Protocol of the Session on May 6, 2004

Diese Erlaubnis kann zum Beispiel im Hinblick auf die Anzahl der Spiele, auf die Anzahl der Ziehungen – also nicht öfter als zweimal wöchentlich – begrenzt werden. Eindeutig geregelt ist auch, dass Private eine Gewinnchance von nicht mehr als 1 Million € ausloben dürfen. Wenn Private diese Voraussetzungen nicht einhalten, kann ihnen der Glücksspielbetrieb untersagt werden.

Ziel des Staatsvertrags ist – darauf ging der Minister ja auch ein –, den natürlichen Spieltrieb des Menschen zu lenken. Mich hat es gestern schon gewundert, wie vonseiten der SPD das Keno, das Sie wollen, das die Leute spielen – – Sie wollen den Spieltrieb noch ein bisschen fördern.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Die spielen doch!)

Sie können eigentlich jeden Tag Lotto spielen.

(Abg. Margot Queitsch SPD: Ihr Finanzminister wollte es doch selber!)

Ein bisschen hat es mich gewundert.

(Abg. Drexler SPD: Wer hat denn die Verlänge- rung bei den Spielhöllen gegen unsere Stimmen be- schlossen? Das waren doch Sie!)

Die illegalen Glücksspiele sollen ja durch dieses Gesetz weiterhin verhindert oder zumindest erschwert werden. Aber das Gesetz will auch die übermäßigen Spielanreize blockieren.

Wichtig ist, dass bei diesen Spielen sichergestellt wird, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Einnahmen – mindestens 25 % – gemeinnützig oder für öffentliche Zwecke verwendet wird. Dies steht im Konsens mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hat – ich fasse es nur kurz zusammen – sowohl in früheren Jahren – ich erwähne das Urteil aus dem Jahr 1994 – als auch in aktuellen Entscheidungen das davon ausgehende Gefährdungspotenzial in den Vordergrund gestellt und dies ausdrücklich bestätigt, hat Beschränkungen und Verbote im Bereich des Lotteriewesens zur Abwehr von Gefahren ausdrücklich den Mitgliedsstaaten überlassen und insoweit ein Ermessen eingeräumt.

Der Minister sagte auch, dass sich die Bundesländer dahin gehend geeinigt haben, spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags eine Überprüfung der ihm zugrunde liegenden Einschätzungen und Prognosen vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit der notwendige Zeitplan eingehalten werden kann.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Heike Dede- rer GRÜNE und Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Das Spiel- und Lotteriewesen ist ein schillerndes Gebilde auch in der Landespolitik, vereint es doch wichtige fiskalpolitische Interessen

mit ordnungspolitischen Grundsätzen. Heute sind wir bei diesem Staatsvertrag mehr mit ordnungspolitischen Gesichtspunkten befasst, nachdem es gestern möglich war, noch eine Regelung zu treffen, dass Einnahmen gerecht unter den Bundesländern verteilt werden.

Es geht heute weder um Spielbanken, noch geht es um Glücksspielautomaten und Spielsalons. Letztere sind gewerberechtlich zu fassen; für Erstere gibt es eine besondere landesgesetzliche Kompetenz. Es geht auch nicht um Rennwetten und Totalisatoren, weil insoweit Bundesrecht zu beachten ist.

Es geht um das Lotteriewesen, wie es bei Lotto und Toto in verschiedenen Angeboten im Land auch eine wichtige Rolle bei der Förderung von Sport, Kunst und Kultur spielt. Es ist in diesem Staatsvertrag auch zum Ausdruck gebracht, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen derartiger Glücksspielveranstaltungen für gemeinnützige und steuerlich geförderte Zwecke eingesetzt werden soll.

Deswegen ist es überhaupt keine Frage, dass auch die SPDLandtagsfraktion dem Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrags zustimmt. Trotzdem einige Anmerkungen.

Es war ein verhältnismäßig langer Weg, denn die Ministerpräsidenten haben am 25. Oktober 2001 beschlossen, dass diesbezüglich ein Staatsvertrag angestrebt werden soll, der einheitliche Bedingungen für Angebote des Glücksspiels ermöglicht. Jetzt, Anfang 2004, ist es so weit, wobei natürlich auch die Gefahr zu sehen ist – Herr Innenminister, Sie haben es ja angesprochen –, dass in der Entwicklung Dinge inzwischen schon wieder überholt sind. Denn im Gegensatz zu Ihrer Meinung ist natürlich die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel doch immerhin insoweit prägend, als dort ausgeschlossen worden ist, dass ein privater Bewerber ausgeschlossen werden konnte. Da ist auch auf europäisches Recht Bezug genommen. Ich neige zu der Annahme, dass das Hauptverfahren uns durchaus einige Fragestellungen aufgeben wird, bei denen wir unter Umständen dann auch sagen müssen: Möglicherweise muss sogar der Staatsvertrag in Einzelheiten nachgebessert werden.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass erweiterte Glücksspielangebote der Unterhaltungsmedien mehr oder minder ständig um sich greifen. Dabei geht es zwar nicht darum, ein zukünftiges, ungewisses Ereignis vorauszusagen, sondern das Glücksspiel liegt darin, bei einem Telefonanruf überhaupt durchgestellt zu werden – und nicht etwa darin, schon beim Anruf erhebliche Beträge einzusetzen. Ich sehe da eine Situation, die uns vielleicht auch einmal beschäftigen sollte, denn Spielsucht findet auch in dieser Form der Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen der Unterhaltungsmedien statt. Ich will die Sender nicht namentlich nennen, aber auch Baden-Württemberg hat diesbezüglich einiges vorzuweisen. Das fällt zwar nicht unter das klassische Modell, es erscheint aber angezeigt, einmal darüber nachzudenken, inwieweit auch dort strenge Spielregeln und behördliche Aufsicht notwendig sind.

