Zunächst einmal spreche ich für seine Bemühungen Dank an Minister Frankenberg aus. Wir werden es schaffen. Es ist im Moment nicht ganz einfach, solche Professuren einzurichten.
Andererseits, Kollege Walter, bitte ich um Nachsicht, dass ich etwas zu spät gekommen bin. Der Grund wird Sie freuen, denn ich habe vorhin für unser neues Biozeichen Baden-Württemberg geworben.
Ich war also ganz in Ihrem Sinne unterwegs. Aber der Stau hat nicht zugelassen, dass ich rechtzeitig höre, wie Sie das loben, was in Baden-Württemberg an ökologischem Landbau schon entstanden ist.
Mir geht es um eines. Kollege Teßmer, ich glaube, man muss schon zwischen Forschung und Lehre einerseits und konkreter Anwendung andererseits unterscheiden. Bei der konkreten Anwendung sind unsere Biolandbauern nicht allein gelassen. Sie erinnern sich wahrscheinlich sehr gut, denn damals hat die Kabinettsentscheidung ja einige Schlagzeilen gemacht: Im Oktober 2001 haben wir die Gesamtkonzeption „Ökolandbau Baden-Württemberg“ vorgelegt. Immerhin – das war ja auch umstritten – haben wir die damaligen 20 Beratungsstellen um vier weitere Stellen aufgestockt. Vier Stellen sind bei der Landesanstalt angesiedelt, vier beim Regierungspräsidium Karlsruhe – allerdings zur Kontrolle –, und schließlich unterstützen wir sechs Beratungsdienste, die jeweils mehr als einen Beschäftigten haben, mit 50 % der Kosten. Das heißt: Derjenige, der ökologisch anbauen möchte, bringt in der Regel schon viele Kenntnisse mit und braucht nicht so viel Belehrung. Aber dort, wo es darum geht, weiterzuentwickeln, haben wir ein umfangreiches Netz der Beratung, das sich sicher auch im Ländervergleich sehen lassen kann.
Ich will an dieser Stelle einfach noch einmal erwähnen, was wir auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage in Baden-Württemberg tun. Wir können stolz sein, dass wir nach wie vor den Verband fördern, auch mit gekürzten Mitteln im Jahr 2003. Wir sind froh, dass wir im Rahmen des MEKA Flächenprämien gewähren und dass wir Vermarktungsförderung leisten. Ich bin dankbar für das, was in der Forschung geleistet wird.
Was jetzt neu eingerichtet wurde und wiederum ein sehr erfreuliches Ergebnis gebracht hat, ist das Ökomonitoring. Ich habe es veröffentlichen dürfen: In den Produkten aus ökologischem Anbau gibt es tatsächlich so gut wie keine Rückstände. Das heißt, man kann dem Verbraucher sagen: Ökolandbau hat diese guten Ergebnisse, und wir sind in der Lage, dies im Rahmen des Ökomonitorings zu begleiten.
Wichtig ist, dass wir in Baden-Württemberg mittlerweile 4 700 Betriebe mit ökologischem Anbau haben. Ich gebe allerdings zu, dass man diese Zahl nicht ohne weiteres vergleichen kann, weil durch die Möglichkeit, eine Teilzulassung im Wege der Sicherung des Streuobstbestands zu erhalten, die Zahl der Ökolandwirte in Baden-Württemberg um einiges nach oben geht. Trotzdem ist es ein guter Bestandteil. In Baden-Württemberg sind immerhin 6,7 % aller Betriebe im Ökolandbau tätig; im Bund sind es erst 3,3 %. Das ist ein Erfolg.
Kurzum: Alles in allem brauchen wir keine Belehrung von außen, sondern wir haben das geschafft, was notwendig war.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Zukunft der Flurneuordnung in Baden-Württemberg – Drucksache 13/979
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei unserem Antrag, der heute behandelt wird, spielt natürlich auch die Aktualität eine Rolle, denn damit verändert sich inhaltlich einiges. Deswegen will ich in der ersten Runde nur einige Dinge anreißen.
Tatsache ist, dass die Zukunft der Flurneuordnung nicht ganz so sicher ist, wie wir das gerne hätten. Wir sollten hören, welche Aufgaben für die Landesanstalt und für die Äm
ter für Flurneuordnung und Landentwicklung noch vorgesehen sind. Deswegen brauchen wir eigentlich eine Zwischenrunde, in der der Minister uns einmal den jetzigen Stand beschreibt. Welche Aufgaben der Flurneuordnung können in Landratsämtern oder Regierungspräsidien überhaupt übernommen werden?
Deswegen erst einmal ganz kurz zur Flurneuordnung und dazu, weshalb wir diesen Antrag gestellt haben. Zum einen stellen wir fest, dass die ÄFL und die Landesanstalt eine Reihe von Kontrollaufgaben übernommen haben, und zwar sowohl in europäischer Hinsicht – InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) – als auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Kontrollen der Fördermaßnahmen im Land wie SchALVO und MEKA. Wenn ich richtig informiert bin, dann sind die ÄFL mehrheitlich hoheitlich tätig; also ist eine große Privatisierung da wohl gar nicht möglich.
