Protocol of the Session on December 18, 2003

Mehr oder weniger war man sich einig, Herr Kollege. Das ist immerhin auch schon etwas.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Wir waren uns nur einig, dass es in die richtige Richtung ging! Das ist aber noch nicht „umfassend einig“! – Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Gut. Das können Sie ja nachher noch sagen, Frau Schmidt-Kühner. – Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, fangen wir in Baden-Württemberg beim Grundwasserschutz, beim Schutz der Oberflächengewässer und im Bereich der Reinigung unserer Abwässer nicht bei null an, im Gegenteil. Wir haben Startvorteile gegenüber allen anderen Bundesländern. Wir sind schon Spitze, etwa bei der Abwasserreinigung oder bei der Wasserqualität unserer Oberflächengewässer.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es! Genau!)

Aus diesem Grund werden wir dieses Gesetz auch mit einem überschaubaren Kostenaufwand umsetzen können.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Es wäre schön, wenn es so wäre!)

Noch eines, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Selten erhält man im Rahmen einer Verbandsanhörung von der kommunalen Seite bis hin zu den Naturschutzverbänden einen so hohen Zustimmungsgrad seitens der Verbandsvertreter, wie es bei diesem Gesetzentwurf der Fall war.

(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle und Johanna Li- chy CDU – Abg. Sakellariou SPD: Begeisterte Zu- stimmung!)

Deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wäre es schön, wenn wir dieses wichtige Gesetz parteiübergreifend und einvernehmlich verabschieden könnten.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Dann müssen Sie auch etwas dafür tun!)

Hierum bitte ich Sie – auch Sie, Herr Palmer. Stellen Sie doch bitte, sofern noch geringfügige Bedenken vorhanden sein sollten, Herr Palmer, diese Bedenken zurück. Das sind

ja nur Bedenken, die Details betreffen. Aus diesem Grund darf ich Sie herzlich darum bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle und Dr. Schüle CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Hillebrand, gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abg. Boris Palmer? – Bitte schön, Herr Abg. Palmer.

Herr Kollege Hillebrand, könnten Sie, um mir die Zustimmung zu erleichtern, erläutern, wozu es gut sein soll, dass in definierten Überschwemmungsgebieten, in denen Hochwasserkatastrophen zu erwarten sind, bestehende Wiesen umgepflügt werden können, obwohl dann die Bodenkrume dort vom Hochwasser erfasst und weggeschwemmt wird? Wenn Sie mir erläutern könnten, wozu das gut ist, kann auch ich zustimmen.

Herr Palmer, Sie verkennen die Situation. Es geht in diesem Fall nach Ihrer Vorstellung darum, dass Sie sämtliche Überschwemmungsbereiche umpflügen können wollen.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Eben nicht!)

Nicht umpflügen, andersherum ist es richtig. Wir wollen die strengen Verbote auf den Kernbereich konzentriert haben.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Richtig!)

Sie hingegen wollen die ganzen Flächen mit einbezogen haben. Das hemmt die Entwicklung nachdrücklich.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Welche Entwick- lung?)

Aus diesem Grund beschränken wir uns auf Überschwemmungskernbereiche. – Jede Entwicklung, Herr Palmer, hemmt das.

(Lachen des Abg. Boris Palmer GRÜNE – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Jede Entwicklung?)

Es liegt bei Ihnen aber in der Natur der Sache, dass Sie Entwicklungen hemmen wollen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Schmidt-Kühner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wesentlich dafür, dass wir uns heute mit der Änderung des Wassergesetzes befassen, ist die notwendig gewordene Anpassung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Die Wasserrahmenrichtlinie muss bekanntlich bis zum 22. Dezember 2003 umgesetzt werden. Deswegen ist es gut, dass wir heute noch über dieses Gesetz entscheiden werden.

Wichtig ist in diesem Gesetz – das habe ich schon bei der ersten Lesung gesagt – das Umdenken, dass man jetzt die Flüsse als Gesamtes, als Flussgebiete betrachtet und dass das umfassender gesehen wird, als es in der Vergangenheit der Fall war. Diese Betrachtung ist ein Wert sowohl im europäischen Raum als auch im Wasserhaushaltsgesetz, und wir werden sie künftig durchgängig auf allen Ebenen haben. Das ist auf jeden Fall gut so. Wir sind uns ja auch darüber einig, dass das gut und richtig ist und dass wir die Flussgebiete künftig einheitlich betrachten müssen.

