Protocol of the Session on June 30, 2004

(Unruhe)

Ich zähle also nicht diejenigen, die sitzen, sondern nur diejenigen, die abstimmen.

(Abg. Drexler SPD: Die Pfoten kann man ja hoch- halten!)

(Stellv. Präsident Birzele)

Also: Wer dieser Vorschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

(Unruhe)

Ich rufe auf

Artikel 72 bis 89

Wer für die Annahme dieser Artikel ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

(Abg. Wieser CDU: Wir bitten um ein Lob! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Jetzt haben wir es gut gemacht! – Unruhe)

Ich rufe auf:

Neunter Teil

Anpassungen im Bereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum

Artikel 90

Änderung des Landesjagdgesetzes

Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 91 und Artikel 1 Abs. 9

Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 92 und Artikel 1 Abs. 3

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-11, und den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3316-23.

Das Wort wünscht Herr Abg. Teßmer.

(Abg. Alfred Haas CDU: Beifall! Teßmer kriegt keinen Beifall!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich appelliere an Sie, Artikel 1 Abs. 3 und Artikel 92 des Gesetzentwurfs ersatzlos zu streichen.

Ich möchte zur zukünftigen Struktur des Forstes in BadenWürttemberg noch kurz etwas sagen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass man mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes Mitte der Neunzigerjahre eine Forstreform von innen heraus durchgeführt hat, im Rahmen des unsäglichen NSI-Projekts für teures Geld die Forstverwaltung noch einmal kostenträchtig durchrationalisierte und nun alles auflöst und den Landkreisverwaltungen unterordnet. Dadurch, dass man die zentrale Holzvermarktung beim Land belässt, kann auch nicht der Schein einer Kontinuität gewahrt werden.

Ich erlaube mir, zur Forstverwaltung folgendes Zitat vorzulesen:

Das Einheitsforstamt ist Organisationsgrundlage für den Aufbau der Landesforstverwaltung. Das Einheitsforstamt wurde mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes im Jahre 1996 als Grundlage für den Organisationsaufbau bestätigt. Im Landeswaldgesetz sind die Aufgaben des Einheitsforstamtes als Dienstleistungsaufgaben für den Privat-, Kommunal- und Staatswald sowie die Hoheitsaufgaben normiert. Eine Änderung des Landeswaldgesetzes ist nicht beabsichtigt. Insofern orientiert sich die Organisationsentwicklung sowie die Analyse von Rationalisierungspotenzialen am Modell der Einheitsforstverwaltung (Einheitsforstamt).

Das Einheitsforstamt ist bei der in Baden-Württemberg gegebenen zersplitterten Besitzstruktur die beste Organisationsform, um die Forstpolitik baden-württembergischer Prägung umzusetzen,

(Unruhe)

die durch einen Ausgleich aller Interessen am Wald unter gleichrangiger Berücksichtigung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gekennzeichnet ist.

(Zuruf von der CDU: Rest zu Protokoll!)

Achtung jetzt!

Andere Organisationsformen können bei anderen naturräumlichen Gegebenheiten und Besitzstrukturen ihre Berechtigung haben, wie ein Organisationsvergleich zwischen den österreichischen Bundesforsten und der Landesforstverwaltung... zeigt.

(Unruhe)

Letzter Satz des Zitats:

Eine Übertragung auf baden-württembergische Verhältnisse ist jedoch nicht sachgerecht.

So Minister Stächele am 29. November 2002 in der Stellungnahme zu dem von mir initiierten Antrag Drucksache 13/1480.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Aha!)

Da sich seit dieser Stellungnahme des Ministers eigentlich nichts geändert hat, müssen wohl sachfremde Gründe und nicht dem Forst dienende Planungen zu der Reform im Forstbereich geführt haben. Entweder hat der Minister damals nicht die Wahrheit gesagt, oder er hat bei dieser Verwaltungsreform auf ganzer Linie verloren – oder beides.

Irgendeine Handschrift oder einen eigenen Gestaltungswillen von Ihnen, Herr Minister Stächele, kann ich beim besten Willen nicht erkennen – weder im Agrarbereich noch im Bereich der Flurneuordnungsverwaltung, noch am wenigsten im Forstbereich.

Weil wir Angst haben, dass in Zukunft die Landräte als „Oberförster“,

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oje!)

die ja keinen wirtschaftlichen Nutzen durch den Wald, aber die Personalkosten haben, die Koalition zwar unterstützen, aber nicht die Folgen mittragen werden, bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Wir glauben, dass die jetzt vorgesehene Regelung zu einer Schwächung der Privatwaldbesitzer und zu einer Schwächung der Forstverwaltung führt. Ich wünsche deswegen, dass Sie diese Regelung noch einmal überdenken. Darauf hätten Sie vielleicht auch selber kommen können: Wer sparen will, hätte ja auch die zwei Forstdirektionen auflösen können; denn einen Landesforstpräsidenten haben wir doch schon. Dann hätten wir wirklich gespart.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bitten um namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD – Oh-Rufe von der CDU)

Wird dieser Antrag unterstützt?

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-11.

Sie kennen die Regeln;