Protocol of the Session on November 27, 2003

Zu Buchstabe b Ihrer Anfrage: Zumindest aus Karlsruhe ist bekannt, dass die dortigen Krankenhäuser die betroffenen Eltern über die Möglichkeit der Bestattung für deren Fehlgeburten informieren. Auch wenn mir aus den anderen Städten hierüber keine Informationen vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Eltern überall dort, wo diese Möglichkeit besteht, in den Krankenhäusern darauf aufmerksam gemacht werden.

Ich werde mich jedoch dafür einsetzen, dass die BadenWürttembergische Krankenhausgesellschaft ihre Einrichtungen bittet, die betroffenen Eltern in dieser Notsituation auf die bestehende Möglichkeit einer Bestattung hinzuweisen. Dies ist für mich auch ein Gebot der Menschlichkeit und der Anteilnahme für die Eltern in diesen schweren Stunden. Deshalb unterstützt das Sozialministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten auch alle Bemühungen, die den betroffenen Eltern helfen, ihre Trauer zu leben und zu verarbeiten.

Zusatzfrage, Frau Abg. Berroth.

Sieht die Landesregierung auch eine Möglichkeit, zum Beispiel über die Ärzteverbände noch einmal darauf hinzuwirken, dass das Problembewusstsein dafür wächst, dass Eltern in dieser besonders schwierigen Situation, auf die sie ja überhaupt nicht vorbereitet sind, entsprechend behandelt werden und auf diese Möglichkeit hingewiesen werden? Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Sozialministerium vielleicht ein Informationsblatt herausgibt, das an allen entsprechenden Stationen in den Krankenhäusern als fertiges Objekt zur Verfügung steht.

Mit der Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage unter Buchstabe b, in der ich gesagt habe, ich würde mich dafür einsetzen, auf die Krankenhausgesellschaft einzuwirken, meine ich natürlich auch, dass wir uns geeignete Möglichkeiten überlegen wollen, ob man mit Merkblättern oder entsprechenden Hinweisen dafür sorgen kann, dass die Information gewährleistet ist.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes – Drucksache 13/2622

Das Wort erhält Herr Innenminister Dr. Schäuble.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es dürfte sich um einen Gesetzentwurf handeln, der wohl außerhalb des Streits zwischen den verschiedenen Fraktionen liegt. Es geht uns in erster Linie darum, mit diesem Änderungsgesetz unser Stiftungsrecht mit dem modernisierten Stiftungsrecht des Bundes zu harmonisieren.

Wir haben darüber hinaus auch Wünsche der Kirchen und des Landkreistags berücksichtigt. Ziel ist natürlich, den Stiftungsgedanken und das Stiftungswesen in Baden-Württemberg noch stärker zu fördern, als es bislang schon der Fall ist. Stiftungen haben ja eine lange und gute Tradition. Sie haben sich auch als Mittel der Beteiligung des Bürgers an gesellschaftlichen Aufgaben bewährt. Klar ist auch, dass Stiftungen in den Zeiten, in denen wir jetzt leben, die dadurch charakterisiert sind, dass die Handlungsspielräume immer geringer werden und dass der finanzielle Spielraum von uns allen eingeschränkt ist, zusätzlich an Gewicht gewinnen. Auch deshalb sind Stiftungen als Ausdruck eines privaten, insbesondere eines privaten finanziellen Engagements willkommen.

Ich bitte daher sehr herzlich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss noch nachtragen: Das Präsidium hat für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion als Redezeit festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Pauli.

(Zuruf von der SPD: Die Redezeit muss nicht aus- geschöpft werden!)

Ich stelle zunächst mal fest, dass hier das Interesse – auch der Medien – an diesem Thema fast so groß ist wie gestern bei der Europapolitik.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten Stiftungen in Baden-Württemberg stärken entsprechend ihrem jeweiligen Stiftungsgedanken das private bürgerliche Engagement bei einer Fülle von gesellschaftlichen Aufgaben.

(Zuruf des Abg. Dr. Lasotta CDU)

Das Stiftungswesen in unserem Land ist vielerorts gerade in der heutigen Zeit dringend notwendig und nicht mehr wegzudenken.

Die vorgesehenen Änderungen im Stiftungsgesetz stärken die Stiftungsfreiheit. Das Entstehen von Stiftungen wird transparenter und einfacher, und auch die Bekanntmachung von kommunalen Stiftungen wird ebenfalls vereinfacht. Insgesamt sind diese Änderungen ein Beitrag zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau. Daher wird die CDU-Landtagsfraktion den von unserem Innenminister Dr. Thomas Schäuble vorgelegten Gesetzentwurf anerkennen und mittragen.

