Dazu gehört allerdings auch, dass die Fachaufsicht ein Stück weit verstärkt wird. Dazu gehört auch, dass die Leitungsebene – –
Nein, nein, nein. Herr Kollege Kretschmann, das ist ein klarer Strang: Ministerium, Regierungspräsidium, Stadtund Landkreis. Punkt! Das ist doch ein klarer Strang von staatlicher Verwaltung, der eigentlich relativ einleuchtend sein müsste.
(Abg. Drexler SPD: Der woanders auch so ist und durch ein vom Land Baden-Württemberg bestelltes Gutachten für schlecht befunden worden ist!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einfach noch ein paar Verwaltungsbereiche kurz ansprechen. Einer davon ist der Bereich Forstverwaltung.
Kollege Hauk, erklären Sie doch mal anhand der Schulverwaltung – Sie kennen doch sicherlich das Gutachten von Kienbaum aus dem Jahr 1995 –, warum die Schulverwaltung bei uns so gut ist im Vergleich zu den in die Landratsämter eingegliederten Schulverwaltungen in anderen Bundesländern, was Sie an diesem Kienbaum-Gutachten für falsch halten, warum Sie jetzt zu der Lösung gekommen sind, die Kienbaum immer als schlecht empfunden hat, und warum Sie das jetzt in Baden-Württemberg nachmachen!
Also, Herr Kollege Drexler, um eines klar zu sagen: Bei der Schulverwaltung – es geht im Wesentlichen um die Staatlichen Schulämter bzw. die Oberschulämter – handelt es sich im Wesentlichen um Bedienstete des höheren Dienstes. Diese Bediensteten bleiben auch
in Zukunft Landesbedienstete, und die Fachaufsicht wird wie in der Vergangenheit auch in einem klaren, separaten Strang ausgeübt werden.
(Unruhe bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Das ist doch gar nicht meine Frage gewesen! Das war doch gar nicht meine Frage!)
Nein, Herr Kollege. – Problematisch wäre es doch, wenn der Straßenbauer oder der Jurist in Zukunft für die Schule zuständig würde, wie das teilweise in anderen Ländern der Fall ist. Genau das ist bei uns aber nicht der Fall.
(Unruhe bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Sie ha- ben es nicht kapiert! – Abg. Wintruff SPD: Kennen Sie das Kienbaum-Gutachten?)
zum einen zum Thema Forstverwaltung. Teile unserer Fraktion hätten sich in Einzelfällen natürlich auch andere Lösungen im Detail vorstellen können,
und ich will gar nicht verhehlen, dass ein Landesbetrieb Forsten, in welcher Rechtsform auch immer, vom LHO-Betrieb bis hin zur AG, auch Sinn gemacht hätte.
Ich will auch gar nicht verhehlen, dass ich selber zu denen gehöre, die das auch für die sinnvollere Lösung hielten. Das ist doch gar keine Frage.
und die Frage ist, was auf dem Spiel steht. Im Augenblick tun Sie so, als würde morgen die Waldbewirtschaftung aufhören; aber das ist ja nun wahrlich nicht der Fall. Die Kollegen im gehobenen Dienst, meine Berufskollegen im gehobenen Dienst, bleiben auch in Zukunft in der Fläche,
und im Bereich der Vermarktung, im Bereich der Dienstleistung wird sich bezüglich der Standorte das eine oder andere ändern. Ich sage auch ganz offen: Da haben die Kreistage – und das gilt für alle Verwaltungsbereiche – und die Gemeinderäte ein relativ großes Mitspracherecht, weil sie diejenigen sind, die im Haushalt Sachmittel und Personalstellen freigeben: Sachmittel, was Standorte angeht – das ist die Frage der Dezentralisierung –, und Haushaltsmittel für Personal, was die zukünftige Personalbewirtschaftung angeht.
Das Einheitsforstamt als solches, das Staatswald, Kommunalwald und Privatwald bewirtschaftet, wird auch in Zukunft bestehen.
Ein weiterer Bereich ist die Flurneuordnung. Ich glaube, wir haben eine sinnvolle Variante mit einer Aufsplittung gefunden: einerseits Pools für das gesamte Land und andererseits dezentrale Zuständigkeiten bei einzelnen Landratsämtern. Wir brauchen die Flurneuordnung für die Kommunen. Sie hat im ländlichen Raum eine riesengroße Bedeutung für die kommunale Infrastruktur, insbesondere im Bereich der innerörtlichen Flurneuordnung. Sie hat für die Landwirtschaft immer noch eine große Bedeutung, und bei den Zweckverfahren ist bei allen Beteiligten die Bedeutung unumstritten. Um da auch in Zukunft flexibel zu bleiben, war es, denke ich, der richtige Weg, dass in Zukunft solche Pool-Teams zum Einsatz kommen, die je nach Arbeitsanfall eingesetzt werden können.
