Protocol of the Session on November 27, 2003

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Im Vergleich mit anderen EU-Richtlinien gehört die EUWasserrahmenrichtlinie allerdings – das muss man konstatieren – zu den besseren, nicht nur weil über 30 einzelne Richtlinien ein gemeinsames Dach bekommen und eine ganze Reihe sogar aufgehoben wurden.

Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine verfahrensfreundliche Vorgehensweise haben, dass die Sachverhalte so einfach wie möglich dargelegt sind, dass sie weniger und nicht mehr Bürokratie schaffen. Wir bitten das hohe Haus deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Hillebrand.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften dürfte wenig Anlass zu einer streitigen Auseinandersetzung in diesem hohen Haus geben,

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das werden wir noch sehen!)

im Gegenteil. Der hohe Zustimmungsgrad seitens der betroffenen Verbände im Rahmen der Anhörung ist ja fast schon beängstigend, lieber Herr Palmer. In einer Pressemitteilung vom 12. November 2003 begrüßt der Naturschutzbund Deutschland – kurz NABU – die Novellierung des Wassergesetzes. Ich zitiere:

Damit kommt das Land seiner Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union nach, die Wasserrahmenrichtlinie fristgerecht umzusetzen.

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das ist eine Selbstverständlichkeit!)

Das tun wir ja auch. Wir setzen fristgerecht um, Frau Schmidt-Kühner.

Ich zitiere weiter den NABU:

„Wir fordern schon seit langem einen wirksamen Hochwasserschutz“, sagt Stefan Rösler, NABU-Landesvorsitzender. In seinem Entwurf zur Novellierung sieht Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller unter anderem vor, dass Überschwemmungsgebiete künftig per Gesetz und nicht mehr über den langen Weg von Rechtsverordnungen festgesetzt werden.

Neben diesem wirksamen Hochwasserschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sollen Gewässer künftig flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden. In Überschwemmungsgebieten darf künftig grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Das ist sinnvoll und geht voll in Ordnung. Grundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind so genannte Hochwassergefahrenkarten, die derzeit für alle relevanten Flüsse erstellt werden und mithilfe von Mitteln aus dem kommunalen Umweltfonds und mit Zustimmung der kommunalen Landesverbände zu 100 % gefördert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verkennen nicht, dass Hausbesitzer, Industrie und Gewerbe in hochwassergefährdeten Gebieten im Ergebnis zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen müssen, Stichwort „Schutz beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Die hieraus resultierenden zusätzlichen, allerdings in der Regel überschaubaren Kosten sind ebenso hinzunehmen wie die künftig gegebene Möglichkeit für Städte und Gemeinden, ihre hochwassergeschützten Bürger im Rahmen einer kommunalen Satzung zur Mitfinanzierung von notwendigen Neubauschutzmaßnahmen heranzuziehen.

Der für ganz Europa angestrebte gute Gewässerzustand muss infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/60/ EG, der so genannten Wasserrahmenrichtlinie, bis zum Jahr 2015 erreicht sein. Die Voraussetzungen hierfür sind in Baden-Württemberg überaus gut.

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass wir gegenüber anderen Bundesländern, aber insbesondere auch gegenüber anderen europäischen Staaten einen Startvorteil haben. Darauf dürfen wir stolz sein, lieber Herr Palmer,

(Abg. Röhm CDU: So lieb ist der gar nicht! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Jetzt muss ich wieder patri- otisch werden!)

und darauf können wir aufbauen. Dies wird die von CDU und FDP/DVP geführte Landesregierung die nächsten Jahre hindurch kontinuierlich tun.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Schmidt-Kühner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich mir anschaue, wie und in welcher Zahl wir heute im Plenum zusammensitzen, und überlege, wie wir gestern den Umweltbereich als eine ganz wesentliche und wichtige Aufgabe erkannt haben, dann, denke ich, widerspricht das eigentlich den Bekundungen, die gestern abgegeben worden sind. Ich finde es sehr traurig, dass gerade beim wichtigen Thema Wasser, das ja ein Grundnahrungsmittel ist, so wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend sind.

(Abg. Schneider CDU: Das läuft alles auch ohne uns! – Abg. Herrmann CDU: Qualität zählt, nicht Quantität!)

Bis zum 22. Dezember 2003 müssen die Länder ihre Landesgesetze anpassen. Das ist das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Wir sind sozusagen auf den letzten Drücker dran.

(Abg. Döpper CDU: Aber voll im Zeitplan! – Abg. Hillebrand CDU: Das schaffen wir voll! Wir sind voll im Zeitplan!)

Das ist sicherlich im Zeitplan; aber das, denke ich, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Denn für etwas, was man machen soll und muss, was im Rahmen der Vereinbarungen ist, noch ein Lob zu erwarten, das kann es doch wohl nicht sein. Es ist auf den letzten Drücker, und man hat eigentlich zeitliche Möglichkeiten, die man durch eine schnellere Umsetzung in Landesrecht gehabt hätte, verspielt. Denn es gibt ja weitere zeitliche Einschränkungen. Sie haben eben von 2015 gesprochen, Herr Hillebrand. 2015 ist sicherlich das Endziel. Aber bereits im nächsten Jahr, Ende 2004, müssen die Pläne und die Situationsbeschreibungen unserer Gewässer vorgelegt werden, und das ist natürlich eine ehrgeizige Angelegenheit.

(Abg. Hillebrand CDU: Wir haben gute Vorarbeit geleistet!)

