der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses, für dieses Thema die Öffentlichkeit herzustellen, heute nur in sehr beschränktem Umfang möglich.
Ich darf für unsere Fraktion sagen: Natürlich tragen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit, weil er, wie wir heute wieder gehört haben, einen Bestandteil für die Erleichterung von Bürgerbeteiligungen enthält, den alle Fraktionen dieses Hauses mittragen. Aber aufgrund der politischen Mechanismen in diesem Haus und in anderen Parlamenten, die von Koalitionen quasi „beherrscht“ werden, gibt eben nicht die Opposition die Geschwindigkeit vor, sondern die Fraktionen, die die Regierung tragen – weshalb dann in diesem Haus auch eine Lex Föll und ähnliche Regelungen verabschiedet werden können. Das ist natürlich traurig, und man hätte eigentlich hoffen können – –
(Staatssekretär Böhmler unterhält sich mit Abg. Pfister FDP/DVP an dessen Platz. – Glocke des Präsidenten)
Danke, Herr Präsident. – Wir hätten doch darauf hoffen können, dass auch die Fraktion der FDP/DVP und die Fraktion der CDU an einer Stelle, an der sie kundtun, dass Inhalte unstreitig sind, mitziehen und das verabschieden. Es wäre ein guter Brauch, den man hier hätte einführen können, Regelungen, über die man sich einig ist, gemeinsam zu beschließen, unabhängig davon, von wem der Gesetzentwurf eingebracht wurde. Wir jedenfalls hätten einen Entwurf mit dem gleichen Anliegen, das Quorum abzusenken – auch wenn es nur singulär gewesen wäre –, mitgetragen, auch wenn ihn die CDU-Fraktion eingebracht hätte.
Zwei, drei Worte zum Inhalt. Natürlich sind wir der Auffassung, dass das Quorum abgesenkt werden muss. Das Quorum von 25 %, das jetzt vorgeschlagen wird, würden wir gerne weiter absenken, aber auch uns ist natürlich bewusst, dass das in diesem Hause wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig sein wird. Deswegen würden wir uns mit 25 % einverstanden erklären.
Der Positivkatalog muss weg. Dafür geht es natürlich umso mehr um den Negativkatalog. Herr Kollege Scheuermann, Sie haben es zu Recht angesprochen. Als Ulmer Abgeordneter wohne ich an einer Staatsgrenze, an einer Landesgrenze.
Bayern nennt das Staatsgrenze, Kollege Haas, daher die Begrifflichkeit. Wir nennen es Landesgrenze. – Wenn ich dort hinüberschaue, muss ich feststellen, dass sich die Möglichkeit der Bürgerschaft, gegen Bebauungspläne vorzugehen, einfach bewährt hat.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass Baden-Württemberg an einer solchen Regelung nicht Schaden nehmen würde, auch die Bürgerbeteiligungskultur nicht.
Ach, Herr Kollege Heinz! Sie können das nachher ja gerne noch in einer persönlichen Erklärung vortragen.
Das hätte man ja diskutieren können. Wir haben hier die zweite Lesung, und Sie haben sich ja im Ausschuss verweigert, Kollege Haas, dieses Thema überhaupt zu diskutieren. Jedenfalls dürfen wir gespannt sein – damit will ich es für heute bewenden lassen –, wann Ihr Gesetzentwurf tatsächlich hier eingebracht wird. Sie können versichert sein, dass wir versuchen werden, sofern Sie das überhaupt zulassen, uns mit qualifizierten Vorschlägen an der Diskussion über den dann von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf zum Negativkatalog zu beteiligen und uns einzubringen.
Nichtsdestotrotz würde ich vorschlagen, wie der Kollege Scheuermann das getan hat, um den sozialdemokratischen Entwurf überhaupt im Rennen zu halten – da ist der Vorschlag, den Sie gemacht haben, Herr Kollege Scheuermann, vielleicht gar nicht so dumm –, den Gesetzentwurf heute zurückzustellen. Das muss natürlich der Antragsteller begehren. Das können nicht wir tun. Insofern hoffe ich darauf, dass Sie tatsächlich Wort halten und demnächst den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, sodass wir diesen noch in diesem Jahr verabschieden können. Wir werden Sie beim Wort nehmen.
Doch, ich sehe ihn. – Jetzt ist es interessant. Jetzt ist schon von zwei Fraktionen an Ihre Adresse vorgeschlagen worden, Sie sollten den Gesetzentwurf zurückziehen. Ich frage auch noch einmal nach: Wie sieht es aus?
Das hat zwei Vorteile: Erstens, dass es aus dem Verzeichnis ausgetragen wird. Das gibt einen Erledigungsvermerk. Wenn man es wieder aufruft und dann noch einmal erledigt, gibt es einen zweiten Punkt.
Deshalb ist es bei Verwaltungsrichtern eine ganz beliebte Einrichtung, ein Verfahren zum Ruhen zu bringen.
Nun kann ich aber für die Regierung und dies dann auch als Trost sagen – Sie wollen ja getröstet werden, wie Sie vorhin gesagt haben –: Ich verstehe dieses Zum-Ruhen-Bringen nicht in dem Sinne „Ruhe sanft“; vielmehr ist das Innenministerium mit seiner Ministerialverwaltung aufgrund der Vorarbeiten, Herr Kollege Stickelberger und Herr Kollege Oelmayer, in der Lage, wenn der politische Wille besteht – davon gehe ich aus –, sehr schnell nach den Kommunalwahlen – wir wollen ja wegen des kommunalwahlrechtlichen Teils die Kommunalwahlen abwarten – in toto einen Regierungsentwurf vorzulegen. Ich habe auch mit Genugtuung festgestellt, dass nach den Diskussionen, wie sie auch heute wieder geführt wurden, bei diesen wichtigen kommunalverfassungsrechtlichen Fragen vermutlich ein sehr großer Konsens – das ist auch für die Städte und Gemeinden im Land gut – hergestellt werden kann. Herr Kollege Oelmayer wird dann bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs noch in diesem Jahr, wie ich gehört habe – wir sind so weit, wir können jederzeit einen Entwurf vorlegen –, seine spezifischen Erfahrungen aus der Grenznähe zu Bayern konstruktiv einbringen.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, weiß ich jetzt nicht, wie wir weiter vorgehen. Es kommt eine Erklärung des Kollegen Stickelberger. Deshalb darf ich meine Ausführungen schließen. Wir warten jetzt gespannt auf das, was Kollege Stickelberger uns mitzuteilen hat.
Im Hinblick auf die Erklärungen der Vertreter der Koalitionsfraktionen und auf Ihre Erklärung, Herr Minister, schlagen wir die Rücküberweisung an den Innenausschuss vor, und zwar mit der Maßgabe, dort abzuwarten, bis der Gesetzentwurf der Koalition eingebracht wird.
Herr Präsident, wir haben heute die Zweite Beratung ordnungsgemäß auf die Tagesordnung genommen. Wir beantragen deshalb auch Abstimmung über diesen Gesetzentwurf.
Wir haben jetzt einen Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Stickelberger. Ich lasse über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Sie, Herr Abg. Hauk, haben dafür votiert, diesen Geschäftsordnungsantrag abzulehnen und hinterher über den Gesetzentwurf abzustimmen.
Wer für die Rücküberweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Damit lasse ich nun über den Gesetzentwurf abstimmen. In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3126, wird Ihnen empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2964, abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen lasse? – Das ist der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2964, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.