Wir setzen uns nicht ohne Grund ordnungspolitisch vertieft mit diesem Staatsvertrag auseinander. Ich finde es richtig, dass der Jugendschutz ausdrücklich als allgemeine Bestimmung

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

für Glücksspielangebote aufgeführt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Weiter finde ich es richtig – das hat uns schon bei der Diskussion über das Spielbankengesetz und die Konzessionen beschäftigt –, dass den Anbietern die Bereitstellung von Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten mit ins Stammbuch geschrieben werden, denn es ist zu spät, Leute erst im Nachhinein aus der Verschuldung herausholen zu wollen, wenn sie sich und ihre Familie durch Spielsucht ruiniert haben.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Von daher ist es auch gerechtfertigt, dass der Staatsvertrag die Ziele und Gemeinsamkeiten konkret festlegt, denn der Spieltrieb – der Begriff löst immer Erheiterung aus – hat eben auch zur Folge, dass tatsächlich in Hinterzimmern gezockt wird, wenn es keine staatlichen oder kontrollierten Angebote gibt. Damit wandern die Angebote in den Bereich der Illegalität ab.

Interessant ist, dass 16 Länderregierungschefs gemeinsam einen Staatsvertrag vertreten, mit dem Länderkompetenzen aufgegeben werden. Damit wurden Regelungen getroffen, über die wir an anderer Stelle und bei anderen Themen wieder hören, es gelte, die Entscheidungsfreiheit zurückzugewinnen. Ich werde dann in Erinnerung rufen, dass hier eine ländereinheitliche Grundregelung von uns allen als notwendig angesehen wird und dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen auch Länderkompetenzen abzugeben.

Wir freuen uns auf die Beratung im Innenausschuss und stimmen dem Ratifizierungsgesetz auf jeden Fall zu. Die Regelungen können dann hoffentlich bereits zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlass der Neuordnung dieses Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland sind die bisher unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der einzelnen Länder und die neuere Rechtsprechung zur Zulassung privater Lotterien.

Es ist in der Tat richtig, Herr Junginger: Man kann nicht alles nur auf Länderebene regeln, sondern muss manches auch länderübergreifend regeln. Das machen wir mit diesem Staatsvertrag; da sind wir uns also völlig einig.

(Zuruf des Abg. Junginger SPD)

Ziele des Staatsvertrags sind: erstens die Umsetzung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Länder, den natürlichen Spieltrieb in geordnete und kontrollierbare Bahnen zu len

ken und ein Ausweichen in illegales Glücksspiel – sprich Hinterzimmer – zu verhindern, zweitens übermäßige Spielanreize zu verhindern, drittens eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen, viertens sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden, und fünftens sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird.

Der dritte Abschnitt – §§ 6 bis 13 – regelt die Zulassungsbestimmungen wiederum ebenfalls restriktiv, insbesondere die Beschränkung der Veranstalter – § 8 Abs. 1 – auf solche, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen hinsichtlich des Körperschaftsteuergesetzes, insbesondere hinsichtlich steuerbegünstigter Zwecke.

Nochmals: Ziel muss sein, eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen – Stichwort Spielsucht, Stichwort Jugendschutz. Dazu wurde aber alles Notwendige von meinen Vorrednern gesagt.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der CDU und der SPD)

Das Wort erhält Frau Abg. Dederer.

(Abg. Schmiedel SPD: Jetzt kann es nur noch kür- zer werden! – Zuruf von der SPD: Jetzt kommt wieder der Spieltrieb!)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die Ausführungen meiner Vorredner nicht wiederholen und kann es deswegen wirklich sehr kurz machen. Wir werden den Gesetzentwurf aus den bereits genannten Gründen mittragen.

Ich erlaube mir nur einen Hinweis auf § 9, der aus badenwürttembergischer Sicht vielleicht nicht ganz so optimal ist. Da wird geregelt, welchen Reinertrag und welche Gewinnsumme neue Lotterien vorsehen müssen. Da ist ein sehr hoher Kostenanteil erlaubt. Das ist natürlich schlecht für die Spielerinnen und Spieler. Wenn man sich unsere eigene Lottogesellschaft anschaut, sieht man, dass die eine ganz andere Kostenstruktur hat, nämlich einen sehr niedrigen Kostenanteil. Ich befürchte, dass es da vielleicht zu einem Ungleichgewicht kommen kann, und möchte einfach die Bitte äußern, dass sowohl das Innenministerium als auch das Finanzministerium ein Auge darauf haben. Vielleicht gelingt es, über diesen Vertrag hinaus hier langfristig eine Änderung zu erzielen, wohl wissend, dass neue Lotterien am Anfang auch durch höhere Werbekosten natürlich immer höhere Kosten haben werden. Vielleicht kann man aber langfristig da einfach auch einen niedrigeren Kostenanteil vorschreiben.

Das war meine einzige kritische Anmerkung. Ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.