Wir waren uns auch darin einig, dass Wasser ein Lebensmittel ist und ein grundlegender Schutz des Wassers notwendig ist. Es ist selbstverständlich, dass wir hier nicht bei null anfangen, Herr Kollege Hillebrand. Ich finde, das müssen wir hier nicht herausstellen. Es wäre ja schrecklich, wenn es anders gewesen wäre. Das hätte nämlich bedeutet, dass wir über Jahre und Jahrzehnte hinweg im Bereich des Wasserschutzes geschlafen hätten. Das war glücklicherweise nicht der Fall.

(Beifall bei der SPD)

Nur deswegen kann das Wasser in Baden-Württemberg so ausschauen, wie es wirklich ausschaut. Das erkennen wir alle ausdrücklich an, und zwar alle Beteiligten.

Wir hätten uns aber bei der Umsetzung sowohl der Wasserrahmenrichtlinie als auch des Wasserhaushaltsgesetzes in Landesrecht nichtsdestotrotz gewünscht, dass das eine oder andere noch deutlicher formuliert worden wäre, beispielsweise dass die Zielsetzung, dass das Gesamtökosystem betrachtet wird, durch das Einbeziehen der Feuchtgebiete und von Ähnlichem mehr schon in § 3 des Wassergesetzes deutlich wird. Wir hatten dazu im Ausschuss einen entsprechenden Antrag gestellt, damit das in § 3 des Gesetzes deutlicher wird.

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Wir haben darauf verzichtet, den Antrag noch einmal einzubringen, weil das nur bedeutet hätte, dass wir hier das gleiche Abstimmungsergebnis noch einmal reproduzierten. Ich gebe gerne zu, dass das so der Fall gewesen wäre. Trotzdem wäre es gut gewesen, wenn es anders gewesen wäre. Es wäre auch gut gewesen, wenn die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände, die von den Naturschutzverbänden ausdrücklich eingefordert worden sind, in dem Gesetz besser verankert worden wären. Auch dazu hatten wir einen Antrag eingebracht, der von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden ist.

Nichtsdestotrotz geht das Gesetz in die richtige Richtung. Ich habe es in einem Zwischenruf auch schon gesagt. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen.

Ich möchte aber noch etwas zum Hochwasserschutz sagen. Auch zum Hochwasserschutz unterstützen wir die Anträge der grünen Fraktion, weil die Anliegen, die die Grünen dazu eingebracht haben, richtig sind. Es kann nicht sein, dass wir in Überschwemmungsgebieten vorhandenes Grünland umpflügen dürfen. Das darf nicht passieren,

(Beifall bei der SPD)

weil wir wissen, dass Hochwasserschutz ordentlich durchgeführt werden und Grünland bestehen bleiben muss. Nichts anderes beinhalten die Anträge der Grünen. Darin steht, dass Grünland nicht umgepflügt werden soll. Ich denke, Sie sollten einfach, auch um der Wahrheit nahe zu kommen, die Anträge von den Oppositionsfraktionen manchmal genauer lesen, um das Anliegen besser zu verstehen.

(Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Wir können uns an dieser Stelle doch einigen. Anträge sind nicht einfach deshalb schlecht, nur weil sie von der Opposition kommen. Manchmal hat man den Eindruck, dass eine Ablehnung in diesem Haus nur deswegen erfolgt.

(Abg. Fischer SPD: Schade, dass Herr Hauk gerade nicht da ist!)

Nichtsdestotrotz: Wir gehen mit diesem Gesetz anders um. Wir sagen: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen werden wir dem Gesetz auch zustimmen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um ein europaweit abgestimmtes systematisches Vorgehen zur Sicherung der Wasserqualität und zum Hochwasserschutz. Ohne Wasser kann kein Lebewesen auskommen. Nicht umsonst hat die UNO 2003 zum Jahr des Wassers erklärt und hat auch „Brot für die Welt“ seine gegenwärtig laufende Sammelaktion unter das Motto „Wasser“ gestellt.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Stellen Sie sich vor: Das ist sogar in Johannesburg behandelt worden! – Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Ich habe mich auf aktuelle Dinge bezogen.

Die EU-Richtlinie 2000/60 wird auch unsere europäischen Nachbarn binden. Das hat positive Auswirkungen auch auf Baden-Württemberg, wenn wir zum Beispiel die Kalisalzproblematik im Elsass und am Oberrhein betrachten, über die wir im Ausschuss kürzlich gesprochen haben. Diesbezüglich werden künftig auch für unsere Nachbarn engere Vorschriften gelten.