Man muss sehr genau schauen, ob das, was wir bisher schon erfasst haben, dafür tatsächlich ausreicht. Das ist etwas, was noch zu prüfen ist.

(Abg. Hauk CDU: Wir haben hohes Vertrauen in die Kompetenz unserer Verwaltung!)

Es ist ein großes Anliegen von uns, die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Denn Wasser ist Leben; es ist eben keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das wir schützen und verteidigen müssen. Ich glaube, darüber sind wir uns wirklich alle einig.

(Abg. Röhm CDU: Jawohl!)

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt neue, gute Maßstäbe für den Gewässerschutz, und es gibt überhaupt keinen Grund, daran zu rütteln, weil diese Vereinbarung eben auch in großer Einigkeit getroffen wurde.

Interessant an der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist, dass die Herstellung des ökologisch guten Zustands der oberirdischen Gewässer stärker in den Gewässerschutz Eingang gefunden hat. Es geht um die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen; es geht um die Herstellung eines chemisch und quantitativ guten Zustands beim Grundwasser, um eine Trendumkehr bei der Verschmutzung; es geht darum, dass das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser durchgesetzt wird. Das ist eine Aufgabe, der wir uns auch weiterhin stellen müssen. Es geht darum, die schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe zu erreichen; das sind beispielsweise Benzol und Nickel und ähnliche Stoffe. Da gibt es sicherlich auch bei uns noch das eine oder andere zu tun.

Ein wesentliches Thema ist auch der Hochwasserschutz, der integriert werden muss. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Verursacher- und des Kostendeckungsprinzips bei der Gestaltung des Wasserpreises eine wichtige Sache.

Ich glaube, das sind genug Kriterien, die auch in unsere Wassergesetzgebung Eingang finden müssen.

Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des Gewässerzustands sind künftig nicht mehr allein die chemischen und physikalischen Parameter, sondern auch die Gewässerökologie, also die ganzheitliche Betrachtung des Gewässers und seiner Umgebung. Die Gewässer sind künftig flussgebietsbezogen zu bewirtschaften. Flussgebietsbezogen bedeutet auch – das sollten wir uns hier einmal vor Augen halten –, dass das eine andere Sichtweise für Gewässer ist, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Man betrachtet jetzt nämlich das gesamte Gewässer mit all seinen Zuflüssen und nicht mehr nach Verwaltungs- oder Staatsgrenzen. Es wird darum gehen, auch in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowohl eine Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik als auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit im internationalen Bereich zu erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn genau für die beiden Flussgebiete, für die BadenWürttemberg mit zuständig ist – das sind das Flussgebiet Rhein und das Flussgebiet Donau –, gilt ja, dass wir dort massive Grenzüberschreitungen haben.

Bis zum Jahr 2009 müssen laut EU-Richtlinie Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Für diese Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind die so genannten Flussgebietsbehörden zuständig. Das muss man sich natürlich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Was soll denn eine Flussgebietsbehörde sein? Das werden laut Gesetzentwurf die Regierungspräsidien sein. Wenn Sie künftig einen solchen Anspruch an den Gewässerschutz haben, der weiter geht als das, was es bisher gibt, dann müssen wir uns natürlich fragen: Können die zuständigen Behörden das denn tatsächlich auch? Wie müssen sie ausgestattet sein, dass sie diese Aufgabe tatsächlich wahrnehmen können? Wir fragen uns natürlich schon, ob die Regierungspräsidien nach der Verwaltungsreform mit der eingebauten Effizienzrendite, die in der nächsten Zeit durchgesetzt werden soll, tatsächlich in der Lage sein werden, die fachliche Verantwortung für den Gewässerschutz in ausreichendem Maße wahrnehmen zu können.

(Abg. Hillebrand CDU: Sind sie, Frau Kollegin! – Gegenruf des Abg. Dr. Caroli SPD: Eben nicht! Können sie nicht!)

Ich denke, dass das auch bei der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs ein Teil der Bewertung sein muss, wenn wir das im Ausschuss behandeln.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE – Abg. Boris Palmer GRÜ- NE: Sehr richtig!)

Es gibt noch etliche weitere Fragen, die wir behandeln müssen. So sind in der EU-Richtlinie zum Beispiel Sanktionsmechanismen vorgesehen, die greifen sollen, wenn die Richtlinie nicht eingehalten wird. Ich denke, wir müssen prüfen, wie wir das in Baden-Württemberg tatsächlich machen. Ich sehe das durch diesen Gesetzentwurf noch nicht hinreichend erfüllt. Aber wir werden das im Ausschuss behandeln und dort im Detail darüber diskutieren. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Gesetz dann in der nächsten Sitzung auch einvernehmlich beschließen können.

(Beifall bei der SPD – Abg. Hillebrand CDU: Also doch!)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt: Bis zum 22. Dezember dieses Jahres soll das Gesetz verabschiedet sein. Die 69 Seiten umfassende Drucksache 13/2619 hat mich am letzten Samstag erreicht. Es war allerdings schon zu ahnen, dass das bald kommt, denn die Pressemitteilung des Ministeriums kam schon ein bisschen früher heraus.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Da kommt ja im- mer etwas! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Berech- tigte Kritik!)

Allerdings muss ich sagen, Herr Minister Müller und Herr Staatssekretär Mappus: Wenn wir nicht ein ausgesprochen gutes Verhältnis zu Ihrem Haus hätten, dann wäre ich schon

versucht zu sagen: Das grenzt an Missachtung des Parlaments.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Das ist öfter so!)