Protocol of the Session on June 30, 2004

In Zukunft wird eine Lebensmittelüberwachung vom Landratsamt gesteuert, und die Polizei muss, wie gesagt, dazu gerufen werden. Soll dies eine schlanke Struktur sein? Nein, das ist es nicht. Heute wird sehr viel über Effizienzrendite und über Verschlankung gesprochen. Das ist ein Beispiel für etwas, was genau falsch angelegt ist.

Ich erinnere nur an die BSE-Krise, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einer Nacht wurden 15 000 Proben gezogen und schnell kontrolliert. Wer soll, wenn die Eingliederung stattgefunden hat, das Ganze so gut koordinieren, damit die Aufgaben so schnell, wie es bei der BSE-Krise möglich war, erledigt werden können? Wir sind der Meinung, das geht nicht.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass dann, wenn die Eingliederung stattgefunden hat, der Landrat Dienstherr ist. Er ist auch für Industrieansiedlungen zuständig. Er ist quasi dafür zuständig, dass sich in seinem Bereich Betriebe ansiedeln und diese auch gehalten werden. Auf der anderen Seite gibt es gerade in den Betrieben, in denen der Wirtschaftskontrolldienst massiv eingreifen muss, Probleme, und hier entsteht eine Konfliktsituation, weil ein Dienstherr für beides zuständig ist. Lassen Sie den WKD bei der Polizei, dann bleiben wir auf dem rechten Weg.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Oelmayer GRÜ- NE)

Ein weiterer Punkt: Sie, Herr Ministerpräsident, vergleichen ja immer andere Bundesländer mit Baden-Württemberg. Es gibt ein Bundesland, das Saarland, wo vor Jahren die Ausgliederung des WKD vorgenommen wurde. Dieses Land

(Abg. Dr. Lasotta CDU: So groß wie bei uns ein Regierungsbezirk!)

ob es groß oder klein ist, Herr Kollege, hat damit überhaupt nichts zu tun – mit einem CDU-Ministerpräsi

denten geht jetzt genau diesen Weg wieder zurück und gliedert den WKD wieder bei der Polizei ein, weil man erkannt hat, dass dies zur richtigen Durchschlagsfähigkeit führt. Deshalb haben Sie, die Kollegen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, die bei ihren Vor-Ort-Gesprächen mit der Polizei auch immer andere Signale ausgesandt haben und die sagen: „Die Eingliederung in das Landratsamt ist eigentlich nicht das Richtige, aber unser Ministerpräsident möchte das, und deshalb machen wir das“, heute noch die Möglichkeit, dagegen zu stimmen. Deshalb beantragen wir namentliche Abstimmung über unseren Änderungsantrag.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD.

Sie haben gehört, dass namentliche Abstimmung beantragt ist. Wird dieser Antrag unterstützt? – Das ist der Fall.

Dann bitte ich Frau Dr. Stolz, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben O.

(Namensaufruf)

Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt:

An der Abstimmung haben sich 119 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 48 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 71 Abgeordnete gestimmt.

Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 13/3316-12 abgelehnt.

Mit J a haben gestimmt:

Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Walter, Ruth Weckenmann, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.

Mit N e i n haben gestimmt:

Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser, Fleischer, Dr. Glück, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfis

terer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.

Ich lasse nunmehr abstimmen über

Artikel 1 Abs. 10

und Artikel 99. Wer diesen Vorschriften zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich lasse nunmehr abstimmen über die

Artikel 100 bis 109

Wer diesen Vorschriften zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich lasse abstimmen über

Artikel 110

Änderung der Verordnung über die Beiräte bei den Naturschutzbehörden

in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 7. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich lasse abstimmen über die

Artikel 111 bis 117

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe auf:

Zehnter Teil

Anpassungen im Bereich des Sozialministeriums

Artikel 118

Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 119 und Artikel 1 Abs. 4

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-13.

Wird das Wort gewünscht? – Frau Abg. Haußmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die schwierige und differenzierte Materie des Entschädigungsrechts im Sozialbereich erfordert zur Aufgabenerledigung eine Behördenstruktur mit umfassender Fachkompetenz, damit die Rechtssicherheit und insbesondere die Gleichbehandlung der Betroffenen gewährleistet ist. Es ist mehr als fraglich, ob eine auf 35 Landkreise aufgesplitterte Versorgungsverwaltung dazu in der Lage ist. Die Landesregierung räumt dies in ihrem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz implizit ja selber ein, weil sie auf landkreisübergreifende Kooperationen in Form von gemeinsamen Dienststellen setzt – so nachzulesen in der Begründung zu Artikel 6 Nr. 2.

Ob diese Kooperation zustande kommt, ist mehr als fraglich. Die SPD-Fraktion hat zu diesem Thema eine Anhörung durchgeführt, und die Vertreterin des Landkreistags hat gesagt, dass ein Drittel der Landräte nicht bereit sei, gemeinsame Dienststellen zu bilden. Herr Schneider – er hat gerade den Saal verlassen, weil er dringend telefonieren muss – ist zum Beispiel ein solcher Landrat. Es geht um die Versorgungsverwaltung in Ulm. Da macht der Kreis Biberach nicht mit, da machen die Heidenheimer nicht mit, und auch der Ostalbkreis macht nicht mit. Von daher ist überhaupt nicht gewährleistet, dass es hier künftig eine gemeinsame Dienststelle geben kann.

Aufgrund dieser Blockadehaltung vieler Landräte wird es eben auf freiwilliger Basis nicht dazu kommen, dass gemeinsame Dienststellen nach den Vorschriften des § 13 a des Landesverwaltungsgesetzes gebildet werden. Wir wollen dazu eine Verpflichtung. Unser Änderungsantrag hat zum Ziel, durch die Bildung gemeinsamer Dienststellen im Bereich der Versorgungsverwaltung die bisherige bewährte Behördenstruktur zu erhalten.

(Beifall bei der SPD)