Protocol of the Session on June 28, 2001

Wir kommen zunächst zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r W i t z e l G R Ü N E – H o c h w a s s e r s c h u t z a m s ü d l i c h e n O b e r r h e i n

Bitte schön, Herr Abg. Dr. Witzel, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie weit ist die Überprüfung einer Wehrlösung bei Rheinkilometer 207,2 als Alternative zur Auskiesung eines 90-Meter-Streifens am südlichen Oberrhein fortgeschritten, und wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?

b) Hält die Landesregierung im Bereich des südlichen Oberrheins am Integrierten Rheinprogramm fest, oder bevorzugt sie dort aufgrund neuerer Erkenntnisse eher die Wehrlösung?

Herr Staatssekretär Mappus, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Zum Thema „Wehr- hafte Demokratie“!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Witzel wie folgt:

Die verwaltungsinterne Überprüfung eines Wehres bei Rheinkilometer 207,2 mit einem Rückhaltevolumen von über 50 Millionen Kubikmetern steht kurz vor dem Abschluss. Auch die parallel durchgeführte erneute Überprüfung der zu erwartenden Kosten der Tieferlegung des 90Meter-Streifens kann in Kürze abgeschlossen werden. Diese wird von einem externen Gutachter vorgenommen, der im Einvernehmen mit dem Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e. V. ausgewählt wurde. Den räumlich betroffenen Kommunen zwischen Neuenburg und Schwanau, den eingeschalteten Landtagsabgeordneten und somit auch der Öffentlichkeit wird das Ergebnis am 19. Juli 2001 im Rahmen einer Gesprächsrunde vorgestellt und die Möglichkeit zur Diskussion darüber gegeben. Daher ist derzeit eine Aussage, welche Lösung sich als die bessere herausstellen wird, nicht möglich.

Zusatzfrage, Herr Abg. Witzel.

Herr Staatssekretär, das Integrierte Rheinprogramm wurde im Konsens auf breiter Basis unter Berücksichtigung vieler Fakten beschlossen. Können Sie mir sagen, welche neuen Fakten im Rahmen der jetzt laufenden Untersuchung befördert wurden und somit Berücksichtigung finden konnten?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen derzeit nicht sagen, weil mir das Gutachten noch nicht vorliegt. Wie gesagt, am 19. Juli wird die Möglichkeit bestehen, alle diese Fakten ausgiebig zu diskutieren.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Staatssekretär, werden alle relevanten Gruppen, die sich mit diesem Thema befasst haben – Gemeinden, Bürgerinitiativen –, Gelegenheit bekommen, ihre Haltung zu dem Ergebnis der Untersuchung darzulegen, und in welcher Form soll dies geschehen?

Selbstverständlich. Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass es „der Öffentlichkeit“ am 19. Juli 2001 vorgestellt werden wird und dabei selbstverständlich für alle interessierten Gruppierungen die Möglichkeit besteht, Stellung zu nehmen und die Ergebnisse gemeinsam mit unserem Haus, den Abgeordneten und allen, die dort vor Ort sind, ausgiebig zu diskutieren.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – L a u f e n d e s P l a n f e s t s t e l l u n g s v e r f a h r e n B 3 1 i m B e r e i c h d e r S t a d t T i t i s e e - N e u s t a d t u n d F o r t s e t z u n g s b e r e i c h

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Können die Lärmschutzmaßnahmen, die in der vorgenannten Planung Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind, über das jetzt in der Planung vorgesehene Ausbauende hinaus bis zum Ende der Bebauung des Ortsteils Neustadt (bis zur Höhe der Papierfabrik ent- lang der B 31) durchgeführt werden, um den Lärmschutz für den Stadtteil Neustadt insgesamt zu gewährleisten?

b) Kann die Planung im laufenden Planfeststellungsverfahren dahin gehend ergänzt werden, dass das Gewerbegebiet Bildstöckle im Bereich der Stadt Titisee-Neustadt zur Entlastung des Verkehrs im innerstädtischen Straßennetz an die Bundesstraße 31 angeschlossen wird?

Herr Staatssekretär Mappus, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich diese Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Buchstabe a: Beim geplanten dreistreifigen Ausbau der B 31 im Bereich der Stadt Titisee-Neustadt ist ein entsprechender aktiver Lärmschutz als Lärmvorsorge für die angrenzende Bebauung vorgesehen. Diese Lärmschutzmaßnahmen sind in den Planfeststellungsunterlagen enthalten und werden nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses so von der Straßenbauverwaltung umgesetzt.

