Denn die Inhalte haben Sie kapiert; man kann sie nicht besser beschreiben, als es gerade geschehen ist.
komme ich zu dem Haupteinwand, den ich gehört habe, nämlich zu den Kosten. Wissen Sie, die Geschichte ist mir ja nicht neu. Wir haben über die Kosten diskutiert, als wir die Aufgabe der Schülerbeförderung auf die Kreise übertragen haben. Damals habe ich an diesem Pult gesagt: „Wir wollen keine Mark einsparen, sondern wir wollen, dass das bürgernäher erledigt wird.“ Deswegen haben wir das vom Land an die Kreise gegeben. Nun will ich Ihnen Folgendes
sagen: Es gibt Kreise, die haben von der Übertragung der Zuständigkeit für die Schülerbeförderung so viel profitiert, dass sie damit ein neues Landratsamt bauen konnten.
Zweitens habe ich dieses Argument gehört, als wir die Zuständigkeit für die Kindergärten den Kommunen übertragen haben. Damals wurde auch gesagt: „Da bleibt denen das Geld hängen; das Land will sich finanziell entlasten.“
Jetzt sollten Sie einmal darüber nachdenken, dass auf der Ebene der Kommunen und auf der Ebene der Ministerien die in ganz gleicher Weise qualifizierten und ausgebildeten Beamten sitzen, entweder des höheren Dienstes – die haben an der gleichen Universität studiert und haben die gleichen Examina gemacht – oder des gehobenen Dienstes. Wenn Vertreter der kommunalen Verbände zusammen am Tisch sitzen, kann man also davon ausgehen, dass diese gleich qualifiziert sind und dass die staatliche Verwaltung sie nicht über den Tisch ziehen kann. Die kommunalen Verbände müssen eigentlich von der gleichen Tatsache auf Landesebene ausgehen. Wenn diese sich jetzt über die Kostenübertragungen und die Leistungen des Landes verständigen, sogar bis hin ins Detail der Pensionsregelungen, dann können Sie eigentlich davon ausgehen, dass das von Fachleuten durchdacht ist.
Was berechtigt Sie jetzt zu der Annahme, dass die Kommunen bei dieser Übertragung draufzahlen würden? Wir übertragen doch wirklich den Status quo der tatsächlich dem Land entstehenden Ausgaben.
Dann höre ich: „Ja, die beim Land machen es sich ganz einfach. Sie erledigen nicht die Aufgaben, Effizienzrendite zu erbringen, sondern überlassen dies den Kreisen.“ Was soll denn das? Überall dort, wo wir selbst zuständig sind, etwa auf der Ebene der Regierungspräsidien, wo wir zusammenfassen, erbringen wir selbstverständlich selbst in diesen fünf bis sieben Jahren die Effizienzrendite von 20 %. Dort, wo wir aber das Personal, die Aufgaben und die Mittel übertragen, ist es doch wohl logisch, dass nicht wir die Effizienzrendite erbringen können, sondern dass die Kreise diese erbringen müssen.
Wir schaffen die Einheit der Verwaltung mit großer Effizienz, mit Vorteilen für die Bürger auf Kreisebene und auf Bezirksebene. In einem Land mit 10,7 Millionen Einwohnern und der Flächengröße von Baden-Württemberg kann man nicht auf Mittelinstanzen verzichten. Der Bürger wird selten mit dem Regierungspräsidium zu tun haben. Hat er aber mit dem Regierungspräsidium zu tun – der Bürgermeister hat häufiger mit dem Regierungspräsidium zu tun –, dann hat er es künftig auch nur mit einer einzigen Dienststelle zu tun.
Noch einmal zu den Kosten: Die Kreistage werden doch darüber wachen, dass die Effizienzrendite tatsächlich erbracht wird.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es! – Wider- spruch des Abg. Zeller SPD – Abg. Drexler SPD: Ja, wie denn?)
Ja, entschuldigen Sie einmal. Herr Zeller, Sie schütteln den Kopf. Manche schütteln über der Suppe so lange den Kopf, bis sie ein Haar darin finden; das muss man sagen.
