In der erwähnten Kommission haben wir zusammen mit Vertretern des Kultusministeriums und des Finanzministeriums Kosten berechnet, zum Beispiel was uns ein Schüler an einem staatlichen Gymnasium kostet, auch unter Einschluss der Verwaltungskosten. Damit – mit den Kosten für einen Schüler am staatlichen Gymnasium – haben wir einen Betrag erhalten, der 100 % darstellt. Davon können Sie jetzt 80 % errechnen.
Ich kann Ihnen die ganze Formel und das Problem gern im Schulausschuss vortragen. Ich habe ja schon einmal angeboten, dies zu tun. Mit Herrn Kollegen Wacker habe ich bereits darüber gesprochen, dass wir das vortragen werden. Dann zeigen wir Ihnen die ganze Aufschlüsselung im Einzelnen.
Ja, gern, kein Thema. Also, es ist mit den freien Schulen nicht nur besprochen worden, sondern wir konnten Einvernehmen mit den Schulen in freier Trägerschaft erzielen. Wir sind uns in allen Punkten einig geworden.
Es geht jetzt nur noch um die Umsetzung. Wir haben bei dem alten Berechnungsmodell ja das Problem gehabt, dass die Zuweisungen von den Lehrergehältern abhingen. Sind diese gestiegen – sie sind ja gestiegen, die Beamten bekamen 2,4 % mehr –, dann sind entsprechend auch die Zuweisungen an die Privatschulen gestiegen. Das wären 10,2 Millionen € gewesen. Davon haben wir zwei Drittel, weil wir bei den Gymnasien sonst über einen Deckungsgrad von 80 % gekommen wären, im Haushalt belassen. Ein Drittel, eben diese 3,3 Millionen €, haben wir zur Finanzierung der beruflichen Schulen in privater Trägerschaft herangezogen, weil diese zum Teil einen Deckungsgrad von lediglich 58 oder 60 % haben, meinetwegen auch etwas über 60 %, jedenfalls aber weit unter 70 % und sich eben am Existenzminimum befinden. Um diese Schulen zu erhalten, kommt es zu dieser Umstrukturierung und Verlagerung.
Meine Damen und Herren, die Autonomie der Schulen ist angesprochen worden. Herr Zeller, diesbezüglich stimme ich Ihnen zu. Wir sind auch der Meinung, dass den Schulen so viel Selbstständigkeit wie möglich gegeben werden soll
te, auch – das ist von Ihnen nicht angesprochen worden, deshalb füge ich es hinzu – hinsichtlich der Profilbildung. Darüber besteht hier im Hause aber sicherlich Konsens.
Die Zahl der Bildungsreferenten wurde auf 38 erhöht. Herr Kollege Wacker hat dankenswerterweise darauf hingewiesen. Es war ja einmal vorgesehen, ihre Zahl zu reduzieren. Dazu kam es nicht. Es ist gerade auch zur Stärkung des Ehrenamts äußerst wichtig, Bildungsreferenten zu haben; denn sie sind diejenigen, die die Fort- und Weiterbildung überwiegend gestalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss, nachdem das Bild der Lehrerin und des Lehrers in der Öffentlichkeit nicht immer das beste ist – wenn es auch manchmal besser ist als das des Politikers – –
Manchmal! Es gibt auch noch andere Berufe. Der Pfarrer steht etwas besser da; das gebe ich zu, Herr Fischer. Trotzdem möchte ich den Lehrerinnen und Lehrern für ihre Kärrnerarbeit, die sie jeden Tag leisten, ausdrücklich danken. Mit diesem Dank möchte ich ausdrücklich auch die Feststellung verbinden, dass wir Liberalen diese Arbeit mehr als schätzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst zu IGLU: Die Grundschule in Baden-Württemberg ist eine gute Schule. Es ist ein großer Erfolg, dass es den Lehrern und Lehrerinnen an der Grundschule gelingt, differenzierend und individualisierend alle Kinder, von den schwachen bis zu den hoch begabten, gut zu fördern. Im Gegensatz zu den Schülerleistungen der 15Jährigen gibt es in der Grundschule eine erfreulich geringe Streuung der Schülerleistungen. Da man in der Bildung bekanntlich nie stehen bleiben darf, gilt es natürlich, die Stärken der baden-württembergischen Grundschule weiter auszubauen.
Allerdings besteht beim Übergang in die weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg eine extreme Schieflage. Professor Bos hat gestern Abend bestätigt, dass rund 50 % der Schullaufbahnempfehlungen nicht den tatsächlichen Leistungen der Kinder entsprechen. Rund 50 % der Empfehlungen!