(Beifall bei der CDU)

Wem darf ich für die SPD-Fraktion das Wort erteilen? – Herr Abg. Sakellariou, Sie erhalten das Wort.

(Abg. Junginger SPD betritt eilig den Sitzungs- saal.)

Ach, jetzt kommt Herr Kollege Junginger. Dann will vielleicht er sprechen. Herr Kollege Junginger, Sie dürfen gleich zum Rednerpult schreiten.

(Stellv. Präsident Birzele)

(Abg. Junginger SPD: Ich habe es gehört! – Zuruf von der CDU: Warum macht er denn einen Um- weg? – Weiterer Zuruf von der CDU: Er will unbe- dingt reden! – Abg. Herrmann CDU: Er hat aber viele Akten dabei!)

Fünf Minuten beträgt die Redezeit.

(Abg. Hauk CDU: Also keine Märchengeschich- ten!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Aus einem wichtigen Gespräch zur Verwaltungsreform herausgerufen,

(Heiterkeit)

ergreife ich das Wort

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Atemlos!)

und führe Ihnen vor Augen, dass es im Lande Baden-Württemberg insgesamt 1 602 Stiftungen gibt, die seither eine außerordentlich gute Leistung im Interesse der Gemeinschaft erbracht haben. Wenn nunmehr der Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenz die materiellen Voraussetzungen geschaffen hat, dass wir das Stiftungsrecht modernisieren, effektivieren und die Möglichkeit geben, mehr Transparenz in diesen Bereich hineinzubringen, dann können wir feststellen, dass alle Fraktionen dieses Hauses übereinstimmend den Entwurf, der von der Regierung vorgelegt worden ist, mittragen. Wir werden in diesem Zusammenhang darauf zu achten haben, dass in Zeiten knapper öffentlicher Kassen dem Stiftungsgedanken zunehmend Bedeutung zukommt. In besonderer Weise kann ich aus meinem kurpfälzischen Bereich sagen: Was dort beispielsweise die Firmengründer der Firma SAP mit ihren Stiftungen in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Soziales an Unterstützung leisten, ist beispielhaft. Ich wünsche mir, dass in diesem Lande noch möglichst viele weitere Stiftungen geschaffen werden.

Das, was in dem Entwurf der Regierung angesprochen ist, führt dazu, dass wir mehr Transparenz haben werden, dass wir von der Genehmigung zur Anerkennung übergehen und darstellen, dass es ein Anspruch ist, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz gegeben sind, dann auch als Stiftung im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Institution anerkannt zu werden.

Das, was heute vorzutragen wäre, lässt sich alles entsprechenden Erklärungen, auch des Ministeriums, das sich mit der Angelegenheit auch im Internet intensiv auseinander gesetzt hat, entnehmen. Ich sage, wir stimmen dem Entwurf so, wie er nach immerhin neun Monaten Anhörungsphase kürzlich im Kabinett verabschiedet worden ist, ausdrücklich zu und wollen die Einzelheiten im zuständigen Ausschuss miteinander diskutieren. Es ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen, leistungsfähigen Stiftungsrecht.

(Beifall bei der SPD – Abg. Mappus CDU: Der Mann ist kurzatmig!)

Wem darf ich für die FDP/DVPFraktion das Wort erteilen? – Niemand. Von den Grünen ist niemand da. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

(Abg. Junginger SPD: Überweisung!)

Es wird Überweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 bereits erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/2619

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Wer begründet den Gesetzentwurf für die Landesregierung? – Herr Staatssekretär Mappus, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind bis Ende 2003, also bis Ende dieses Jahres, zu schaffen.

Wir haben die Wasserrahmenrichtlinie im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt, das heißt, wir haben nur das getan, was EUrechtlich zwingend vorgegeben wurde. Wir wollen die Verfahrensweisen nicht unbedingt verkomplizieren, sondern im Gegenteil nur das machen, was vom EU-Verfahren her als notwendig vorgegeben ist. Wir haben das EU-Verfahren intensiv begleitet und es somit auch geschafft, die deutschen Sichtweisen in die Wasserrahmenrichtlinie einzubringen.

Viele EU-Richtlinien im Umweltbereich sind sicher gut gemeint, doch nutzen sie der Umwelt nicht oder nur wenig, weil niemand sie versteht, weil sie unübersichtlich sind und weil es schlicht und ergreifend zu viele sind.