Wir haben uns auch vorstellen können – ich hoffe, dass sich der Herr Minister dazu äußert –, dass es Kompetenzzentren oder Ähnliches geben soll. Dann stellt sich die Frage, inwieweit die hohe Kompetenz der Flurneuordnungsverwaltung darin unterzubringen ist. Ich muss Folgendes dazusagen: Bei der Landesanstalt in Kornwestheim wird scheinbar nur beiläufig, in Wirklichkeit aber landesweit flächendeckend über ELEKTRA etwas gemacht, was zukunftspflichtig und zukunftsfähig ist, nämlich die elektronische Antragstellung. Die kann ich nicht irgendwohin verlagern.
Das Zweite ist: Die Flurneuordnung in den Kreisen funktioniert. Es gibt aber nur 22 Ämter für Flurneuordnung. Dazu müssten wir schon erfahren, wie diese Kompetenz denn verlagert werden soll – wenn das in irgendwelchen anderen Behörden aufgehen soll –, bevor wir uns deutlicher äußern.
Der dritte Bereich – den ich für sehr wichtig halte – ist das sehr starke Engagement der Flurneuordnungsverwaltung, gemeinsam mit den Gemeinden Hochwasserschutz zu betreiben und Gemeindeeinrichtungen ökologisch so zu gestalten, dass wir nachhaltig und trotzdem dorfsanierend tätig werden können.
Wir haben uns darüber informiert, dass 20 % der Leute, die in diesem Bereich arbeiteten, seit 1993 eingespart worden sind. Trotzdem hat sich die Zahl der avisierten, begonnenen und im Augenblick stattfindenden Verfahren nicht verringert.
Deswegen unser erstes Fazit: Flurneuordnung ist nicht mehr das, was wir vor 25 Jahren – auch negativ – als Flurbereinigung kennen gelernt haben, sondern sie ist ein sehr gutes Mittel, um mit den Gemeinden, mit den Kreisen, aber vor allen Dingen auch mit der Landwirtschaft und dem Umweltbereich gut zusammenzuarbeiten. In der zweiten Runde werden wir deshalb – nach den Vorschlägen, die wir hoffentlich noch von anderer Seite hören – noch etwas über die Zukunft, wie wir sie uns vorstellen, sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre natürlich schon spannend gewesen, Herr Kollege Teßmer, wenn wir jetzt schon etwas über die Vorstellungen der Sozialdemokraten gehört hätten.
Ich will zuvor nur bemerken, dass sich ja offensichtlich in der Sozialdemokratie – und ich bin auf die nachfolgenden Äußerungen der Grünen gespannt – im Bereich der Flurneuordnung doch ein gewisser Sinneswandel – Gott sei Dank, muss man ja sagen – ergeben hat.
Es hat sich auch in der Bundespolitik – das muss man, Herr Kollege Walter, den Grünen attestieren – insofern ein Sinneswandel ergeben, als es bisher für die Flurneuordnung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, aus der zusammen mit Landesmitteln die wesentlichen Investitionen für die Flurneuordnung finanziert werden, keine wesentlichen Einschnitte gab. Dies wäre auch fatal, und zwar aus drei Gründen:
Die Flurneuordnung leistet in Baden-Württemberg einerseits einen wesentlichen Beitrag für den Wirtschaftsstandort. Denken Sie dabei nur an die Abwicklung technischer Verfahren, ob das nun der Flughafen war oder ob es die Schnellbahntrassen oder der Straßenbau und dergleichen mehr sind. Ich brauche dies nicht weiter auszuführen. Ohne Flurneuordnung wären solche Verfahren nicht zeitnah durchzuführen.
Das Zweite ist: Für die Kommunen und den ländlichen Raum spielt die Flurneuordnung eine ganz zentrale Rolle, weil sie – das sehen wir, wenn wir unsere Demographie und unsere Wirtschaftsentwicklung anschauen – in dem sich abzeichnenden Standortwettbewerb auch sicherstellt, dass der Lebensraum des Dorfes, insbesondere der kleineren Gemeinden, zum Beispiel durch eine Entflechtung der verschachtelten Eigentümerstrukturen, die dort vielfach noch vorhanden sind, aufgewertet wird und damit auch das Anziehungspotenzial für unsere Jugendlichen, die ins Berufsleben einsteigen, in der eigenen Gemeinde wohnhaft zu bleiben, steigen wird und steigen muss, will der ländliche Raum nicht den Anschluss an die Ballungsräume verlieren.
Und schließlich: Noch immer ist der Kernbereich der Flurneuordnung die Weiterentwicklung der Agrarstruktur. Hier will ich einen Bereich ansprechen. Frau Kollegin Kipfer, ich erwähne dies deshalb, weil auch im Zuge dieser Verwaltungsreform niemand in diesem Land daran denkt, die Kernaufgaben der Flurneuordnung irgendwo zu kappen oder gar die Arbeit der Flurneuordnung in der Summe zu mindern.