Ja, natürlich. Jetzt kommen wir wieder zu dem Punkt. Ich habe vorhin von Kooperation gesprochen. Sie hören ja immer nur auf einem Ohr zu. Ich habe zum Thema Kooperationen gesagt: Dort, wo im Augenblick kein Arbeitsanfall oder nur ein geringer Arbeitsanfall ist, erwarten wir natürlich auch von den betroffenen Landkreisen und Stadtkreisen Kooperationen mit anderen, bei denen es unter Umständen mehr Arbeitsanfall gibt. Das ist doch ganz selbstverständlich.
Ich nenne das Beispiel Calw und Freudenstadt. Dort bahnen sich ordentliche Kooperationen an. In Calw findet relativ wenig Flurneuordnung statt, in Freudenstadt relativ viel. Dort funktioniert das ganz ordentlich. Es gibt natürlich auch ein paar Landkreise, die in den nächsten drei Wochen noch etwas in die Gänge kommen müssen, aber solche Kooperationsmodelle halte ich für richtig. Das macht doch auch Sinn.
Das macht Sinn, weil auch Flurneuordnungen nicht auf Zeit und Ewigkeit bestehen, sondern in Zahl, Ort und Größe Veränderungen unterliegen.
Meine Damen und Herren, das größte finanzielle Risiko der Stadt- und Landkreise lag und liegt – lag, sage ich einmal – im Bereich der Landeswohlfahrtsverbände.
So viel zum Thema Bürgernähe. Deshalb geht mein ausdrücklicher Dank an Staatssekretär Rückert, der es nicht nur in Verhandlungen, sondern mit hervorragender Arbeit des Finanzministeriums geschafft hat, dass die Befürchtungen der Stadt- und Landkreise hinsichtlich großer finanzieller Verschiebungen weitestgehend entkräftet werden konnten. Wir hatten dort einen Bereich mit relativ hohen finanziellen Risiken. Es liegt jetzt eine Finanzstruktur vor, mit der man in der Zukunft gerade in diesem hoch sensiblen und kostenträchtigen Bereich gut leben kann und die auch für die nächsten Jahre trägt.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend als weiteren Bereich den der Vermessungsverwaltung beispielhaft erwähnen. Wir haben – zu Recht, denke ich – bei dieser Verwaltungsreform auch darauf gedrungen, dass dort, wo private Dienstleister staatliches Geschäft übernehmen können, diese vermehrt zum Zuge kommen. Es ist natürlich nicht ganz einfach, wenn man erwartet, dass ein Dritter – die Körperschaft, der Landkreis wird Anstellungsbehörde – das Geschäft zumindest vom Personal her erledigt; es bleibt ja eine staatliche Aufgabe. Es ist nicht ganz einfach, beides miteinander zu verquicken. Ich glaube, die Lösung, die jetzt gefunden wurde, kann auch in Zukunft tragen. Wir halten an unserem Ziel fest, 80 % des nichthoheitlichen Teils des operativen Geschäfts in der Vermessungsverwaltung zu privatisieren und in Zukunft nicht mehr als staatliche Aufgabe zu behandeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Thema „parlamentarisches Verfahren“, das von Ihnen heute so stark kritisiert worden ist. Sie haben jetzt wiederholt kritisiert, dass Sie in den nächsten drei Wochen nicht ausreichend Zeit hätten, diesen Gesetzentwurf zu beraten.
In den Grundzügen, Herr Oelmayer, haben auch Sie sich ja vermutlich in den letzten eineinviertel Jahren mit diesem Reformwerk beschäftigt. Ich gehe jetzt einfach einmal von unserer Fraktion aus,
in der sich jeder einzelne Kollege im letzten Jahr in unzähligen Gesprächen – meistens sind es ja die kritischen Bürger, die kommen, und nicht die unkritischen und die Befürworter – mit der Thematik auseinander gesetzt hat. Da muss ich sagen: Das, was Sie jetzt an Bedenken, an Überlegungen, an Anregungen gebracht haben, sind nichts anderes als alte Ladenhüter.