sie stehe nicht uneingeschränkt zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Dazu meine ich, wir müssen den Eindruck, den jemand hervorruft, ebenfalls bewerten.
Man kann dann zu dem Ergebnis kommen, dass das unerheblich ist, dass man das sozusagen hinnehmen muss. Wir sind nicht zu diesem Ergebnis gekommen.
Ich habe vorhin schon versucht, darauf aufmerksam zu machen: Es ist ein Unterschied, ob Sie bestimmte Dinge im Unterricht behandeln und sich damit auseinander setzen. Dabei besteht die Möglichkeit des Diskurses. Mit allen anderen Schülerinnen und Schülern der Schule besteht diese Möglichkeit nicht. Sie besteht nur in der konkreten Unterrichtssituation. Andere bekommen ihren Eindruck auch über Äußerlichkeiten.
Letzte Bemerkung: Sie haben zu Recht noch einmal auf das Problem der muslimischen Mädchen hingewiesen, die von ihren Familien gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen, die angehalten werden, den Turnunterricht nicht zu besuchen, und Ähnliches. Zu Recht haben Sie auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass diese Problematik an den Schulen aufgearbeitet werden muss. Herr Kretschmann, meinen Sie denn im Ernst, dass eine Lehrerin, die nicht bereit ist, während des Unterrichts das Kopftuch abzulegen, dieser Integrationsarbeit förderlich ist? Oder meinen Sie nicht eher das Gegenteil?
(Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Zurufe von der CDU: Man kann nicht immer kritisieren, man muss auch einmal loben! – So ist es! Sehr richtig!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dem zunehmend von juristischen Diskussionen geprägten zweiten Teil dieser Debatte hat Herr Kollege Reinhart, den ich jetzt gerade nicht mehr sehen kann, für sich und für den Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute vorgelegt hat, das Minderheitenvotum des Bundesverfassungsgerichts in Anspruch genommen. Nach meiner Auffassung ist das nicht zutreffend. Denn die Umsetzung des Minderheitenvotums des Bundesverfassungsgerichts hätte die Gleichbehandlung verlangt, das heißt auch das Verbot der Kippa in einer öffentlichen Schule. Das ist der Kern des Problems Ihres Gesetzentwurfs.
Ich denke, man kann das am besten in der Sprache des Sports fassen, der ja auch bei Ihnen, Frau Ministerin Schavan, ressortiert. Das von Ihnen vorgelegte Gesetz sagt in der Sprache des Sports sinngemäß: „Auf dem Schulhof ist das Ballspielen verboten.“ Aber dann kommt Satz 2: „Fußball ist kein Ballspiel.“
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gehe davon aus, dass die Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung an den Schulausschuss und zur Mitberatung an den Ständigen Ausschuss überwiesen werden sollen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass unsere Tagesordnung ergänzt wird. Nach dem Punkt 3 – Fragestunde – wird als neuer Tagesordnungspunkt 4 der Antrag der Fraktion der SPD – Misstrauensvotum –, Drucksache 13/2874, eingefügt. Die weiteren Punkte der Tagesordnung verschieben sich entsprechend.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – A u s s c h r e i b u n g s m o d a l i t ä t e n f ü r d i e S c h w a r z w a l d b a h n
a) Wie wäre das Ausschreibungsverfahren für die Schwarzwaldbahn für die unterlegenen Wettbewerber ausgegangen, wenn den Qualitätskriterien bei der Angebotsauswertung eine höhere Gewichtung beigemessen worden wäre?
b) Wie wurden die zugelassenen Alternativangebote, insbesondere die Verlängerung im Fernverkehr, weitere Zugangebote und so genannte Durchbindungen, bei der Angebotsauswertung gewichtet und in die Beurteilung einbezogen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage a: Nach Überprüfung durch das UVM und die landeseigene Nahverkehrsgesellschaft wurde das Angebot der DB Schwarzwaldbahn GmbH als das wirtschaftlichste bewertet, sodass nach den zwingenden Vorgaben des Vergaberechts hierauf der Zuschlag zu erteilen war.
Die Entscheidungskriterien für den Zuschlag und deren Gewichtung waren in der Ausschreibung vorgegeben und den Bietern somit bekannt. Durch die Gewichtung war sichergestellt, dass finanzielle Aspekte von maßgeblicher Bedeutung waren, qualitative Gesichtspunkte aber gebührend berücksichtigt wurden. Eine nachträgliche Veränderung der Gewichtung ist vergaberechtlich nicht möglich.
Aber auch die hypothetische Betrachtung, die in der Fragestellung steckt, kann man sinnvollerweise nicht beantworten, und zwar aus folgendem Grund: Die Frage nach dem Ausgang des Verfahrens bei einer anderen Gewichtung der Kriterien stellt sich nicht. Denn hätte das Land eine andere Gewichtung vorgegeben, so wären höchstwahrscheinlich ganz andere Angebote abgegeben worden. Ein Anbieter, der bisher ein möglichst billiges Angebot geplant hat, weil er um das hohe Gewicht dieses Faktors wusste, hätte ansonsten sicherlich ein qualitativ besseres Angebot geplant und abgegeben. Daher ist auch keine Aussage darüber möglich, welcher Anbieter bei einer inhaltlich veränderten Ausschreibung vielleicht gewonnen hätte. Die Anbieter hätten sich dann, der Gewichtung entsprechend, wahrscheinlich anders verhalten.