Weiter gehende Lärmschutzmaßnahmen an einem Streckenabschnitt der B 31, der derzeit nicht zum Ausbau vorgesehen ist, können im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme nicht durchgeführt werden, da für den Bund als Baulastträger der Straße hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Zu Buchstabe b: Das Neustädter Gewerbegebiet Bildstöckle ist bereits an das überörtliche klassifizierte Straßennetz in Form der L 156 angeschlossen, die wiederum mit der B 31 verbunden ist. Die B 31 weist im Bereich Titisee

Neustadt im Abstand von rund drei Kilometern zwei Anschlussstellen des nachgeordneten Straßennetzes auf. Der jetzt in diesem Bereich vorgesehene dreistreifige Ausbau der B 31 lässt weitere Anschlüsse an die Umgehungsstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Streckencharakteristik der überregionalen Straßenverbindungen nicht zu. Die Straßenbauverwaltung hat daher eine solche Forderung der Stadt Titisee-Neustadt bereits im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens abgelehnt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Ist bekannt, wann das Planfeststellungsverfahren vom gegenwärtigen Bauende bis zur Talbrücke im Zuge der B 31 fortgesetzt wird bzw. wann für diesen Bereich ein neues Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht wird? Schlägt dies die Landesregierung für den Bundesverkehrswegeplan vor?

Nach meinem Wissen steht ein genauer Termin nicht fest. Aber wir werden selbstverständlich versuchen – wie in allen anderen Fällen auch –, die Planung so schnell wie möglich fortzuschreiben und voranzubringen. Wir wären aber auch dankbar, wenn uns aus dem politischen Raum nicht regelmäßig vorgeworfen würde, wir würden Planung für die Schublade betreiben, sondern wenn diese Planungen vor Ort auch entsprechend unterstützt würden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Danke!)

Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist der vorgezogene Tagesordnungspunkt 11 – Fragestunde – abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Aktuelle Debatte – Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg durch unzureichende politische Weichenstellungen der Bundesregierung – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP

Ich mache darauf aufmerksam, dass nach der Geschäftsordnung für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Beiträge in der zweiten Runde eine Redezeit von jeweils fünf Minuten gilt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Hofer, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP-Fraktion hat angesichts der nicht abreißenden Kette von negativen Konjunkturmeldungen diese Aktuelle Debatte aus Sorge um den Konjunkturverlauf beantragt. Der Ministerpräsident hat das Thema gestern aufgegriffen und eingehende Ausführungen gemacht. Es ist kein Fehler, wenn wir das heute wiederholen.

(Zuruf von der SPD: Es gibt nichts Neues!)

Denn zur Sorge um den Konjunkturverlauf kommt die Feststellung hinzu, dass die Bundesregierung eigentlich überhaupt nichts tut, um gegenzusteuern. Ja, sie ist offenbar nicht einmal bereit, das Ausmaß oder die Situation überhaupt wahrzunehmen.

Der Bundeskanzler übt sich, wie so häufig bei schlechten Nachrichten, in Gelassenheit. Man kann auch besser sagen: Er taucht ab,

(Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP)

obwohl er angesichts der Schwierigkeiten für unseren Wirtschaftsstandort eigentlich präsent sein müsste.

(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Das wurde uns 16 Jahre lang vorgelebt! – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Im Übrigen ist das ja wohl – das wurde auch schon gesagt – mit sein Abschwung, nachdem er in der Vergangenheit ja jede kleine Verbesserung der Konjunktur exklusiv für sich vermarktet hat.

Bundeswirtschaftsminister Müller bezeichnet die vereinten Wirtschaftsinstitute, die Wirtschaftsweisen, die Chefvolkswirte der Banken als unseriös – das ist bemerkenswert – und sagt, man könne die Konjunktur auch kaputtreden, als sei das alles ein Phantom, von böswilligen Pessimisten herbeigeredet. Dabei hat die Regierung die Wachstumsprognose selbst von 2,7 auf 2,0 % reduziert. Ich nehme jede Wette an, dass sie sie noch weiter reduzieren wird – das ist nicht erfreulich, aber unumgänglich –, und zwar auf die Linie der Institute, die so zwischen 1,3 und 1,7 % liegt.

Die regelmäßigen Umfragen der Industrie- und Handelskammern zeigen sehr branchendifferenziert – und die desaströse Lage der Bauwirtschaft muss man einmal völlig außen vor lassen –, dass an sich die wichtigen Konjunkturindikationen – Geschäftsklima, Auftragseingang, Produktion – noch einigermaßen in Ordnung sind, aber es wird sehr deutlich ausgeführt, dass es erste Investitions- und Nachfrageschwächen gibt, die sich sehr deutlich zeigen.

Vor allem aber ist es die derzeitige Teuerungsrate von 3,1 %, die sich verheerend auf die Kaufkraft und auf die Konjunktur auswirkt. Wir haben das ja jetzt zum ersten Mal seit sieben oder acht Jahren wieder erlebt. Nicht nur die Konjunkturschwäche sondern auch die Teuerungsrate – und das ist das Besondere – sind zu einem Teil hausgemacht. Nach Expertenmeinung – und das müssen Sie sich einfach entgegenhalten lassen – ist der Anteil der Ökosteuer an der Inflationsrate zwischen 0,4 und 0,5 Prozentpunkten anzusetzen, und es wird zweimal zugegriffen: Den Leuten wird das Geld durch gestiegene Energiepreise aus der Tasche genommen, und gleichzeitig lässt durch die Teuerungsrate die Kaufkraft nach.