(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Dr. Witzel GRÜNE – Zuruf des Abg. Fischer SPD)
Zum anderen wollte ich nur noch kurz andeuten, wie eine Beantwortung aussehen kann, denn wenn man umfangreich beantwortet, wird es wieder sehr lang. Es ist inzwischen, wie man sagt, auch „genug Heu unten“. Insbesondere der Beitrag des Praktikers, der sagt: „So machen wir es beim Landratsamt“, hat schon gezeigt, dass wir auch ein ganz klein bisschen auf andere vertrauen sollten, die das jetzt in die Hand nehmen können und die ihr Geschäft zum großen Teil viel besser verstehen, als es hier in der Diskussion manchmal angenommen wird.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle nur sagen: Das Gesetz zur Stärkung der Region Stuttgart habe ich aus zeitlichen Gründen nicht angeführt, ebenso wie ein paar andere Punkte, die ich gerne angeführt hätte. In der Tat muss das bis zur parlamentarischen Sommerpause – so lautet auch unsere Vereinbarung – vorliegen.
Wenn ich darauf eingehe, dauert es immer ein paar Minuten länger. – Ich sage Ihnen: Wir haben bei uns – da verrate ich kein Geheimnis – im Verband Region Stuttgart relativ lange darüber diskutiert, ob wir die Frage, was unsere Vorstellungen sind, schon jetzt anschneiden
Sie haben mitdiskutiert, Herr Schmiedel – oder ob wir noch die paar Wochen warten, bis diese Stellungnahme vorliegt.
Diese Frage werde ich auch stellen. Ich gehe aber davon aus, dass man sich, wenn man eine Koalitionsvereinbarung hat, darum bemüht, es rechtzeitig vorzulegen.
Fragen Sie das nachher den Minister. Ich bin so informiert, dass es rechtzeitig vor der Wahl kommen wird.
Zum nächsten Punkt nur ganz kurz. Sie haben die Gewerbeaufsichtsämter angesprochen. Sie haben gefragt: Wie geht denn das zusammen? Die Leute haben sich schon überlegt, wie das zusammengeht. Sie wissen, bei den umweltbedeutsamen Betrieben gibt es eine so genannte Zaunlösung. Das ist eine Lösung, bei der man sagt: Alles, was besonders um
weltbedeutsam ist – dafür gibt es auch eine entsprechende Immissionsliste, in der das steht –, wird mit Ansprechpartnern bei den Regierungspräsidien behandelt, und zwar mit allen Fachleuten, die dort vorhanden sind. In diesem Bereich findet damit sogar eher eine größere Zentralisierung statt, als es bisher bei den Gewerbeaufsichtsämtern der Fall war. Jetzt gibt es nämlich nur noch vier Stellen. Früher waren es acht oder neun, ich glaube, neun.
Neun, also. – Das ist ein gutes Beispiel. Das hat man sich schon praktisch überlegt. Das würden wir gern dartun.
Zum Forst haben Sie gefragt: Worin liegen denn die großen Einsparungen? Sie liegen beim Forst in einem ganz großen Maß bei den hoheitlichen Tätigkeiten. Die ganzen Stellungnahmen zu Bebauungsplänen müssen nicht mehr einzeln von den diversen Stellen der Forstverwaltung abgegeben werden, sondern sie werden nur noch einmal vom Landratsamt gegeben. Das hat man beziffert. Ich sage Ihnen: Schauen Sie einmal in die vielen Seiten hinein. Da steht ungeheuer viel Konkretes drin.
(Abg. Drexler SPD: Der Förster muss aber trotz- dem zum Ortstermin! – Abg. Kretschmann GRÜ- NE: Die fachliche Äußerung muss aber trotzdem abgegeben werden!)
Das Thema Frauenförderung haben Sie mit Recht angesprochen. Im Gleichstellungsgesetz ist vorgesehen – das geht jetzt übrigens weiter als bisher –, dass dieses Thema in den Stadtkreisen und in den Landkreisen nicht nur wie bisher behandelt wird, sondern dass sowohl für den internen als auch für den externen Bereich der Frauenförderung Personen und Organisationseinheiten zu benennen sind. Die wiederum sind dann nicht nur benannt, sondern haben auch die Aufgabe zu erledigen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das ist doch gar nicht verpflichtend! – Abg. Drexler SPD: Wo? Die Verbindlichkeit fehlt doch! Es heißt „sollen“!)