Dazu eine kleine Ergänzung von meiner Seite: Man kann natürlich kritisieren, dass wir dem Faktor Wirtschaftlichkeit oder Kosten ein relativ hohes Gewicht gegeben haben. Das kann man immer kritisieren; das ist klar. Wir haben das aber deswegen getan, weil es sich insgesamt um ein sehr aufwendiges, ein sehr teures Objekt handelt. Die Zahlen kann ich hier logischerweise nicht im Einzelnen offen legen, aber ich darf sagen: Es sind in zehn Jahren insgesamt deutlich mehr als 200 Millionen €, die wir für den ganzen Spaß ausgeben. Man kann sich natürlich vorstellen, dass das Geld bei einer so großen Summe schon eine bedeutende Rolle spielt, vor allem unter folgendem Gesichtspunkt: Die Hälfte dieser Summe wird ja für nichts anderes als für Interregio-Ersatzverkehr, den wir auf unsere Kosten jetzt übernehmen, aufgewandt. Das heißt, in dem Maße, in dem wir an dieser Stelle großzügig gewesen wären – immerhin ein dreistelliger Millionenbetrag –, hätte uns das Geld für andere ÖPNV-Projekte im Land gefehlt.
Antwort zu Frage b: Im Vergabeverfahren können nur Angebote berücksichtigt werden, die sich auf den Ausschreibungsgegenstand beziehen. Dies waren die SPNV-Leistungen für die Schwarzwaldbahn auf der Strecke zwischen Karlsruhe und Konstanz sowie der Seehas-Verkehr zwischen Engen und Konstanz. Darüber hinausgehende Leistungen waren nicht ausgeschrieben, weil das Land für den SPNV in angrenzenden Ländern und Bundesländern nicht zuständig ist. Dennoch mussten darüber hinausgehende
Nebenangebote einiger Bieter daher als unzulässig, da nicht den Ausschreibungsgegenstand betreffend, zurückgewiesen werden.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort nicht ausgeführt, welchen Anteil die Qualität bei der Bewertung insgesamt gespielt hat. Ich habe Presseberichten zur Wirtschaftlichkeit entnommen, dass die Bahn ein Angebot abgegeben habe, das zwei Cent pro Kilometer besser gewesen sei als das der Mitbewerber. Können Sie zu den Preisen etwas sagen, welche die Mitbewerber und die Bahn geboten haben, und wie das im Vergleich zu dem Vertrag ausgesehen hat, den das Land im letzten Jahr mit der DB Regio abgeschlossen hat und der über 13 Jahre läuft?
Ich muss mich da etwas zurückhalten. Ich kann aber vom Ergebnis her zunächst eines sagen: Wir haben mittlerweile den Zuschlag erteilt, weil auch die unterlegenen Bewerber das ganze Verfahren und das Ergebnis anerkannt haben. Sie haben keine Möglichkeit gesehen, sich dagegen zu wehren. Insofern kann man auf jeden Fall zunächst einmal aus der Sicht der Unterlegenen feststellen: Das Verfahren war korrekt.
Zum Zweiten: Bei dem Verfahren haben wir zwei Dinge gemacht. Es war übrigens genauso wie bei der Rhein-NeckarS-Bahn, wo wir auch endgültig und ohne Widerspruch die Ausschreibung ordentlich und zügig durchsetzen konnten. Wir haben erstens die Qualität definiert. Wir haben ganz bestimmte Anforderungen formuliert. Wir haben zweitens die Erfüllung der einzelnen Anforderungen gewichtet. Wir haben gesagt: Wenn das entsprechend erfüllt ist, bekommt es in dem Maße, wie es erfüllt ist, von 100 % soundso viel Prozent. Diese Gewichtung – sowohl die Anforderungen qualitativer Art als auch die Gewichtung der einzelnen Faktoren untereinander – unter Berücksichtigung der Preiswürdigkeit, die den größten Faktor ausgemacht hat, war den Anbietern bekannt.
Herr Minister, stimmt es, dass Vorgaben zur tariflichen Kooperation mit der DB, zum Beispiel die vorbehaltlose Anerkennung der Bahncard, des BadenWürttemberg-Tickets, des Schönes-Wochenende-Tickets, gemacht wurden, ohne gewisse Einnahmeanteile zuzusichern?
Würden Sie nicht auch sagen, dass dies im Bereich der Erlöskalkulation eine deutliche Besserstellung der DB AG gegenüber anderen Bietern darstellt?
Ich muss gestehen, dass ich darauf im Moment mangels Wissen nicht antworten, geschweige denn das bewerten kann.