Wir wissen schon lange, dass in Baden-Württemberg und natürlich auch in anderen Bundesländern die soziale Herkunft über die Zuweisung in die weiterführenden Schulen entscheidet. Neu ist aber, dass in Baden-Württemberg die schärfste soziale Auslese aller Bundesländer besteht.
Damit, meine Damen und Herren, haben wir ein massives Gerechtigkeitsproblem in unserem Schulwesen. Wenn
IGLU dazu beigetragen hat, dass von Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, von Ihnen, Frau Ministerin, endlich akzeptiert wird, dass wir kein begabungsgerechtes gegliedertes Schulwesen haben, sondern ein sozial selektierendes Schulwesen,
Natürlich stimmt es, Frau Ministerin und Herr Wacker – das streite ich doch überhaupt nicht ab –, dass die teilweise Entkoppelung von Bildungsgängen und Schulabschlüssen, die übrigens auch in anderen Bundesländern besteht, ein wichtiges Korrektiv für die soziale Auslese nach der vierten Klasse darstellt. Den Migrantenkindern, meine Damen und Herren, nützt dies aber wenig. Die TOSCA-Studie hat bestätigt, dass in die beruflichen Gymnasien im Wesentlichen Realschüler aus günstigen Verhältnissen kommen, aber gerade nicht die Migrantenkinder. Denn diese sind ja zu etwa zwei Dritteln an der Hauptschule und können über diesen Bildungsgang – auch nach der Berufsfachschule oder nach der Werkrealschule – nur schwerlich in die beruflichen Gymnasien gelangen.
Es geht also um Chancengerechtigkeit und um Zugangsgerechtigkeit für die Migrantenkinder, aber auch für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Wir wissen doch: Wir müssen die Begabungspotenziale dieser jungen Menschen erschließen. Gerade aufgrund unserer demographischen Entwicklung brauchen wir hoch qualifizierte junge Menschen. Und unsere größte Ressource ist das Begabungspotenzial aller Kinder – eben auch das der Migrantenkinder – in unserem Land.
Die Verbesserung der vertikalen Durchlässigkeit, also der Durchlässigkeit nach oben, allein ist zu wenig. Wir fordern deshalb eine Verbesserung der horizontalen Durchlässigkeit. Wir wollen gemeinsame Bildungsgänge in der Sekundarstufe I.
Genau das ist doch die Antwort für die kleinen Hauptschulen. Wir haben doch folgende Situation im ländlichen Raum: Es gibt inzwischen 280 Hauptschulen mit jeweils maximal 60 Schülern. Diese Schulen werden in den nächsten Jahren 40 oder sogar nur 30 Schüler haben, sofern wir die Möglichkeit zu Übergängen in die Realschule und in das Gymnasium
noch etwas verbessern. Andererseits haben wir Bildungszentren mit über 1 000 Schülern. Ich war in einem Bil
dungszentrum – Realschule und Gymnasium – mit 2 000 Schülern. Im Vergleich zu einer solchen Bildungslandschaft sind doch gerade auch die Schüler an kleinen Hauptschulen pädagogisch benachteiligt. Deshalb ist die Antwort für die kleinen Hauptschulen: integrierte Schulen, die alle Schüler fördern. Ich nenne nur das Beispiel Amtzell. Wir haben diese Schule besucht. Es ist eine hervorragende Schule, die im wahrsten Sinne des Wortes in Baden-Württemberg „Schule machen“ kann.
Frau Kollegin Rastätter, sind Sie nicht der Auffassung, dass sich die Schüler gerade in den eben von Ihnen beschriebenen kleinen Hauptschulen vorwiegend im ländlichen Raum – gerade weil es dort wenige Kinder sind – auch einer besonderen Förderung erfreuen dürfen? Denn es handelt sich eben gerade um kleine Lerngruppen, und damit ist auch eine individuelle Lernförderung am ehesten möglich.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Aber dann braucht man sie doch gar nicht! – Abg. Zeller SPD: Warum macht man es dann nicht am Gymnasium?)
Herr Wacker, der Preis für diese Kleinsthauptschulen ist, dass Sie in den Städten an großen Hauptschulen bis zu 31 Schüler und Schülerinnen pro Klasse haben.
Zweitens: An Kleinsthauptschulen gibt es gerade noch vier Lehrer. Damit kann noch nicht einmal das Fächerspektrum abgedeckt werden. Die Schüler haben auch einen Anspruch auf ein qualifiziertes pädagogisches Angebot.
Die Lehrer und Lehrerinnen sagen selbst, sie könnten das an diesen Kleinsthauptschulen nicht leisten.
Es gibt auch keine Profilbildungen an den Kleinsthauptschulen. Von daher ist es sinnvoll und eine pädagogische Qualitätsentwicklung,