Meine Damen und Herren, von den Verbänden wurde gefordert, dass wir die Verpflichtungsermächtigungen von 10 Millionen € auf 20 Millionen € anheben. Dem konnten wir nicht folgen. Soweit mir bekannt ist, hat auch die Opposition diesbezüglich keinen Antrag gestellt.
Die Anhebung der Katastrophenschutzmittel wurde vom Kollegen Heinz vorhin schon angesprochen. Das ist natürlich eine „kleine Schaufel“. Ich sage das, weil Sie vorhin von „freischaufeln“ gesprochen haben. Die 250 000 € sind nicht viel. Im Katastrophenschutz wurde in den letzten Jahren und in den letzten anderthalb Jahrzehnten sehr viel vernachlässigt, und zwar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in allen Bundesländern. Hier wird es zu einer Neustrukturierung kommen, vielleicht gerade auch – Sie haben das erwähnt – in der Neuverteilung von Aufgaben auf Bund und Land und in der Verzahnung von Zivilschutz und Katastrophenschutz. Allerdings möchte ich unseren Katastrophenschutz nicht mit großer Begeisterung dem Bund unterstellen; denn das wird sicherlich sehr teuer und nicht so effektiv, wie wenn wir es selbst machen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Datenschutz. Herr Innenminister, im Rahmen der Verwaltungsreform sollte man auch beim Datenschutz über strukturelle Änderungen nachdenken. Es ist letztlich nur schwer nachvollziehbar, dass wir den öffentlichen und den privaten Datenschutz unterscheiden. Wir sollten beide Bereiche zusammenlegen. Selbst Fachleute haben es zunehmend schwer, im Einzelfall zu eruieren, welche Kontrollinstanz in welcher Situation letztlich für welchen Sachverhalt zuständig ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz noch auf ein paar Oppositionsanträge eingehen. Die Grünen fordern die Öffnung der verwaltungsinternen Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl.
Im Innenausschuss. – Ich halte das vom Prinzip her für sinnvoll. Wir müssen darüber diskutieren, Herr Oelmayer. Die Umsetzung ist aber natürlich jetzt nicht Sache des Haushalts, sondern das muss im Rahmen eines Gesetzes gemacht werden.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das ist sehr wohlwol- lend zur Kenntnis genommen! Dann muss aber auch etwas passieren!)
Die Grünen haben auch den Antrag gestellt, dass die Polizei – Herr Junginger, Sie haben das vorhin auch erwähnt – dort, wo sie Hilfe leistet, wo es um wirtschaftliche Belange geht,
kostendeckende Gebühren erheben kann. Dieses Thema ist nicht neu. Wir haben schon öfter darüber diskutiert. Wir werden auch nicht daran vorbeikommen, da eine Lösung zu finden. Aber, Herr Junginger, das kann nur eine bundesweite Regelung sein.
Es ist nicht möglich, dass wir hier in Baden-Württemberg vorpreschen und hier einen Standortnachteil konstruieren, den andere dann nicht haben.
Herr Junginger, ich glaube, eine Sache sollten wir uns jetzt allmählich verkneifen. Ich meine diesen immer wiederkehrenden Hinweis auf Quoren. Wir haben gesagt: Wir wollen die Gemeindeordnung ändern.
Wir hätten gern auch noch eine Veränderung hinsichtlich der Befangenheitsregelung für Verwandte ersten Grades gehabt, die aber von Ihnen blockiert wurde.
Aber lassen wir das. Wir haben gemeinsam – alle Fraktionen – ausgemacht: Wir wollen über die Änderung der Gemeindeordnung diskutieren. Dabei sollten wir es jetzt auch bewenden lassen.
Zum Schluss möchte ich mich beim Ministerium für die geleistete Arbeit bedanken. Der Dank gilt auch allen Beschäftigten, die im Geschäftsbereich des Ministeriums tätig sind. Sie haben eine sehr gute Arbeit und eine sehr schwierige Arbeit geleistet. Wir anerkennen auch, dass diese Arbeit in Zeiten schlechter Haushaltslage noch schwieriger ist. Sie wurde trotzdem prima gemacht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenhaushalt ist wenigstens zu einem kleinen Teil ein Programmhaushalt. Zunächst möchte ich auf die Programme, die dieser Haushalt enthält, zu sprechen kommen.
Meinen ersten Punkt beschreibt der Herr Innenminister in seinem Vorwort zum Bericht des Innenministeriums zum Staatshaushaltsplan für 2004 so:
„Bündelung und Verschlankung der Strukturen als Grundlage für größere Effizienz – schnellere, schlagkräftigere und kostengünstigere Verwaltung“...
