Ich bin auch froh darüber, dass wir bei diesem Vorgang jetzt etwas durchbrechen, was sonst eigentlich reflexartig abläuft:
Die Opposition ist gegen einen Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen, und die regierungstragenden Fraktionen sind automatisch gegen einen Oppositionsantrag. Ich bin froh, dass wir einschwenken konnten und dass wir uns annähern, und ich bin zuversichtlich, dass wir letztlich in der Feinabstimmung im Ausschuss eine vernünftige Lösung hinkriegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es herrscht eine seltene Einträchtigkeit, vor allem wenn man bedenkt, dass der Gesetzentwurf und die Intention, die mit dem Gesetzentwurf verfolgt wird, aus den Reihen der Opposition kommt. Das ist als solches zunächst einmal mit Freude festzustellen.
Meine Damen und Herren, auch wir tragen natürlich die Intention dieses Gesetzentwurfs mit, und zwar einfach deshalb, weil dadurch zum einen – in welcher Größe auch immer – Kosten eingespart werden und er zum anderen auch zu einer Vereinfachung für die Wählerinnen und Wähler im Land führt, wenn wir für Wahlen, die an ein und demselben Tag stattfinden, nämlich die Europawahl und die Kommunalwahl, statt zwei Wählerverzeichnissen nur noch ein Wählerverzeichnis auslegen. Das ist eine Vereinfachungsvorschrift. Das ist tatsächlich auch kostensparend.
Welche weiteren Regelungen wir anlässlich dieser Gesetzesinitiative, vielleicht auch im Ausschuss, noch diskutieren könnten oder müssten, wird sich zeigen. Es gibt ja eine ganze Menge, was im Bereich des Kommunalwahlrechts noch geändert werden könnte. Ob wir dies in dieser Geschwindigkeit auf die Reihe kriegen, entscheiden wir, denke ich, im Ausschuss. Diese Initiative findet aber unsere Unterstützung, obwohl sie eine ziemliche Ad-hoc-Initiative darstellt, und zwar auch deswegen, weil sie nicht personenbezogen ist, wie wir dies ja auch schon im hohen Haus erlebt haben. Deswegen verdient die Initiative unsere Unterstützung.
Wir werden im Ausschuss noch über die Details zu beraten haben. Die Gesetzesinitiative wird jedenfalls auch von unserer Fraktion im Kern mitgetragen.
Ich beziehe mich deshalb auf diesen Film, weil die SPD dem Innenminister von Baden-Württemberg vorgeworfen hat, er sei irgendwie in Tiefschlaf gefallen und habe die Gesetzesänderung verschlafen. Das kann durchaus einmal passieren, aber in diesem Fall war es nicht so. Ich kann Ihnen versichern: Ein Minister kann nur dann schlafen, wenn auch seine Beamten schlafen, und wenn sie ihn nicht schlafen lassen, kann auch er nicht schlafen.
Meine Beamten haben nicht geschlafen, sondern die Kommunalabteilung hat schon vor vielen Monaten auf die von Ihnen zu Recht angesprochene Frage aufmerksam gemacht. Es ist durch Protokolle unseres Arbeitskreises Innenpolitik sogar urkundlich belegt, dass das mehrfach angesprochen worden ist. Aber man hatte dann – wie es Kollege Heinz gesagt hat – die Scheu, wegen einer einzelnen Frage auf das Parlament zuzukommen.
Nachdem Sie nun selber diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, haben wir diese Scheu nicht mehr. Im Gegenteil: Wir sind dankbar. Ich rege an, eine kleine Entschuldigung – nicht an mich, ich werde dafür bezahlt – an meine Beamten zu erwägen, die sehr wachsam waren. Ich will einfach feststellen: In dieser Frage – jetzt komme ich auf den Kollegen Teßmer zu sprechen – hat die SPD-Opposition gut und wachsam gearbeitet. Sie haben sich um die Kommunalwahlen verdient gemacht.
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 13/2821 an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 13/2779
Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung hat das Präsidium als Redezeit fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tierseuchengesetz muss geändert werden. Hierfür liegt ein Artikelgesetz als Entwurf vor. Sie alle haben es gelesen. Es geht im Grunde genommen darum, dass wir uns gut aufstellen, wenn es um Tierseuchen geht. Die aktuelle Geflügelpest – die vermeintliche oder mögliche Gefahr auch für unsere Breitengrade – zeigt, dass man die Dinge, so trocken sie als Gesetzesmaterial sind, sehr ernst nehmen muss.
Wir regeln die Zuständigkeiten. Es geht dann nach dem Artikelgesetz weiter damit, dass wir auch die Kostenfrage regeln müssen. Wir entsprechen vornehmlich einer EU-Vorgabe. Die Tierhalter werden dann natürlich in Anspruch genommen. Das kann eine Beteiligung werden, aber diese Dinge müssen noch abgeklärt werden.
Schließlich soll das Landeskatastrophenschutzgesetz mit seinen Möglichkeiten im Falle der Tierseuchen zentral eingesetzt werden können.
Ich will es dabei bewenden lassen und gebe meine Redezeit gerne als kleines Dankeschön für das vom Herrn Innenminister eben Gesagte an die Opposition ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wesentliche wurde schon vom Herrn Minister gesagt. Ich möchte noch anfügen, dass ich an dieser Stelle ausdrücklich die Landkreise ermahnen möchte, bei der Beseitigung von gefallenen Tieren künftig mit maßvollen Gebühren für Verbraucher, Erzeuger und Schlachtbetriebe zu hantieren.