Wenn Sie im Kreistag sind, dann wissen Sie doch, dass logischerweise bei der Vorlage des Kreishaushalts jeweils ein Bericht darüber gegeben werden muss, ob die Effizienzrendite von 3 % erbracht worden ist.
Herr Ministerpräsident, ist Ihnen bekannt, dass beispielsweise die Rechnung des Bodenseekreises nach der Eingliederung der von Ihnen vorhin genannten Ämter folgendermaßen aussieht?: Am Anfang war die Zuweisung 100 %, jetzt sind es noch 60 %.
Bei der Eingliederung der Wasserwirtschaftsämter und all der Ämter, die Sie vorhin genannt haben. Im Laufe der Jahre wurden die Zuweisungen reduziert.
Ja, aber ich gehe davon aus: Wie ich die Verwaltung des Bodenseekreises kenne, hat die in der Zwischenzeit auch entsprechend Personal abgebaut.
Wenn Sie als Kreisrat auch nur einigermaßen auf Draht sind, werden Sie vom Landrat bei der jährlichen Vorlage des Entwurfs des Kreishaushalts den Nachweis über die Effizienzrendite verlangen.
Dann werden Sie feststellen, dass nicht jedes Jahr für jeden eingegliederten Bereich exakt 3 % herauskommen. Da kommen bei dem einen oder anderen vielleicht 2 % heraus, aber es kommen bei einem anderen 4 oder 5 % heraus, und zwar mit absoluter Sicherheit.
Die Landräte haben die Garantie übernommen. Das ist auch absolut glaubwürdig; denn wir haben bei den Regierungspräsidien nicht weniger als 32 % des Personals eingespart.
Was dort möglich ist, muss doch in verkleinerter Form auch bei Eingliederungen in das Landratsamt möglich sein.
Meine Damen und Herren, vor allem der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP hat auf den Punkt hingewiesen, der mir bei dieser Reform ganz zentral ist, auch bei alldem, was wir auf europäischer Ebene im Konvent diskutiert haben oder jetzt in der Föderalismuskommission diskutieren. Wir müssen den Staat vom Bürger her denken,
und wir müssen den Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip von der kleinsten Einheit her – das ist die Stadt oder die Gemeinde – von unten nach oben denken.
Wir sind nicht nur Föderalisten nach oben Richtung Berlin oder Brüssel, sondern wir sind auch Föderalisten nach unten.
Ich würde mich schämen und um meine Glaubwürdigkeit fürchten, wenn ich nur in Brüssel und in Berlin und nicht auch im eigenen Land verteidigen und fordern würde, das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden. Was habe ich alles gehört! Das Land kann doch nicht darauf verzichten, den Durchgriff vom Ministerium zur unteren Sonderbehörde zu haben. Das Land kann doch nicht seine Beamten aufgeben. Ich kann nur sagen: Mir kommt es darauf an, dass eine Aufgabe möglichst gut, möglichst bürgernah und möglichst effizient erledigt wird. Es ist überhaupt nicht entscheidend, wo die Aufgabe angesiedelt ist oder wer sie erledigt. Ich habe Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung.
Wenn Sie, Herr Kretschmann, fragen: „Wo ist denn die demokratische Legitimation des Regierungspräsidiums?“, dann sage ich: Sie werden doch nicht freiwillig auch diese Aufgabe noch vom Landtag abgeben wollen. Der Landtag von Baden-Württemberg ist nicht nur für die Ministerien zuständig, sondern er ist selbstverständlich auch für die Regierungspräsidien und für alle Beamte, die das Land hat, zuständig.
Gute Verwaltung ist Kapital für erfolgreiche Politik. Baden-Württemberg hat eine gute Verwaltung. Sie wird durch diese Reform noch besser. Die Bürger und vor allem die Wirtschaft sind auf eine funktionsfähige Verwaltung angewiesen. Die Verwaltung ist Garant des Rechts- und Sozial