Als ich das dem Landesfrauenbeirat vorgetragen und den Entwurf sogar vorgelesen habe, haben die Damen gesagt: Aha, das ist keine schlechte Sache.
Schauen Sie hinein. – Ich will mit diesem Beispiel nur sagen: Wenn Sie konkret werden, werden Sie sehen: Vieles von dem, was Sie fragen, lässt sich schon jetzt beantworten.
Dann ist die Frage der Einführung einer Revisionsklausel angesprochen worden. Das wird in der Anhörung wahrscheinlich eine große Rolle spielen. Es gibt eine Revisionsklausel, die man seitens der Landeswohlfahrtsverbände, die nun aufgelöst werden, bereits nach drei Jahren haben möchte. Da ist man sich, wenn ich es richtig weiß, weitestgehend einig. Und man möchte nach sieben Jahren eine solche Überprüfung haben. Das ist mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart. Die fordern das auch.
Letzter Punkt – ich deute das nur an; es gibt auf viele Ihrer Fragen bereits ganz konkret erarbeitete Dinge, aber das kann man nicht einfach so geschwind dahersagen –, weil Sie sagten, die Kreistage hätten nichts mehr zu sagen. Gehen Sie doch bitte einmal davon aus, dass dort schon ungeheuer viel geschieht. In meinem Landkreis – ich sage „meinem“, weil ich auch schon seit vielen Jahrzehnten im Kreistag bin – habe ich am Freitag einen ganzen Tag zu tun, weil dort der Landrat sämtliche Kreisrätinnen und Kreisräte eingeladen hat, um all die Fragen gemeinsam zu klären, völlig unabhängig davon, ob es sich um staatliche Administration handelt oder nicht. Dieser Landrat ist kein schwacher Landrat, wenn er das macht, sondern er ist gut beraten. In jedem Gemeinderat wird jeder Bürgermeister Schiffbruch erleiden, wenn er sagt: „Das geht euch nichts an.“ Die werden ihn auf tausend Arten zwingen, die Fragen zu behandeln.
Es ist doch nicht so, dass das an den Kreisräten vorbeigeht. Im Übrigen ist diese Diskussion dort bereits mit allen Amtsleitern und dem Personalrat vereinbart. Ich kann meinem Kollegen nur zustimmen. Da wird so viel an Aufgabenkritik vorgenommen, dass es manchen inzwischen schon viel zu viel wird.
dass wir hier im Landtag sicherlich außerordentlich gescheit und tüchtig sind, aber andere es auch sind.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Wieser CDU: Die besten Oberbürgermeister kom- men ja hier herein!)
Ich will jetzt nicht darüber philosophieren, ob wir schließlich Lebensmittelkontrolleure haben, die entscheiden, ob sie eine Anzeige machen oder den betreffenden Vorgang unter den Tisch kehren. So habe ich Sie ja verstanden. Die Polizei muss bisher anzeigen, und die Staatsanwaltschaft entscheidet. Das ist unser Rechtssystem. Das sollte man auch nicht ändern, Herr Landrat, um das deutlich zu sagen.
Ich glaube auch nicht, dass unsere Polizei zur Selbstbeschäftigung Anzeigen macht. Den Vorwurf muss ich zurückweisen. Ich halte es bei unserer Polizei für nicht möglich, dass Polizeibeamte Anzeigen produzieren, damit sie ihre Stelle retten. Genau so sind Ihre Ausführungen gewesen.
Herr Minister, ich hätte jetzt aufgrund der Rede von Herrn Hofer die Frage an Sie, wann denn das Gesetz zur Stärkung der Region Stuttgart in den Landtag kommt.
(Abg. Hofer FDP/DVP: Das ist eine gute Frage! – Abg. Oettinger CDU: Noch in diesem Jahr! – Abg. Wieser CDU: Das beantwortet er gern, der Herr In- nenminister a. D.!)