Protocol of the Session on April 1, 2004

Herr Minister, dann will ich die Frage präzisieren: Hat das Staatsministerium in der Vergangenheit Aufträge an die Firma infas erteilt?

Wir haben bei selbst finanzierten Umfragen – ich habe das ja bei den Beratungen an den letzten oder vorletzten Plenartagen, glaube ich, dargestellt – mit unterschiedlichen Instituten zusammengearbeitet. Sicher hat man über die vergangenen Jahrzehnte – zumindest kann ich das nicht ausschließen – auch einmal mit infas zusammengearbeitet. Ich habe aber vor dem Parlament bereits dargestellt, dass wir uns bei den Umfragen, die staatlich bezahlt werden, unterschiedlichster Institute – die hier aber nicht erfragt werden – bedienen.

Und was die konkrete Frage zu infas anbelangt, müsste ich das prüfen. Da dies von der Mündlichen Anfrage nicht erfasst war, habe ich das gar nicht untersuchen lassen.

(Abg. Schmiedel SPD: Das könnten Sie aber nach- liefern?)

Das liefere ich selbstverständlich und gerne nach.

Herr Abg. Boris Palmer, eine zweite Zusatzfrage.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Herr Minister, würden Sie mir widersprechen, wenn ich sage: „Es ist innerhalb der Landesregierung üblich, wie das Wirtschaftsministerium mit der beschriebenen Firma zusammenzuarbeiten“?

Ich habe Ihnen bzw. der Frau Kollegin Dederer auf die konkrete Frage, welche Ministerien bei der Vorbereitung und Erhebung von Umfragen mit Firmen zusammengearbeitet haben, gesagt, dass eine Umfrage eine solche Zusammenarbeit ergeben hat, und zwar dort auch nur beschränkt darauf, dass ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums bei der Frageerstellung behilflich war. Weitere Vorgänge sind uns nicht bekannt.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Sie würden wider- sprechen?)

Ich habe damit, glaube ich, die Frage beantwortet.

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist diese Anfrage beantwortet.

(Zuruf des Abg. Gaßmann SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – N u t z u n g v o n s t a a t l i c h e n W a l d w e g e n d u r c h B e t r e i b e r v o n W i n d k r a f t a n l a g e n

Bitte sehr, Herr Abg. Kaufmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung in Bezug auf die Nutzung von staatlichen Waldwegen durch Betreiber von Windkraftanlagen:

a) Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum von sich aus und/oder auf Betreiben von Mitgliedern der Landesregierung der Forstdirektion Freiburg und dem Landratsamt Rastatt Weisung erteilt hat, wonach Windkraftanlagenbetreibern die Nutzung von Staatsforstwegen generell zu untersagen ist?

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage spricht die Forstverwaltung dieses Verbot aus?

Das Wort zur Beantwortung dieser Anfrage erteile ich Herrn Minister Stächele.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Es ist erklärter Wille der Landesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien sinnvoll und verantwortungsbewusst auszuweiten.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

(Minister Stächele)

Bei Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen ist deshalb unter diesem Gesichtspunkt „sinnvoll und verantwortungsbewusst“ unter anderem – aber auch nicht mit minderem Gewicht; da wird man sicher zustimmen – auf den Schutz der Landschaft zu achten. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Zeiten nicht ausreichender Windkapazität – das wissen wir – ist zudem eine Regelreserve aus herkömmlichen Kraftformen erforderlich, was bei einer Gesamtabwägung zu einer suboptimalen Nutzung von Windkraft für die Energiegewinnung führt. Deshalb setzt die Landesregierung von Baden-Württemberg nach dieser grundlegenden Abwägung im Bereich erneuerbarer Energien verstärkt auf die Stromgewinnung etwa aus Wasserkraft und Biomasse.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat an beide Forstdirektionen ein Schreiben gerichtet, um bestehende Unklarheiten bezüglich der Nutzung von Flächen im Eigentum des Landes im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen zu beseitigen. Eine Weisung an das Landratsamt Rastatt ist nicht ergangen. Hierfür wäre das Ministerium ebenso wenig zuständig wie die Forstdirektion.