Damit seien die Ziele der tief greifenden Verwaltungsreform für Baden-Württemberg zutreffend und umfassend umschrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Verwaltungsreform diskutieren wir, glaube ich, seit dem 25. März des letzten Jahres, als uns der Ministerpräsident – uns allen im Übrigen, auch den Regierungsfraktionen – diese Verwaltungsreform präsentiert hat.
Wir haben im Zuge dieser Diskussion als Quintessenz feststellen müssen, dass die Verwaltungsreform vor allem zweierlei bringt: Erstens bündelt sie tatsächlich Strukturen, indem sie Sonderbehörden eingliedert. Zunächst war sogar die Eingliederung der Polizei vorgesehen. Gott sei Dank hat uns diese Fassung der Verwaltungsreform nicht ereilt. Aber das Herzstück der Verwaltungsreform sollen ja die Möglichkeiten zur Kosteneinsparung für das Land sein. Wenn ein Teil, nämlich das Land, durch die Verwaltungsreform Kosten spart, dann geschieht dies zulasten der Kommunen, zulasten der Kreise, zulasten der Stadtkreise. Letztlich kommen diese Kosten zum Beispiel durch eine Erhöhung der Kreisumlage bei den Bürgerinnen und Bürgern an.
Ich kann darin keine Effizienzsteigerung und auch keine Erhöhung der Schlagkraft der Verwaltung erkennen. Das Einzige, was ich zunächst erkenne, sind Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte – er wurde heute Vormittag auch schon benannt –: Im Zuge einer Verwaltungsreform – sozusagen durchgestoßen vom Ministerpräsidenten – wird das laufende Projekt „Neue Steuerungsinstrumente“, NSI, für das ja immerhin viele hundert Millionen aus dem Landesetat ausgegeben werden – wie viel, wissen wir nicht genau, weil wir als Opposition natürlich auch nicht die Verträge kennen –, konterkariert. Das NSIProjekt ist zunächst überhaupt nicht mit dem kompatibel, was die Verwaltungsreform ausmacht. Es ist tatsächlich zu befürchten – auch dies wurde heute Vormittag gesagt –, dass mit dem NSI-Projekt viele hundert Millionen einfach zum Fenster hinausgeworfen werden.
Ein weiterer Punkt zum Thema Verwaltungsreform: E-Government. Kollege Heinz, Sie haben das gerade so grandios
Wenn wir Bürgernähe über E-Government definieren, kann sie sich nicht nur nach geographischen Zugehörigkeiten richten. Vielmehr gewinnt dann gerade unser Regionalmodell für eine Verwaltungsreform erst recht an Bedeutung
und findet auch die Rechtfertigung in sich. Kollege Heinz, diese Argumentation hätten Sie auch bei der Debatte über die Verwaltungsreform bringen sollen.
(Abg. Heinz CDU: Das hat doch überhaupt nichts miteinander zu tun! – Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)
Zu einem zweiten Bereich, zur inneren Sicherheit. Hier möchte ich zu drei Themen Stellung nehmen: Polizei, Verfassungsschutz und Feuerwehr.
Zum Thema Polizei möchte ich zwei Punkte herausgreifen. Zum einen vollbringen viele Polizistinnen und Polizisten nach wie vor – das ist uns bekannt; als polizeipolitischer Sprecher meiner Fraktion weiß ich das sehr wohl – tagtäglich harte Arbeit, immer sozusagen mit dem Kopf direkt an der Front, wenn man das überhaupt so militärisch sagen darf. Sie sind tagtäglich im Einsatz und befinden sich sehr oft im mittleren Dienst. Deshalb begrüße ich es auch für meine Fraktion sehr, dass wir ein Stellenhebungsprogramm haben, durch das immerhin 400, 500 Beamte in den gehobenen Dienst befördert werden können.
Meine Damen und Herren, beim Thema Landessonderzahlungsgesetz – ich darf Sie daran erinnern – haben wir eigens beantragt, die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes, die bei der Polizei ja nach wie vor überwiegen, von den Sparmaßnahmen, also der kompletten Streichung des Urlaubsgelds und der Reduzierung des Weihnachtsgelds, auszunehmen. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, haben diese Initiative nicht mitgetragen, obwohl sie unserer Auffassung nach für wenige Millionen umsetzbar gewesen wäre. Wir hätten die Einsparungen beim höheren Dienst viel leichter als bei denjenigen, die wirklich auf 100 € im Monat angewiesen sind und jeden Tag einen harten Job leisten, vornehmen können. Hier haben Sie mich, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, wirklich enttäuscht. Dort hätten Sie einmal Gelegenheit gehabt, sich mit einer sozialpolitischen Maßnahme gegen die Regierung durchzusetzen.