wo wir über das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz reden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgleichberechtigungsgesetz gilt bisher uneingeschränkt nur für die Dienststellen des Landes, und durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz werden zahlreiche staatliche Ämter aufgelöst und ihre Aufgaben samt den Bediensteten in die Stadt- und Landkreise eingegliedert. Dort wiederum – genau das ist der Punkt – gilt das Landesgleichberechtigungsgesetz nur sehr eingeschränkt. Schätzungsweise 100 Frauenvertreterinnen werden ihr Amt verlieren.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal Ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Frau Dr. Gräßle, zitieren.
Sie hat dieses Vorhaben öffentlich als den größten Rückbau in Sachen Frauenförderung bezeichnet, den es in der Bundesrepublik je gegeben hat.
Die Vorsitzende der Frauen-Union Baden-Württemberg, die CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz, hat die Forderung aufgestellt, dass das Landesgleichberechtigungsgesetz auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden und gleichermaßen für alle Bediensteten gelten müsse, sowohl für diejenigen, die vor der Reform im Landesdienst standen, als auch für jene, die schon in der Kommune tätig sind. Was machen Sie? Sie bringen einen kleinen Änderungsantrag ein, weiße Salbe, Placebo, ohne eine rechtliche Verpflichtung vorzusehen. Eine solche Verpflichtung wollen wir aber. Wir wollen die rechtlich verbindliche Geltung des Landesgleichberechtigungsgesetzes für Kommunen über 8 000 Einwohner haben. Erst das wäre ein Schritt in Richtung Frauenförderung in diesem Land. Baden-Württemberg hat sich ja bisher in der Frauenförderung sicher nicht hervorgetan. Das wundert mich bei dieser Landesregierung auch gar nicht. Eigentlich wäre ein Aufschrei der Frauenbeauftragten der Landesregierung fällig. Da höre ich zurzeit
(Abg. Drexler SPD: Überhaupt nichts! – Abg. Car- la Bregenzer SPD: Vielleicht gibt es die gar nicht mehr!)
überhaupt nichts. Wir wollen die rechtliche Verpflichtung angesichts der massiven Auswirkungen dieser Verwaltungsreform auf die Situation der überwiegend weiblichen Beschäftigten. Da brauchen wir eine ganz klare gesetzliche Regelung, meine Damen und Herren.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-14. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Drexler SPD zu Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Frau Doktor! Das ist ja grässlich, die Abstimmung hier!)
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-24. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über Artikel 120 Nr. 1. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 120 Nr. 1 ist damit angenommen.
Ich lasse nunmehr abstimmen über Artikel 120 Nr. 2 bis 4 und verweise auf die Beschlussempfehlung Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 8. Wer den Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Wer dieser Vorschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion lehnt eine Zerschlagung der beiden Landeswohlfahrtsverbände ab. Gegen diese Zerschlagung sprechen schwerwiegende fachliche, finanzielle und behindertenpolitische Einwände.
In Baden-Württemberg – ich sage das noch einmal für alle, die diese Diskussion zukünftig in den Kreistagen führen werden – bestehen in der Eingliederungshilfe für Behinderte derzeit funktionierende und kostengünstige Strukturen.
Lediglich in Sachsen – das zeigt der Bundesländervergleich – und in vier der sieben bayerischen Bezirke liegen die entsprechenden Pro-Kopf-Ausgaben noch niedriger.
Wer angesichts dieser Zahlen die Kosten weiter drücken will, der muss auch ganz klar sagen – da werden wir Sie in den Kreistagen stellen –,
dass dies nur zu Qualitätsverschlechterungen und zu einem Abbau von Hilfsangeboten für behinderte Menschen führt.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Na, na, na! Komm! – Abg. Herrmann CDU: Ihr habt doch keinen Sitz im Kreistag!)
Ich will in diesem Zusammenhang die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte zitieren, die bei der Anhörung, die wir von der SPD-Fraktion durchgeführt haben, ganz klar Stellung bezogen hat. Dem ist eigentlich gar nichts mehr hinzuzufügen. Ich zitiere:
Besonders kritisch stimmt aber die Tatsache, dass unter dem Anspruch, eine einheitliche sowie besonders effektive und effiziente Verwaltung schaffen zu wollen, sämtliche staatlichen Aufgabenbereiche in die Verantwortung der Kreise übergeben werden, unbeachtlich der damit verbundenen inhaltlichen Implikationen. Dabei wäre unseres Erachtens gerade im Sozialbereich besondere Vorsicht geboten. Stattdessen aber werden Menschen mit Behinderung nur noch als „Kostenfaktoren“ und als „Sprengsätze für die öffentlichen Haushalte“ bezeichnet.