Dann zur zweiten Frage: Die Landesforstverwaltung handelt in Fällen der Entscheidung über die Zurverfügungstellung von Landesflächen nicht hoheitlich, sondern als Grundstückseigentümer, für den auch das bürgerliche Recht seine Anwendung findet. Das Recht, dabei die existierenden rechtlichen Spielräume auszunutzen, besteht für das Land als Grundstückseigentümer gleichermaßen wie für jeden anderen. Das Schreiben an die Forstdirektion war erforderlich geworden, um Klarheit für den nachgeordneten Bereich und im frühen Vorfeld Planungssicherheit für die beteiligten Akteure, etwa Gemeinden oder Investoren, herzustellen.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, dass das Land bei der Genehmigung der Befahrung solcher Waldwege die Interessen von Betroffenen gleichgewichtig zu bewerten hat? Insofern ist es mir unverständlich – vielleicht könnten Sie das jetzt einmal erklären –, warum bei der Nutzung dieser Waldwege durch die Firmen, die dort Gasleitungen, Stromleitungen und Ähnliches bauen,

(Zuruf von der SPD: Biomasse!)

kein Widerspruch erhoben wurde, aber in diesem Fall, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Forstbehörden offensichtlich Widerspruch eingelegt haben. – Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Was hat eigentlich die Anhörung der entsprechenden Fachbehörden ergeben, die im Rahmen dieses Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beteiligt waren?

(Abg. Hauk CDU: Das spielt keine Rolle! Das ist eine Eigentumsfrage!)

Zunächst zur ersten Frage: Ich weiß nicht, wie man sich da auf irgendeinen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen kann. Es geht darum – das habe ich gesagt –, einen erklärten politischen Willen – und für dezidierte politische Willensgebung ist die Landesregierung bekannt – umzusetzen.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Dieser heißt, dass wir in der Tat nach gründlicher Abwägung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Landschafts- und Naturbelange, der Auffassung sind, eine Verspargelung unserer Landschaft verhindern zu müssen. Dies setzen wir dort um, wo wir Eigentum haben.

Das Zweite: Im Einzelfall finden gründliche Abwägungen statt. Es finden Anhörungen statt. Ich müsste den Einzelfall genauer kennen, um sagen zu können, wer wo wann gehört worden ist. Das ist nicht Sache des Ministeriums, sondern Sache der beteiligten Behörden. Diese Anhörungen finden statt. Wir haben auch diesbezüglich mit aller Deutlichkeit Stellung genommen, soweit wir als Forstverwaltung dazu gehört worden sind.

(Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD)

Deshalb müssten Sie mir für die weitere Nachprüfung, sofern Sie Informationsinteresse bekunden, den Einzelfall nennen. Ich bin gern bereit – das geht über die jetzige Fragestellung hinaus –, dazu Auskunft zu erteilen, nachdem ich die Beteiligten und die federführenden Behörden dazu angehört habe.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Witzel für eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, ist sich die Landesregierung bewusst, dass dieses Verbot der Nutzung von Waldwegen erhebliche Auswirkungen auf die Regionalplanung hat, und zwar in dem Sinne, dass die Regionalverbände ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen können, Vorranggebiete für die Windkraft auszuweisen, zum Beispiel in der Region Nordschwarzwald, wo man praktisch bei allen vorgesehenen Vorrangflächen direkt oder indirekt auf die Inanspruchnahme von Staatsforstflächen angewiesen ist?

(Zuruf von der SPD: Sehr gut! – Abg. Hauk CDU: Die Planung hat doch nichts mit dem Eigentum zu tun! – Gegenruf des Abg. Schmiedel SPD: Der Mi- nister ist gefragt!)

Herr Minister.

Die Regionalplanung ist a priori keine Planung, die Eigentumsrechte außer Kraft setzt. Es ist für die Regionalplanung von großem Vorteil, dass sie weiß, was betroffene Eigentümer von ihrer Planung halten. Insofern ist diese Klarheit des Eigentümers, in diesem Fall ausgesprochen durch die Staatsforstverwaltung, von großem Vorteil für diese Planung. Es geht dann darum, im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit dieses Eigentumsrecht durch spezielle

(Minister Stächele)

rechtliche Vorgaben überstiegen wird. Aber das betrifft den Einzelfall. Es gibt in der Tat den Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz. Es gibt auch den Gesichtspunkt der Verhinderung von Monopolmissbrauch. Aber das ist im Einzelfall rechtsstaatlich zu prüfen und zu klären, und das tun wir auch.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Witzel.

Herr Minister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass Vorrangflächen für Windkraft in der Regionalplanung nur dort ausgewiesen werden können, wo mögliche Windkraftbetreiber das Grundstück auch erreichen können, und dass mit der Durchsetzung des Verbots, das Sie gerade ausgesprochen haben, alle Flächen, die nur über Wege im Staatsforst zu erreichen sind, als Vorrangflächen sofort ausfallen?

Sie können öffentlich-rechtlich Vorrangflächen ausweisen, wo immer Sie wollen, aber Sie können damit das Eigentumsrecht nicht übersteigen.

(Abg. Schmid SPD: Bei der Messe machen Sie es!)